Familiennachzug: Menschenfeindliche Abschreckungspolitik

Dossier

Familiennachzug jetzt!Im März 2016 hat die Bundesregierung den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für zwei Jahre ausgesetzt. Jetzt fordert der Bundesinnenminister die Aussetzung abermals zu verlängern. Für die betroffenen Familien hätte das katastrophale Folgen. (…) In der Folge wird aus der erwarteten vorübergehenden Abwesenheit eines Elternteils die Erfahrung einer unerwartet lange andauernden Familientrennung, begleitet von Ohnmachtsgefühlen. Aus Frust hierüber begannen einige Flüchtlinge, die Leiden durch die andauernde Familientrennung gegen die Gefahren der irregulären Migration über das Mittelmeer oder auch die eigene Rückkehr zu ihrer Familie in die Konfliktregion abzuwägen…“ Beitrag von Sebastian Muy vom 6. September 2017 im Migazin externer Link. Hier zur andauernden Problematik:

  • PRO ASYL und terre des hommes fordern: Verbesserungen beim Familiennachzug für geflüchtete Familien müssen kommen! New
    Mit einer interaktiven Installation vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 12. Dezember fordern terre des hommes und PRO ASYL die Regierungsparteien dazu auf, ihr uneingelöstes Versprechen im Koalitionsvertrag endlich wahr zu machen und den Familiennachzug für Geflüchtete zu erleichtern. Für zehntausende Familien, die auf der Flucht getrennt wurden, waren die Zusagen im Koalitionsvertrag 2021, endlich notwendige Verbesserungen beim Familiennachzug für nach Deutschland geflüchtete Menschen vorzunehmen, ein Hoffnungsschimmer. Zwei Jahre später scheint die Ampel-Koalition dieses Versprechen auf Eis gelegt zu haben – mehr noch, der Familiennachzug wird im öffentlichen Diskurs offen in Frage gestellt. Anstatt endlich die Probleme beim Familiennachzug anzugehen, dreht sich politisch erneut alles um mehr und härtere Abschiebungen. Trotz aller Warnungen aus der Zivilgesellschaft wird voraussichtlich noch diese Woche das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz durch das Parlament gepeitscht. „Es ist unerträglich, dass die Bundesregierung aktuell ausgerechnet den Familiennachzug der aufgehetzten öffentlichen Debatte opfert. (…)Die Organisationen begrüßen, dass beim SPD-Bundesparteitag am vergangenen Wochenende beschlossen wurde, die Verbesserungen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten anzugehen. Damit stellt sich die SPD gegen einen Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz vom 6. November 2023, der genau diese Verbesserung ablehnt.
    Mit dem Mahnmal für getrennte Familien fordern terre des hommes und PRO ASYL die Bundesregierung deshalb auf, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag doch noch umzusetzen und den Familiennachzug unverzüglich zu erleichtern
    …“ Pressemitteilung vom 12.12.2023 bei Pro Asyl externer Link – siehe dort auch die Themenseite Familiennachzug externer Link
  • 33 Bundesorganisationen fordern am Tag der Kinderrechte: Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen! 
    Zum Tag der Kinderrechte fordern PRO ASYL und ein Bündnis aus Kinderrechts- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen beim Familiennachzug umzusetzen. Tausende nach Deutschland geflüchtete Kinder leben getrennt von einem oder beiden Elternteilen oder von ihren Geschwistern; Eltern leben getrennt von ihren Kindern oder Ehepartner*innen. Dabei haben sie ein Recht auf Familiennachzug, aber gesetzliche und bürokratische Hürden verhindern immer noch die Umsetzung. (…) Die unterzeichnenden Organisationen, darunter PRO ASYL, terre des hommes, Brot für die Welt, Diakonie Deutschland, der Paritätische Gesamtverband, Caritas Deutschland, AWO Bundesverband, Amnesty International und das Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen FORUM MENSCHENRECHTE, kritisieren in dem gemeinsamen Statement „Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!“ externer Link : die Einschränkungen des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigen (also von zum Beispiel syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen), die fehlende Möglichkeit, Geschwisterkinder nachzuholen, sowie die jahrelang andauernden Familiennachzugsverfahren…“ Pressemitteilung vom 20.09.2023 bei Pro Asyl externer Link
  • Familiennachzug: »Ich möchte einfach meine Familie wiedersehen« – Aktionstag zum „Tag der Familie“ am 15. Mai  Ein afghanischer Flüchtling wartet in Deutschland seit acht Jahren darauf, dass seine Ehefrau und Kinder zu ihm kommen dürfen. Im Interview erzählt er von dem Leid eines nicht enden wollenden Familiennachzugs. Mit ihm warten Zehntausende Familien darauf, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einlöst, die Verfahren zu erleichtern. (…) Da die lange Dauer der Familiennachzugsverfahren für Flüchtlinge neben gesetzlichen Einschränkungen schon lange ein Problem sind, hat PRO ASYL gemeinsam mit terre des hommes die Aktion #VergissMeinNicht zum Tag der Familie am 15. Mai 2023 gestartet, um die Bundesregierung an ihre Versprechen im Koalitionsvertrag zu erinnern, den Familiennachzug zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hier gibt es mehr Informationen zur Aktion und zu Beteiligungsmöglichkeiten externer Link …“ Meldung von Pro Asyl vom 12.05.2023 externer Link
  • Nach EuGH-Entscheidung: Regierung ändert Verwaltungspraxis zum Familiennachzug zu Geflüchteten 
    „… Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Elternnachzug zu Geflüchteten hat das Auswärtige die Auslandsvertretungen angewiesen, bisher ruhend gestellte Anträge „prioritär“ abzuarbeiten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zuerst berichteten. Luxemburger Richter hatten Anfang August einem Geflüchteten Recht zugesprochen, dem der Nachzug von Angehörigen durch deutsche Behörden verwehrt worden war. Begründung: Er sei bei der Antragsstellung zwar minderjährig gewesen, sei im Laufe des Verfahrens jedoch 18 Jahre alt geworden. Als Volljähriger stehe ihm das Recht den Nachzug seiner Familie nicht zu. Wie die Regierung jetzt mitteilt, sollen Auslandsvertretungen Kinder künftig als minderjährig ansehen, „wenn es nach Stellung des Asylantrages, aber vor Stellung des Visumantrags volljährig geworden“ und „der Visumantrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt worden ist“. Wie aus der Antwort außerdem hervorgeht, sollen Visumanträge von Minderjährigen, bei denen das Kind zum Entscheidungszeitpunkt noch minderjährig ist, aber bald volljährig sein wird, „prioritär behandelt werden“…“ Meldung vom 26. Oktober 2022 im MiGAZIN externer Link
  • Weltkindertag: Bündnis fordert verbesserten Familiennachzug für Geflüchtete 
    „Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes fordert gemeinsam mit weiteren Verbänden die Bundesregierung auf, im Koalitionsvertrag angekündigte Verbesserungen beim Familiennachzug für Geflüchtete zügig umzusetzen. Anlass ist der Weltkindertag an diesem Dienstag. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Versprechungen zur Verwirklichung des Grundrechts auf Familienleben für Geflüchtete oberste Priorität einräumt“, sagte Beat Wehrle, Vorstandssprecher von terre des hommes. „Damit würde die Regierung passend zum Weltkindertag signalisieren, dass ihr das Wohl und die Rechte von Flüchtlingskindern ein Anliegen sind.“ Nach derzeitiger Rechtspraxis können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwar ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachziehen lassen. Diese Form von Familientrennung sei für viele Kinder und Jugendliche eine starke psychische Belastung, die negative Folgen für ihre weitere Entwicklung haben kann. Sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz verpflichteten Deutschland dazu, das Recht auf Familie zu schützen und das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, hieß es. (…) Im deutschen Familienrecht werde das Verhältnis von Geschwistern bereits unter einen besonderen rechtlichen Schutz gestellt. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass das beim Nachzug der Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten nicht gelte, so terre des hommes. Außerdem fordert das Bündnis, die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zugunsten Minderjähriger Antragssteller. Deutschland verweigert geflüchteten Jugendlichen den Familiennachzug, wenn zwischen der Antragsstellung und Entscheidung über den Antrag der Antragsteller volljährig geworden ist…“ Meldung vom 19. September 2022 von und bei MiGAZIN externer Link  

  • EuGH: Deutschland hat jahrelang rechtswidrig Familiennachzug verhindert 
