Kein Witz: Benjamin R., der Plastikfolien-Verbrecher von Blockupy 2015 in Frankfurt
Dossier
„Eine simple Plastikfolie vor den Augen kann, wenn sie auf einer Demonstration getragen wird, eine verbotene Schutzbewaffnung darstellen. Das hat das Frankfurter Landgericht am Mittwoch im Fall eines Blockupy-Aktivisten aus München entschieden. Während der Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB im März 2015 hatte Benjamin R. aus München mit einem Gummiband eine Plastikfolie an seinem Kopf befestigt, um sich gegen den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei zu schützen. Damit habe der 33-Jährige gegen den Paragrafen 17a des Versammlungsgesetzes verstoßen, der das Tragen von Schutzwaffen verbietet, urteilte die Kammer. Die Richter verurteilten R. zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen in Höhe von jeweils 30 Euro…“ – aus dem Bericht „Blockupy-Prozess in Frankfurt: Landgericht wertet Folie als Schutzwaffe“ von Hanning Voigts am 21. März 2019 in der FR online
zu einem absonderlichen Urteil, siehe Hintergründe und den Kampf gegen das Urteil:
- EGMR-Urteil: Deutsche Gerichte verstoßen gegen Menschenrechte – Plastikfolie keine Passivbewaffnung
„München/Straßburg. Nach einem zehn Jahre andauernden Rechtsstreit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 20.05.2025 im Fall RUSS vs. Germany (application no. 44241/20) der Klage zum Schutz des Demonstrationsrechts in Deutschland von Benjamin Ruß stattgegeben und widerspricht damit der deutschen Judikative einstimmig.
Rechtsanwalt Mathes Breuer zum Urteil: „Das heutige Urteil stärkt die Versammlungsfreiheit. Wer auf Versammlungen nur sich selbst schützen will, ohne jemanden zu gefährden, darf deshalb nicht bestraft werden. Der Gesetzgeber muss nun das Urteil umsetzen und das Versammlungsgesetz dringend reformieren.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2020 die Verfassungsklage von Benjamin Ruß kommentarlos abgelehnt. Er reichte daraufhin im September 2020 Klage in Straßburg ein. Zuvor war er durch das OLG Frankfurt wegen Schutzbewaffnung auf einer Kundgebung verurteilt worden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte ihm dabei die Konstruktion aus einer Overhead-Folie und einem Gummiband als ein schusssicheres Visier ausgelegt.
Benjamin Ruß zum Urteil: “Der deutsche Staat verstößt gegen Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich damit nicht einmal. Von Rechtssicherheit kann hier nicht die Rede sein. Das Versammlungsrecht muss also gegen diesen Staat erkämpft werden.”
Erst im Januar 2023 hatte Amnesty International gemeinsam mit mehr als 30 internationalen Organisationen ein Handelsverbot für Pfefferspray gefordert. Immer wieder sterben Menschen beim Einsatz dieser Chemikalie durch Sicherheitskräfte, deren Einsatz gegen Kriegsgegner laut Genfer Protokoll verboten ist. Ruß weiter: “In Deutschland gilt Straffreiheit für Polizeibeamte, die Pfefferspray auf Versammlungen völlig willkürlich einsetzen. Mit diesem Urteil wird klargestellt: Schutz gegen Polizeiwillkür ist ein Menschenrecht.”
