GroKo-Beschluss: Flüchtlinge entrechten, Familien auseinanderreißen, EU abschotten

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls

Gestern (5. November 2015) hat die Große Koalition einen 9-Punkte umfassenden Beschluss zur Flüchtlingspolitik gefasst. Die Priorität ist klar: Von neun Punkten befasst sich lediglich ein Punkt mit Integration – und dieser ist noch dazu besonders schwammig formuliert. Die Bundesregierung lässt kein Aufnahme- und Integrationskonzept erkennen, ein Flüchtlingsgipfel jagt den nächsten ohne die akuten Probleme in der Flüchtlingsaufnahme (langwierige Verfahren, keine menschenwürdige Unterbringung) geschweige denn langfristige Projekte (sozialer Wohnungsbau, Arbeitsmarktzugang, etc.) anzugehen. In der Öffentlichkeit wird der Beschluss der Großen Koalition nicht als Verschärfung des Asylrechts diskutiert, schließlich sind die seit langem umstrittenen Transitzonen vom Tisch. Doch CDU/CSU haben gepokert und die SPD mit den Transitzonen vor sich hergetrieben – so konnten zahlreiche Beschlüsse des CDU/CSU-Papiers vom Wochenende durchgesetzt werden. Die Beschlüsse sind weitreichend und beinhalten Maßnahmen, die Flüchtlinge noch stärker entrechten werden…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 6. November 2015 externer Link. Siehe dazu:

  • Aus dem Text: „… Durch den Beschluss werden drei bis fünf neue „Aufnahmezentren“ geschaffen. In diesen sollen bestimmte Flüchtlingsgruppen einem verschärften Asylverfahren ausgesetzt werden: Die Regelungen gelten für Schutzsuchende aus „sicheren Herkunftsstaaten“, für jene mit Wiedereinreisesperren und Folgeanträgen sowie Flüchtlinge „ohne Mitwirkungsbereitschaft“. Insbesondere der letzte Punkt hat es in sich, denn in der Praxis wird Flüchtlingen häufig vorgeworfen, keine Mitwirkungsbereitschaft zu zeigen, bspw. weil sie schlicht keine Identitätsdokumente mehr besitzen. Diese Flüchtlinge unterliegen in den Aufnahmezentren einer verschärften Residenzpflicht. Verlassen Schutzsuchende den Bezirk des Aufnahmezentrums, verlieren sie Leistungsansprüche und ihr Asylantrag ruht. Letzteres ist ein klarer Verstoß gegen die EU-Aufnahmerichtlinie, die über dem nationalen Recht steht: Zwar kann nach Art. 7 der Richtlinie die Vergabe materieller Leistungen an den zugewiesenen Aufenthaltsort geknüpft werden. Jedoch sieht die Richtlinie nicht vor, dass damit das Asylverfahren ausgesetzt werden kann. Über die Richtlinie hinausreichende Sanktionen sind mit dem Europarecht nicht vereinbar. Zudem wird für die Flüchtlinge ein Eilverfahren analog dem Flughafenverfahren geschaffen. Asylverfahren sollen nur eine Woche dauern und Rechtsmittelverfahren bis zu zwei Wochen. Das ohnehin problematische Flughafenverfahren, das in der Praxis zu vielen Fehlentscheidungen führt, wird damit ausgeweitet. Bestimmte Flüchtlingsgruppen werden von einem fairen Asylverfahren ausgeschlossen. Durch Eilverfahren steht zu befürchten, dass ihre Anträge nicht mehr ordentlich inhaltlich geprüft werden. Die Einteilung in „gute“ und „schlechte“ Flüchtlinge wird mit dem Beschluss der Großen Koalition fortgetrieben…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=88847
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