    „Gute Nachricht für zerrissene Familien: Der Europäische Gerichtshof hat heute der europarechtswidrigen Praxis deutscher Behörden, einem volljährig gewordenen Kind die Zusammenführung mit den Eltern zu verwehren, eine klare Absage erteilt. Entscheidend für das Recht auf Familiennachzug sei, dass das Kind minderjährig war, als der Asylantrag gestellt wurde. In gleich zwei heute ergangenen Urteilen gegen Deutschland stellt der Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) unmissverständlich fest, dass die bisherige deutsche Praxis beim Familiennachzug von bzw. zu Kindern „weder mit den Zielen der Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung noch mit den Anforderungen im Einklang stünde, die sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben“. Für Deutschland bedeutet dies eine 180-Grad-Wende, denn bislang verweigert das Auswärtige Amt trotz eines gleichlautenden Urteils des EuGH von 2018 die Familienzusammenführung, sobald die Kinder volljährig geworden sind – obwohl dies zum Beispiel an den langen Asylverfahren oder den langen Verfahren zum Familiennachzug liegt. Nach dieser Logik büßen die Familien dafür, dass die deutsche Bürokratie so langsam arbeitet. Damit ist nun Schluss: Laut dem EuGH kann der Anspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge durch die eintretende Volljährigkeit der Kinder nicht verloren gehen. „Viele durch die Flucht zerrissenen Familien können nach den Urteilen aufatmen: ihr Anspruch auf Familiennachzug besteht weiter, auch wenn ein Kind volljährig wird. Es ist aber ein Skandal, dass Deutschland diese Familien vier weitere Jahre hingehalten hat, obwohl die Rechtslage bereits nach dem Urteil des EuGHs von 2018 eindeutig war. Den Familien wurde so wertvolle Zeit geraubt. Die neue Bundesregierung muss dies jetzt zügig gesetzlich anpassen und auch weitere notwendige Schritte zur Beschleunigung des Familiennachzugs gehen. Denn angesichts der weiterhin zähen Verfahren zum Familiennachzug wird für viele in Deutschland anerkannte Flüchtlinge die Frage offen bleiben, wann sie ihre engsten Angehörigen in die Arme schließen können“, so Wiebke Judith, Teamleitung Recht & Advocacy bei PRO ASYL. (…) In dem Urteil zu der Rechtssache 279/20 geht es um eine junge Syrerin, die zu ihrem Vater ziehen möchte. Als der Vater seinen Asylantrag in Deutschland stellte, war sie noch 17 Jahre alt, als ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde und er den Antrag auf Familienzusammenführung endlich stellen konnte, war sie bereits 18 Jahre alt. (…) Heute ist die Klägerin 23 Jahre alt und wartet seit dem Tod ihrer Mutter in der Türkei auf den Familiennachzug zu ihrem Vater. In der Entscheidung zu den verbundenen Rechtssachen C‑273/20 und C‑355/20 geht es um syrische Kinder, die als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland kamen und hier als Flüchtlinge anerkannt wurden. Die daraufhin gestellten Visa-Anträge der Eltern zur Familienzusammenführung wurden abgelehnt, weil die Kinder zwischenzeitlich volljährig geworden waren. (…) Heute sind die Kläger*innen 23 Jahre alt und warten weiterhin auf ihre Eltern.“ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 1. August 2022 externer Link
  • [Wirtschaftskonforme Asylpolitik] Erleichterungen beim Familiennachzug nur für Fachkräfte – anerkannte Schutzberechtigte bleiben außen vor 
    „… Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will den Familiennachzug zu Fachkräften nach Deutschland erleichtern. Nach ihren Plänen soll bei ihnen künftig bei der Erteilung eines Visums auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf für das geplante Chancen-Bleiberecht hervor, der dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Dadurch werde die Fachkräfteeinwanderung „insgesamt attraktiver ausgestaltet“, heißt es darin zur Begründung. Die Erleichterungen beim Familiennachzug würden Ehepartner sowie bis zu 16-jährige, ledige Kinder einer Fachkraft betreffen. Die Veränderungen beschränken sich aber auf den Bereich ausländischer Fachkräfte. Das Versprechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP, auch für sogenannte subsidiär Geschützte wieder ein Recht auf das Nachholen der Familie einzuführen, wird im aktuellen Entwurf noch nicht umgesetzt. (…) Anders als anerkannte Schutzberechtigte etwa nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben sie keinen Anspruch auf eine Zusammenführung mit der Kernfamilie, also Eltern und minderjährige Kinder, in Deutschland. Betroffen sind davon insbesondere syrische Kriegsflüchtlinge, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind. Der Referentenentwurf sieht zentral die Umsetzung des im Koalitionsvertrag versprochenen Chancen-Bleiberechts vor. Ausländer, die am 1. Januar 2022 bereits seit fünf Jahren in Deutschland lebten und nur geduldet sind, sollen für ein Jahr einen Aufenthaltsstatus erhalten, um in der Zeit möglichst die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Zudem plant die Koalition, die Hürden für das dauerhafte Bleiberecht abzusenken. (…) Menschenrechtler sprechen von „Sippenhaft“. Auch Migrationsforscher Marcus Engler sieht in Faesers Plan keinen „großen Wurf“, allerdings stimme die Richtung. (…) Laut Engler ist die Zahl der Begünstigten nicht sehr hoch. „Nur ein Teil dieser 105.0000 Menschen wird vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren. Denn auch hier gibt es noch Hürden, die genommen werden müssen“, so der Forscher.“ Meldung vom 21. Juni 2022 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Familiennachzug Geflüchteter: Erpresserische Methoden?
    Tausende Geflüchtete mussten vor Gericht ziehen, bis das Auswärtige Amt ihren Familien den Nachzug erlaubte. Das zeigen Recherchen von Kontraste und Recherchepartnern. Die Bedingungen des Ministeriums nennen Anwälte erpresserisch. (…) Bislang war das Phänomen kaum greifbar. Doch nun geben unveröffentlichte Zahlen des Auswärtigen Amtes Einblicke in das, was seit Jahren mit Regelmäßigkeit geschieht, wenn deutsche Botschaften auf der ganzen Welt Anträge für Familienzusammenführungen ablehnen. Die interne Statistik ab dem Jahr 2007 liegt dem ARD-Politikmagazin Kontraste und seinen Recherchepartnern Ippen Investigativ und der Transparenzplattform FragDenStaat vor.
    Sie offenbart ein Muster: Wenn Klagen über den Familiennachzug zu einer nachträglichen Visumserteilung führten, geschah dies meist ohne Urteil – in rund 95 Prozent dieser Verfahren. 5855 Mal war dies demnach der Fall. Das Auswärtige Amt knüpfte die Visavergabe offenbar systematisch an Bedingungen: Die Betroffenen sollten ihre Klage zurückziehen und in den meisten Fällen auch die Kosten des Verfahren tragen – und das, obwohl deutsche Behörden ihre vorherigen Entscheidungen damit faktisch korrigierten. Weil das Bundesministerium seinen Sitz in Berlin hat, landeten diese Verfahren allesamt beim dortigen Verwaltungsgericht. „Wenn das Auswärtige Amt im Verfahren feststellt, dass die Ablehnung rechtswidrig war und daher nicht erfolgen durfte, dann ist das im Grunde die Erkenntnis, dass da eine Menschenrechtsverletzung vorliegt“, sagt der Anwalt Christoph Tometten. Er fordert, dass die Behörden dann auch die Kosten dafür tragen. Mit dem „Berliner Vergleich“ nutze das Auswärtige Amt die Zwangslage der Familien aus, so Tometten. (…) Offiziellen Zahlen zufolge erteilt Deutschland für den Familiennachzug pro Jahr im Schnitt rund 100.000 Visa und lehnt rund 20.000 Anträge ab. Nur in wenigen Fällen komme es zu Klagen, so das Ministerium gegenüber Kontraste. Laut der Statistik klagten seit 2007 insgesamt aber immerhin mehr als 20.000 Familien – fast jede dritte davon erfolgreich. Diejenigen, die erst mit einem „Berliner Vergleich“ aus dem Gerichtsverfahren gingen, beklagen mitunter dramatische Folgen…“ Beitrag von Daniel Laufer, rbb, vom 14.10.2021 bei tagesschau.de externer Link
  • Familiennachzug: Nur halb so viele Flüchtlinge können nachkommen 
    „Im Jahr 2020 durften 7.231 Familienangehörige zu ihren Verwandten mit Asyl- oder Flüchtlingsschutz in Deutschland nachziehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die Panorama vorab vorliegt. Demnach stellte das Auswärtige Amt rund 47 Prozent weniger Visa für den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen aus, als im Jahr 2019 (13.706). (…) Der Schutz der Familie ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Menschen, denen in Deutschland Asyl- oder Flüchtlingsschutz gewährt wurde, haben einen Rechtsanspruch, ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachzuholen. Kinder dürfen ihre Eltern nachholen. Anders ist es bei subsidiär Geschützten – einem Schutzstatus, der etwa ab 2016 an viele Syrer vergeben wurde. Für sie hatte die Bundesregierung von 2016 bis 2018 den Familiennachzug komplett ausgesetzt. 2018 führte die Koalition dann für subsidiär Geschützte eine umstrittene „Obergrenze“ von 1.000 Familiennachzügen pro Monat ein, also 12.000 im Jahr. Doch im vergangenen Jahr wurde diese Zahl nicht annähernd erreicht. Das Auswärtige Amt stellte weniger als halb so viele Visa für subsidiär Geschützte (5.271) aus – auch das geht aus der Kleinen Anfrage hervor. (…) In der Praxis ist es für Familienangehörige häufig schon schwierig, überhaupt einen Termin in einer deutschen Botschaft zu bekommen. (…) Die langen Wartezeiten sind nicht nur eine Folge von Corona. Schon vor der Pandemie betrug die Wartezeit etwa in Addis Abeba (Äthiopien) 13 Monate. (…) Auch wenn ein Termin stattgefunden hat, dauern die Verfahren. Besonders Eritreer berichten, dass sie teils seit fünf Jahren oder noch länger von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt sind…“ Bericht von Jonas Schreijäg und Armin Ghassim vom 21. Juni 2021 in der Sendung Panorama des NDR externer Link
  • Breiter Appell von mehr als 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai: #FamilienGehörenZusammen! 
    Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie, ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen. Doch hunderttausende Geflüchtete leben nicht mit ihren Liebsten zusammen. Krieg und Verfolgung haben Familien getrennt. Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie z.B. in Syrien, Afghanistan oder Eritrea ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse versperrt. Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der Familiennachzug nach Deutschland. In Deutschland erschweren oder verhindern das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Bestimmungen massiv die Familienzusammenführung. PRO ASYL startet deshalb die Aktion #FamilienGehörenZusammen mit der heutigen Veröffentlichung des Aufrufs #FamilienGehörenZusammen externer Link . Sieben (Ober-) Bürgermeister aus unterschiedlichen Parteien gehören zu den Erstunterzeichnern (…) Der Aufruf wird getragen von rund 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Caritas und der Diakonie über verschiedene evangelische Landeskirchen, den Kinderschutzbund bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO. Ziel ist es, dass getrennte Familien schnell zusammenkommen. (…)PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind. PRO ASYL ruft dazu auf, die Trennung von Familien zu einem Schwerpunkt der Interkulturellen Wochen zu machen und alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag zu befragen, wie sie diese Ungerechtigkeit lösen wollen. Die Interkulturelle Woche findet bundesweit in 500 Kommunen auf Initiative der Kirchen und in zeitlicher Nähe zur Wahl des Deutschen Bundestages statt.“ Pressemitteilung vom 11.05.2021 externer Link
  • Rechtsbruch: Deutschland verweigert Flüchtlingen aus Griechenland Familiennachzug 
    „Je stärker sich die Lage in den griechischen Flüchtlingslagern zuspitzt, desto öfter lehnt Deutschland Anträge aus Griechenland auf Familienzusammenführung ab (…) Deutschland hat im laufenden Jahr knapp 70 Prozent aller Anträge auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus griechischen Lagern abgelehnt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, die dem MiGAZIN vorliegt. Danach hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zwischen Jahresbeginn und 17. September 2020 von 949 griechischen Aufnahmeersuchen 662 abgelehnt. Das entspricht einer Ablehnungsquote von knapp 70 Prozent. (…) Hilfsorganisationen werfen Deutschland vor, das ohnehin überlastete Griechenland mit der Bewältigung des Flüchtlingsandrangs im Stich zu lassen.  Die EU-Verordnung werde in rechtswidriger Weise mit fadenscheinigen Begründungen und hohen Anforderungen zunehmend ausgehebelt. So würden beispielsweise Übersetzungen von Dokumenten gefordert, die laut Verordnung gar nicht nötig seien, wohl wissend, dass die Menschen in den Lagern kaum oder gar nicht Zugang zu Übersetzungsdiensten hätten. Ein Blick auf die Zahlen zurückliegender Jahre zeigt tatsächlich einen stark rückläufigen Trend: Noch im Jahr 2017 hat das Bamf von knapp 5.800 Antragsersuchen aus Griechenland über 90 Prozent positiv beantwortet. Im Jahr 2018 sank diese Quote auf 38 Prozent, in der Zeit vom Juni 2019 bis Dezember 2019 sogar auf 28 Prozent, obwohl die Fallzahlen in diesem Zeitraum ebenfalls stark rückläufig waren (747)…“ Meldung vom 29. September 2020 von und bei MiGAZIN externer Link, siehe zum aktuellen Hintergrund unser Dossier: Humanitäre Krise in Griechenland droht zu eskalieren
  • Corona-Krise trennt Familien? Nein. Es sind Behörden und ein bürokratisches System der Abschottung 
    „„Corona-Krise trennt Familien“ ist die Überschrift in vielen Zeitungsartikeln heute. Viele Zeitungen berichten, dass es in der Covid 19-Pandemie fast keinen Nachzug von Familienangehörigen aus dem Ausland gab: Nur 2753 Visa zum Familiennachzug gab es von März bis Juni 2020. Ist das so? Trennt die Corona-Krise Familien? Nein. Es sind Behörden und ein bürokratisches System der Abschottung, das Familien trennt. Verantwortlich sind Beamt*innen, Mitarbeiter*innen in Verwaltungen und Ministerien und ihre Vorgesetzten: Heiko Maas (SPD) als Außenminister und Horst Seehofer (CSU) als Innnenminister. (…) Während das Ernten von Spargel oder Erdbeeren als systemrelevant galt, war Familienzusammenführung also monatelang kein „dringender Einreisegrund“. Eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Familienleben, die sich nicht als Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie begründen lässt. Denn Familiennachzug kann auch mit Hygienemaßnahmen, Kontaktbeschränkungen, Corona-Tests und gegebenenfalls Quarantäneauflagen verbunden werden. Seit dem 02.07. 2020 ist nun Familiennachzug theoretisch wieder möglich. Leider ist damit noch nicht sicher, ob es betroffenen Familien gelingen wird, ihr Recht auf Familienzusammenführung auch umzusetzen…“ Meldung vom 1. August 2020 bei den Initiativen für Familienleben für Alle externer Link
  • Getrennte Familien am Ende ihrer Kräfte: 2 Jahre Gnadenrecht beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte 
    PRO ASYL fordert Gleichstellung mit nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlingen und sofortige Umsetzung des Rechts auf Zusammenleben für betroffene Familien. Am 01. August 2020 ist das sogenannte »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« das zweite Jahr in Kraft. Seitdem gilt die dürftige Gnadenlösung, wonach bis zu 1.000 Angehörige von subsidiär Geschützten im Monat nach Deutschland ziehen dürfen. Regelmäßig wird diese nicht ausgeschöpft (siehe Zahlen weiter unten). Das Recht auf Familiennachzug für diese Betroffenengruppe wurde damit abgeschafft. Fast in Vergessenheit geraten ist, dass subsidiär Schutzberechtigte noch im August 2015 aufgrund ihrer Bedrohungssituation bezüglich des Familiennachzugs mit GFK-Flüchtlingen gleichgestellt wurden. (…) Auch die Hoffnung auf einen normalen Familiennachzug ab 2018 wurde bitter enttäuscht: Anstatt die Aussetzung auslaufen zu lassen, wurde nach einer hitzigen und durch falsche Zahlen verzerrten Debatte die Kontingentierung eingeführt. In den letzten zwei Jahren wurde dieses monatliche Kontingent meist noch nicht einmal erfüllt. Die Bundesregierung hat die Angehörigen über Jahre in Kriegs- und Krisengebieten oder in Flüchtlingslagern in Ungewissheit belassen, immer weitere bürokratische Hürden gebaut und die Botschaften und damit auch die Fallbearbeitung im Ausland chronisch unterbesetzt. Dadurch sind Familien schon seit Jahren getrennt…“ Pressemitteilung vom 30.07.2020 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Familiennachzug: Corona-Krise trifft getrennte Familien hart 
    Geschlossene Botschaften, keine Termine: Der komplette Familiennachzug ist zum Erliegen gekommen. Zur ohnehin langen Trennung der Familien durch gesetzliche Einschränkungen und den Bürokratie-Dschungel bei Familiennachzug kommen erschwerend ad hoc-Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie hinzu. (…) Die Angehörigen von hier als Schutzberechtigte anerkannten Geflüchteten überleben oft unter schwierigsten Bedingungen, ohne jegliche Schutzmaßnahmen und ohne ärztliche Behandlung als intern Vertriebene in ihren Herkunftsländern oder in Flüchtlingslagern der Nachbarländer (siehe Corona: UN-Hochkommissar besorgt über Millionen Flüchtlinge externer Link). Diese Angehörigen hätten oftmals einen Anspruch auf ein Familienleben in Deutschland in Sicherheit und mit effizienter Gesundheitsversorgung. Betroffene haben viele Jahre in der Warteschlange gestanden, um endlich ihr Recht auf Familiennachzug wahrzunehmen. Deutsche Auslandsvertretungen konnten oft nur unter Inkaufnahme hoher Kosten und Risiken für ihre Sicherheit überhaupt erreichet werden. Für diese Menschen ist die Aussicht auf ein baldiges Wiedersehen mit ihren Familien erneut in weite Ferne gerückt. (…) Die Bundesregierung hat es auf der anderen Seite meisterhaft verstanden, rund 200.000 deutsche Urlauber*innen aus der ganzen Welt in organisierten Charterflügen nach Hause zu holen. Bei ein paar tausend Angehörigen von hier Schutzberechtigten, bei denen es um die Umsetzung ihres Grund- und Menschenrechts auf Familienleben geht, sind ebenso dringende Handlungen zu erwarten…“ Meldung vom 18.04.2020 bei Pro Asyl externer Link
  • [Erfahrungsberichte Betroffener] „Das Aufenthaltsgesetz ist unfair“ 
