Widerspricht EU-Verträgen: Verstöße von Frontex können nicht vom Menschenrechtsgerichtshof geahndet werden

Kampagne:Push back Frontex„Die Europäische Union ist nicht Mitglied des Europarates und hat auch die Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet. Verstöße ihrer Grenzagentur Frontex können also nicht vor dem Menschengerichtshof geahndet werden. Das ist ein gravierendes Problem, das auch den EU-Verträgen zuwiderläuft. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der EU-Beitritt zur EMRK wie vorgeschrieben erfolgt. Bis dahin darf die neue Frontex-Verordnung nicht angewandt werden (…) Bis 2027 will Frontex eine Grenztruppe von insgesamt 10.000 Einsatzkräften aufbauen. Um Personal für diese Missionen zu ködern, will das Bundesinnenministerium die Gehälter für Frontex-Bedienstete erhöhen. Wir stehen einem solchen Heer europäischer Grenztruppen grundsätzlich kritisch gegenüber. Stattdessen sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei EU-Missionen die Menschenrechte geachtet werden. Hierfür verfügt Frontex nur über einen einzigen Grundrechtsbeauftragten. Angesichts der neuen Kompetenzen der Grenzagentur und ihrem zweistelligen Milliardenbudget bis 2027 ist das lächerlich. Demgegenüber gibt es nunmehr drei statt bisher einen Exekutivdirektoren, die auch über Beschwerden in Bezug auf Bedienstete oder Operationen der Agentur entscheiden sollen. Diese Kompetenz sollte jedoch unabhängigen Stellen übertragen werden. Ansonsten droht die Gefahr, dass Menschenrechtsverletzungen und andere gravierende Vorfälle unter den Teppich gekehrt werden…“ Pressemitteilung von Andrej Hunko vom 29. Mai 2019 externer Link mit Link zur kompletten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Neue Kompetenzen von Frontex und Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=149689
nach oben