Der Gerichtshof bekräftigte in seinem Urteil, dass strafrechtliche Sanktionen einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und dass eine friedliche Demonstration grundsätzlich nicht zu solchen Sanktionen führen sollte. Bei der Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Demonstranten müssen die Gerichte das Recht auf Versammlungsfreiheit berücksichtigen und entscheiden, ob eine strafrechtliche Verurteilung verhältnismäßig und „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ im Sinne von Artikel 11 der Konvention war.“ Pressemitteilung vom 21.5.2025 von Benjamin Ruß (per e-mail) – wir gratulieren! Siehe auch:- Gerichtsurteil: Linker Aktivist durfte »Schutzwaffe« tragen
„… Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)zugunsten des linken Aktivisten Benjamin Ruß ist ein Sieg für die Versammlungsfreiheit in Deutschland – eine eigentlich notwendige Gesetzesreform wird es indes wohl nicht bewirken. Ein deutsches Gericht hatte ein aus einer Plastikfolie gebasteltes Visier als verbotene »Schutzwaffe« auf einer Demonstration eingestuft und Ruß verurteilt. Er sah darin eine Verletzung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit. Der EGMR stimmte ihm zu. Laut Versammlungsgesetz
kann das Verbot von Schutzwaffen ausgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht – wie es bei Ruß der Fall war. Darauf müssten deutsche Gerichte stärker achten, urteilte der EGMR. Allerdings: Am Gesetzestext selbst hatte der Gerichtshof nichts auszusetzen, es ging lediglich um seine Anwendung. Dabei wäre eine gesetzliche Neuregelung im Umgang mit Schutzausrüstung auf Demonstrationen notwendig. Die Begründung für das aktuelle Verbot ist zum Teil grotesk: Gefahr gehe vom »martialischen Erscheinungsbild« aus, das »aggressionsstimulierend« wirke. Friedliche Demonstranten bekommen jedoch viel zu oft Pfefferspray ab. Hilfsmittel, die das vermeiden sollen, sind eben nur das: Selbstschutz – und keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit…“ Kommentar von Anton Benz vom 22.05.2025 in ND online
- Urteil zu Versammlungsfreiheit: Plastikfolie ist keine Schutzbewaffnung
„… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach einem zehn Jahre dauernden Rechtsstreit einem Demonstranten Recht gegeben, der bei den Protesten gegen die Europäische Zentralbank im Jahr 2015 ein selbstgebasteltes Visier in Form einer Plastikfolie dabei hatte – und dafür in Deutschland verurteilt worden war. Die deutschen Gerichte hatten die Plastikfolie als sogenannte Schutzbewaffnung eingestuft. Dies sah das Europäische Gericht nun anders: Die deutschen Gerichte hätten nicht dargelegt, warum das Tragen eines provisorischen Visiers eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Rechtsanwalt Mathes Breuer, der den Demonstranten verteidigt hatte, sagt: „Das heutige Urteil stärkt die Versammlungsfreiheit. Wer auf Versammlungen nur sich selbst schützen will, ohne jemanden zu gefährden, darf deshalb nicht bestraft werden. Der Gesetzgeber muss nun das Urteil umsetzen und das Versammlungsgesetz dringend reformieren.“ (…)Die Praxis der Plastikfolien mit Gummiband war eine Zeit lang bei Aktionen des zivilen Ungehorsams üblich, um sich vor Pfefferspray durch die Polizei zu schützen. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstrierende wird seit Langem von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Amnesty International monierte unter anderem den unverhältnismäßigen Einsatz der Reizstoffe. In kriegerischen Auseinandersetzungen ist der Einsatz von Pfefferspray laut dem Genfer Protokoll verboten. Anders ist die rechtliche Situation beim Gebrauch durch die Polizei gegen Zivilisten in Deutschland. Er ist recht lax geregelt, wird häufig rechtswidrig eingesetzt und es gibt zudem unzureichende Dokumentationspflichten für die Beamt:innen. Dabei können die chemischen Stoffe gefährliche gesundheitliche Schäden verursachen. Das kritisiert auch Benjamin Ruß: „In Deutschland gilt Straffreiheit für Polizeibeamte, die Pfefferspray auf Versammlungen völlig willkürlich einsetzen. Mit diesem Urteil wird klargestellt: Schutz gegen Polizeiwillkür ist ein Menschenrecht.“ Beitrag von Markus Reuter vom 20. Mai 2025 bei Netzpolitik.org