    „… Im Vorgriff auf die Große Koalition aus Union und SPD fiel im Bundestag eine folgenreiche Entscheidung: Der Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten Geflüchteten wurde bis zum 1. August 2018 weiter ausgesetzt.Danach trat das sogenannte Familiennachzugsregelungsgesetz in Kraft. Aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten sollen 1.000 Personen pro Monat ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Aus dem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge wurde ein willkürlicher Gnadenakt im Ermessen der Behörden. Die Erfahrungen seither haben gezeigt: Das Antragsverfahren ist kompliziert und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge derart langsam, dass noch nicht einmal das ohnehin kleine Monatskontingent einreisen konnte. (…) Offensichtlich ist das Visumsverfahren vom Bundesinnenministerium (BMI) bürokratisch überfrachtet worden, um den Familiennachzug weiter zu blockieren. Wir haben die Menschen, die davon betroffen sind, gefragt, ob sie sich an diesen Tag erinnern und was die Aussetzung des Familiennachzugs für ihr Leben bedeutet. Hier dokumentieren wir ihre Antworten…“ Erfahrungsberichte zusammengestellt und herausgegeben von der Initiative ‚Familienleben für alle‘ am 31. Januar 2020 externer Link
  • Bamf lehnt ab: Mehrzahl der Anträge auf Familiennachzug aus Griechenland scheitert 
    „… Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im vorigen Jahr den Großteil der Anträge auf Familiennachzug von Flüchtlingen aus griechischen Lagern abgelehnt. Zwischen Juni und Dezember 2019 wurden von 747 Anträgen 539 negativ beschieden, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Frage der Linken-Politikerin Gökay Akbulut hervorgeht. Die Ablehnungsquote lag demnach bei 72 Prozent. Auch in der ersten Jahreshälfte 2019 lehnte das Bundesamt 75 Prozent der Anträge ab. 2018 hatte das Amt noch 59 Prozent der Aufnahmeersuchen zurückgewiesen, wie die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe am Montag zuerst berichtet hatten. „Für die betroffenen Familien ist die lange Trennung von ihren Angehörigen eine extreme Belastung“, erklärte die Bundestagsabgeordnete Akbulut. Die Situation in den griechischen Hotspots verschlechtere sich zunehmend. Als Grund für Ablehnungen sieht Akbulut unangemessen hohe Anforderungen an den Nachweis von Familienbindungen…“ Meldung vom 28. Januar 2020 beim MiGAZIN externer Link
  • Familiennachzug: Nicht einmal das Gnadenkontingent wird ausgeschöpft 
    „Das Fest der Familie steht bevor, doch für viele getrennte Flüchtlingsfamilien wird es keine Wiedersehensfreude geben. (…) Am 1. August 2018 wurde das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte in ein Gnadenkontingent von 1.000 Personen pro Monat umgewandelt. 14 Monate später zeigt sich, dass nicht einmal dieser Minimalkonsens in der Praxis vollständig umgesetzt wird. PRO ASYL hatte bereits im Sommer vor dieser Entwicklung gewarnt. (…) Fast 20 Prozent des von der Großen Koalition in Berlin in einem lange verhandelten Kompromiss versprochenen Visakontingents wurden bisher nicht ausgeschöpft. Nach aktuellen Zahlen des Auswärtigen Amtes wurden in den ersten 16 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte von den 16.000 möglichen Visa nur rund 13.000 Visa erteilt. Das bedeutet: 3.000 Personen, die zum Jahresende 2019 längst mit ihren Angehörigen in Deutschland hätten vereint sein können, sind weiterhin von diesen getrennt. Die Familienangehörigen leiden in Syrien, den Anrainerstaaten und anderen Regionen weltweit unter widrigsten und lebensbedrohlichen Bedingungen. Darunter sind auch viele Kleinkinder. Zum 31. August 2019 warteten weltweit über 24.000 angehörige Personen, darunter viele Kinder auf einen Visumantragstermin. (…) Für die betroffenen Familien bedeutet dies die Fortsetzung ihre Leids und der Ungewissheit. Kinder bleiben von ihren Eltern, Eltern von ihren Kindern getrennt…“ Bericht von Pro Asyl vom 20. Dezember 2019 externer Link

  • Flüchtlinge in Griechenland: Behindern deutsche Ämter den Familiennachzug von Flüchtlingen? „Systematische Verweigerung“ wird angeprangert 
    Die Hilfsorganisationen Pro Asyl und Refugee Support Aegean (RSA) erheben in einem gemeinsamen Bericht zum Thema Familienzusammenführung aus Griechenland nach Deutschland schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden: Anfragen aus Griechenland zur Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien würden „systematisch verweigert“ oder verschleppt. Viele Familien bleiben dadurch getrennt, häufig auf Dauer, so der Bericht. (..) Viele der Schutzsuchenden, die in den griechischen Insellagern festsitzen, haben Angehörige in Deutschland. Doch die deutschen Behörden, so der Vorwurf der Hilfsorganisationen, mauern. Zwischen dem 1. Januar und dem 22. Mai 2019 stellten die Griechen in Deutschland 626 Anträge auf Familienzusammenführung. Davon wiesen die deutschen Behörden 472 zurück. Im Jahr 2018 lehnte Deutschland 1496 von 2482 Übernahmegesuchen der Griechen ab – fast 60 Prozent aller Anträge. „Unsere aktuelle Erfahrung bestätigt, dass das deutsche Dublin-Büro derzeit sehr schnell reagiert und in der Regel die Anträge ablehnt“, erklärt Meral Zeller von Pro Asyl. Mal werden die Ablehnungen damit begründet, dass die familiären Beziehungen angeblich nicht klar bewiesen seien. Sehr häufig berufen sich die deutschen Behörden auch darauf, dass die Dreimonatsfrist überschritten sei, innerhalb derer Schutzsuchende nach ihrer Ankunft in Griechenland die Zusammenführung beantragen müssen…“ Artikel von Gerd Höhler vom 16.09.19 bei der FR online externer Link, siehe dazu bei Pro Asyl: So nah und doch so fern: Zwischen Deutschland und Griechenland werden Familien bewusst zermürbt externer Link
  • Protest für das Recht auf Familiennachzug am 1. August 2019 – Aktivist*innen fordern: Menschenrechte statt Behördenwillkür! 
    Berlin: Geflüchtete und Menschenrechtsaktivist*innen protestieren gegen Gesetze und bürokratische Hürden, die vielen Familien das Recht auf ein Zusammenleben verweigern. Die Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ ruft zu einer Kundgebung am 01.08.2019 in Berlin auf. Am 1. August 2019 ist es genau ein Jahr her, dass das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘ in Kraft trat. Mit diesem Gesetz schaffte die Bundesregierung den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus endgültig ab, nachdem er zuvor bereits fast zweieinhalb Jahre ausgesetzt worden war. Aus dem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge wurde so ein willkürlicher Gnadenakt im Ermessen der Behörden. Deshalb ruft die Initiative ‚Familienleben für Alle‘ am 1. August 2019 zu einer Protestkundgebung in Berlin auf. In dem Aufruf der Initiative externer Link heißt es: „Ein selbstbestimmtes Familienleben ist ein Menschenrecht und ein Grundrecht in der deutschen Verfassung. Aber die deutsche Regierung und deutsche Behörden missachten dieses Recht durch… grausame Gesetze: Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden willkürlich bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, während die anderen Familien weiter warten müssen. Das macht Visumsverfahren zum Wettbewerb – mit schlechten Gewinnchancen. bürokratische Hürden: Die Botschaften fordern für Visa zur Familienzusammenführung oft Dokumente, die Flüchtlinge nicht beschaffen können.  willkürliche Asylentscheidungen und Abschiebungen, die Familien auseinanderreißen.“ „Menschenrechte statt Behördenwillkür! Familienleben für Alle!“...“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 31.Juli 2019 externer Link der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ und der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e. V. (KuB) zur Kundgebung am 01.08.19 um 16:00 Uhr auf dem Oranienplatz, 10999 Berlin

    • Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea: Kundgebung am 01.08.19 in Berlin 
      Heute hat die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea externer Link veröffentlicht. Sie sagt: „Nur gut ein Drittel der Anträge auf ein Visum zum Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen wurden 2018 positiv beschieden, das entspricht 634 erteilten Visa. Indem die deutschen Behörden Dokumente verlangen, die die in Deutschland lebenden Flüchtlinge und ihre Angehörigen beim besten Willen nicht beschaffen können, schaffen sie einen Vorwand, um reihenweise Anträge ablehnen zu können. Die Bundesregierung betreibt eine schäbige Familiennachzugsverhinderungspolitik, die dazu führt, dass Familien auf Jahre oder sogar für immer getrennt leben müssen“ (Quelle externer Link). Der Hintergrund: Die Botschaften verlangen von Flüchtlingen aus Eritrea einen „Nachweis der amtlichen Registrierung der Ehe“. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht: Bis 2017 haben die Botschaften auch religiöse Eheurkunden oder andere Beweise für die familiäre Bindung akzeptiert. Vor kurzem hat PRO ASYL externer Link von einer Familie berichtet, die erfolgreich dagegen geklagt hat. Besonders interessant in der Antwort der Bundesregierung sind die Fragen zu denen sie keine Auskunft geben kann (…) Offensichtlich besteht kein Interesse daran, die Entscheidungspraxis der Botschaften zu überprüfen. Das nennen wir systematische Behördenwillkür. Dagegen protestieren wir…“ Mitteilung vom 25. Juli 2019 der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ externer Link zur Kundgebung am 01.08.19 um 16:00 Uhr auf dem Oranienplatz in 10999 Berlin
  • Familiennachzug: Immer weniger Flüchtlinge holen Angehörige nach Deutschland – [Mission geglückt?] 
