NRW: Schwarz-gelbe Landesregierung will neues Versammlungs- bzw. Versammlungsverhinderungsgesetz

Dossier

Widerstand gegen das geplante Versammlungsgesetz NRWDie Schwarz-gelbe Landesregierung will das NRW Versammlungsgesetzt in NRW massiv verschärfen. In den geplanten Entwürfen stecken viele Details, die darauf abzielen, in Zukunft Versammlungen zu verunmöglichen als ein ganz wesentliches Grundrecht zu beschneiden. So ist beispielsweise geplant, dass die Namen der Versammlungsleiter*innen bei einem Aufruf bekannt werden sollen. Dies bedeutet bei antifaschistischen Protesten, für diese Personen, deren Namen veröffentlicht werden, eine konkrete Gefahr von Angriffen durch Nazis. Zudem soll es legalisiert polizeiliche Kontrollstellen geben, und die Polizei das Recht bekommen Demos abzufilmen. Ebenso kann zum Beispiel ein Aufruf zur Blockade eines Naziaufmarsch mit bis zu zwei Jahre Knast bestraft werden können. Dieses Gesetzt dient dazu das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv auszuhöhlen oder es wird sogar ein Versammlungsverhinderungsgesetz…“ Aus dem Thomé Newsletter 04/2021 vom 24.01.2021 externer Link, siehe hier weitere Informationen und Proteste:

  • Bündnis kritisiert die Änderung der Verwaltungsgebührenordnung: Legitime Proteste sollen durch Drohung mit Kosten unterdrückt werden New
    „+++Herbert Reul macht was er will – die Grünen machen mit
    Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Landtags kritisiert das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung durch Innenminister Herbert Reul. Mit der Änderung soll künftig das „Tätigwerden der Polizei wegen einer öffentlichen Ansammlung auf Grund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem sozialen Netzwerk “ den vermeintlichen Verursacher:innen in Rechnung gestellt werden, „wenn die Ansammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt“. Weiterhin sollen Betroffene zur Kasse gebeten werden, wenn die Polizei ihnen gegenüber „unmittelbaren Zwang“ anwendet, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Die Höhe der Gebühr kann bis zu 50.000€ betragen, für die Berechnung soll die Dauer des Polizeieinsatzes, aber auch die Anfahrt sowie Vor- und Nachbereitung maßgeblich sein. (…)
    Durch eine Verordnung des Innenministers Herbert Reul vom 08.08.2023, in Kraft getreten am 12.08.2023, sind in der Anlage der neuen Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Punkte 2.1.1.5 und 2.1.1.6 bzgl. Flashmobs bzw. unmittelbarem Zwang hinzugekommen. Gebühren für Polizeieinsätze werden in Stundensätzen je angefangene Viertelstunde berechnet und können in Summe von bis zu 50.000 Euro erhoben werden. „Unmittelbarer Zwang“ beschreibt die Anwendung von u.a. körperlicher Gewalt durch Polizeibeamt:innen, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Ein Beispiel für die Anwendung unmittelbaren Zwanges war vergangene Woche in Dortmund zu besichtigen. Dort rissen Ordnungskräfte einem Aktivisten des Solidaritätskreis Mouhamed gewaltsam Flyer aus der Hand, da sie der Auffassung waren, diese dürften nicht am Rande eines Marktplatzes verteilt werden. Nach der neuen Gebührenordnung würde dies dem Aktivisten möglicherweise auch noch in Rechnung gestellt
    …“ PM vom 16. August 2023 beim Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen! externer Link
  • Erster Teilerfolg gegen Polizeieinsatz vom 26.06.2021 vor Gericht: OVG NRW weist Beschwerde der Polizei Düsseldorf gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab 
    Innenminister Reuls Versuch, den Protest als kriminell zu deklarieren, ist gescheitertIn dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Polizeipräsidium Düsseldorf und den Kläger:innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ wurde die Beschwerde der Düsseldorfer Polizei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2022 mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2023 zurückgewiesen. Die Polizei und das Innenministerium NRW hatten vergeblich versucht, die Klage der Demonstrationsleiter und anderer Kläger:innen wegen des Ausschlusses von etwa 300 Teilnehmer:innen und der gewaltsamen Eskalation der Polizei bei der Demonstration gegen das Versammlungsrecht am 26. Juni 2021 abzuweisen. Nach Ansicht von Polizei und Innenministerium NRW wäre das damalige Geschehen ausschließlich strafrechtlich zu betrachten gewesen, so die Argumentation der von dem Land NRW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen und Partner aus Bonn. Dem widersprach auch das Oberverwaltungsgericht NRW und entschied, dass die Kläger:innen zurecht Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben haben…“ Pressemitteilung vom 4. Mai 2023 beim Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ externer Link
  • Demonstrieren schwer gemacht: Das Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand 
    „Am 6. Januar 2022 trat in Nordrhein-Westfalen das erste landeseigene Versammlungsgesetz (VersG-NRW) in Kraft. (…) Das Gesetz ist jedoch in vielerlei Hinsicht freiheitsbeschränkend und daher verfassungsrechtlich angreifbar. Es erweitert die polizeilichen Eingriffsbefugnisse und erschwert Versammlungen. Das angekündigte „moderne“ Versammlungsgesetz wurde nicht geschaffen. (…) Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ am 4. Januar 2023 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde gegen das VersG NRW erhoben. Insbesondere greift die Beschwerde die neuen Straftatbestände, die erweiterten Überwachungsbefugnisse der Versammlungsbehörden und das Totalverbot von Versammlungen auf Bundesautobahnen an. Die GFF zielt darauf ab, dass das Gericht die angegriffenen Normen für nichtig erklärt. Besonders an dem Totalverbot von Versammlungen auf Bundesautobahnen (§ 13 Abs. 1 Satz 3 VersG NRW) und dem Gewalt- und Einschüchterungsverbot (§ 18 VersG NRW) werden die freiheitsverkürzenden und -beschränkenden Tendenzen des Gesetzes deutlich. (…) Nach einer restriktiven Auffassung sollen Versammlungen auf Orte beschränkt werden, für die bereits ein Zugangsrecht besteht. Problematisch daran ist, dass der Staat insbesondere durch Widmung bestimmen könnte, welche Orte in den Schutzbereich des Art. 8 GG fallen. (…) Auch die §§ 18, 27 Abs. 8 VersG NRW sind Gegenstand der Kritik und der Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführenden. (…) Als Beispiel für eine durch Gleichförmigkeit und Gewaltbereitschaft evozierte Einschüchterungswirkung zieht die Gesetzesbegründung die „uniformierte[n] rechts- oder linksextremistische[n] Verbände der Weimarer Republik wie die SA, die SS und ihre Untergliederungen“ heran, die heutzutage nicht nur in Ausprägung des sogenannten „Schwarzen Blocks“ linksradikaler Störer und Täter oder neonazistischer Gruppierungen aufträten, sondern ebenso in gleichfarbigen Overalls „wie bei den Garzweiler-Demonstrationen im Sommer 2019“. Damit stellt der Gesetzgeber anstandslos Aufmärsche der SS und der SA in eine Reihe mit Klimaprotestierenden. Zweifelhaft ist zudem, ob dem nordrhein-westfälischen Gesetzgeber überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass strafrechtlicher Normen zustand oder ob diese nicht vielmehr ausschließlich beim Bund liegt. Folgt man Ulrike Zaremba, wurde § 27 Abs. 8 VersG NRW, sofern er kongruent mit den §§ 28, 3 VersG ist, kompetenzwidrig erlassen, weil der Bund mit dem Erlass der §§ 28, 3 VersG von seiner Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG abschließend Gebrauch gemacht habe. (…) Das VersG NRW weist durch eine Reihe von teils unbestimmten, teils sehr weitreichenden Regelungen einen abschreckenden Charakter auf, durch die Personen potenziell von der Teilnahme an Demonstrationen abgehalten werden können. Dabei lässt insbesondere das Gewalt- und Einschüchterungsverbot in §§ 18, 27 Abs. 8 VersG NRW die Anforderungen an die Bestimmtheit einer (Straf-)Norm vermissen. Ferner bieten auch die polizeiliche Befugnis zur Aufnahme und Aufzeichnung bei Versammlungen unter freiem Himmel nach § 16 VersG NRW sowie das Störungsverbot in § 7 VersG NRW, worauf hier jeweils nicht eingegangen worden ist, ein Abschreckungspotenzial gerade nicht von der Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen. (…) Dass Politiker:innen gewisse Protestformen und – anliegen wie in Nordrhein-Westfalen jene der Klimaaktivist:innen in den Tagebauregionen möglicherweise als unangenehm oder nachgerade störend empfinden, gehört zu einer lebendigen Demokratie dazu und muss – freilich nur so lange keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen – ausgehalten werden…“ Beitrag von Katharina Leusch vom 16. Januar 2023 beim Verfassungsblog externer Link
  • Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW 
    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.
    „Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft – der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.
    Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten. Besonders betroffen ist die Klimabewegung…“ Pressemitteilung vom 4. Januar 2023 externer Link
  • Polizeigesetz NRW: Vor allem Klima-Aktivisten in Langzeitgewahrsam 
    „Das Polizeigesetz in NRW ermöglicht der Polizei, Personen länger festzuhalten – begründet wurde dies mit Terrorismus. Vier Jahre später stellt sich heraus: Die größte Einzelgruppe in Langzeitgewahrsam sind Menschen aus der Klimabewegung. (…) Eine Recherche von Krautreporter hat nun erstmals Zahlen zu diesen Gewahrsamnahmen veröffentlicht. (…) Waren im Jahr 2019 noch 35 Menschen in einem solchen Langzeitgewahrsam, sind es 2021 mit 97 fast dreimal so viele gewesen. Bei Krautreporter heißt es: „Schaut man sich an, wer da festgenommen wird, ergibt sich für den gleichen Zeitraum 2019 bis 2021 ein eindeutiges Bild: Kein einziger rechter Gefährder wurde in Gewahrsam genommen, sechs religiös motivierte Gefährder – und insgesamt 74 Menschen im Zusammenhang mit Klimaprotesten.“ Nun landen also kaum die mutmaßlichen Terroristen, mit denen das Gesetz begründet wurde, in präventivem Gewahrsam, sondern Klima-Aktivist:innen. Schon ein Jahr nach Einführung des Polizeigesetzes zeichnete sich dieser Trend ab. Von einer „Lex Hambi“ war damals die Rede, also einem Gesetz, das sich gegen die Klimaproteste im Hambacher Forst richte. (…) Dass in Nordrhein-Westfalen Gesetze vermehrt gegen Klima-Aktivist:innen genutzt werden oder sogar für sie geschrieben werden, ist kein Einzelfall. Im neuen umstrittenen Versammlungsrecht, welches die Demonstrationsfreiheit im Bundesland deutlich einschränkt, ist auch ein Passus, der Demonstrationen auf Autobahnen pauschal verbietet. Dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Gesetzestext Klimaproteste im Fokus hatte, zeigt sich auch in der Gesetzesbegründung. Dort wurden die oftmals bei Klimaprotesten genutzten weißen Maleranzüge mit Uniformen von SA und SS gleichgesetzt.“ Beitrag von Markus Reuter vom 25. März 2022 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Erste Auswirkungen: Polizei Wuppertal will Versammlungsleiter einer Demonstration gegen Polizeigewalt ablehnen 
    Am 07.01.2022 ist das äußert repressive Versammlungsgesetz NRW in Kraft getreten. Kritiker:innen hatten während des Gesetzgebungsprozess gewarnt, das Gesetz greife massiv in das Selbstbestimmungsrecht von Demonstrationen ein und könne Bürger:innen von der Wahrnehmung ihrer Versammlungsfreiheit abschrecken. Nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten des freiheitsfeindlichen Gesetzes zeigen sich dessen katastrophale Auswirkungen. § 12 Abs. 1 VersG NRW erlaubt der Polizei, eine Person als Versammlungsleitung abzulehnen, wenn sie davon ausgeht, dass durch diese Person die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Das Polizeipräsidium Wuppertal versucht damit nun, einen offenbar nicht genehmen Anmelder des „Forums gegen Polizeigewalt und Repression“ ALS VERSAMMLUNGSLEITER loszuwerden. Mit Schreiben vom 13.01. teilte das Polizeipräsidium dem Anmelder mit, ihn für eine am 29.01. in Wuppertal geplante Demonstration als Leiter ablehnen zu wollen. Die Demonstration soll unter anderem an den kürzlich unter ungeklärten Umständen in Polizeigewahrsam verstorbenen Georgios Zantiotis erinnern. „Die Aktion zeigt, dass das Gesetz ein Versammlungsverhinderungsgesetz ist“, erklärt Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. „Kaum ist das Gesetz in Kraft, bedient sich die Polizei der neuen Instrumente, um unbequemen Demonstrationen das Leben schwer zu machen. Es zeigt sich einmal mehr, dass auch die Polizei ein politischer Akteur und keine neutrale Behörde ist!“…“ Pressemitteilung vom 21. Januar 2022 beim Bündnis externer Link
  • Solidaritätskundgebung am 19.01. vor dem Amtsgericht Düsseldorf zum ersten Prozess wegen der Demo gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021 
    Am 19.01. beginnt der erste Prozess wegen der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni 2021. Die Polizei ging an diesem Tag brutal gegen die tausenden Demonstranten:innen vor, stoppte den Demozug nach kurzer Zeit, kesselte hunderte Antifaschist:innen, schloss sie von der Versammlung aus und nahm zahlreiche weitere Menschen fest. Eine besonders brutale Festnahme ereignete sich dabei am Rande der Demonstration: Ein Demonstrant wurde durch massive Polizeigewalt in eine Tiefgarage gezogen, um dort von der Polizei unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgenommen zu werden. Der Vorfall wurde auf Video aufgezeichnet, in den sozialen Medien trat das Video eine Welle der Empörung über das Vorgehen der Polizei los. Nicht die Polizei, sondern der Demonstrant steht nun vor Gericht und wird angeklagt, das findet wir skandalös. In Solidarität mit dem Angeklagten findet deshalb am 19.01. um 8:15 Uhr, vor Beginn der Gerichtsverhandlung, eine Kundgebung statt. Zeigen wir unsere Solidarität und dass unser Widerstand gegen das Versammlungsgesetz NRW nicht gebrochen werden kann. Kommt zur Kundgebung am 19.01. um 8:15 Uhr vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf).“ Aufruf vom 14. Januar 2022 auf der Bündnisseite externer Link
  • Das neue Versammlungsgesetz NRW darf in dieser Form nicht bestehen bleiben – Verfassungsbeschwerde aussichtsreich 
    Das neue Versammlungsgesetz NRW darf in dieser Form nicht bestehen bleiben +++ CDU und FDP werden die Geister, die sie riefen, nicht mehr loswerden
    Nachdem heute mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme CDU und FDP das Versammlungsgesetz NRW – gegen den Widerstand der demokratischen Oppositionsparteien und eines gesellschaftlich sehr breit aufgestellten Bündnisses – durch“gejagt“ haben, kündigt das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ mit allen demokratischen Mitteln Widerstand gegen dieses Gesetz an. Das Bündnis wird es nicht hinnehmen, dass NRW das autoritärste und undemokratischste Versammlungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland hat. (…) Neben öffentlichkeitswirksamen Aktionen will das Bündnis auch zu juristischen Mitteln gegen das Versammlungsgesetz greifen. So erscheint eine Verfassungsbeschwerde aussichtsreich, da Vieles im Gesetz aus Sicht des Bündnisses verfassungswidrig ist und oder der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Daran haben auch die von CDU und FDP vorgenommenen Änderungen nichts geändert, da dies allenfalls kosmetische Korrekturen sind. „Bereits Anfang des Jahres 2022 werden wir einen Aktionsplan ausarbeiten und den dann gezielt umsetzen, damit deutlich wird, welches undemokratische Gesetz in NRW vorherrscht. Demonstrationen und Versammlungen werden als Gefahr angesehen und nicht polizeikonformes Verhalten wird unter Strafe gestellt. Welchen Nährboden CDU und FDP da für rechte Parteien bereitet haben, ist ihnen wohl nicht bewusst. Eine Verschiebung des konservativen Spektrums im Parteiensystem nach rechts droht aber nicht zuletzt auch in den Parlamenten und auf den Straßen“, so Gizem Koçkaya weiter.“ Bündnis-Pressemitteilung vom 15.12.2021 externer Link, siehe dazu:

    • Versammlungsgesetz für NRW – Sonderseite des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen externer Link (mit einer umstrittenen FAQ)
    • Landtag in Düsseldorf beschließt umstrittenes Gesetz. Verfassungsbeschwerde gegen neues Versammlungsgesetz angekündigt
      „… In der Landtagsdebatte wurden die Schwerpunkte der Regierungs- und Oppositionsparteien deutlich. Der CDU-Innenpolitiker Christos Katzidis wollte trotz »aller Bedeutung der Versammlungsfreiheit« darauf hinweisen, dass bei einem solchen Gesetz »die ordnungsrechtliche Dimension nicht vernachlässigt« werden dürfe. Der SPD-Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz sei eine »Einladung an Störer und Extremisten«. Ähnlich argumentierte auch Marc Lürbke von der FDP. Wer eine Abschreckungswirkung durch das Gesetz erkenne, der stelle sich »vor die, die Versammlungen als Bühne von Gewalt nutzen«. (…) Von der Dortmunder »Autonome Antifa 170« gibt es Kritik an dem im Gesetz festgeschriebenen Störungsverbot. »Damit ermöglicht die schwarz-gelbe Landesregierung, dass Nazi-Demos in Zukunft möglichst ohne größeren Widerspruch stattfinden können«, so Kim Schmidt. Entschlossener und direkter Protest sei nötig um »rechten Inszenierungen« etwas entgegenzusetzen. Der Begründung der Landesregierung, mit dem Gesetz auch einen Beitrag im Kampf gegen Rechts zu leisten, wollen die Antifaschisten nicht glauben. Dieser müsse von der Gesellschaft aufgenommen werden. Wer sich auf Staat und Polizei verlasse, werde enttäuscht, heißt es seitens der Gruppe.“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 15.12.2021 im ND online externer Link
  • Abstimmung im Landtag am 15.12.: Für wen gilt das zukünftige Versammlungsgesetz NRW? Für Coronaleugner, Schwurbler und gefährliche Neonazis anscheinend nicht! 