- Gerichtsurteil: Linker Aktivist durfte »Schutzwaffe« tragen
- EZB-Proteste 2015 – Verfassungsbeschwerde gegen Polizeiwillkür (Pfefferspray, Plastikfolie, Versammlungsrecht)
„Eine handelsübliche Plastikfolie wird ab jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Es geht darum zu klären, wie weit Teilnehmende an einer Demonstration ihre körperliche Unversehrtheit schützen dürfen und was als Passivbewaffnung gewertet werden darf. Dieser Fall könnte weitreichende Folgen im deutschen Versammlungsgesetz mit sich bringen. 2015 war es durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft zu einer Anzeige wegen Passivbewaffnung auf einer Demonstration gegen Ruß gekommen. In einem mittlerweile mehr als vier Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen Benjamin Ruß und der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. hat der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt nun am 19. September Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem das OLG Frankfurt den Revisionsantrag Mitte August abgelehnt hatte. „Der Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte erfolgt zunehmend willkürlich und endet immer öfter tödlich. Ich möchte mein Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Behörden einschränken lassen!“ argumentiert Benjamin Ruß das Tragen einer Plastikfolie bei den EZB-Protesten im März 2015 und die nun erfolgte Verfassungsbeschwerde. Allein seit August 2018 gab es mindestens vier bestätigte Todesopfer, die Zahl der Verletzungen dürfte um ein vielfaches höher liegen. Immer wieder wird der massive Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei kritisiert, besonders im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Fußballspielen. Die Wirkung von Pfefferspray ist kaum wissenschaftlich untersucht und als Kampfstoff für die Bundeswehr in Auslandseinsätzen durch das Genfer Protokoll sogar verboten. „Ich betrachte diese Verfassungsbeschwerde auch als Beitrag zur Verteidigung unserer demokratischen Rechte, die über die letzten Jahre z.B. in Form der neuen Polizeiaufgabengesetze zugunsten der staatlichen Repressionsorgane mehr und mehr ausgehöhlt worden sind.“, so Ruß weiter.“ Pressemitteilung von Benjamin Ruß vom 20.9.2019 (per e-mail), siehe dazu auch:- [Veranstaltung Berlin zum Prozess vor dem BVG] Sich schützen vor Pfefferspray-Angriffen der Polizei: Ein Recht. Das erkämpft werden muss
„… Amnesty Deutschland registrierte 2018 mindestens drei Tötungsdelikte nach unsachgemäßen Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei. 2019 kamen zwei weitere dazu. Auch Erblindung und Augenreizungen sind mögliche Folgen. Um sich davor zu schützen, tragen viele Demonstrant*innen eine transparente Folie über den Augen. So geschehen auch bei den #blockupy Protesten 2015. Nun steht Benjamin Ruß, damaliger #stopG7 Sprecher, genau deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Um die Klage politisch zu begleiten, wurde die Kampagne “Empört Euch!” gegründet, die im generellen die Repression durch den Staat und im speziellen die Repression gegen Benjamin thematisieren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen soll. Der Rahmen dieser Veranstaltung soll genutzt werden, um über die aktuelle politische Lage, Formen der Partizipation der Kampagne und Wege der Verteidigung gegen derartige Angriffe auf grundlegende, demokratische Rechte zu diskutieren…“ – aus dem Aufruf „10.1. 19 Uhr: Empört Euch!-Kampagnenauftakt in Berlin“ am 04. Januar 2020 bei Klasse gegen Klasseworin auch Uhrzeit und Ort angegeben sind: Freitag, 10. Januar, 19–21 Uhr / Blauer Salon, Mehringhof, Gneisenaustraße 2A, U6/U7 Mehringdamm. Siehe dazu auch einen Bericht vom Dezember 2019 über den Kampagnen-Auftakt in München:
- „Empört Euch! — Kampagnenauftakt in München“ von Anja Bethaven am 14. Dezember 2019 ebenfalls bei Klasse gegen Klasse