    „… Die Anzahl der Angehörigen, die zu Flüchtlingen nach Deutschland nachkommen durften, ist im Verlauf der vergangenen beiden Jahre deutlich gesunken. So bekamen nach Angaben des Auswärtigen Amtes im ersten Quartal 2017 noch 17.322 Menschen aus den sechs Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen ein Visum. Im ersten Quartal diesen Jahres waren es nur noch 7402 Personen – obwohl mit Somalia mittlerweile sieben Haupt-Herkunftsländer in die Statistik eingingen. Die größte Gruppe von mehr als 5000 Menschen kam zuletzt aus Syrien, mit großem Abstand gefolgt von Angehörigen aus Irak, Iran, Afghanistan, Eritrea, Somalia und Jemen. (…) »Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist deutlich geringer, als uns die Bundesregierung immer weismachen wollte«, erklärt Jelpke. »Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde.« Das Recht auf Familienleben müsse endlich wieder uneingeschränkt für alle schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten.“ Meldung bei neues Deutschland online vom 22. Mai 2019 externer Link
  • Rheinland-Pfalz & Thüringen: Bundesratsinitiative zum Familiennachzug eingebracht 
    Rheinland-Pfalz und Thüringen haben am Freitag eine Gesetzesinitiative externer Link in den Bundesrat eingebracht, die den Familiennachzug für Eltern und Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erleichtern soll. Auch anerkannte Asylbewerber, die während des Verfahrens volljährig werden, sollen demnach künftig ihre Angehörigen nach Deutschland holen können. Damit würde die europäische Rechtsprechung umgesetzt, begründete die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) den Vorstoß…“ Beitrag vom 15. April 2019 beim Migazin externer Link
  • Demo in Köln am 16. März 2019: Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte 
    Der 16. März ist für viele Flüchtlinge ein wichtiges Datum und ein trauriger Tag. Zwei Jahre lang haben Geflüchtete mit subsidiärem Schutz ein Informationsblatt über ihre „Rechte und Pflichten“ von BAMF bekommen, darin stand: „Nach dem 16. März 2018 haben Ehegatten und minderjährige ledige Kinder einen Anspruch auf Familiennachzug“. Aber am 1. Februar 2018 hat die Mehrheit der Abgeordneten des deutschen Bundestags entschieden, den Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten Flüchtlingen bis zum 1.August 2018 weiter auszusetzen und bis dahin ein neues Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs zu machen. (…) Das Antragsverfahren ist kompliziert und mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge so langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat einreisen können. Gleichzeitig verhindern Gesetze und bürokratische Hürden auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können. Es macht uns wütend, dass die deutsche Regierung und das Asyl- und Aufenthaltsrecht Rechte von Flüchtlingen missachten. Wir wollen ein uneingeschränktes Recht auf Bildung, das Recht auf Sicherheit und ein Leben ohne Verfolgung. Wir wollen Respekt für alle Formen von Familie und das Recht auf Zusammenleben mit unseren Familien, wir fordern eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit. Mit einer Demonstration in Köln am 16. März wollen wir zeigen, dass wir weiter gemeinsam protestieren werden, bis Grund- und Menschenrechte endlich für alle gelten. Wir demonstrieren in Köln, weil wir uns an die Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 erinnern. Wir wollen damit eine Botschaft an alle Menschen in Deutschland schicken: Wir sind gegen sexuelle Übergriffe. Wir sind Flüchtlinge und Migrant*innen aus verschiedenen Ländern oder Deutsche, wir sind Frauen* oder Männer*… wir sind verschieden. Aber wir alle sind gegen Gewalt und wollen mit unsere Familien in Sicherheit und Frieden leben.“ Aufruf von und bei der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ externer Link für den 16.03.2019 (den das LabourNet Germany mit unterzeichnet), ab 13:00 Uhr in Köln – Domplatte
  • Familiennachzug: Drei Jahre politisch forcierte Familientrennung 
    Vor drei Jahren trat das ‚Asylpaket II‘ in Kraft. Für zehntausende Geflüchtete, die 2015 und 2016 nach Deutschland geflohen waren, begann an diesem Tag eine quälend lange Zeit der politisch forcierten Familientrennung. (…) Besonders dramatische Folgen hat das Gesetz in den Fällen, in denen ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling volljährig wird, bevor seine Familie nachziehen kann, oder auch dann, wenn ein Kind im Ausland während der Zeit der Aussetzung des Familiennachzugs volljährig wurde. In diesen Fällen ist das neue Gesetz nicht anwendbar, das heißt: Den Familien droht die dauerhafte Trennung. (…) Offenbar will der Innenminister nun also schon die Erfüllung einer gesetzlich beschlossenen Quote an die Zustimmung zu weiteren massiven Gesetzesverschärfungen koppeln. Mittlerweile ist das Verfahren zwar besser in Gang gekommen, so dass in den Monaten Dezember, Januar und Februar jeweils rund 1.000 Visa nach § 36a Aufenthaltsgesetz erteilt wurden. Die im Jahr 2018 rund 2.000 zu wenig erteilten Visa drohen jedoch, zu Lasten der getrennten Familien, verloren zu gehen – oder als Verhandlungsmasse für einen ‚schmutzigen Deal‘ um weitere Verschärfungen instrumentalisiert zu werden…“ Artikel von Sebastian Muy vom 15. März 2019 beim Migazin externer Link
  • Kontingent ausgeschöpft: Rund 1.000 Visa für Familiennachzug pro Monat
    Mehr als zwei Jahre war der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz ausgesetzt. Zuletzt wurden Visa für rund 1.000 Angehörige pro Monat ausgegeben – womit das vorgesehene Maximum erreicht ist. Zehntausende warten aber noch. (…) Auch im Februar dürfte die Zahl voraussichtlich wieder bei 1.000 liegen, bis zum 18. Februar gaben die deutschen Auslandsvertretungen demnach bereits mehr als 700 Visa aus. Von August bis Dezember 2018 waren 2.612 Visa ausgestellt worden, also im Schnitt lediglich 522 pro Monat. Im Ministerium sei man „sehr erfreut“, dass nach der anfänglich zögerlichen Bearbeitung seit November 2018 eine deutliche Beschleunigung festzustellen sei, teilte der Ministeriumssprecher auf Anfrage mit. (…) Seit August 2018 gilt nach langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1.000 Angehörige pro Monat kommen können. Derzeit liegen den deutschen Vertretungen weltweit etwa 36.000 Terminanfragen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor, wie es aus dem Auswärtigen Amt heißt. Das Verfahren zum Familiennachzug ist kompliziert…“ Beitrag vom 27. Februar 2019 beim Migazin externer Link
  • [1. und 2. Februar 2019] Familiennachzug: Menschenrechte statt Behördenwillkür! Bundesweiter Protest gegen die familienfeindliche Flüchtlingspolitik der Bundesregierung – Seehofer spielt Geflüchtete gegeneinander aus 
    Mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen protestieren gegen Gesetze und bürokratische Hürden, die vielen Familien das Recht auf ein Zusammenleben verweigern und Flüchtlingen elementare Rechte verwehren. Die Initiative „Familienleben für Alle!“ ruft für das kommende Wochenende bundesweit zu Aktionen auf. „Es macht uns wütend, dass die Bundesregierung grundgesetzlich verbriefte Rechte von Flüchtlingen missachtet“, stellt Karim Alwasiti klar. „Wir fordern ein uneingeschränktes Recht auf den Schutz der Familie, das Recht auf Asyl und ein Leben ohne Verfolgung im Familienverband. Wir fordern Bildung für alle, eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit.“ Alwasiti führt beim Flüchtlingsrat Niedersachsen für PRO ASYL ein Projekt zur Familienzusammenführung durch. Mit bundesweiten Aktionen erinnert die Initiative „Familienleben für Alle!“ – gemeinsam mit mehr als 50 weiteren Menschenrechtsorganisation und Flüchtlingsinitiativen – daran, dass am 1. Februar vor einem Jahr im Vorgriff auf die Große Koalition aus Union und SPD im Bundestag eine folgenreiche Entscheidung fiel: Der Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten Geflüchteten wurde bis zum 1. August 2018 weiter ausgesetzt…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 29.01.2019 externer Link von PRO ASYL, der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen – LabourNet Germany hat mitaufgerufen! Siehe dazu:

    • Weitere Aktionen in Kiel, Osnabrück, Mainz und Köln: http://familienlebenfueralle.net/termine/ externer Link
    • Demo für Familiennachzug in Berlin am 02.02.2019: Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte! 