    „„Die Landesregierung verabschiedet morgen voraussichtlich das versammlungsfeindlichste Versammlungsgesetz aller Bundesländer und tritt damit das Grundrecht auf Versammlungen mit Füßen. Gerade nach dem vergangenen Wochenende, an dem mehrere tausend Impfgegner und offensichtliche Rechtspopulisten durch Düsseldorf liefen, ist das Gesetz eine Farce.
    Wir fragen uns, schützen CDU und FDP absichtlich Nazis und schon längst radikalisierte Querdenker, die sich als bürgerliche Mitte ausgeben? So konnten 2.500 Querdenker, Rechtsextremisten und Coronaleugner am Samstag – ohne Einhaltung der Coronaregeln – demonstrieren und wurden nur von vier Motorradstreifen begleitet. Bei den drei Demos gegen das Versammlungsgesetz-NRW war dagegen ein massives Polizeiaufgebot zugegen und hatte auch keine Mühe die erste Demo in Düsseldorf am 26. Juni 21 zu eskalieren. Und auch gegen Umweltaktivist:innen und soziale Bewegungen geht die Polizei regelmäßig hart vor und versucht sie an der Ausübung ihres demokratischen Rechts zu hindern.
    Die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte bei ihrem Amtsantritt, dass Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus die höchste Bedrohungslage in der Bundesrepublik sind und sie deren Bekämpfung die höchste Priorität gebe. Gilt das auch für NRW, wo die Landesregierung mit dem Gesetz Antifaschist:innen von Gegenprotesten abhalten will, damit Nazis ungehindert ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße tragen können? Außerdem wird Anmelder:innen und Ordner:innen mit dem neuen Gesetz deutlich erschwert, ihr Recht auf Versammlungen auszuüben. Das beste Beispiel haben wir am Sonntag in Duisburg gesehen. Die Demonstranten von PEGIDA NRW wurden von der Polizei nicht angehalten, die Corona-Auflagen zu erfüllen. Der friedliche Gegenprotest wurde jedoch schikaniert, die Polizei unternahm nichts gegen das Abfilmen der Demonstrierenden durch die Nazis, untersagte wiederum den Antifaschist:innen dieses jedoch…“ Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ am 14. Dezember 2021 externer Link zur Abstimmung im Landtag über das geplante Versammlungsgesetz
  • Auch nach kosmetischen Korrekturen bleibt das Versammlungsgesetz NRW versammlungsfeindlich +++ FDP enttäuscht als Bürgerrechtspartei und segelt Reuls Kurs mit 
    „Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ bezeichnet das geplante Versammlungsgesetz NRW auch nach den am Montag bekannt gegebenen Änderungen weiterhin als versammlungsfeindlich. „Nach wie vor werden Versammlungen offensichtlich als Gefahr angesehen, obwohl sie Grundpfeiler der Demokratie sind“, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Zwar sind nunmehr „nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste“ und das Tragen ähnlicher Kleidung erlaubt. Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf weiterhin in großen Teilen verfassungswidrig oder widerspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung. (…) Zwar sind nunmehr „nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste“ und das Tragen ähnlicher Kleidung erlaubt. Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf weiterhin in großen Teilen verfassungswidrig oder widerspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung. (…) „Auch wenn das Gesetz nun voraussichtlich mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme von CDU und FDP beschlossen wird, muss die Regierung damit rechnen, dass wir weiterhin Druck machen und zusätzlich alle juristischen Schritte dagegen ausschöpfen werden.“ An den hochproblematischen Befugnissen zur Videoüberwachung von Versammlungen ändert sich fast nichts. Der Änderungsantrag stellt sogar klar, dass Drohnen eingesetzt werden dürfen, wenn die Versammlungsteilnehmenden darauf hingewiesen werden. Weil die Videobeobachtung schon bei „Unübersichtlichkeit“ von Versammlungen zulässig sein soll, geht das Bündnis davon aus, dass jede größere Demo in Zukunft gefilmt wird. (…) Auch die abschreckenden Kontrollstellen soll es weiterhin geben. Zwar werden die Voraussetzungen konkretisiert (tatsächliche Anhaltspunkte für das Mitführen von Waffen und anderen verbotenen Gegenständen) und eine Identitätsfeststellung soll erst nach dem Auffinden entsprechender Gegenstände erfolgen. Das Polizeigesetz bleibt aber trotzdem anwendbar. Auch knüpft die Suche nach verbotenen Gegenständen an das Vermummungs-, Schutzausrüstungs- und Militanzverbot an. Die Polizei hätte also einen viel zu großen Spielraum, was sie als „Vermummung“, „Schutzausrüstung“ oder „uniformähnliches Kleidungsstück“ wertet. Ebenso wird die Anmeldung von Demonstrationen weiterhin erschwert, auch wenn sich die Anmeldefrist formal nicht verlängert. (…) „Die FDP hat es nun Innenminister Reul ermöglicht, dass seinem gesteigerten Interesse an Bestrafung von Demonstrationsteilnehmenden Genüge getan wird und diese zum Teil mit drastischen Geldbußen belegt werden können. Beispielsweise werden Blockaden und Blockadetrainings generell unter Strafe gestellt….“ Bündnis-Pressemitteilung vom 8.12.21 externer Link
  • VDJ, RAV und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen auch den modifizierten Entwurf ab und rufen zur Kundgebung am Landtag am 08.12. auf 
    Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen auch den jüngst von CDU und FDP eingereichten, modifizierten Entwurf für ein Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen als undemokratisch ab.
    „Die vorgelegte veränderte Gesetzesvorlage ändert am Kern der Kritik nichts: Der Entwurf bleibt ein Versammlungsverhinderungsgesetz, ein Entwurf, der die Versammlungsfreiheit als potentielle Gefahr begreift, ein Entwurf, der Versammlungen polizeilich einschnürt. Die Anwendbarkeit von Polizeirecht in Versammlungen, die Errichtung von Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung, das Verbot der Teilnahme mithilfe von Meldeauflagen, Videoüberwachung und -aufzeichnung oder Gefährderansprachen sind auch weiterhin sämtlich im Entwurf enthalten. Nunmehr wird sogar explizit ermöglicht, Versammlungen mit Drohnen zu filmen.
    Das sogenannte „Störungsverbot“ wurde im Kern ebensowenig aufgehoben wie das „Militanzverbot“: Nach wie vor werden antifaschistische Gegenproteste erschwert bzw. Blockadetrainings verboten, die Bußgeldbewährung nicht aufgehoben. Dass „nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste“ vom Störungsverbot ausgenommen wurden, ändert hieran nichts, sondern gibt lediglich den verfassungsrechtlichen Grundgedanken wieder, dass auch die abweichende Meinung kollektiv und öffentlich geäußert werden darf.
    Dass beim „Militanzverbot“, das jetzt „Gewalt- und Einschüchterungsverbot“ heißt, der äußerst unbestimmte Passus „in vergleichbarer Weise“ gestrichen wurde, ist ebenso blanke Kosmetik. Die grundlegende Freiheit der Versammlung, darüber zu entscheiden, wie eine solche auch optisch, von ihrem Auftreten gestaltet werden, soll, ob etwa farblich ein einheitliches Auftreten erfolgt, um einen gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen, um Geschlossenheit und Entschlossenheit zu vermitteln, wird weiterhin der staatlichen Direktive unterstellt.
    Wenn die FDP von einem „rechtsstaatlichen Update“ spricht, kann hierauf Rechtsanwältin Ursula Mende von der VDJ nur entgegnen: „Dass die wörtliche Einfügung einer Selbstverständlichkeit des Rechtsstaats, nämlich dass für polizeiliche Eingriffe „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen müssen, ein Update in Sachen Rechtsstaat darstellen soll, offenbart die auch weiterhin bestehende Grundausrichtung des neuen Gesetzes als versammlungsfeindlich. Wenn die FDP wirklich Freiheitsrechte schützen will, dann gibt es nur einen Weg: sie müssen den Gesetzesentwurf zurückziehen und nochmal komplett von vorn anfangen.“ (…) VDJ, RAV und das Komitee für Grundrechte und Demokratie rufen daher erneut dazu auf, sich an den Protesten am 08.12.2021, 10:00 Uhr vor dem Landtag Düsseldorf zu beteiligen.Gemeinsame Presseerklärung vom 7. Dezember 2021 externer Link, siehe auch:

    • Hardliner legen nach. NRW: »Verbesserter« Entwurf für schärferes Versammlungsgesetz soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden. Bündnis ruft zum Protest auf 
      Die Auseinandersetzungen um die vom nordrhein-westfälischen Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) geplanten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes gehen in die voraussichtlich letzte Runde. Am Montag hat Reul in Düsseldorf einen überarbeiteten Entwurf für das Gesetz vorgestellt, das bereits am Mittwoch im Innenausschuss behandelt und noch Mitte dieses Monats vom Landtag beschlossen werden soll. Gegen die geplanten Verschärfungen kommt es seit Monaten im bevölkerungsreichsten Bundesland regelmäßig zu Protesten, die das Bündnis »Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten« organisiert. Auch anlässlich der für diesen Mittwoch vorgesehenen Sitzung des Innenausschusses ruft das Bündnis, das unter anderem von Organisationen aus der Friedens-, Antifa- und Umweltschutzbewegung sowie von Fußballfans unterstützt wird, ab 10 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Düsseldorfer Landtagsgebäude auf. (…) Gleichentags behauptete Reul, bei dem überarbeiteten Entwurf handle es sich um ein »rechtssicheres Update für ein modernes Versammlungsgesetz«. Zugleich sprach der Minister davon, dass es Unruhe und Ärger gegeben habe, die er auf »Missverständnisse« zurückführte. Daher sei der Entwurf aus seinem Hause noch einmal »verbessert« worden. Vor allem das von Reul im Gesetzentwurf festgeschriebene sogenannte Militanzverbot war auf entschiedene Ablehnung von Bürgerrechtsorganisationen und Gewerkschaften gestoßen. So war seitens des Ministers ursprünglich vorgesehen, das Tragen einheitlicher Kleidung bei Demonstrationen zu untersagen, was vor allem Fußballfans, die oftmals mit gelben Streikwesten ausgestatteten Gewerkschafter oder auch Umwelt- und Klimaschützer betroffen hätte, die in der Vergangenheit nicht selten mit weißen Maleranzügen bekleidet protestiert hatten. Reul tat derlei Befürchtungen am Montag als »Fehlinterpretation« ab. »Einheitliche Kleidung ist rechtskonform«, sagte er. Sie sei jedoch verboten, wenn sie mit »Gewaltbereitschaft und Einschüchterungswirkung« einhergehe. Wie derlei juristisch bewertet werden soll, ist jedoch ebenso fraglich wie der Umgang mit Gegendemonstrationen. Zwar betonte der Innenminister am Montag, dass man auch zukünftig gegen andere Demonstrationen protestieren, diese jedoch nicht »in ihrem Ablauf stören oder zum Erliegen bringen« dürfe. Damit bliebe der Aufruf, Aufmärsche von Faschisten zu verhindern – wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen – strafbar…“ Artikel von Markus Bernhardt in der jungen Welt vom 07.12.2021 externer Link
  • Kundgebung am Landtag gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW (8. Dezember) +++ In mehreren Städten in NRW gab es am Samstag Demos 
    Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ will am Mittwoch (8. Dezember) während der Sitzung des nordrhein-westfälischen Innenausschusses eine Kundgebung gegen das geplante Versammlungsgesetz vor dem Landtag abhalten. Dort soll vermutlich das geplante Gesetzesvorhaben abschließend beraten werden und eine Woche später im Landtag verabschiedet werden. Die von Seiten der FDP angekündigten Änderungen liegen bislang als Änderungsantrag nicht vor. Bereits am Samstag, dem 4. Dezember, gab es im Rahmen eines landesweiten Aktionstages Demonstrationen oder Kundgebungen gegen das geplante Gesetz. Derweil hatte das Bündnis den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum und die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Agnes Strack-Zimmermann (beide FDP) um Unterstützung gebeten, damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erhalten bleibt.
    Bereits vergangene Woche hatten zahlreiche Teilnehmer:innen des Bündnisses einen Musterbrief genutzt, um die jeweiligen Abgeordneten der FDP-NRW ihres Wahlkreises anzuschreiben
    …“ Bündnis-Pressemitteilung vom 6.12.2021 externer Link
  • Dezentraler Aktionstag gegen das Versammlungsgesetz am 04.12. und Kundgebung vor dem Landtag am 08.12. 