informierte unter anderem: „… Der Fall von Benjamin Ruß steht dabei im Zentrum: 2015 hatte er im Rahmen der blockupy-Bewegung an Protesten gegen die Eröffnung des EZB-Turms in Frankfurt teil genommen. Diese Proteste verbanden Themen auf unterschiedlichen Ebenen. International gegen die Austeritätspolitik der EU, unter der Millionen von Menschen bis heute leiden. Lokal gegen die Gentrifizierung durch den Neubau des EZB-Turmes, was erhöhte Mieten und Lebenskosten mit sich brachte.“, so Ruß. Etliche hundert Demonstrant*innen hatten an diesem Tag mit Gummibändern befestigte Overhead-Folie über den Augen getragen – aus gutem Grund: von früheren blockupy-Protesten wusste man, dass die Polizei insbesondere mit Pfefferspray nicht sparte. Einer Substanz, deren gesundheitliche Folgen kaum erforscht sind, die jedes Jahre mehrere Tote fordert und die besonders in den Augen irreversible Schäden, bis zur Erblindung, anrichten kann. Die Vermutungen bestätigten sich. Benjamin Ruß blieb, seiner Maske sei Dank, im Gegensatz zu vielen anderen Demonstrant*innen von den schlimmsten Folgen der Pfeffersprayangriffe geschützt. Folgenlos blieb der Tag für ihn trotzdem nicht: im Herbst 2015 erreichte ihn eine Anzeige wegen dem Tragen passiver Bewaffnung, eben wegen besagter Plastikfolie. Die Gerichte entschieden nun in der zweiten Instanz gegen Benjamin Ruß, dieser legte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein…“
- [Veranstaltung Berlin zum Prozess vor dem BVG] Sich schützen vor Pfefferspray-Angriffen der Polizei: Ein Recht. Das erkämpft werden muss
- Solidarität mit Benni! Unterstützt die Verfassungsbeschwerde zur Verteidigung von Grundrechten!
„Benjamin Ruß wurde verurteilt, weil er seine Augen vor illegaler Anwendung von Pfefferspray mit einer Folie schützte. Unterstütze ihn bei seiner Verfassungsbeschwerde für die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und freie Meinungsäußerung. (…) Pfefferspray darf eigentlich nur auf den Körper angewendet werden, wird aber trotzdem von der Polizei immer wieder illegal aus Nahdistanz auf die Augen gerichtet. Vor dieser illegalen Anwendung wollte Benni seine Augen auf der Demonstration schützen und zog sich eine handelsübliche Plastikfolie vor die Augen, die mit einem politischen Spruch beschriftet war. In der Folge wurde gegen Demonstrant*innen ermittelt, die eine eben solche Folie trugen – wegen „Passivbewaffnung“. Dieses Kunstwort wurde im Zuge der Proteste der 1970er und 1980er gegen Atomkraft und Krieg geschaffen und in den §17a des Versammlungsrechts eingebaut. Benjamin wurde im Nachgang der Proteste in Frankfurt von der Bayerischen Polizei auf einem Fahndungsaufruf erkannt, da er als Sprecher des Bündnisses „Stop G7“ bekannt war. Die Anzeige gegen ihn steht allerdings stellvertretend für viele andere. Erstens wird dieser Paragraph sehr willkürlich gegen Demonstrierende angewendet, zweitens hat die Verwendung von Pfefferspray kaum erforschte Auswirkungen auf diejenigen, die ihm ausgesetzt sind. Was hat Benni getan? Er hat seine Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und freie Meinungsäußerung vor illegaler Anwendung von Gewalt geschützt. Einfacher wäre es gewesen, die Strafe von zuletzt 300€ zu bezahlen. Aber diese Grundrechte sind so wichtig, gerade in einer Zeit des Rechtsrucks, dass es sich lohnt, dafür vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es ist eine Zeit, in der nicht nur die AfD mit ihrer Hetze das Klima vergiftet, sondern auch staatliche Verschärfungen wie die Polizeiaufgabengesetze die Grundrechte einschränken, massive Polizeigewalt gegen die Klimabewegung stattfindet und kurdische Aktivist*innen für das Zeigen legaler Symbole kriminalisiert werden. Benjamins Prozess ist ein Beitrag, diesem Rechtsruck etwas entgegen zu setzen: Denn wenn sich Menschen nicht mehr trauen, auf Demonstrationen zu gehen, ist das Demonstrationsrecht ausgehöhlt….“ Unterstützungsaufruf von Klasse gegen Klasse vom 18. Oktober 2019und ein Spendenaufruf für die Verfassungsbeschwerde
- Verfassungsklage: Ist Plastikfolie eine Passiv-Bewaffnung?