      Unsere Demonstration beginnt am ‚Tränenpalast‘ neben dem S-Bahnhof Friedrichstraße. Dort war bis Ende 1989 ein Grenzbahnhof zwischen der DDR und der BRD. Viele Familien haben unter dieser Grenze gelitten. Wir gehen zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am Brandenburger Tor und dem Bundestag vorbei zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Dort machen wir unsere Abschlusskundgebung.“ Ankündigung der Initiative zur Demo externer Link am 02.02.2019 ab 13:00 Uhr am S-BHF Friedrichstraße in 10117 Berlin – siehe dort den mehrsprachigen Aufruf und Flugblätter
  • Am Tag der Menschenrechte rufen Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen zu Aktionen für Familiennachzug auf. Sie fordern: Menschenrechte statt Behördenwillkür! 
    Ein breites Bündnis von 30 Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen veröffentlicht am heutigen Tag der Menschenrechte gemeinsam mit der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ einen Aufruf zu einer Demonstration in Berlin am 2. Februar 2019 und dezentralen Aktionen in anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar 2019. Die Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen protestieren dagegen, dass Gesetze und bürokratische Hürden vielen Familien das Recht auf ein Zusammenleben verweigern…“ Aus der Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ vom 10.12.2018 zum Aufruf externer Link:

    • Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte. 1. und 2. Februar 2019: Together for family reunification and fundamental rights
      „… Diese Regierungskoalition verabschiedete am 15. Juni 2018 das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘. Dieses Gesetz ist seit 01.08. 2018 in Kraft: Aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus sollen 1000 Personen pro Monat ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Damit wurde aus dem Recht auf Familiennachzug ein willkürliches Gnadenrecht. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das Antragsverfahren ist kompliziert und mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge so langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat einreisen können. Bis Ende November wurden nur 1385 Visa ausgegeben. Das entlarvt das Gesetz als Instrument, um Familiennachzug zu verhindern. Gleichzeitig verhindern Gesetze und bürokratische Hürden auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können. Es macht uns wütend, dass die deutsche Regierung und das Asyl- und Aufenthaltsrecht Rechte von Flüchtlingen missachten. Wir wollen ein uneingeschränktes Recht auf Bildung, das Recht auf Sicherheit und ein Leben ohne Verfolgung. Wir wollen Respekt für alle Formen von Familie und das Recht auf Zusammenleben mit unseren Familien, wir fordern eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit. Mit einer Demonstration in Berlin am 2. Februar und dezentralen Aktionen in anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar wollen wir zeigen, dass wir weiter gemeinsam protestieren werden, bis Grund- und Menschenrechte endlich für alle gelten.“
  • Familiennachzug: Regierung verzögert Umsetzung von EuGH-Urteil 
    „… Ein halbes Jahr nach einem europäischen Urteil zum Recht auf Familiennachzug zu jugendlichen Flüchtlingen prüft die Bundesregierung noch die Umsetzung für Deutschland. Dabei geht es um die Frage, ob Jugendliche den Anspruch auf das Nachholen ihrer Eltern verlieren, wenn sie während des Verwaltungsverfahrens volljährig werden. Die Bundesregierung sei sich einig, dass ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über einen Fall aus den Niederlanden keine Bindungswirkung für Deutschland entfalte, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Ob man bei der deutschen Praxis Änderungen vornehme, sei Gegenstand einer derzeit laufenden Ressortabstimmung, ergänzte sie. Beteiligt sind daran den Angaben zufolge auch das Auswärtige Amt und das Bundesfamilienministerium. Die Sprecherin bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach Deutschland das Urteil bislang nicht umsetzt. Jugendliche können demnach ihre Eltern nicht nachholen, wenn sie 18 Jahre alt werden, bevor über ihren Antrag auf den Nachzug der Eltern entschieden wird…“ Beitrag vom 25. Oktober 2018 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Glücksrad Familiennachzug: Konsequenzen der Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte 
    Ab 1.8.2018 gilt die Neuregelung zum Familiennachzug zu den sog. subsidiär Schutzberechtigten. Nur 1000 Angehörige pro Monat soll im Rahmen eines Kontingentes der Nachzug gestattet werden. Das Ergebnis des hitzigen Gesetzgebungsverfahrens wird dem Grund- und Menschenrecht auf Familie nicht gerecht und ist in menschlicher Hinsicht nicht vertretbar…“ Stellungnahme vom 01.08.2018 von und bei Pro Asyl externer Link
  • So funktioniert die Auswahl der 1.000 Verwandten beim Familiennachzug 
    „Ab August ist für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz der Familiennachzug wieder möglich. 1.000 Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit dem untergeordneten Schutzstatus dürfen dann pro Monat kommen. Wer hat die besten Chancen? Wer entscheidet über die Auswahl der 1.000 Personen? MiGAZIN beantwortet die wichtigsten Fragen. (…) Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegen weltweit bereits 34.000 Terminwünsche zum Familiennachzug vor. Aus diesen Anfragen können ab 1. August konkrete Anträge werden. (…) Wie schnell die Abläufe nach dem neuen Verfahren sind, muss sich erst in der Praxis zeigen. Konkrete Termine gibt es daher nicht. Bis Ende des Jahres gilt deswegen auch, dass nicht ausgeschöpfte Plätze in den Folgemonat übertragen werden können. Bis Ende Dezember können also 5.000 Visa bewilligt werden. Ab 2019 soll das dann nicht mehr gelten. Werden die 1.000 Plätze in einem Monat dann nicht gefüllt, sollen sie verfallen. (…) Einen Rechtsanspruch für den Familiennachzug gibt es bei subsidiär Schutzberechtigten mit der Neuregelung nicht mehr…“ Erläuterungen von Corinna Buschow und Dirk Baas vom 1. August 2018 beim MiGAZIN externer Link
  • Das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘ tritt in Kraft: Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz protestieren am 01.08. ab 10 Uhr vor dem Auswärtigen Amt in Berlin gegen Behördenwillkür 
    Morgen, am 1. August tritt das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs in Kraft. Mohamad Malas, selbst subsidiär schutzberechtigter Flüchtling und Sprecher der Initiative ‚Familienleben für alle‘. beschreibt, was das für Betroffene bedeutet: „Einerseits wird der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz abgeschafft. Das macht uns wütend, denn das steht eindeutig im Gegensatz zu Artikel 6, dem Grundrecht auf Ehe und Familienleben. Wir haben dem Grundgesetz vertraut, jetzt scheint es für uns nicht zu gelten. ndererseits haben wir alle die Hoffnung, dass unsere Familie bei den glücklichen 1000 im Monat dabei ist, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Andererseits haben wir alle die Hoffnung, dass unsere Familie bei den glücklichen 1000 im Monat dabei ist, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Wir rennen von Beratungsstelle zu Beratungsstelle und hören dort, dass sie viele Fragen zum neuen Gesetz auch noch nicht beantworten können, und wir ärgern uns, dass wir zu wenig gesicherte Informationen im Internet finden. Und niemand erfährt, wann endlich der Termin bei der Botschaft für den Visumsantrag sein wird. (…) Wir sind aus Staaten geflohen, in denen die Willkür herrscht – nun sind wir wieder der Willkür ausgeliefert. Das ist die selbe Behördenwillkür, die uns nur den subsidiären Schutz gegeben hat, statt den vollen Flüchtlingsschutz. Wir haben das Gefühl, ein Trauma wieder und wieder zu erleben. Wir werden uns deshalb am 1. August vor dem Auswärtigen Amt versammeln. Wir verlangen endlich klare Informationen.““ Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ vom 31.07.2018 externer Link und deren Aufruf externer Link
  • Asylrecht: Bundesregierung ignoriert EuGH-Urteil 
    Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten laut Europäischem Gerichtshof ihr Recht auf Familiennachzug. Berlin hat dieses Urteil nicht umgesetzt. Die Grünen finden das „skandalös“. Unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten ihr Recht auf Familiennachzug. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April beschlossen. Die Bundesregierung aber hat dieses Grundsatzurteil nicht umgesetzt und hält sich offen, ob sie dies überhaupt tun will. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. (…) Bei der aktuellen Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz übernimmt die Bundesregierung die Linie des EuGH nicht. Hier muss Familiennachzug vor der Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Stichtag ist also der Tag, an dem die Familie sich bei einer deutschen Vertretung meldet. Das Urteil des EuGH, wonach als minderjährig alle gelten, die es bei der deutlich früheren Einreise waren, wird umschifft.“ Artikel von Constanze von Bullion vom 27. Juli 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Statt Recht auf Familie: »Glücksrad Familiennachzug« 