    Das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung NRW geht in die nächste Runde und soll uns wohl als Weihnachtsgeschenk überreicht werden. So wird der Innenausschuss aller Voraussicht nach am 08.12. über das Gesetz beraten um es am 15.12. im Landtag zu beschließen. Die kurzfriste Ansetzung soll öffentlichen Diskurs unterbinden und ermöglichen, dass dieses autoritäre Gesetzevorhaben ohne viel Aufsehen verabschiedet wird. Doch das Gesetz steht nach unserem erfolgreichen und wirksamen Protest der letzten Monate auf wackeligen Beinen und der Koalitionspartner FDP rückt immer mehr von dem Gesetzesvorhaben der CDU ab. (…) Wir wollen aber nicht auf das Wohlwollen der FDP hoffen – schließlich fällt das Gesetzesvorhaben auch in deren Verantwortung – und die Debatte im Landtag drehte sich zuletzt mehr um Protestschilder wie „Reul ist 1 Pimmel“ oder satirische Plakatkampagnen externer Link, während auf konkrete Kritik am Gesetz nicht eingegangen wurde. Es ist also unsere Verantwortung die Dinge in die Hand zu nehmen und unseren Widerstand gegen das Gesetz auf die Straße zu tragen. Als Bündnis „VERSAMMLUNGSGESETZ NRW STOPPEN!“ rufen wir daher für den 04.12. zu einem dezentralen Aktionstag gegen das Versammlungsgesetz auf. Kommt zu den Demonstrationen oder organisiert Aktionen in euren Städten. Achtet auf Ankündigungen und werdet kreativ um auf das Versammlungsgesetz aufmerksam zu machen und euren Protest auf die Straße zu bringen. Des Weiteren wird es am 08.12. eine Kundgebung vor dem Landtag in Düsseldorf geben. Es gilt dem Innenausschuss unseren breiten zivilgesellschaftlichen Protest direkt vor Augen zu führen. Wir haben einen langen Atem und werden kämpfen bis dieses Gesetz gestoppt ist!…“ Aufruf vom 26. November 2021 beim Bündnis externer Link, siehe:

    • Dezentraler Aktionstag gegen das Versammlungsgesetz am 04.12. in Bochum, Köln, Münster, Paderborn und Wuppertal
      Siehe Übersicht des Bündnisses auf Twitter externer Link und für Bochum: Demo: Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten! Samstag, 4. Dezember: Demonstration in Bochum, 12:00 Uhr, Kurt-Schuhmacher-Platz – Infos bei BlockaDO externer Link
    • #STAMPfEsEin! #NoVersGNRW #VersGNRWstoppen
  • Großdemo in Köln am 30.10.: „Rivalitäten bleiben an diesem Tag zu Hause – Vereint gegen das Versammlungsgesetz!“ 
    • Tausende gehen in Köln gegen das geplante Versammlungsgesetz auf die Straße – erneut Behinderungen durch die Polizei 
      Antifaschist:innen, Fußballfans, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen und Feminist:innen demonstrieren gemeinsam gegen das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung. Am heutigen Samstag nehmen in Köln nach ersten Schätzungen mehr als 7.000 Menschen an einer Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in NRW teil. Aufgerufen hat hierzu das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“, dem 100 Organisationen angehören. Mit vielfältigem und lautstarkem Protest ziehen die Teilnehmer:innen vom Friesenplatz durch die Innenstadt über den Rhein zum Bürgerpark in Köln-Kalk. Auffällig ist die gesellschaftliche Breite des Protests: Politiker:innen und Klimaaktivist:innen, migrantische Initiativen, Antifaschist:innen und Antikapitalist:innen, Gewerkschafter:innen, Jurist:innen, Friedensaktivist:innen, Fußballfans und Datenschützer:innen gehen gemeinsam auf die Straße, um die Versammlungsfreiheit zu verteidigen. (…) Die Demonstration wird jedoch durch die Polizei behindert. „Die Demo fing an, wie unsere erste Demo in Düsseldorf gelaufen ist: Man versucht die Demo zu kriminalisieren, gibt fadenscheinige Gründe an und verhindert so den friedlichen Verlauf der Demo. Wir sehen also erneut, was uns mit dem geplanten Versammlungsgesetz erwartet: nichts als Willkür“, so Gizem Koçkaya weiter, „wir sehen, dass die Polizei erneut versucht, die Teilnehmenden zu spalten und den Antifa-Block einkesselt. Wir lassen uns das nicht gefallen und solidarisieren uns als komplette Demo mit dem Antifa-Block.“…“ Bündnis-Pressemitteilung vom 30. Oktober 2021 externer Link, siehe auch:
    • Ultras, Linke und Gewerkschaften gegen NRW-Versammlungsgesetz: Tausende setzten in Köln ein Zeichen gegen die geplante Gesetzesverschärfung in Nordrhein-Westfalen
      „… Bei der Demonstration gegen das geplante nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz führten Ultras des FC Köln ein Schild mit der Aufschrift »Reul ist 1 Pimmel« mit. Dass der NRW-Innenminister Herbert Reul »Pimmel« genannt wurde, war für die Polizei Grund genug, die Demonstration, an der sich mehrere tausend Menschen beteiligten, zu stoppen. In einer Pressemitteilung nach der Demonstration schrieb die Polizei, sie hätte die Demo wegen »diffamierender Plakate mit dem Konterfei des Innenministers« gestoppt und deshalb sechs Strafanzeigen geschrieben. Als das »Pimmel«-Plakat und einige andere verschwunden waren, konnte weiter demonstriert werden. Allerdings konnte die Demo Köln nur im Stop and Go durchqueren. Die Polizei nutzte immer wieder Kleinigkeiten wie zusammengeknotete Transparente oder einzelne Bengalos dafür, die Demonstrantrierenden aufzuhalten. Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses gegen das Versammlungsgesetz, sprach gegenüber »nd« von einer Strategie der Polizei, »die Demonstration zu kriminalisieren und zu verhindern«. Dafür habe sie »fadenscheinige Gründe« herangezogen. Dieses »willkürliche Verhalten der Polizei« zeige, was mit dem neuen Versammlungsgesetz von der Polizei zu erwarten sei, so Koçkaya. Die Demonstration sei trotz dieser Provokationen »friedlich und erfolgreich verlaufen«…“ Bericht von Sebastian Weiermann vom 31.10.2021 im ND online externer Link
    • Großdemo in Köln am 30.10. Versammlungsgesetz NRW stoppen!
      Liebe Unterstützer:innen, wir waren Ende Juni und Ende August mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf auf der Straße – trotzdem weigert sich die Landesregierung immer noch, ihren katastrophalen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz zurückzunehmen. Nichtmal die minimalen Änderungsvorschläge der FDP wurden zwischenzeitlich in den Gesetzesentwurf aufgenommen – es scheint sich also nur um Wahlkampfrethorik vor der Bundestagswahl gehandelt zu haben. Wir sagen „alle guten Dinge sind 3“ und halten den Druck mit der nächsten Großdemonstration aufrecht. Am 30.10. wollen wir, diesmal in Köln, gegen das Gesetz auf die Straße gehen und zeigen, dass wir uns diesen Angriff auf die Versammlungsfreiheit nicht bieten lassen! Treffpunkt ist der Friesenplatz um 13 Uhr. Damit wir möglichst viele werden, braucht es Eure Unterstützung. Macht in Eurem Umfeld auf dieses zutiefst undemokratische Gesetzesvorhaben aufmerksam und kommt zur Demo nach Köln! Aktuelle Infos zur Demo findet Ihr auf unserer Homepage externer Link … “ Rundschreiben vom 18.10.21 per e-mail
    • Düsseldorfer Ultras machen für Demo in Köln mobil: „Rivalitäten bleiben an diesem Tag zu Hause – Vereint gegen das Versammlungsgesetz!“
      Am 30. Oktober 2021 findet in Köln unter dem Motto „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!“ eine landesweite Demonstration statt. Die Ultras Düsseldorf mobilisieren in der Fanszene von Fortuna Düsseldorf für die Demo in der Domstadt. „Ciao Fortuna-Fans, Bereits im Sommer sind wir gemeinsam auf die Straße gegangen, um gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in NRW zu protestieren. Im Nachgang der Demo wurde der Gesetzesentwurf bereits an verschiedenen Stellen verändert. Dennoch ist es wichtig nochmal unserer Ablehnung Ausdruck zu verleihen, denn in wenigen Wochen soll es im Landtag zur Abstimmung über das Gesetz kommen. Deshalb fahren wir am 30.10. zusammen nach Köln! Treffpunkt hierfür wird um 11:30 Uhr der Bertha-von-Suttner Platz am Hinterausgang des Hauptbahnhofs sein. Mobilisiert in euren Kreisen und lasst uns erneut ein Zeichen setzen!“, erklärten die Ultras Düsseldorf dazu. (…) Auch für die anstehende Demo in Köln stellten die Ultras Düsseldorf bereits klar: „Rivalitäten bleiben an diesem Tag zu Hause – Vereint gegen das Versammlungsgesetz!“. Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen befürchten, dass durch das neue Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfallen in Zukunft jeder Fanmarsch kriminalisiert werden könnte (Faszination Fankurve externer Link). Diese und weitere Befürchtungen treiben Fußballfans im bevölkerungsreichsten Bundesland Ende Oktober nun erneut auf die Straße…“ Meldung vom 18.10.2021 bei Faszination Fankurve externer Link
  • Polizeigesetz NRW: Eine Woche ohne Anklage in Gewahrsam / NRW-weite Grossdemonstration am 30.10. in Köln
    • Polizeigesetz NRW: Eine Woche ohne Anklage in Gewahrsam
      Nach der Blockade eines Kohlebaggers sind mehrere Klimaaktivist*innen seit Tagen in Polizeigewahrsam. In den meisten Bundesländern wäre das nicht möglich. Doch die Laschet-Regierung in NRW verschärfte 2018 das Polizeigesetz – es enthält eine Regelung, die sich vor allem gegen Klimaproteste richtet…“ Beitrag von Franziska Rau vom 05.10.2021 bei Netzpolitik externer Link zum drastischen Anwendungsbeispiel des Gesetzes – und daher:
    • NRW-weite Grossdemonstration am 30.10. in Köln gegen das Versammlungs-Gesetz NRW: Jetzt erst recht!
      Siehe vorerst die Ankündigung des Bündnisses auf Twitter externer Link
  • Laschets umstrittenes Versammlungsgesetz soll erst nach der Bundestagswahl kommen – Die Grünen werfen Laschets schwarz-gelber Koalition nun ein Wahlkampfmanöver vor
    „… Das neue, heftig diskutierte Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen kommt nicht mehr vor der Bundestagswahl. Das bestätigen Vertreter:innen aus Regierung und Opposition gleichermaßen. Das Gesetz wird erst am 23. September wieder im Innenausschuss behandelt, um die Sachverständigenanhörung aus dem Frühsommer auszuwerten. Die Grünen vermuten, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition den Änderungsantrag dann nicht vor dem 28. Oktober einbringt. Das würde bedeuten, dass das Gesetz in zweiter Lesung erst am 3. November ins Parlament kommen könnte. Ursprünglich wollte NRW-Landesinnenminister Herbert Reul das Versammlungsgesetz schon vor den Sommerferien durchs Parlament kriegen. Doch daraus wurde nichts. Bei einer Sachverständigenanhörung gab es außergewöhnlich viel Kritik an dem Vorhaben, am 26. Juni demonstrierten mehrere tausend Menschen gegen das Gesetz. Die Polizei setzte unverhältnismäßig Gewalt ein und attackierte mindestens einen Journalisten. Damit war das Thema bundesweit auf der Agenda und in NRW gab es über den Sommer verteilt immer wieder Proteste, zuletzt in Düsseldorf, wo wieder mehrere Tausend Menschen gegen das Gesetz protestiert haben. (…) Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) stritt ein zu hartes Vorgehen gegen die Demonstrant:innen ab und gab diesen die Schuld für die Eskalation. An dieser Version gibt es mittlerweile erhebliche Zweifel: Ein Video eines Medienkollektivs widerlegte teilweise die Aussagen von Reul. Auch das Protestbündnis erhob massive Zweifel an der Darstellung des Innenministers.“ Beitrag von Markus Reuter vom 9. September 2021 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Auf dem Weg zum Polizeistaat: Das neue Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen wird auch von Juristen scharf kritisiert
    „Künftig bis zu zwei Jahren Gefängnis bei einem gewerkschaftlichen Spontanstreik, für die Teilnahme an einem Fanmarsch, an einer Demonstration gegen Braunkohleabbau oder Neonazis? Das könnte in Nordrhein-Westfalen Realität werden. Das neue NRW-Versammlungsgesetz, noch weitaus schärfer als das bayerische Versammlungsgesetz, enthält erhebliche Einschränkungen dieses demokratischen Grundrechts. Vorgelegt von einer Landesregierung, aus deren Reihen möglicherweise der künftige Bundeskanzler hervorgehen wird. »Wir regieren NRW so, wie ich es mir auch im Bund vorstellen würde«, erklärte der amtierende Ministerpräsident Armin Laschet Ende des vergangenen Jahres gegenüber der »Wirtschaftswoche«. Nicht nur im Kontext der NRW-Umweltpolitik kann seine Äußerung als Drohung gelesen werden, sondern auch gegenüber rechtsstaatlichen Standards. (…) In der Begründung des Gesetzestextes wird deutlich, dass sich das NRW-Versammlungsgesetz dabei nur am Rande gegen rechtsextreme Versammlungen richtet. Vor allem zielt sie auf die medienwirksamen Proteste gegen die Energie- und Klimapolitik der Landesregierung. An unzähligen Stellen erwähnt sie die Proteste im Braunkohlerevier und behauptet deren »Überrepräsentation in der Berichterstattung«. Die Begründung gehe »geradezu obsessiv auf Demonstrationen in Garzweiler ein, um bestimmte Regelungen zu rechtfertigen«, schreiben der Republikanische Anwaltsverein (RAV), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Kritik an der Vorlage kommt nicht von rechten Gruppierungen und Parteien, sondern aus der Klimabewegung, von Gewerkschaften, Parents for Future, Fußballfans und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die den »Weg in den Polizeistaat« bereitet sieht. Jede Versammlung würde künftig vom Gutdünken der polizeilichen Einsatzleitung abhängen. Die Neue Richtervereinigung spricht sogar von einem »Versammlungsgesetz ohne Versammlungsrecht«. Besonders rigide soll künftig mit »Gegendemonstrationen« umgegangen werden. Die AfD, wegen ihres offenen Rassismus wie keine andere Partei mit Protesten konfrontiert, forderte schon vergangenen Herbst im NRW-Landtag, das sogenannte »Störverbot« zu verschärfen und eine »grobe Störung« künftig nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat zu werten. Der im Januar veröffentlichte Regierungsentwurf von CDU und FDP entspricht dieser Forderung der AfD. Die »grobe Störung« einer Versammlung gilt demnach als Straftat und kann mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden…“ Artikel von Gerhard Klas vom 13. September 2021 in neues Deutschland online externer Link
  • 5 Tausend Antifaschist:innen, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen und Feminist:innen etc protestierten am 28.8. (diesmal) weitgehend ungestört durch die Polizei
    • Tausende demonstrieren in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz
      Antifaschist:innen, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen und Feminist:innen demonstrieren gemeinsam gegen das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung. Am heutigen Samstag nahmen in Düsseldorf nach ersten Schätzungen mehr als 5.000 Menschen an einer Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in NRW teil. Aufgerufen hat hierzu das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“, dem 100 Organisationen angehören. Mit vielfältigem und lautstarkem Protest ziehen die Teilnehmer:innen vom Rheinpark an den Rheinterassen durch die Innenstadt bis vor den Landtag Nordrhein-Westfalens. Auffällig ist die gesellschaftliche Breite des Protests: Politiker:innen und Klimaaktivist:innen, migrantische Initiativen, Antifaschist:innen und Antikapitalist:innen, Gewerkschafter:innen, Jurist:innen, Friedensaktivist:innen, Fußballfans und Datenschützer:innen gehen gemeinsam auf die Straße, um die Versammlungsfreiheit zu verteidigen. (…) Erst in der vergangenen Nacht hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die Auflage der Polizei gekippt, nach der die Größe der Transparente begrenzt werden sollte – lediglich für den Antifa-Block könne eine solche Auflage erlassen werden.  Während der Auftaktkundgebung stellt das Bündnis jedoch unmissverständlich klar: „Wir sind alle Antifa!“…“ Pressemitteilung vom 29.8.21 externer Link
    • Bündnis zieht überwiegend positives Fazit nach Demo
      Nach dem Abschluss der Demonstration mit mehr als 5000 Demonstrierenden gegen das von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Versammlungsgesetz hat das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ ein überwiegend positives Fazit gezogen. „Wir haben unseren Protest friedlich auf die Straße getragen, allerdings hat die Polizei wiederholt und mehrfach Teilnehmer:innen gefilmt, das ist rechtswidrig“, so Gizem Koçkaya, Bündnissprecherin. Anmelder Martin Behrsing ergänzt: „Nachdem im Vorfeld willkürlich – und durch die Justiz gekippten – Auflagen, sind wir zufrieden, dass es nicht abermals zu Polizeigewalt kam, wie bei unserer ersten Demo im Juni.““ Pressemitteilung vom 29.8.21 externer Link
  • [Demo am 28.8.] Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein –  Eilantrag beim VG-Düsseldorf gegen Polizei-Demoauflagen eingereicht 
    Am kommenden Samstag, 28. August, wollen erneut tausende Gegner:innen des geplanten Versammlungsgesetzes NRW der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf auf die Straße gehen. Der obligatorische Auflagenbescheid ließ jedoch lange auf sich warten. Nachdem die Demonstration bereits am 12. Juli 2021 angemeldet wurde, erteilte die Polizei erst am gestrigen Mittwoch Demonstrationsauflagen, die mit einer angeblichen Gefahrenlage der öffentlichen Sicherheit begründet wurden. Dies obwohl im einen Kooperationsgespräch vor zehn Tagen und auch in der gestern erteilten Auflage der Polizei von einem friedlichen Versammlungsgeschehen ausgegangen wird. Dagegen hat das Bündnis heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, da insbesondere zwei Auflagen für die Anmelder und Demonstrationsleitenden nicht hinnehmbar sind. Aus Sicht des Bündnisses sind die Auflagen darauf angelegt, dass die Polizei erneut die Demonstration eskalieren und ein ähnliches Desaster anrichten soll, wie es bereits bei der Demo am 26. Juni der Fall war, in der über 300 Personen über sechs Stunden rechtswidrig eingekesselt wurden. „Die von der Polizei im Auflagebescheid konstruierte Gefahrenlage aus vergangenen Demonstrationen besteht nicht. Vielmehr wird hier, wahrscheinlich durch das Innenministerium, etwas konstruiert und die Polizeibehörde angewiesen absurde Auflagen zu erlassen“, so Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter…“ Pressemitteilung vom 26. August 2021 beim Bündnis externer Link, siehe auch den Twitter-Thread von RA Jasper Prigge vom 27.8.21 externer Link zu den Auflagen und ihren Hintergründen
  • [Großdemonstration in Düsseldorf am 28. August ] Wieder Proteste gegen Laschets umstrittenes Versammlungsgesetz in NRW geplant 
    Bevor das neue Versammlungsgesetz im Innenausschuss und im Landtag behandelt wird, rufen die Gegner:innen des Gesetzes zum Protest auf die Straße. Sie befürchten eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen. Die Proteste gegen Laschets neues Versammlungsrecht in NRW reißen nicht ab. Nach der Demonstration im Juni hatten in den vergangenen Wochen in verschiedenen Städten des Bundeslandes immer wieder Menschen gegen das Vorhaben protestiert. Für den 28. August ist nun eine weitere Großdemonstration in Düsseldorf geplant. Das Gesetz selbst wird Anfang September erst im Innenausschuss des Landtages und dann im Parlament behandelt. Die mitregierende FDP hatte nach den Protesten Ende Juni kleinere Änderungen angekündigt, will das Gesetz aber ansonsten mittragen. (…) Entgegen des Brokdorf-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes betrachtet das geplante Gesetz Demonstrationen nicht als „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens“, sondern fast ausschließlich als „Störung“ und „Gefahr“. (…) Entgegen anderer neuer Landesversammlungsgesetze wie denen in Berlin oder Schleswig-Holstein führt Nordrhein-Westfalen nun explizit „Kontrollstellen“ bei Demonstrationen ein, bei denen ohne jegliche Tatbestandsschwelle die Identität von Demonstrant:innen überprüft sowie Sachen und Personen durchsucht werden können. Zwar sind solche Vorkontrollen heute auch schon möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn ein unfriedlicher Verlauf oder Straftaten zu erwarten sind. Eine anlasslose Kontrolle von Demonstrationsteilnehmenden kann eine einschüchternde Wirkung entfalten und so Menschen von der Wahrnehmung ihres Grundrechtes abhalten…“ Beitrag von Markus Reuter vom 24.08.2021 bei Netzpolitik externer Link – siehe alle Infos hier unten:
  • Großdemonstration in Düsseldorf 28.08.: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! 
    Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!
    Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!
    Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.
    Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen…“ Nun der Aufruf auf der Bündnisseite externer Link zur Demo am 28.08.2021 ab 13:00 Uhr am Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf
  • Hat NRW-Innenminister Herbert Reul den Innenausschuss und das Parlament falsch informiert?
    Chronologisches Video der Demonstration externer Link gegen das geplante Versammlungsgesetz zeigt erschreckende Szenen von Polizeigewalt und widerlegt Reuls Angaben. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ wirft Innenminister Herbert Reul (CDU) vor, den Innenausschuss während der Sondersitzung am 1. Juli 2021 sowie das Landesparlament während der daran anschließenden „Aktuellen Stunde“ bewusst falsch über die Ereignisse der Demonstration vom 26. Juni gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW informiert zu haben. Eine gestern im Internet veröffentlichte Dokumentation, welche den chronologischen Ablauf der Demonstration mit den Aussagen des Innenministers vergleicht, widerlegt Reuls Aussagen. Insbesondere Aussagen, die angeblichen Straftaten des „Antifa-Blocks“ betreffend, stellen sich nunmehr als falsch heraus. (…) Das Video dokumentiert in erschreckender Weise die brutale Polizeigewalt und die Eskalation der Demonstration, die durch das Verhalten der Polizei verursacht wurde. Für das Bündnis ist damit eindeutig belegt, dass Innenminister Reul den Innenausschuss und den Landtag bewusst falsch informiert hat. Dieses Video belegt auch, dass mehrere Journalist:innen Opfer von Polizeigewalt wurden, nicht nur einer, wie Reul behauptet hat. (…) Aus unserer Sicht sollte der Innenminister die Konsequenzen ziehen und seinen Platz räumen. Von Armin Laschet erwarten wir eine Erklärung.“ Pressemitteilung vom 26.7.2021 beim Bündnis externer Link

    • Das Bündnis hat für Samstag, den 28. August eine erneute Großdemonstration in Düsseldorf angekündigt (zunächst nur auf Twitter externer Link)
  • Dezentraler landesweiter Aktionstag am Samstag, 17.07. / DemonstrantInnen und das Bündnis verklagen die Düsseldorfer Polizei und das Land Nordrhein-Westfalen
    • Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen! ruft auf externer Link: „Organisiert zum Dezentralen #Aktionstag am 17.07. eine Kundgebung, eine #Demo oder eine Infoveranstaltung gegen das geplante Versammlungsverhinderungsgesetz! Es geht weiter! #VersGNRWstoppen #NoVersGNRW“ – für die einzelnen Städte, wie z.B. bereits Bochum, Duisburg und Köln, siehe das Bündnis auf Twitter externer Link
    • Umstrittener Einsatz bei Demo: Demonstranten verklagen die Düsseldorfer Polizei
      Ein umstrittener Polizeikessel bei der Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz beschäftigt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Zwei Demonstranten aus der Anti-Atomkraft-Bewegung haben die Düsseldorfer Polizei verklagt. Sie wollen nachträglich feststellen lassen, dass die Einkesselung rechtswidrig war. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. (Az.: 18 K 4774/21) Die beiden Aktivisten – ein Ehepaar – gehörten nach eigenen Angaben zu den knapp 330 Demonstranten, die am Abend des 26. Juni von der Polizei über mehrere Stunden umringt und festgesetzt worden waren. (…) Die beiden Kläger wurden nach eigenen Angaben nach „Personalienfeststellung und Durchsuchung“ um 22.00 Uhr beziehungsweise 22.15 Uhr entlassen. Sie bekamen einen Platzverweis für ganz Düsseldorf und fuhren nach Hause ins Münsterland. (…) „Die Zustände im Kessel waren erschreckend unwürdig. Von daher gehen wir davon aus, dass das Verwaltungsgericht den Polizeikessel als rechtswidrig einstufen wird“, sagte Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen. Laut Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die Klage für die Aktivisten eingereicht hat, richtet sie sich gegen den Ausschluss der beiden Kläger von der Demonstration sowie gegen ihre Einkesselung…“ Agentur-Meldung vom 11. Juli 2021 bei RP-online externer Link und Pressemitteilung des Bündnisses vom 15.7.21 externer Link: Klage eingereicht: Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ will Rechtswidrigkeit der Polizeieskalation feststellen lassen
  • [Demo gegen Versammlungsgesetz in NRW Thema im Landtag] Der leidige Übergriff auf den Journalisten 
    „Die Polizeigewalt auf einer Demo gegen das Versammlungsgesetz in Düsseldorf hat parlamentarische Folgen. CDU-Innenminister Reul schiebt dabei die Schuld den Demonstrant:innen zu. Der polizeiliche Übergriff auf einen Journalisten ärgert ihn hingegen – vermutlich auch, weil der Vorfall das Thema bundesweit in die Schlagzeilen brachte. (…) In einer ausführlichen Rede (PDF) externer Link legte Minister Reul im Innenausschuss dar, warum die Polizei seiner Meinung nach richtig gehandelt habe: „Die Polizei hat im Grundsatz einen richtigen Einsatz gefahren. Die Ursache für den Ärger waren nicht die Polizisten, sondern waren ein Teil der Demonstranten.“ Im Landtag hingegen sprach SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty davon, dass der Einsatz „gehörig schiefgegangen“ sei. (…) Reul ist bei seinen Auftritten anzumerken, dass ihn der Übergriff auf den Journalisten der dpa besonders wurmt. Die Empörung darüber hatte die Proteste gegen das Versammlungsgesetz plötzlich auf die bundesweite Agenda gesetzt. Wäre der Vorfall nicht passiert, so Reul, „dann hätten wir das Problem jetzt auch nicht“. Es ist der Versuch, die Kritik am Polizeieinsatz auf diesen einen Fall zu reduzieren. Ansonsten sieht Reul einzig den Fehler, dass 38 Minderjährige zu lange im Kessel festgehalten wurden. Für Irritation sorgte sein Ausspruch „Warum die da hin gehen, kann ich auch nicht beantworten.“ Er fügte allerdings hinzu, dass alle das Recht auf Versammlungsfreiheit hätten. (…) Dass den mehr als 300 eingekesselten Demonstrant:innen keine Toilette zur Verfügung gestellt wurde, sei die Schuld einer Dixi-Toilettenfirma gewesen, so Reul in seiner Rede vor dem Innenausschuss. Dass man überhaupt eingekesselte Demonstrant:innen versorgen müsse, erzürnt hingegen Reuls Parteifreund Gregor Golland im Innenausschuss. Es sei nicht „Aufgabe des Steuerzahlers“, die „gewaltbereiten Linksextremisten“ mit Getränken und sanitären Anlagen auszustatten. Dieser Aussage stehen mehrere Gerichtsurteile entgegen externer Link , die eine menschenwürdige Behandlung von Eingekesselten verlangen. (…)Nach der Eskalation vom vergangenen Samstag wächst der Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz externer Link. In Köln demonstrierten am Montag um die 1.000 Menschen spontan gegen die Vorkommnisse in Düsseldorf. Während der Debatte demonstrierten nach Aussagen des Protestbündnisses etwa 150 Menschen vor dem Landtag externer Link, weitere Proteste in Münster und Bielefeld sind für heute im Verlauf des Tages angekündigt, am Freitag soll auch in Aachen demonstriert werden. In der Auseinandersetzung um das Gesetz gerät die FDP in NRW immer weiter unter Druck externer Link weil das Gesetz mit dem Anspruch als Bürgerrechtspartei kollidiert. Politiker:innen der FDP versuchten, die Verschärfung als CDU-Gesetz darzustellen, obwohl die FDP-Minister dem Vorhaben im Kabinett zugestimmt haben. (…) Das Gesetz soll nach der Sommerpause im September erst im Innenausschuss behandelt und dann im Parlament abgestimmt werden.“ Artikel von Markus Reuter vom 01.07.2021 bei Netzpolitik externer Link
  • Kundgebung für Versammlungsfreiheit vor dem Landtag in Düsseldorf am 01.07.2021: Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit sind als Grundrechte gleichermaßen zu schützen 
    Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ wird am Donnerstag, den 1. Juli 2021 ab 11 Uhr eine Kundgebung vor dem nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf abhalten. Das Bündnis zeigt Präsenz anlässlich der von SPD und Grünen einberufenen Aktuellen Stunde zur Aufarbeitung des eskalativen Polizeieinsatzes gegen die Großdemonstration gegen das geplante schwarz-gelbe Versammlungsgesetz vom Samstag, 26. Juni 2021. Wir laden alle Pressevertreter:innen herzlich ein, die Kundgebung zu begleiten. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ erneuert die Forderung nach einem Rücktritt von Innenminister Reul und nach der Beerdigung des autoritären und repressiven Gesetzentwurfs. Das von CDU und FDP geplante Versammlungsgesetz wird auch mit den mittlerweile angekündigten geringfügigen Änderungen die Versammlungsfreiheit nachhaltig beschädigen. Bündnissprecherin Gizem Koçkaya erklärt: „Wir begrüßen, dass sich das Parlament mit den Übergriffen durch die Polizei auf Demonstrant:innen und Pressevertreter:innen beschäftigt und Aufklärung von Innenminister Reul einfordert. Gleichzeitig befürchten wir, dass der Innenminister bei der Aufarbeitung des eskalierten Polizeieinsatzes ebenso abwiegeln wird, wie bei der Kritik an seinem Gesetzentwurf. Wir versammeln uns heute vor dem Landtag, um den Eingekesselten und Verprügelten, aber auch dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein Gesicht zu geben. Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit sind gleichermaßen zu schützende Grundrechte – bei beidem hat die Polizei NRW am Samstag versagt.“…“ Einladung vom 30.6.2021 beim Bündnis externer Link
