Rechte von Migranten werden vom EuGH ignoriert. Mit der Stabilisierung des ins Wanken geratenen Systems von Dublin soll die Autonomie der Migration ausgebremst werden
„Gleich drei Mal gab es heute von dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg Urteile bzw. juristische Vorentscheidungen. In zwei Fällen wurde das Recht von Migranten ignoriert, in einem Fall bekam der Kläger Recht, weil die Frist abgelaufen war. Die am meisten diskutierte Entscheidung soll das Dubliner Flüchtlingsregime wieder ins Recht setzen, das seit Jahren von Flüchtlingsorganisationen bekämpft und von Migranten im Herbst 2015 real außer Kraft gesetzt wurde. Die als Flüchtlingskrise apostrophierte Situation im Herbst 2015 war eigentlich nichts anderes als die Ermächtigung von Migranten, sich über die Regularien hinwegzusetzen, die ohne und gegen ihren Willen gemacht wurden…“ Kommentar von Peter Nowak vom 26. Juli 2017 bei telepolis
– siehe dazu auch:
- Merkel und die Flüchtlinge: Gegen Dublin III, aber richtig „im Geist der Solidarität“? Reaktionen auf das EuGH-Urteil zur Durchwink-Politik der Migranten und Flüchtlinge im Herbst 2015
„Die sogenannte „Durchwink-Politik“, die im Herbst 2015 bis zur Schließung der Balkan-Route mit Migranten und Flüchtlingen praktiziert wurde, ist nicht gleichzusetzen mit der Erteilung von Visa. Die Dublin-III-Verordnung blieb geltender rechtlicher Maßstab. Die Einreise in Länder außerhalb des für die Aufnahme zuständigen Landes, wo die Flüchtlingen und Migranten zum ersten Mal EU-Boden betreten, war „illegal“. Es sei „nicht ausschlaggebend, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet ist“. Dies ist knapp gefasst der Kern des Urteils des EuGH, das gestern veröffentlicht wurde…“ Artikel von Thomas Pany vom 27. Juli 2017 bei telepolis