    „… Heute soll sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet werden. Mit dem »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« spielt die Bundesregierung auf Zeit. Denn dass dieser Gesetzentwurf nicht verfassungskonform ist, wissen die Abgeordneten. Das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte wird rechtswidrig ausgehebelt, da die Familieneinheit im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist. »Statt des Rechts auf Familie heißt es ab 1. August: Glücksrad Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Betroffene Familien werden dazu genötigt, in der ohnehin unerträglichen Situation der langen Familientrennung den beschwerlichen Rechtsweg zu beschreiten, um zu einem Recht zu kommen, das ihnen sofort zusteht. Aber bis das Verfassungsgericht ein Urteil gefällt hat, kann es Jahre dauern. Statt eines Rechtsanspruchs wird der Familiennachzug künftig auf 1.000 pro Monat begrenzt. Die Auswahlkriterien und die Ausgestaltung des Verfahrens sind für die geschätzten 60.000 Betroffenen nicht ersichtlich. Das in einem Rechtsstaat geltende Prinzip der Rechtssicherheit wird den Betroffenen verwehrt. (…) PRO ASYL appelliert daher an den Bundestag, das »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« nicht zu verabschieden und stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen.“ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 15. Juni 2018 externer Link
  • Familiennachzug: Organisationen fordern Ablehnung des Gesetzentwurfs 
    „Die Kritik am Gesetzesentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge reißt nicht ab. (…) Hilfsorganisationen und Gewerkschaften rufen Bundestag und Bundesrat dazu auf, den Gesetzentwurf zum Familiennachzug abzulehnen. In einem gemeinsamen Brief mahnten die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, der Verband Entwicklungspolitik (Venro) sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken am Montag, dass die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar sei. Die Organisationen appellierten an die Politik, keine Ängste zu schüren. Stattdessen müsse ein Signal gesendet werden, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie sei, die dem Schutz der Familie gerecht werde. Die Verbände argumentierten zugleich, dass die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten könne, da sie die Betroffenen ansporne und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreie…“ Meldung vom 12. Juni 2018 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Europäischer Gerichtshof: Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge erleichtert 
    Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestärkt. Ihr Recht auf Familiennachzug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nach der Einreise volljährig werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verlieren nach ihrer Volljährigkeit nicht ihr Recht auf Familienzusammenführung. Voraussetzung hierfür ist, dass sie innerhalb einer „angemessenen Frist“ nach ihrer Flüchtlingsanerkennung einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg urteilte. (AZ: C-550/16) Nach EU-Recht können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrem Heimatland lebende nahe Angehörigen nachkommen lassen. Das Recht auf Familienzusammenführung ist nicht in das Ermessen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gestellt…“ Meldung vom 13. April 2018 beim Migazin externer Link, siehe dazu auch: Urteil des EuGH Deutschland: verstößt wohl gegen EU-Recht. Meldung vom 12.04.2018 bei tagesschau.de externer Link
  • Syrer verlassen Deutschland mangels Familiennachzugs 
    Wegen des erschwerten Familiennachzugs verlassen einem Bericht zufolge immer mehr syrische Flüchtlinge mit gültigem Aufenthaltsstatus Deutschland. Viele von ihnen reisten illegal in die Türkei, berichten das ARD-Politikmagazin „Panorama“ und die investigative Reporterplattform „STRG_F“ am Donnerstag. Da die Flüchtlinge kein Visum für die Ausreise in die Türkei erhielten, wählten sie zum Teil riskante Routen und nähmen Hilfe von Schleusern in Anspruch. In sozialen Netzwerken wie Facebook gebe es inzwischen Gruppen, in denen sich Tausende Syrer über die „umgekehrte Flucht“ austauschten, hieß es. Auch Informationen über Schleuser und Preise würden dort gepostet. So koste eine Überfahrt über den Grenzfluss Evros zwischen Griechenland und der Türkei etwa 200 Euro. Ein Schleuser habe den Reportern erklärt, er bringe täglich bis zu 50 Menschen zurück aus Europa in die Türkei – hauptsächlich syrische Flüchtlinge mit einem Aufenthaltsstatus in Deutschland. (…) Der Repräsentant des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland, Dominik Bartsch, bestätigte „Panorama“ entsprechende Fälle, erklärte aber, er könne diese aber nicht quantifizieren. „Die Tatsache, dass Flüchtlinge auf derselben Route, auf der sie ursprünglich nach Deutschland gekommen sind, wieder zurückgehen, ist paradox“, sagte er. Dass Einzelne so hohe Risiken eingingen, zeige auch den hohen Schutzwert der Familie, fügte Bartsch hinzu. Dem werde Deutschland nicht gerecht. „Viele der Flüchtlinge aus Syrien, mit denen wir gesprochen haben, die subsidiären Schutzstatus haben, wurden damals informiert, dass der Familiennachzug ab dem Stichtag März 2018 stattfinden kann. Diese Flüchtlinge fühlen sich natürlich im Stich gelassen.“ Denn sie hätten diese Nachricht sogar schriftlich bekommen…“ Artikel vom 12.4.2018 in der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • Bundesverfassungsgericht: Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt vorerst ausgesetzt 
    Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte wird nicht ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines 13-jährigen Syrers, der seine Mutter nachholen wollte. Minderjährige Flüchtlingskinder mit eingeschränktem Schutzstatus können ihre Eltern weiter nicht im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss erneut den Antrag auf einstweilige Anordnung auf Aussetzung der gesetzlichen Bestimmung zum Familiennachzug und zur Erteilung vorläufiger Visa abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1266/17) (…) Den Antrag auf einstweilige Anordnung, die bestehende gesetzliche Bestimmung auszusetzen, wies das Bundesverfassungsgericht jetzt ab. Die Verfassungsbeschwerde sei zwar weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Für eine einstweilige Anordnung bestünde aber ein besonders strenger Maßstab, der hier nicht erfüllt werde, hieß es. Nur im Hauptsacheverfahren könne geprüft werden, ob die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie im Einklang steht, befand das Gericht. Bereits am 1. Februar 2018 hatten die Verfassungsrichter ähnlich entschieden und den Antrag dreier minderjähriger, in Kenia lebender Kinder abgelehnt, die Bestimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs vorerst aufzuheben. (AZ: 2 BvR 1459/17) Die Kinder wollten zu ihrer nach Deutschland geflohenen Mutter nachziehen und hierfür Visa erhalten.“ Meldung vom 10. April 2018 von und bei Migazin externer Link.

    • Zu Details der Begründung siehe BVerfGE 2 BvR 1266/17 der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2018 externer Link
    • Anm.: Das lässt sich mit Blick auf das Grundgesetz auch anders sehen. So ist nach Art. 1 GG der Staat verpflichtet die Menschenwürde zu schützen. Irgendeine Wahlfreiheit des Gesetzgebers besteht hier nicht. So etwas sollte es aufgrund der Erfahrungen mit dem deutschen Nationalsozialismus auch nicht geben, weshalb Art.1 GG auch unter der „Ewigkeitsgarantie“ (Art. 79 Abs.3 GG) gefasst wurde. Die Begründung des Gerichts: „Das Ziel des Gesetzgebers, „im Interesse der Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft“ (vgl. BTDrucks 18/7538 S.1) Einreisen der Familienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten in diesem Zeitraum gerade nicht zu ermöglichen, würde in diesem Umfang vereitelt“, ist eine objektive Selbstentmachtung des Gerichts. Außerdem ist die Begründung sachlich falsch. Denn das Gericht übergeht einfach den Umstand, dass wohl keine problemlose Integration möglich sein kann, wenn der oder die Betroffene in permanenter Angst um seine Angehörigen hier leben und arbeiten soll. Auch begründet das Gericht nicht überzeugend, warum angeblich keine „dringenden humanitäre Gründe“ vorlägen. Faktisch versagt das Gericht beim Grundrechteschutz statt seiner Aufgabe gerecht zu werden, Grundrechte gerade dann zu schützen, wenn die herrschende Politik immer eindeutiger gegen Menschenrechte handelt. Den Schutz der Familie (Art. 6 GG) nicht auf in Deutschland lebende Ausländer zu erstrecken, ist eine gefährliche Richtung – auch mit Blick auf die deutsche Vergangenheit.
  • Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. PRO ASYL kritisiert: Soziale Selektion würde den Familiennachzug endgültig ad absurdum führen 
    Mit dem Ressortentwurf eines »Familienzusammenführungsneuregelungsgesetzes« (FzNeuG) verschärft Bundesinnenminister Seehofer insbesondere die Nachzugsregelungen für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Eine Neuregelung war in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen. Was jetzt vorliegt, geht über das dort Vereinbarte weit hinaus. Es ist der Versuch auszutesten, inwieweit man mit dem Koalitionspartner SPD Schlitten fahren kann und zugleich ein weiterer Beitrag zum bayerischen Vorwahlkampf. Empfänger von Hartz IV-Leistungen unter den subsidiär Geschützten sollen künftig keinen Anspruch auf den Nachzug der Kernfamilie haben. Das ist ebenso absurd wie inakzeptabel. (…) Die Sicherung des Lebensunterhaltes und der Nachweis vorhandenen Wohnraums als Voraussetzung für den Nachzug waren nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Für Flüchtlinge jedweden Schutzstatus ist es in den wenigsten Fällen möglich, schon kurz nach unanfechtbarer Anerkennung ihren Lebensunterhalt in vollem Umfang sicherzustellen. (Erläuterung: Um den Anspruch zu sichern, müssen subsidiär Geschützte binnen drei Monaten nach Zusprechung des Status den Antrag auf Erteilung des Visums stellen.) Mit der Neuregelung wäre der Familiennachzug zu Empfängern von Sozialleistungen mit subsidiärem Schutzstatus faktisch ausgeschlossen. Die Regelung wäre ein Mittel sozialer Selektion…“ Pressemitteilung vom 05.04.2018 externer Link
  • Bundesverfassungsgericht: Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt ausgesetzt 
    Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. Der Entscheidung lag der Fall von drei minderjährigen Mädchen aus Somalia zugrunde. Sie wollten zu ihrer Mutter nach Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt ist. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)…“ Meldung vom 26. Februar 2018 bei Migazin externer Link
  • 1.000 plus Härtefälle: Union und SPD einig beim Familiennachzug 
    Erhöhung auf „1.000+“: Union und SPD wollen neben einem monatlichen Kontingent beim Familiennachzug von Flüchtlingen auch weiter Härtefälle berücksichtigen. Wie groß das Plus ausfällt, ist offen. Kritiker fürchten, es wird nur wenigen mehr geholfen. (…) Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl zeigte sich dennoch enttäuscht und sprach von einer „Pseudolösung“. Wegen der extrem hohen Anforderungen der Härtefallregelung habe sie schon in der Vergangenheit nur wenigen Menschen geholfen. Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz können seit März 2016 ihre Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen wie andere Flüchtlinge. Betroffen sind vor allem Syrer. (…) Die neue Regelung soll bis Ende Juli in Kraft gesetzt sein. Bis dahin soll der Familiennachzug übergangsweise weiter ausgesetzt bleiben. Über diese Übergangsregelung soll am Donnerstag der Bundestag abstimmen. (…) Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Kompromiss von Union und SPD als „menschenrechtliche Katastrophe“ kritisiert. (…) Die Menschenrechtsorganisation „terre des hommes“ bezeichnet den Kompromiss als „ein trauriger Deal auf dem Rücken schutzbedürftiger Flüchtlingskinder“. Die strikte Begrenzung des Familiennachzugs sei rechtswidrig…“ Meldung von und bei Migazin vom 31.1.2018 externer Link

    • Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht
      Kurz vor den abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf der Union über eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs fordert PRO ASYL alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, sich an Grund- und Menschenrechte zu halten. Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD (Ausschussdrucksache 0011) beseitigt das Recht für Folteropfer und Kriegsflüchtlinge, als Familie zusammenzuleben. »Dieses Gesetz führt zum Einstieg in den Ausstieg aus dem Grundrecht, als Familie zusammen zu leben. Aus einem Grundrecht darf kein Gnadenrecht werden«, fordert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die von der SPD-Spitze formulierte »1000+«-Regelung und der Verweis auf die bereits bestehende Härtefallregelung nach §22 ist eine Nebelkerze…“ Pro Asyl-Pressemitteilung vom 01.02.2018 externer Link
    • Unser Zitat zum Thema: „Familiennachzug
      „Die CSU ist beim Familiennachzug von Flüchtlingen inzwischen kompromißbereit. In folgenden Härtefällen sollte dies möglich sein:
      1. Wenn ein Flüchtling bereits in die CSU eingetreten ist, eine großzügige Parteispende gemacht und die Parteieintrittsformulare der einreisewilligen Familienmitglieder vorgelegt hat.
      2. Wenn der Flüchtling nachweisbar über herausragende Kenntnisse im bayerischen „Amigo“ oder anderen Korruptionswissenschaften verfügt, die der CSU möglicherweise von Nutzen sind.
      3. Wenn die Familie aus einem gravierenden menschenrechtlichen Grund, etwa wegen Waffenschieberei, verfolgt wird
      .“
      Aus: Deutscher Einheit(z)-Textdienst 2/18
  • Aussetzung des Familiennachzugs – Ist es dem Völkerrecht wirklich so egal? 
    „Am 19. Januar 2018 hat der deutsche Bundestag intensiv über die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte debattiert. (…) Im Rahmen dieser Debatte waren die Abgeordneten, welche sich für die Verlängerung ausgesprochen haben, nicht müde zu betonen, dass es keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gebe. Diese Aussagen machen stutzig: Kann es wirklich sein, dass die Bundesrepublik Deutschland einer Fülle von menschenrechtlichen Verträgen und Regelungen unterworfen ist und sich keine davon zum Familiennachzug verhält? (…) Das Völkerrecht verhält sich sehr wohl zum Familiennachzug und zeigt klare Tendenzen hin zum Schutz der Familie und insbesondere von minderjährigen unbegleiteten Personen. Und angesichts der Tatsache, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages darauf schon 2016 hingewiesen hat, ist es schwer zu glauben, dass diese Tendenzen den Mitgliedern des Bundestags nicht bewusst sind. Zum Schluss sei angemerkt, dass es das Bundesverfassungsgericht war, das in seinem berühmten Görgülü-Urteil eine Entscheidung des OLG Naumburg für verfassungswidrig erklärte, weil die völkerrechtliche Rechtsprechung des EGMR nicht ausreichend berücksichtig wurde, dies aber wegen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG unbedingt nötig sei. Und um welches Grundrecht ging es? Ausgerechnet um den Schutz der Familie, Art. 6 GG.“ Beitrag von Benedikt Behlert vom 21 Januar 2018 beim Verfassungsblog externer Link
  • Familiennachzug: 16-jähriger Syrer darf seine Familie nach Deutschland holen 
    Nach jahrelangem Rechtsstreit gibt ein Gericht dem jungen Flüchtling recht. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für andere Familien werden. Erstmals hat das Verwaltungsgericht Berlin das Auswärtige Amt verurteilt, aus humanitären Gründen einer syrischen Familie ein Visum auszustellen, um zu ihrem kranken Sohn und Bruder nach Deutschland zu reisen. Dieser war 2015 als 14-Jähriger geflohen, hatte aber nur subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. Für Flüchtlinge mit diesem Status ist der Familiennachzug seit knapp zwei Jahren ausgesetzt, über die mögliche Verlängerung wird seit Monaten politisch heftig gerungen. (…) Im Fall der Familie des jetzt 16-jährigen Syrers aber widerspricht das Gericht dem Auswärtigen Amt, das kein Visum vergeben wollte: Diese Weigerung sei „rechtswidrig“. Die Richter sehen das Kindeswohl „erheblich und akut gefährdet“, deshalb sei es „zwingend geboten“, die Familie rasch zu vereinen. Der Jugendliche sei durch die Trennung enorm belastet…“ Artikel von Bernd Kastner vom 23. Dezember 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Studie: Sachverständige fordern Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge
    „… In der politisch erhitzten Debatte über den Familiennachzug haben Integrationsexperten für die Zusammenführung naher Angehöriger plädiert. Nach der zeitweiligen Aussetzung sollte der Familiennachzug auch für die Gruppe der Flüchtlinge mit dem untergeordneten subsidiären Schutz wie geplant ab März 2018 wieder eingeführt werden, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Die Autoren halten das Verbot des Familiennachzugs für ein Hindernis bei der Integration. Bereits während des Asylverfahrens spiele das Thema bei Betroffenen insbesondere aus Syrien eine „wichtige, meist problematische“ Rolle. „Die Ungewissheit und die Sorge um die Zukunft der engsten Familienangehörigen belastet den Alltag und macht es den Menschen schwer, sich auf ihre Integration zu fokussieren“, heißt es in der Studie, für die 62 Flüchtlinge mit noch nicht geklärtem Aufenthaltsstatus aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Pakistan und Westbalkan-Staaten befragt wurden. (…) Integration müsse immer im familiären Kontext gesehen werden, mahnen die Sachverständigen. Sie fordern zudem schnellere Asylentscheidungen. Auch eine unsichere Aufenthaltsperspektive belaste die Antragsteller und behindere Integration. Die Studie wurde erstellt vom Forschungsbereich des Sachverständigenrats und der Robert Bosch Stiftung….“ Beitrag vom 24. November 2017 von und bei Migazin externer Link, zu Details und weiteren Ergebnissen siehe die Studie des SVR-Forschungsbereichs 2017-4 „Wie geling Integration?“ externer Link (108 Seiten)
  • Deckelung des Familiennachzugs aus Griechenland ist rechtswidrig. VG Wiesbaden verpflichtet Bundesamt die Überstellungsfristen einzuhalten. PRO ASYL: Bundesinnenministerium muss illegale Praxis beenden
    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem gestern übermittelten Beschluss das Bundesamt verpflichtet, die in der Dublin-Verordnung geregelten Überstellungsfristen von 6 Monaten bei Familienangehörigen einzuhalten. (…) Dies ist der erste Gerichtsbeschluss, der sich mit dem leidvollen Thema der gedeckelten, verschleppten Familienzusammenführung aus Griechenland befasst. Das Gericht folgt der Rechtsauffassung von PRO ASYL und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland und Griechenland: Das Recht auf Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung ist innerhalb der festgelegten 6- Monatsfrist zu gewährleisten…“ Pressemitteilung vom 19.09.2017 externer Link

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=121129
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