  • Unverhältnismäßige Polizeigewalt auf Großdemonstration in Düsseldorf am 26.06.2021 
    Hunderte Menschen werden stundenlang grundlos in Innenstadt gekesselt +++ Polizei demonstriert Machtmissbrauch bereits vor Erhalt des Machtzuwachses
    Unsere ruhige, bunte Demonstration in Düsseldorf mit 8.000 Teilnehmer:innen wurde gewaltsam auseinander getrieben und mit übermäßigen Repressionen den ganzen Tag begleitet. Die Polizei in Düsseldorf hält seit Stunden Menschen im Kessel in der Düsseldorfer Innenstadt fest, lange Zeit ohne Wasser bei bis zu 30 Grad und ohne Zugang zu einer Toilette. Grund der Maßnahme sei die Vermummung einzelner Demonstrationsblöcke durch das Tragen von medizinischen Masken und das zu hohe Tragen von Transparenten. Auf Basis dieser Vorwürfe werden Grundrechte massiv eingeschränkt und der Rechtsstaat ausgehöhlt. Und die Polizei geht noch weiter: im gesamten Stadtgebiet finden unverhältnismäßig gewaltvolle Festnahmen statt, wobei den Betroffenen der Zugang zu Anwält:innen und Sanitäter:innen verweigert wurde trotz massiven Verletzungen. Rund 100 Teilnehmer:innen wurden durch die massiven Maßnahmen der Polizei verletzt. Zudem wird bereits seit Beginn der Demonstration überall gefilmt, auch ein polizeilicher Hubschrauber war im Einsatz…“ Pressemitteilung vom 26. Juni 2021 externer Link des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten!“ Siehe weitere Meldungen, auch zu Angriffen auf JournalistInnen:

    • Bericht des Ermittlungsausschusses (EA) zur Demonstration am 26.06.2021 externer Link beim Bündnis und darin u.a.: „… Laut Demosanis wurden ca. 100 Personen, die mit uns auf der Straße waren, von Reizgas verletzt, Rettungswagen mussten 8 mal gerufen werden. (…) Der Antifa-Block wurde fast 6 Stunden lang gekesselt. Anwält:innen wurden nicht durch die Polizeiabsperrungen zu ihren Mandant:innen gelassen. Der Zugang zu Toiletten wurde den Betroffenen verwehrt, die Versorgung mit Wasser erfolgte erst spät nach großem Druck. (…) Unter den Festgesetzten befanden sich ca. 30 Personen unter 18 Jahren, darunter auch viele aus dem Jugendblock, die sich angesichts der Repression solidarisch mit dem Antifa-Block gezeigt hatten. Den Minderjährigen wurden von der Polizei damit gedroht, sie dem Jugendamt zu übergeben, wenn ihre Eltern sie nicht abholen können. (…) Die große Bereitschaft, sich umeinander zu kümmern und sich nicht allein zu lassen war großartig. Wir als EA waren beeindruckt von der großen Solidarität untereinander. Hunderte haben stundenlang ausgeharrt, um die Gekesselten nicht allein zurückzulassen. Selbst um 3.00 Uhr morgens standen noch Leute vor dem Polizeipräsidium, um entlassene in Empfang zu nehmen. Wir bedanken uns auch bei den fantastischen Anwält:innen für ihr Engagement! (…) Es kann sein, dass Ihr in den nächsten Wochen oder Monaten Post von der Polizei erhaltet. Möglicherweise bekommt Ihr eine Vorladung zur Polizei, die Euch zum Sachverhalt befragen möchte. Die Rechtshilfegruppe rät allen, nicht zu einer polizeilichen Vorladung zu gehen, sondern stattdessen sofort mit uns Kontakt aufzunehmen…“
    • VersGNRWStoppen: Polizeigewalt gegen Versammlungsfreiheit. Video von  Perspektive Online bei youtube externer Link
    • Düsseldorf: Demonstration gegen das NRW-Versammlungsgesetz mit unverhältnismäßigem Polizeieinsatz
      Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ hatte mit seinen 170 unterstützenden Organisationen am Samstag (26.6.) zur Demonstration aufgerufen. Rund 6.000 Teilnehmer*innen versammelten sich in verschiedenen Blöcken am Rheinufer, um von dort zum Landtag zu ziehen. Doch dort kamen nur die wenigsten an. Denn auf der Demostrecke wurde der Zug immer wieder von der Polizei gestoppt, die mit einem massiven Aufgebot vor Ort war. Es kam unter anderem zu Pfeffersprayeinsatz und schließlich endete die friedliche Demonstration in einem Polizeikessel an der Breite Straße. Dutzende Demonstrierende wurden von Einsatzkräften der Polizei verletzt, die auch vor Übergriffen auf Pressevertreter nicht zurückschreckten. So wurde ein dpa-Fotograf aus Düsseldorf und mindestens ein weiterer Kollegen von Polizisten mit Schlagstücken verletzt. Dpa-Chefredakteur Sven Gösmann protestierte schriftlich gegen dieses Vorgehen und fordert eine lückenlose Aufklärung. Bis Mitternacht mussten Menschen im Polizeikessel Breite Straße ausharren. Der Versuch von Anwälten, Festgenommene rechtlich zu unterstützen, wurde von der Polizei unterbunden. (…) Allerdings positionierten sich die Organisatoren deutlich gegen den Versuch der Corona-Rebellen Düsseldorf, sich ebenfalls an der Demonstration zu beteiligen. Die „Querdenker“ wurden von der Polizei von der Versammlung verwiesen. (…) Die Polizei zeigte deutlich, wie sie die Versammlungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen der Einsatzkräfte sieht. Nachdem der Zeitplan der Demo bereits mit der Überquerung der Oberkasseler Brücke heftig ins Wanken geriet, wurde der Demonstrationszug gegen 16 Uhr von der Polizei gestoppt, weil sich die Demonstrierenden an die Maskenpflicht hielten und einige zusätzlich Sonnenbrillen trugen. Dies reichte zusammen mit dem Umstand, dass einige Transparente, die von mehreren Teilnehmer*innen gemeinsam getragen wurden, offenbar um eine Vermummung anzunehmen. Es kam zu einer ersten Konfrontation mit Einsatz von Pfefferspray. Die verschiedenen Blöcke der Demonstration verhielten sich sofort solidarisch und standen dem betroffenen Block der Antifaschisten bei. (…) Insgesamt wurden mehrere Dutzend Menschen nach Pfeffersprayeinsatz behandelt, oder nach Tritten und Schlägen betreut. Darunter auch Journalisten. Äußerst brutal entfernten und zerstörten die Einsatzkräfte die Transparente der Demonstranten. Immer wieder wurde einzelne Menschen festgenommen und abgeführt. Ein Mann wurde dafür in eine Tiefgarage geschleift und zu Boden gebracht. Weder Sanitäter noch eine Anwältin durften zu ihm. Es dauerte fast bis Mitternacht, bis die letzten eingekesselten Menschen die polizeiliche Maßnahme auf der Breite Straße verlassen konnten. Dort mussten sie bei heißen Temperaturen seit 18 Uhr ohne Getränke oder Toilette ausharren…“ Umfangreicher Bericht von Ute Neubauer vom 27.06.2021 mit vielen Fotos bei report-d externer Link siehe auch die fortlaufende Berichterstattung des Bündnisses auf Twitter externer Link
    • Versammlungsfreiheit eingekesselt. Proteste gegen Versammlungsgesetz in Düsseldorf wird von Polizeieinsatz überschattet
      Fußballfans, Antifas, Klimaaktivist*innen, sie alle sehen ihre Versammlungsfreiheit durch das neue Gesetz bedroht. Es ist ein Bündnis, dass es so selten gibt. Es ist eine der größten Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen seit dem Beginn der Corona-Krise. In Redebeiträgen wird das Gesetz kritisiert, man ist empört. Die weißen Maleranzüge, mit denen »Ende Gelände« in die Kohlegruben geht, sollen demnächst als verbotene Uniformierung gelten. In der Begründung des Gesetzesentwurfs wird der »schwarze Block« der Autonomen mit der SA verglichen, er habe eine einschüchternde Wirkung. Naziaufmärsche blockieren soll in Nordrhein-Westfalen demnächst verboten sein. Schon das Training für Blockaden will das CDU-geführte Innenministerium unterbinden. Das sind nur ein paar Details des Gesetzes, die von den Demonstrant*innen kritisiert werden. Sie haben dem Gesetz schon einen Spitznamen gegeben, sie nennen es »Versammlungsverhinderungsgesetz«. Die Inhalte der Demonstration wurden dann allerdings durch den Einsatz der Polizei überschattet, die offensichtlich schon vor dem neuen Gesetz beweisen wollte, wie gut sie Versammlungen verhindern kann. (…) Laut Angaben von Münch wurden 100 Teilnehmer*innen der Demonstration durch die Polizei verletzt. Außerdem sollen ehemalige Demoteilnehmer*innen auch in anderen Stadtteilen »gewaltvoll« festgenommen worden sein. Nun wird die Demonstration ein Nachspiel im Landtag haben. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty kündigte an, eine Aktuelle Stunde zu beantragen.“ Bericht von Sebastian Weiermann vom 27.06.2021 im ND online externer Link
    • dju NRW fordert lückenlose Aufklärung – Gewalt gegen Medienleute ist massiver Angriff auf Presse- und Meinungsfreiheit
      Der nordrhein-westfälische Landesverband der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di protestiert entschieden gegen die offenbare Gewalteinsetzung von Polizisten gegen Journalisten am gestrigen Samstag. In Düsseldorf ist es bei einer Demonstration gegen das geplante nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz offenbar zu den polizeilichen Attacken gegen mehrere Kollegen gekommen. Die dju NRW fordert die lückenlose Aufklärung dieses möglichen Angriffs auf die freie Berichterstattung. Gewalt gegen Reporter*innen und Fotograf*innen durch Polizeibeamt*innen sind ein massiver Angriff auf das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit. Dass sich dies ausgerechnet bei einer Demonstration ereignet haben soll, die sich gegen zu weit gehende Rechte der Ordnungshüter und Einschränkungen des Demonstrationsrechts wendete, hält die dju NRW für besonders pikant…“ PM vom 27.06.2021 externer Link
    • Schlagstockeinsatz in Düsseldorf: Polizisten greifen Journalisten bei Demo an
      Bei einer Demonstration in der Düsseldorfer Innenstadt gegen ein geplantes Versammlungsgesetz für NRW sind am Samstag Journalisten von Polizeibeamten attackiert worden. Ein Fotograf der Deutschen Presse-Agentur berichtete, dass er von einem Beamten mehrfach mit einem Schlagstock geschlagen worden sei. Er berichtete zudem von mindestens einem weiteren Kollegen, der ebenfalls angegriffen worden sei. Wie die Polizei in der Nacht zum Sonntag mitteilte, wurden mehrfach Pyrotechnik und Rauchtöpfe abgebrannt. Teilnehmer hätten auch Beamte angegriffen. Daraufhin hätten die Polizisten Schlagstöcke und Reizgas eingesetzt. Ein Journalist sei dabei zwischen die Einsatzkräfte und eine aggressive Störergruppe geraten. Weitere Angaben zum Hergang machte die Polizei zunächst nicht. Eine Sprecherin hatte bereits am Samstag eine Strafanzeige gegen den Beamten angekündigt – wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Die Deutsche Presse-Agentur protestierte gegen den gewaltsamen Übergriff auf ihren Mitarbeiter und andere Journalisten. dpa-Chefredakteur Sven Gösmann nannte den Vorgang einen „nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit“…“ Agenturmeldung vom 27. Juni 2021 bei rp-online externer Link
    • Siehe auch die Berichte von Jörg Reichel (dju in ver.di) auf Twitter externer Link sowie #dus2606 #VersGNRWstoppen
  • Großdemonstration am 26.06.2021 in Düsseldorf: Achtung! Neuer Startpunkt: Rheinwiesen 
    Die Demo wird vermutlich größer als erwartet! Deswegen gibt es auf Grund einer polizeilichen Auflage einen neuen Startpunkt! Wir treffen uns am Samstag ab 12 Uhr auf den Rheinwiesen in Düsseldorf. Die Auftaktkundgebung beginnt etwas später als vorgesehen, um 13:30 Uhr…“ Aktuelle Infos zur Demo auf der Bündnisseite externer Link
  • Laschet-Regierung will Demonstrierende wie Kriminelle behandeln
    Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW stellt sich gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und will das Demonstrationsrecht empfindlich einschränken. Sogar die weißen Overalls von Klimademonstrant:innen sollen künftig verboten sein: Der Gesetzentwurf nennt sie in einer Reihe mit Nazi-Uniformen von SA und SS…“ Beitrag von Markus Reuter vom 24.06.2021 bei Netzpolitik externer Link
  • Bochum am 19.6.: Klimaaktivist*innen führen kritisches Theaterstück zum neuen Versammlungsgesetz NRW auf 
    Gestern Nachmittag führten Aktivist*innen der Klimagerechtigkeitsgruppe „Ende Gelände Bochum“ ein kurzes Theaterstück vor dem Bochumer Schauspielhaus auf. Die politische Kunstperformance fand im Rahmen einer Demonstration gegen das neue Versammlungsgesetz NRW statt, welche von einem Dutzend Bochumer Initiativen organisiert wurde. Die verkleideten Aktivist*innen traten nacheinander als Baumbesetzer, Ende Gelände Aktivist, vermummter Antifaschist, Fußballfan und Gewerkschaftler auf und legten dar, wie die geplanten Gesetzesänderungen ihre politischen Aktivitäten gefährden würden. Anschließend wurden sie von Personen im Polizeikostüm unterbrochen und gewaltsam von der Bühne gezerrt. „Ein Gesetz gegen Rechtsextremismus? Verarschen kann ich mich alleine!“ echauffierte sich der „Ende Gelände Aktivist“. „In der Begründung zum Militanzverbot werden auch Maleranzüge als Uniform erwähnt – damit werden Klimaaktivist*innen in einem Atemzug mit SA und SS genannt. Geht’s noch?“ Damit spielte die Gruppe auf §18 des umstrittenen Gesetzesentwurfs an, bei dem im Rahmen eines sogenannten Militanzverbotes „uniformähnliche Kleidungsstücke“ und „paramilitärisches Auftreten“ bei Demonstrationen unter Generalverbot stehen. In dem Text des Entwurfs fallen selbst die gleichfarbigen Overalls der Kohlegegner*innen unter das Verbot. „Protest wird bei drohender Videoüberwachung und der ewig langen Liste von Auflagen erschwert, egal wie regelkonform wir zu demonstrieren planen. Man sollte nicht Jura studiert haben um für faire Löhne demonstrieren zu können!“ mahnte auch der „Gewerkschaftler“, und wurde im Anschluss mit dem Schaumstoff-Schlagstock bewusstlos geschlagen. Auch ein älterer Mann mit „Opa gegen Rechts“ Schild und eine singende VfL-Fan im blau-weißen Trikot wurden mit „Pfefferspray“ rabiat von der Bühne verscheucht. Während sich die „Polizisten“ eine Maske mit dem Gesicht von Innenminister Herbert Reul über die Sturmhaube zogen, hielt ein „Polizeichef“ eine zynische Rede, in der er das neue Versammlungsgesetz anpries und den Zuschauer*innen drohte: „Die Vorstandsetage in der Staatskanzlei hat die Zeichen der Zeit erkannt und nutzt diese einmalige pandemische Chance um euch Gutmenschen das vorlaute Maul zu stopfen. Im Grunde ist es doch einfach: Sei still. Gehorche. Geh arbeiten. Geh konsumieren. Sei angepasst, sprich nicht die falsche Sprache, dann hast du auch nichts zu befürchten!“ Zum Abschluss rief eine letzte Redner*in in einem feurigen Plädoyer dazu auf, gegen das Gesetz anzukämpfen. Mit der Aktion wollten die Aktivist*innen zugespitzt vor gravierenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit warnen, die sie mit den geplanten Änderungen des Versammlungsgesetzes einhergehen sehen. Ende des Monats sollen die zuständigen Landesausschüsse darüber entscheiden, ob der Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Regierung für NRW in Kraft tretet. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis ruft dagegen zur Großdemonstration in Düsseldorf am 26.6. auf.Pressemitteilung von „Ende Gelände Bochum“ vom 20.06.2021 bei bo-alternativ externer Link
  • Versammeln unter Aufsicht / Kommt zu den Demos gegen das von CDU/FDP geplante Versammlungs(verhinderungs)gesetz!