„Nach vier Jahren Rechtsstreit gelangt eine Klage nun vor das Bundesverfassungsgericht. Der ursprünglich Beklagte, Benjamin Ruß, will auch auf diesem Weg die erkämpfte Versammlungsfreiheit verteidigen…“ Beitrag vom 22. September 2019 von und bei Perspektive Online - Nach Blockupy: Geldstrafe wegen Plastikfolie auf dem Kopf
„… Die Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main im Frühjahr 2015 verliefen teilweise gewalttätig. Einige Demonstranten attackierten eine Polizeistation und zündeten Streifenwagen an. Am Freitag stand nun eine Blockupy-Sympathisantin vor Gericht. Die 27-Jährige hatte aber weder Steine geworfen noch einen Polizeiwagen angezündet, trotzdem soll sie nun 600 Euro Geldstrafe zahlen. Der Grund: Sie trug eine Plastefolie auf dem Kopf. Wohl auch, um sich damit gegen den erwarteten Pfefferspray-Einsatz der Polizei zu schützen. Das Frankfurter Amtsgericht sah in der schräg über das Gesicht reichenden Folie eine nach dem Versammlungsgesetz verbotene »Schutzbewaffnung«. Damit könnten polizeiliche Maßnahmen wie der Einsatz von Pfefferspray wirkungslos gemacht werden. Dass die Folie den Aufdruck »99 Prozent« trug, eine Anspielung auf den Occupy-Slogan »We are the 99 percent«, wollte die Richterin nicht gelten lassen. (…) Grundlage für das Urteil ist Paragraf 17a des Versammlungsgesetzes. Er verbietet das Tragen von »Schutzwaffen oder Gegenständen, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind«. (…) Während der Verhandlung am Freitag sei es zu »Tumulten« im Publikum gekommen, wie die Nachrichtenagentur dpa meldete. Mehrere Zuschauer mussten auf Beschluss der Richterin den Saal verlassen. Wobei sich die »Tumulte« nach Beobachtung des Anwaltes vor allem aus dem Gelächter der Zuschauer speisten…“ Bericht von Fabian Lambeck bei neues Deutschland vom 5. August 2016 - Sonstige Berichterstattung zum Rechtsstreit:
Siehe zu den Hintergründen:
- unser Dossier von 2015/2016: Let’s take over the party: Blockupy 2015
- Gezielt zum Demonstrationsrecht das Dossier: Blockupy: Demonstrationsrecht im Eimer. Hunderte Aktivisten verbrachten Stunden in Polizeigewahrsam
- und von 2014: „Demokatieschutzfolie“ vor Gericht – unsere Solidarität mit Angeklagter (Verfahren gegen Antifaschistin eingestellt)
- Siehe auch unser Dossier: Die Polizei und ihre Chemiewaffen: Tödliche Waffen! Diesmal: Pfefferspray
- und zur Person auch unser Dossier: TU München untersagt die Anstellung des Geowissenschaftlers wegen Kapitalismuskritik: Benjamin Ruß klagt mit ver.di und breiter Solidarität