Streit um die Straße. Dresden, Castor, Blockupy: Der Staat will Protestierer abschrecken – er könnte sich verrechnen

Sachsens Behörden verfolgen hartnäckig Nazigegner, anderswo wird eine Innenstadt für mehrere Tage zur demonstrationsfreien Zone. Schlechte Zeiten für Demonstranten in Deutschland? Die Entwicklung ist widersprüchlicher. Die Bürger sind weniger in der Defensive, als es scheint. Artikel von Sarah Liebigt und Ines Wallrodt in Neues Deutschland vom 28.01.2013 externer Link. Aus dem Text:

  • „… Unter linken Aktivisten ist in diesen Tagen das Gefühl verbreitet, die Repression in Deutschland werde immer schlimmer – der »Wahnsinn« in Sachsen, die Strafverfolgung hunderter Unterzeichner eines Aufrufs zum »Schottern« der Castorgleise, die Verbotsorgie gegen die Blockupy-Aktionstage in Frankfurt am Main. Auch ein halbes Jahr Untersuchungshaft für Jugendliche in Berlin, die beim 1. Mai Steine geworfen haben sollen, nährt diesen Eindruck. Doch die Entwicklung ist widersprüchlich. Um die Grenzen des legitimen Protests wird seit jeher gerungen. Bürger fordern den Staat durch neue Aktionsformen heraus, konservative Politiker und die Polizei wollen die Spielräume verengen. (…) Die Auseinandersetzung dreht sich aber nicht nur um die Erweiterung der Aktionsformen. Konservative, die schon wegen der nötigen Verkehrsumleitungen am liebsten gar keine Demonstrationenzulassen würden, nutzen derzeit die Möglichkeiten, die ihnen die Föderalismusreform eröffnet hat, um ihre Idee der von staatlicher Gnade abhängigen Grundrechte in Paragrafen zu gießen. Die neuen Versammlungsgesetze in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen schränken die Versammlungsfreiheit ein und weiten die Befugnisse von Polizei und Behörden in Bezug auf verdachtsunabhängige Kontrollen, Auflagen und Videoaufzeichnungen aus. Versammlungsleitern wird hingegen ein größeres Risiko aufgebürdet. Jeder soll sich drei mal überlegen, ob er sich bereit erklärt, eine Demonstration anzumelden. Die Länder fallen damit mehr und mehr hinter den Anspruch des Verfassungsgerichts zurück und orientieren sich wieder am alten bundesrepublikanischen Demonstrationsrecht, das von Misstrauen gegenüber Protestierenden geprägt war…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=24990
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