    • Jetzt zählts! Kommt zu den Demos gegen das von CDU/FDP geplante Versammlungs(verhinderungs)gesetz!
      Am 23. und 24. Juni könnten die zuständigen Landtagsausschüsse das geplante Versammlungsgesetz abnicken und zur Abstimmung in den Landtag übergeben. In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause vom 30. Juni bis 2. Juli könnte dann das Gesetz mit der schwarz-gelben Mehrheit verabschiedet werden. Damit wäre unser Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt. Das wollen wir nicht zulassen und deshalb nochmal alle und alles mobilisieren, was geht! Versammlungsgesetz NRW Stoppen! Den Angriff auf die Versammlungsfreiheit abwehren! Siehe die nächsten Termine:

      • Macht euch auf nach Münster zur Demo am Freitag, 18.06. ab 18 Uhr am Domplatz in Münster
      • Demonstration am 19. Juni in Bochum: Neues Versammlungsgesetz verhindern!
        Das Bochumer Bündnis Versammlungs(verhinderungs)gesetz stoppen – Grundrechte erhalten ruft am 19. Juni um 15 Uhr zu einer Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW auf. Start ist auf dem Dr.-Ruer-Platz. Der Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung für dieses Versammlungsgesetz ist die massivste Bedrohung für demokratische Grundrechte seit etlichen Jahren. Statt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und damit ein elementares Recht auf politische Opposition zu garantieren, räumt der Gesetzesentwurf Polizei und Staatsapparat großen Spielraum ein, um einzuschüchtern und unerwünschten Protest zu kriminalisieren…“ Aufruf bei bo-alternativ externer Link – LabourNet Germany gehört natürlich zu den UnterstützerInnen
      • NRW-weite Großdemonstration am 26. Juni 2021 in Düsseldorf – siehe den Aufruf beim Bündnis „Versammlungsgesetz stoppen“ zexterner Link ur Demo am 26.06.2021, ab 13:00 Uhr am DGB-Haus / Friedrich Ebert Straße 34-38, Düsseldorf
    • Versammeln unter Aufsicht. Zum Entwurf eines Versammlungsgesetzes für NRW
      „Anfang 2021 hat die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein eigenes Versammlungsgesetz vorgelegt. (…) [Die Neuregelung wird] nicht in einen Freiheits- oder Grundrechtsdiskurs gestellt, sondern als Fortentwicklung des „Eingriffs- und Sicherheitsrechts“ verstanden. (…) Diese staatsorientierte Grundausrichtung des Gesetzentwurfs findet sich bereits in der Begründung zu § 1, wenn es dort heißt, die „Durchsetzung des Friedlichkeitsgebotes ist vornehmste Aufgabe der Versammlungsbehörde und der Polizei“. Vertieft wird dieser Argumentationsstrang, wenn weiter ausgeführt wird, es sei „zentrale Aufgabe der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, darauf zu achten, dass die entschlossene Bekämpfung nicht friedlicher Versammlungen ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“ sei ohne dass auch nur im Ansatz belegt würde, dass dies ein ernsthaftes Problem im Versammlungsgeschehen in NRW ist. Erschreckend ist aber vor allem die „Übergriffigkeit“ mit Blick auf Richtungsvorgaben an die Judikative. (…) § 3 greift den Gedanken einer Kooperation von Veranstalter*innen und Behörden auf, gleitet aber sogleich in Absatz 3 in eine Schräglage zu Lasten der Anmelder*innen und Organisator*innen ab, anstatt die Versammlungsbehörden und Polizei zu verpflichten. (…) Anknüpfend an die engen Vorgaben zur Versammlungsleitung werden in § 5 deren Pflichten ausgestaltet. Die Versammlungsleitung wird hier faktisch in eine Rolle als polizeiliche Verantwortliche oder gleichsam Beliehene gebracht, was das BVerfG mit Blick auf das BayVersG zu Recht beanstandete. Diese Verkehrung einer Grundrechtsposition in eine Pflichtenstellung widerspricht der Freiheitsgarantie des Art. 8 GG. Erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet darüber hinaus, dass es den Versammlungsbehörden nun erlaubt sein soll, die Versammlungsleitung abzulehnen (§ 12 I). Die Regelung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versammlung aus Art. 8 GG dar, das auch die Selbstbestimmung über die Leitung umfasst. (…) Frappierend am Gesetzentwurf ist in einigen Punkten weniger dessen Wortlaut und Inhalt, als die Begründung, die merkwürdige Bezüge auf politische Verhältnisse in der Weimarer Republik aufweist und– wie schon die letzte Polizeigesetznovelle – offenkundig tief von einem polizeilichen Trauma im Kontext der Proteste gegen den Braunkohleabbau und die Energiepolitik geprägt ist. Die Auswahl der zitierten Literatur ist in weiten Teilen sehr einseitig, einschlägige Gerichtsentscheidungen werden ignoriert oder ablehnend kommentiert. Der Ansatz von Innenminister Reul, die seit der Brokdorf-Entscheidung des BVerfG etablierten Grundsätze eines mit Art. 8 GG kompatiblen Versammlungsrechts „auch in anderen Zusammenhängen einmal auf den Prüfstand“ zu stellen, trug offenbar in der Regierungskoalition Früchte.“ Kommentar von Clemens Arzt vom 10. Juni 2021 beim Verfassungsblog externer Link (Prof. Dr. Clemens Arzt ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Direktor des Berliner Forschungsinstituts für private und öffentliche Sicherheit (FÖPS))
  • Redebeitrag von Eva-Maria Zimmermann (GEW): Wie das Versammlungsgesetz die Arbeit als Gewerkschaft entscheidend beeinträchtigen würde
    „… während seit mittlerweile über einem Jahr die Coronapandemie viele unserer Lebensbereiche sehr stark beeinflusst und die Aufmerksamkeit der Menschen verständlicherweise daher wo ganz anders liegt, versucht die NRW Landesregierung „nebenbei“ und ohne dass die Öffentlichkeit sich der Tragweite dessen bewusst wäre eine Novelle des Versammlungsgesetzes durchzukriegen, die wir als Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Köln sehr kritisch sehen. Die Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich verankert und ein hohes Gut in einer Demokratie. Das geplante Versammlungsgesetz bietet allerdings Möglichkeiten und Spielräume, dies auf inakzeptable Weise einzuschränken, friedliche Proteste zu erschweren, zu kriminalisieren bis hin zu verunmöglichen. Wir als GEW Köln sagen daher „Nein“ zu diesem Gesetz und rufen die Landesregierung dazu auf: Traut den Menschen in diesem Land Demokratie zu – wir können das! Finger weg vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit! Ich möchte im Folgenden kurz auf einige Punkte in dem Entwurf eingehen, die nicht nur unser aller Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, sondern teilweise auch explizit unsere Arbeit als Gewerkschaft entscheidend beeinträchtigen würden. (…) Da ist zum Einen die faktische Verlängerung der Anmeldefrist (48 Stunden plus Samstage, Sonn- und Feiertage) – Gewerkschafter:innen wissen aber, dass gerade Streiks oder Arbeitskämpfe teilweise sehr kurzfristig angemeldet werden müssen (…)Im Kombination mit der Notwendigkeit, auf Aufforderung, Namen und Adressen der vorgesehenen Ordner:innen im Vorfeld der Versammlung mitzuteilen, verunmöglicht das neue Gesetz derart spontane Versammlungen. (…) Noch problematischer ist, dass künftig der Name des:der Veranstalter:in in der Einladung genannt werden soll. Dies wird dazu führen, dass Menschen davor zurückschrecken, Versammlungen anzumelden (…) Das geht so nicht, das wäre im Zweifel ein Versammlungsverhinderungsgesetz! Das gefährdet eine lebendige Demokratie bis hin zum Streikrecht – nicht mit uns, werte Landesregierung! (…) Was das Störungsverbot betrifft – fallen darunter dann auch Gegenproteste bei Aktionärsversammlungen oder Vorstandssitzungen von Konzernen, Unternehmen und Betrieben, die beispielsweise über Massenentlassungen beraten? Müssen dann Menschen, die für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze auf die Straße gehen, Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen befürchten?…“ Redebeitrag von Eva-Maria Zimmermann, Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft (GEW) Köln, dokumentiert auf der Bündnisseite externer Link
  • Fern der Realität. Widerstand gegen geplante Verschärfung von Versammlungsgesetz in NRW. Kritik von Gewerkschaftern bis hin zu Fußballfans 
    Die Mobilisierungswelle gegen die geplante Verschärfung des nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes rollt. Am Sonnabend gingen in Köln rund 500 Menschen – unter strikter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wegen der Pandemielage – gegen die Pläne der Landesregierung von CDU und FDP auf die Straße. Aufgerufen hatte das Bündnis »Versammlungsgesetz NRW Stoppen! – Grundrechte erhalten!« im Rahmen einer dezentralen Aktionswoche. »Wir sind angesichts der schwierigen äußeren Bedingungen sehr zufrieden mit der Aktionswoche«, sagte Bündnissprecherin Michèle Winkler am Sonntag auf jW-Nachfrage. Neben der Demo in Köln hatte es in den vergangenen Tagen Versammlungen in Aachen, Bonn, Mönchengladbach und Duisburg gegeben. Zufrieden zeigte sich Winkler mit der Breite des Bündnisses, das neben zahlreichen linken und antifaschistischen Gruppen und Parteien auch Initiativen, die sich für sogenannte Klimagerechtigkeit einsetzen, sowie Gewerkschafter und Fußballfans umfasse. Allerdings seien die Menschen im Bündnis »ernüchtert« angesichts des »weitgehenden Desinteresses in der breiteren Medienlandschaft und Zivilgesellschaft an den geplanten umfangreichen und dauerhaften Beschränkungen der Versammlungsfreiheit«, sagte Winkler weiter. (…) Gewerkschaften befürchten, dass das neue Gesetz im Zuge sich zuspitzender sozialer Konflikte auch gegen betriebliche und gewerkschaftliche Proteste eingesetzt wird. Eva-Maria Zimmermann von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Köln kritisierte die geplanten Regelungen bei Arbeitskämpfen als »nicht praktikabel«. Gerade bei Arbeitskämpfen und Tarifauseinandersetzungen müssten Gewerkschaften kurzfristig agieren können. Mit einer künftig festgeschriebenen Anmeldefrist von »48 Stunden plus Samstage, Sonn- und Feiertage« würden insbesondere Gewerkschaften ihrer Schlagkraft beraubt, so die GEW-Vertreterin. Die geplante namentliche Nennung von Versammlungsanmeldern nannte Zimmermann »demokratiefeindlich«, da diese Regelung davon abschrecke das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen. Man merke dem Gesetzentwurf an, so die Gewerkschafterin unter tosendem Beifall auf dem Kölner Heumarkt, dass dieser von Menschen verfasst worden sei, die eine Menge »Sitzfleisch haben, aber leider keine Ahnung von der politischen Praxis auf der Straße«.Artikel von Bernhard Krebs, Köln, in der jungen Welt vom 25.05.2021 externer Link
  • Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen!: Aktionswoche zum Versammlungsgesetz: 17. bis 23. Mai dezentral in ganz NRW! 
    In der Woche vom 17. bis 23. Mai werden wir unseren Protest gegen das neue Gesetz deutlich machen und auf die Straße tragen! Eine Woche voller Aktionen in ganz NRW! Nach dem erfolgreichen Aktionstag am 6. Mai werden wir weiter dezentral Druck aufbauen, um das Gesetz zu verhindern. In einigen Städten wurden bereits Aktionen, Demonstrationen oder Kundgebungen angekündigt externer Link. Schließt euch diesen Aktionen an und organisiert weitere! Unter Aktionsideen externer Link findet ihr viele Anregungen für schöne Aktionen für jede Pandemiesituation – von Emails an Abgeordnete schreiben über Bannerdrops und Ideen für große Demonstrationen. Für Aktionsankündigungen, -fotos oder -videos werden weiterhin die Hashtags #VersGNRWstoppen und #NoVersGNRW verwendet!...“ Aufruf und weitere Infos auf den Aktionsseite externer Link – siehe die Aktion  (die wir auch unterstützen) auf Twitter externer Link, siehe auch:

    • Folgende Aktionen sind bisher angekündigt:
      • 20.05. um 20:00 Uhr: Digitaler Vortrag zum geplanten Gesetz vom Netzwerk Rechtskritik
      • 21.05. um 16:30 Uhr: Mahnwache von Duisburg stellt sich quer am König-Heinrich-Platz in Duisburg
      • 22.05. um 09:00 Uhr: Kundgebung und anschließende Demonstration in Oberhausen – Sterkrade
      • 22.05. um 13:00 Uhr: Demonstration des Lokalbündnisses Versammlungsgesetz NRW Stoppen Köln, beginnend am Heumarkt in Köln
      • 23.05. um 14:00 Uhr: Fahrraddemo des Arbeitskreis Versammlungsgesetz NRW Stoppen! Aachen, beginnend am Hauptbahnhof in Aachen
    • Abschaffung der ‘Polizeifestigkeit der Versammlung‘ – Landesregierung will mit Polizeirecht gegen Demonstrationen vorgehen. Polizeifestigkeit? – Was ist das?
      Die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit stellt sich dar als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist“ (BVerfG, Brokdorf-Beschluss, 1 BvR 233, 341/81). Daraus folgt der Grundsatz: Bei einer Versammlung sind Maßnahmen nach dem Polizeigesetz gesperrt. Die Polizei darf ihre Maßnahmen grundsätzlich nur auf das Versammlungsgesetz stützen. Maßnahmen, die sie in anderen Fällen auf das Polizeigesetz stützen könnte (wie z.B. Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Ingewahrsamnahme u.a.) sind nicht möglich. Sie darf also beispielsweise (wenn die notwendigen sehr hohen Voraussetzungen vorliegen) die Versammlung auflösen. Aber sie darf zum Beispiel nicht alle Teilnehmer:innen einer Versammlung zur Identitätsfeststellung anhalten; und auch keinen Platzverweis aussprechen oder sogar Versammlungsteilnehmer:innen zur Durchsetzung dieses Platzverweises in Gewahrsam nehmen. Kurz gefasst, die Teilnahme an einer Versammlung schützt grundsätzlich gegen polizeirechtliche Maßnahmen. So soll vermieden werden, dass die Polizei aus Gefahrenabwehrzwecken die Versammlung oder Versammlungsteilnehmer:innen behindert. (…) Den Grundsatz der Polizeifestigkeit aufzuheben, öffnet für willkürliche Maßnahmen der Polizei vor Ort Tür und Tor. Die geplante Vorschrift des § 9 VersGE bildet künftig eine Rechtsgrundlage für rücksichtslose Eingriffe in die Versammlungsfreiheit. Damit wird das Versammlungsrecht tiefgreifend geändert: Bislang durften Versammlungsteilnehmer:innen nur ausnahmsweise von der Polizei als Störer:innen behandelt werden. Alle Bürger:innen waren unter dem Dach der Versammlung vor einfach-polizeilichen Maßnahmen geschützt. Jetzt bietet eine Versammlung keinen Schutz mehr. Die Polizei kann genau so gegen sie vorgehen wie gegen jede:n andere:n Bürger:in. Und so steht zu befürchten, dass das, was unter der Ägide der Polizeifestigkeit noch Versammlungen waren, nach dem Versammlungsgesetz nur noch lästige Ansammlungen von Störer:innen sind.“ Beitrag vom 18. Mai 2021 auf der Aktionsseite externer Link
    • Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot – muss das sein?
      Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, enthält das Versammlungsgesetz NRW auch ein Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot in verschärfter Form. Die Landesregierung hält auch an der Strafbarkeit der Vermummung und Schutzausrüstung fest und erhöht das Straßmaß sogar von einem auf bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Das Verbot selbst wird leider als selbstverständlich angenommen. Dabei gab es bereits zur Zeit der Einführung gute Argumente, die gegen ein Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot sprechen. Hinzu kommen neuere Entwicklungen, die gerade das Vermummungsverbot zu einem gefährlichen Werkzeug des Staates machen, Meinungsäußerungen und legitime Proteste zu unterdrücken. Wir denken daher, dass es an der Zeit ist, die beiden Verbote grundsätzlich in Frage zu stellen…“ Hintergrunds-Beitrag vom 14. Mai 2021 auf der Bündnisseite externer Link
  • Gemeinsame Presseerklärung: Aushöhlung des Versammlungsrechts stoppen – Versammlungsfreiheit stärken, nicht beschränken! 
    „Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf für ein Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen als undemokratisch ab. (…) Dass es der Landesregierung im Braunkohleland NRW insbesondere darum geht, konzernkritische Klimaproteste gegen RWE abzuschwächen, belegt die Gesetzesbegründung. Auch antifaschistische Proteste werden massiv erschwert, das Recht auf Gegendemonstrationen beschnitten. Rechtsanwältin Anna Busl, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV, erklärt hierzu: „Die Ausübung der Versammlungsfreiheit, vom Bundesverfassungsgericht bezeichnet als ‚ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren‘, wird durch diesen Gesetzentwurf zur ‚Gefahr‘ erklärt, der polizeilich Einhalt geboten werden muss. Durch die Aufhebung der sog. Polizeifestigkeit von Versammlungen kann gegen jeden Teilnehmer als ‚Störer‘ polizeilich vorgegangen werden.“ Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie ergänzt: „Dieses obrigkeitsstaatliche Verständnis der Versammlungsfreiheit ist einer Demokratie unwürdig. Die Landesregierung führt einen gezielten Bruch mit dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts herbei. Der Versammlungsfreiheit wird ihr demokratischer Kern entzogen: Wenn Demonstrationen komplett polizeilich eingehegt und überwacht sind, werden sie jeglicher Wirkung beraubt.“ Rechtsanwältin Ursula Mende, Bundesvorstandsmitglied der VDJ unterstreicht: „Es ist offensichtlich, dass die Landesregierung die Kritik an ihrer desaströsen Klima- und Energiepolitik mithilfe des Versammlungsgesetzes zum Verstummen bringen will. Geradezu obsessiv wird auf die Klimabewegung verwiesen, um Verschärfungen zu begründen. Dies steht in starkem Kontrast zum Bundesverfassungsgericht, das gerade erst in einer historischen Entscheidung ein Klimaschutzgebot postuliert hat. Die Landesregierung täte gut daran, ihre politische Verantwortung wahrzunehmen, statt Protest gegen ihre desaströse Klimapolitik zu erschweren.“…“ Gemeinsame Presserklärung des RAV, der VDJ und des Grundrechtekomitees zum Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz für NRW vom 5. Mai 2021 externer Link
  • Landesregierung verfehlt den Kern eines Versammlungsgesetzes: es fehlt das Versammlungsrecht!
    Am 6. Mai. 2021 findet im Innenausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen eine Anhörung mit vom Landtag ernannten Expert:innen zum geplanten nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetz statt. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ kritisiert, dass die geladenen Expert:innen mehrheitlich Funktionen bekleiden, die in unmittelbarer Nähe zu Polizei und Ordnungsdiensten stehen. Die Anwender:innen des Versammlungsrechts bleiben hingegen ausgeschlossen. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sind keine geladen: weder Bündnisse gegen Rechts noch Vertreter:innen der Klimabewegung werden gehört. Die Auswahl der vermeintlichen Versammlungsrechts-Expert:innen spiegelt wieder, wie die Landesregierung aus CDU und FDP auf das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit blickt: als polizeilich zu regelnde Störung. Es steht gerade nicht das Freiheitsrecht im Vordergrund, dessen Verwirklichung das Versammlungsgesetz dienen soll. Es scheint vielmehr um die Einhegung von Versammlungen durch Polizei und Ordnungsbehörden zu gehen, darum Versammlungen so „bequem“ und lenkbar wie möglich zu machen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung stellt hauptsächlich ein Sammelsurium von Gefahrenabwehrrechten in obrigkeitsstaatlicher Tradition dar. Damit wird vermittelt, dass der größte Teil der Versammlungen in NRW unfriedlich verlaufen würde…“ Pressemitteilung des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ vom 5. Mai 2021 externer Link
  • Online Vortrag und anschl. Diskussion am 26. April 2021: Geplantes Versammlungs(verhinderungs)gesetz
    Die NRW-Landesregierung plant einen massiven Angriff auf das Demonstrations- und Versammlungsrecht. Bereits am 6. 5. 2021 findet die 1. Lesung des geplanten Versammlungsgesetzes in Düsseldorf statt. Jasper Prigge hat den Gesetzentwurf der Landesregierung und dessen Begründung ausführlich kommentiert externer Link. Er zieht folgendes Fazit „Der Gesetzesentwurf ist offenbar von dem Ziel getragen, Versammlungen einzuschränken. (…) Der Staat täte besser daran, die Wahrnehmung von Grundrechten zu fördern und es Menschen so einfach wie möglich zu machen, sich zu versammeln. Denn die Versammlungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Sie ermöglicht es, unmittelbaren Protest auf die Straße zu tragen. (…) Dieser Gesetzesentwurf will dies erschweren – das sollten wir nicht zulassen.““ Online Vortrag und anschl. Diskussion am Montag, den 26. April 2021 um 19 Uhr mit Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge. Anmeldungen zur Veranstaltung an mailto:bochum@attac.de, die Zugangsdaten für die Veranstaltung werden rechtzeitig vor der Veranstaltung zugeschickt. Veranstaltung von attac/occupy Bochum und attac NRW und „Bochumer Bündnis Versammlungs(verhinderungs)gesetz stoppen – Grundrechte erhalten“
  • Ideen für den Aktionstag am 6. Mai 2021
    Unter dem Hashtag #VersGNRWstoppen #NoVersGNRW haben wir daher einige Ideen für Aktionen gegen das von der NRW-Landesregierung geplante neue Versammlungsgesetz gepostet, die jede:r auch alleine zu Hause umsetzen kann. Nun möchten wir hier an dieser Stelle ergänzend einige mögliche Protestformen vorstellen, die vor Ort von lokalen Bündnissen oder Gruppen durchgeführt werden können…“ Informationen vom 19.4.21 auf der Aktionsseite externer Link
  • Versammlungsgesetzentwurf NRW: Angriff auf Grundrechte – Breites Protestbündnis gegründet – NRW-weite Aktionstage 17-23. Mai 
    „In Nordrhein-Westfalen formiert sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen das geplante Versammlungsgesetz auf Landesebene. Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung stellt einen Angriff auf das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ will den Gesetzgebungsprozess deshalb kritisch begleiten und auf diese Weise dieses problematische Gesetz verhindern. (…) Aus Sicht des Bündnisses erschwert und kriminalisiert der Gesetzentwurf zukünftig die Organisation von und Teilnahme an Demonstrationen und Versammlungen. Anlasslose Videoüberwachung und Kontrollstellen mit dem Ziel, anreisende Demonstrationsteilnehmer:innen zu durchsuchen und Identitäten festzustellen, wie sie im derzeitigen Entwurf vorgesehen sind, sind inakzeptabel. Auch kann die Polizei zukünftig Personen durch das Erteilen einer Meldeauflage die Teilnahme an Versammlungen schon im Vorfeld verbieten. Dies stellt faktisch ein Versammlungsverbot für bestimmte Personen dar. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Demonstrationsanmelder:innen strafrechtlich belangt werden können, wenn Versammlungen nicht so ablaufen, wie in der Anmeldung geplant und mitgeteilt. Zudem kann die Polizei Namen und Adressen von Demo-Ordner:innen verlangen und einzelne Personen ablehnen. (…) Auch die Vorbereitung oder Durchführung von Blockaden beispielsweise bei Neonazi-Aufmärschen soll unter Strafe gestellt werden. Dieser Gesetzentwurf beschädigt unsere Grundrechte, kriminalisiert zivilen Protest und ist damit verfassungswidrig.“ Unter dem Motto „#VersGNRWstoppen“ arbeiten Gruppen aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus, aus Verbänden und politischen Parteien und interessierte Einzelpersonen gemeinsam an einer Verhinderung des Gesetzes, das voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.“ Pressemitteilung des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ vom 12. April 2021 beim Grundrechtekommitee externer Link zum Bündnisaufruf auf der Aktionsseite externer Link, siehe auch #VersGNRWstoppen
  • [27. März 21 in Dortmund] NEIN zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes 
    Inmitten einer globalen Pandemie und den damit verbundenen „Grundrechts“–Einschränkungen plant die NRW-Landesregierung ein neues Gesetz. Statt sich aber etwa um gerechte Löhne in der Pflege oder eine Absicherung von prekär Beschäftigten und Selbstständigen zu kümmern, geht die Regierung den Weg weiterer Verschärfungen von Sanktionsmitteln und damit einhergehend einer massiven Beschneidung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, indem sie ein neues Versammlungsgesetz für NRW einführen will, welches mehr legitime Veranstaltungsformate verhindern als ermöglichen soll. Damit setzt sie den autoritären Kurs gegen jede unliebsame Meinung fort, welcher sich schon im April 2018 mit dem neuen Polizeigesetz klar zeigte. Es droht der Notstand für den Grundrechtsparagrafen 8, das Recht auf Versammlungen. Dieser Teil des Grundgesetzes geriet in das Visier speziell der CDU/FDP-Koalition, welche überzogene vermeintliche „Sicherheits“-Argumente als generellen Vorwand nutzt, um unzählige Rechtseingriffe zu rechtfertigen und Bürger:innen in ihrem Sinne möglichst weitgehend zu entmündigen. (…) Die Beschneidung der Versammlungsfreiheit per Gesetz zeigt sich nicht nur in der Schaffung neuer Straf- und Ordnungswidrigkeitsdelikte und der Anhebung von Strafmaßen, sondern insbesondere auch in Maßnahmen wie dem geplanten „Militanzverbot“, welches ausdrücklich darauf abzielt, weitreichend legitime Formen zivilen Ungehorsams zu verbieten, indem dem Tragen einheitlicher Kleidung wie z.B. Maleranzügen eine Gewaltbereitschaft unterstellt wird. Und selbst friedliche Versammlungen sollen zukünftig von der Polizei sehr leicht unterbunden und kriminalisiert werden können. (…) Ein solcher Demokratieabbau in anderen Ländern wird durch deutsche Politiker:innen und Parteien – absolut zurecht – fortwährend als autokratisch bezeichnet und angeprangert. Daher kann es nicht sein, dass mitunter dieselben Parteien nun hierzulande die Versammlungsfreiheit als Grundrecht in einer so massiven Form beschneiden wollen! Dies käme einem Demokratieverfall wie in Polen oder Ungarn gleich. Wir fordern daher: Keine versammlungsfeindlichen Eingriffe in unsere Grundrechte! Versammlungen sind Basis der politischen Meinungsbildung und dürfen nicht auf eine solche Weise eingeschränkt werden!...“ Aufruf des DO Bündnis gegen die Verschärfung des VersG am 22. März 2021 bei Autonome Antifa 170 externer Link zur Kundgebung gegen Die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am Sa. | 27. März | 17 Uhr | Reinoldikirche – siehe für Aktuelles Bündnis #NoVersGDo externer Link auf Twitter
  • Antifaschisten gegen Reul: Entwurf für nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz stößt auf Widerstand. Kritik auch von VVN-BdA 
    „Nachdem in der vergangenen Woche 500 Menschen in Düsseldorf und Köln gegen den Entwurf für ein »Gesetz zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften« aus dem Hause von NRW-Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) demonstriert haben (jW berichtete), formiert sich zunehmend mehr Protest. So veröffentlichte der nordrhein-westfälische Landesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am Montag eine Stellungnahme, in der die Organisation betont, den Gesetzentwurf entschieden abzulehnen. »Als Teil der größten antifaschistischen Organisation der Bundesrepublik Deutschland, 1946 von den Überlebenden der Konzentrationslager und des Holocaust in Düsseldorf gegründet, sehen wir in diesem Gesetzentwurf die Gefahr, in Zukunft nicht mehr gegen den aktuell immer stärker werdenden Rechtsextremismus demonstrieren zu können«, unterstreichen die Antifaschisten. Sollte der Gesetzentwurf wie von Reul geplant verabschiedet werden, »würde bereits ein Aufruf zur gewaltfreien Blockade von Aufmärschen neofaschistischer und rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden«, warnt die VVN. Auch angemeldete Gegendemonstrationen wären davon betroffen. Tatsächlich kommt das Mittel der Sitzblockaden bei Protesten von Antifaschistinnen und Antifaschisten regelmäßig zum Einsatz. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an Aufmärsche von faschistischen Splitterparteien, aber auch aus dem gewalttätigen »Pegida«- und rechten Hooliganspektrum. Auch die VVN-BdA sieht in friedlichen Blockadeaktionen eine »wichtige und legitime Protestform«. Das »Recht, unerkannt an öffentlichen Formen des Protests und der Meinungsäußerung teilzunehmen«, sei »für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft nicht verhandelbar«. »Sollte dieser Gesetzentwurf so verabschiedet werden, würden erfolgreiche Gegendemonstrationen gegen die rechte Szene nur noch unter hohen persönlichen Risiken für die Beteiligten stattfinden können – oder eben gar nicht mehr«, betonen die Nazigegner. Damit würde das Versammlungsgesetz die »Straße für Neofaschisten und Rechtsextremisten frei machen«. Auch Felix Oekentorp, einer der Sprecher des Ostermarsches Ruhr, ruft dazu auf, »diesen neuerlichen Angriff des Innenministeriums« auf demokratische Grundrechte nicht auf sich beruhen zu lassen oder zu unterschätzen… (…) Falls Reul diesbezüglich Schwierigkeiten oder Verständnisprobleme habe, könne er sich ja nach einem neuen Arbeitsverhältnis umschauen.“ Artikel von Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 3. Februar 2021 externer Link, siehe dazu von der VVN NRW vom 30. Januar 2021 externer Link: NRW plant Einschränkung der Demonstrationsfreiheit
  • [Versammlungsrecht] Schwarz-Gelb will Polizeiwillkür in NRW gesetzlich verankern 
    „Die von CDU und FDP geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will am Mittwoch einen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in den Landtag einbringen. (…) In dem fast hundert Seiten langen Text finden sich gleich mehrere neue Begrifflichkeiten, die Demonstrationen in Zukunft stark beeinflussen werden. Zunächst will die schwarz-gelbe Landesregierung ein sogenanntes “Militanzverbot” (§18) einführen. (…) Letztlich soll es in der Hand der Polizei liegen zu entscheiden, ob ein paar Menschen mit schwarzen Pullovern, die nebeneinander laufen “Gewaltbereitschaft vermitteln” und sich somit strafbar machen. Die Formulierung legt die komplette Entscheidungsgewalt in die Hand der Polizei und öffnet die Tür für die willkürliche Kriminalisierung von Protestierenden. Neben dem Militanzverbot soll außerdem ein “Störungsverbot” (§7) festgeschrieben werden. Auch hier ist die Auslegung komplett offen: Es ist aber davon auszugehen, dass es in Zukunft möglich sein wird sich für Produktion und Verbreitung von Flyern, Plakaten oder ähnlichem Material, was beispielsweise zu “Nazis blockieren!” aufruft, strafbar zu machen. Aber das “Störungsverbot” geht noch weiter. Es sollen sogar die von Antifa-Gruppierungen regelmäßig veranstalteten Blockadetrainings verboten werden. (…) Aber nicht nur den Teilnehmer:innen von Protestaktionen soll das Leben in Zukunft schwerer gemacht werden, auch Anmelder:innen sind von dem neuen Versammlungsgesetz betroffen. (…) Die Polizei soll, um “Straftaten zu verhüten” die Möglichkeit bekommen, bei jeder Versammlung nach ihrem eigenen Ermessen Kontrollstellen (§15) einzurichten, bei denen es ihr erlaubt ist Sachen und Personen zu kontrollieren, sowie Identitäten festzustellen. (…) Wenn die Polizei der Meinung ist, von einer Person würde eine “erhebliche Gefahr” ausgehen, darf sie von dieser gezielt Film und Ton Aufnahmen (§16) machen. Außerdem sollen die sogenannten “Übersichtsaufnahmen” (§16) erlaubt werden, die zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ eingesetzt werden sollen, wenn dies „wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist“. In der Praxis hätte die Polizei in beiden Fällen aufgrund der schwammigen Formulierungen komplett freie Hand über die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen willkürlich zu entscheiden, um gegen eine Demonstration vorzugehen. (…) Dieser Gesetzesentwurf reiht sich nahtlos ein in das Klima der inneren Aufrüstung innerhalb der Bundesrepublik. Neben verschärften Polizeiaufgabengesetzen, der sich ausweitenden Zensur, wie beispielsweise durch das Verbot von indymedia, oder durch die Prüfung des Verbots von Antifa-Gruppierungen durch den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD), sollen Aktivist:innen eingeschüchtert und Kritik an den herrschenden Verhältnissen mundtot gemacht werden. Mehrere Gruppierungen in NRW kündigten bereits ihren Protest gegen das geplante Gesetzesvorhaben an. Und ein solcher, entschlossener Kampf wird notwendig sein, um die fortschreitende Minimierung der Rechte von Demonstrierenden aufzuhalten. In Zeiten multipler Krisen des Kapitalismus und der sich verschärfenden Klassengegensätze gibt die Gegenseite ganz offen zu, was sie mit diesem Gesetz will: Wie NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärt, braucht es ein “Gesetz, das zur heutigen Zeit und zu den Menschen passt.“ Ein Gesetz also, dass die Repressivkräfte des bürgerlichen Staates dafür ausrüstet die kommenden Proteste und die sie tragenden Menschen zu unterdrücken.“ Beitrag von Roberto Lorca vom 26. Januar 2021 bei Klasse gegen Klasse externer Link
  • [Eilkundgebung am 30.1. in Köln] Nein zum neuen NRW-Versammlungsgesetz!
    Die NRW-Landesregierung plant einen massiven Angriff auf das Demonstrations- und Versammlungsgesetz. Sollte dieser Gesetzesentwurf tatsächlich durchkommen, würden u.a. Aufrufe zur Blockade oder Störung von Naziaufmärschen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden. Ein großer Teil antifaschistischer Arbeit würde schlichtweg verboten werden, und auch für andere Protestbewegungen hätte das Gesetz verehrende Auswirkungen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes fand im Windschatten der Pandemie bereits am letzten Mittwoch im NRW-Landtag statt. Spontan demonstrierten dort 120 Menschen. Auch wir wollen hier in Köln eine Eilkundgebung zu diesem massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht machen und werden uns auf Aufbau eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses gegen dieses Gesetzesvorhaben beteiligen. Bei unserer Kundgebung ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes Pflicht, sowie das Einhalten von Mindestabständen. Die Kundgebungsteilnehmer*innen sollen die Kundgebungsflächen bitte höchstens zu zweit betreten oder verlassen…“ Aufruf von „Köln gegen Rechts“ vom 28.01.21 bei scharf-links externer Link zur Eilkundgebung Samstag 30.01. – 13h Rudolfplatz – siehe nun den Bericht:

    • Vehemente Ablehnung. NRW: Proteste gegen Regierungsentwurf für repressives Versammlungsgesetz. Hunderte Menschen folgen Aufruf zu Eilkundgebung
      Nun tut er genau das, was er in Zukunft verhindern soll. Der von Kritikern als »Versammlungsverhinderungsgesetz« bezeichnete Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung Nordrhein-Westfalens treibt die Leute zum Protest auf die Straße. Mehr als 300 Menschen trotzten am Sonnabend Regen und Kälte, um dem Aufruf des antifaschistischen Bündnisses »Köln gegen rechts« zu einer Eilkundgebung auf dem Kölner Rudolfplatz zu folgen. Ein Erfolg, nachdem zuvor bereits am Mittwoch abend nach dem Einbringen des Entwurfs in den Landtag in Düsseldorf rund 150 Menschen einem Protestaufruf der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) gefolgt waren. »Ein Gesetz, das zur heutigen Zeit und den Menschen passt«, wird der als »Hardliner« bekannte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im Internetauftritt seines Ministeriums mit wachsweichen Worten zitiert. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, beim Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit handle es sich um ein modisches Lifestyleprodukt. Doch was da »im Windschatten der Coronapandemie« im Reul-Ministerium ersonnen wurde, sei kein »modernes und freiheitliches Versammlungsgesetz«, wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge auf seiner Internetseite schreibt. Vielmehr gehe es der Koalition aus CDU und FDP darum, »Versammlungen zu erschweren«. In Richtung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), der seit dem 22. Januar auch Bundesvorsitzender seiner Partei ist, machte der Auftaktredner von »Köln gegen rechts« am Sonnabend eine Kampfansage. Man werde »Laschet in die Suppe spucken«, wenn der meine, in einer »Allmachtsphantasie das Versammlungsrecht in NRW verschärfen zu können«. Die Gegner würden so lange auf die Straße gehen, bis der Entwurf »vom Tisch ist«. Besonders kritisiert wurde die angedachte »Kooperation von Veranstalter und Polizei«, mit der die Personalien von Anmelder und Ordner künftig festgestellt werden sollen. Auch das beabsichtigte »Blockadeverbot«, mit dem schon allein die Ankündigung von Störaktionen gegen beispielsweise faschistische Aufmärsche unter Strafe gestellt werden soll, stieß auf vehemente Ablehnung. Hinter dem verschärften Uniformierungsverbot vermuteten Redner, dass es vor allem gegen Klima- und Umweltschützer wie »Ende Gelände« gerichtet sei, die in der Vergangenheit häufig in weißen Maleranzügen protestiert hatten…“ Artikel von Bernhard Krebs, Köln, in der jungen Welt vom 01.02.2021 externer Link
  • Gesetzentwurf der Landesregierung vom 21.1.2021 externer Link beim Landtag NRW: Gesetz zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (VersammlungsgesetzEinführungsgesetz NRW – VersGEinfG NRW)
  • NRW-Landesregierung will Versammlungsfreiheit massiv beschränken
    Im Windschatten der Corona-Pandemie will die Landesregierung ein neues NRW-Versammlungsgesetz schaffen. Etwa 100 Seiten umfasst der gerade erst veröffentlichte Gesetzesentwurf, mit dem die Versammlungsfreiheit massiv beschränkt werden soll. Ein Vorhaben, mit dem CDU und FDP hoffentlich scheitern. Was steht im Gesetzesentwurf und warum sind die Regelungen zu kritisieren?…“ Bewertung vom 25. Januar 2021 bei prigge-recht.de externer Link (Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge) mit dem Fazit: „Der Gesetzesentwurf ist offenbar von dem Ziel getragen, Versammlungen einzuschränken. Die in diesem Beitrag aufgeführten Regelungen sind nur ein Ausschnitt. Im Detail finden sich weitere problematische Punkte. Der Staat täte besser daran, die Wahrnehmung von Grundrechten zu fördern und es Menschen so einfach wie möglich zu machen, sich zu versammeln. Denn die Versammlungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Sie ermöglicht es, unmittelbaren Protest auf die Straße zu tragen. Vielleicht spekuliert die Landesregierung auch darauf, dass sich die Empörung in Grenzen halten wird, weil Versammlungen in einer Pandemie nicht einfach möglich sind. Diesen Gefallen sollte man ihr nicht tun. Denn es wird eine Zeit kommen, da wird es wieder möglich sein, mit vielen Menschen gemeinsam zu demonstrieren. Dieser Gesetzesentwurf will dies erschweren – das sollten wir nicht zulassen.“
  • Versammlungsverhinderungsgesetz: Schwarz-gelbe Landesregierung bringt neues Versammlungsgesetz in Düsseldorfer Landtag ein
    „Am kommenden Mittwoch wird die schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalens den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in den Landtag einbringen. Das Gesetz muss danach noch in Ausschüssen und wieder im Landtag beraten werden. Es wird also noch einige Monate dauern, bis es in Kraft treten kann. Trotzdem lohnt es sich, bereits jetzt auf den Gesetzentwurf zu blicken, denn er beinhaltet zahlreiche Neuerungen, die das Demonstrieren in Nordrhein-Westfalen in Zukunft komplizierter machen können. Zuerst ist hier das neue »Militanzverbot« zu nennen. (…) Die »Antifaschistische Linke« aus Münster befürchtet, dies gelte dann auch für den Schwarzen Block, dies habe NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) schon in Medienberichten gesagt. Auch für das in weißen Maleranzügen auftretende Bündnis »Ende Gelände« sehen die Münsteraner Antifaschisten die Gefahr, zukünftig unter das Militanzverbot zu fallen. (…) Besondere Erschwernisse kommen künftig auf die Anmelder von Demonstrationen zu. So soll, wer eine Demonstration anmeldet, seinen Namen in der »Einladung« zur Versammlung angeben müssen. Auch sollen Demonstrationsanmelder belangt werden können, wenn Demos anders ablaufen, als in der vorherigen Anmeldung mitgeteilt wurde. Wenn die Polizei es möchte, sollen außerdem Namen und Adressen von Demo-Ordnern an die Polizei gegeben werden müssen. Die Polizei will sich dann die Möglichkeit vorbehalten, einzelne Personen abzulehnen. Einen eigenen Paragrafen hat ein »Störungsverbot« bekommen, das verhindern soll, Versammlungen zu stören, behindern oder zu vereiteln. Ein Paragraf, der ziemlich eindeutig auf antifaschistischen Protest abzielt. Wer »androht«, eine nicht verbotene Versammlung behindern zu wollen, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Ein Aufruf »Naziaufmarsch verhindern!« könnte in NRW also demnächst zu einer Anklage führen. Auch andere Details des Gesetzentwurfs zeigen, dass es für Versammlungsteilnehmer unangenehmer werden soll: So soll die Polizei Befugnisse bekommen, Kontrollstellen rund um Versammlungen einzurichten, in denen Demoteilnehmer durchsucht und ihre Identitäten festgestellt werden können. Mehr Möglichkeiten soll die Polizei auch bei der Aufnahme von Bildern und Videos von Versammlungen bekommen. Wann welche Maßnahmen ergriffen werden, bleibt der Polizei bei all dem selbst überlassen. Sie definiert, ob »erhebliche Gefahren« vorliegen, die jeweils ermöglichen, dass die Polizei gegen Demonstrationen vorgeht…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 24. Januar 2021 in neues Deutschland online externer Link
  • Militanzverbot - Grafik der IL Köln zur geplanten Gesetzesverschärfung des VersGNRWDas #Militanzverbot in #NRW ist aktuell in vieler Munde. Was viele nicht wissen: in der Gesetzesverschärfung des #VersGNRW stecken noch deutlich mehr Änderungen. Eine Umsetzung des Entwurfs würde die aktuelle Praxis von (Gegen-)Demos, Blockaden & Co quasi verunmöglichen! 1/13 (…) Wirft man einen Blick auf §27 „Straftaten“ – scheint sogar bereits das „agressive o. provokante äußere Erscheinungsbild“ einer Person, welches dazu beiträgt, dass eine Versammlung Gewaltbereitschaft vermittel Grund genug für eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu sein 3/13. Laut #Störungsverbot können Blockaden o. Aufrufe dazu mit Freiheitsstrafen bis zu 2j. o. Geldstrafen bestraft werden. Auch „nicht erhebliche“ Störungen sollen durch diesen § kriminalisiert & bestraft werden. Welche Form von Gegenprotest dann noch erlaubt ist, bleibt fraglich 4/13…“  Ausführlicher Twitter-Thread der Autonomen Antifa 170 vom 25.1.2021 externer Link
  • Die Schwarz-Gelbe Landesregierung von #NRW plant ein neues Versammlungsgesetz, welches weitreichende Auswirkungen auf linken Protest hätte. Wir haben die Änderungen mal zusammengefasst…“ Twitter-Thread der IL Köln am 25. Jan. 2021 externer Link (daraus dankenswerterweise die Grafik entnommen, siehe dort weitere)
  • Was uns in NRW aktuell blüht ist mehr als nur eine ernstzunehmende Sorge. Es ist ein Angriff auf uns alle. 1: Ersetzen des Schulfachs „Sozialwissenschaften“ durch „Wirtschaft/Politik“ 2: Änderung des Versammlungsrecht wonach unsere Protestformen verunmöglicht werden. Im Schatten der Coronakrise bastelt Schwarz-Gelb fleißig am marktradikalen „Weiter so“ und plant zeitgleich den nächsten autoritären Rollback…“ Thread von Eklat_ms vom 24.1.2021 externer Link

Siehe Grundinfos

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=185549
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