EuGH-Generalanwalt zu illegaler Einreise: Eine Binnengrenze bleibt eine Binnengrenze

Grenzen abschaffen! gegen deutsche Zustände und Festung Europa„Haben die Schengen-Staaten es in der Hand, durch Kontrollen an der Binnengrenze diese zur EU- Außengrenzen zu machen? Mit drastischen Folgen für Migranten? Nein, sagt der Generalanwalt. (…) Dies bedeutet, dass bei einem Aufgriff an der kontrollierten Binnengrenze nach Ansicht des Generalanwalts die Behörden wie folgt handeln müssen: Erstens müssen sie den migrationsrechtlichen Status verifizieren, also der Frage nachgehen, ob die Person in einem anderen Schengen-Staat einen Aufenthaltstitel hat oder ob ein Asylverfahren läuft oder gelaufen ist. In ersterem Fall müsste die ohne gültige Dokumente aufgegriffene Person aufgefordert werden, sich in diesen Staat zu begeben. Im anderen Fall wäre ein Dublin-Verfahren durchzuführen. Und zweitens müsste bei irregulärem Aufenthalt und nur wenn kein Dublin-Verfahren durchzuführen ist gegen die Person eine Rückkehrentscheidung ergehen, also eine Aufforderung den Schengen-Raum zu verlassen. Oder sie müsste aufgefordert werden, sich in den anderen Staat – im konkreten Fall wäre es Spanien – zu begeben, wenn dieser sich konkret bereit erklärt, das Rückkehrverfahren durchzuführen. (…) Beide Verfahren sind mit Rechtschutzmöglichkeiten zu versehen, während derer Administrativhaft nicht möglich ist. Dies bedeutet konkret, dass bei wiedereingeführten Kontrollen an der Binnengrenze eine direkte Zurückweisung rechtswidrig wäre und dass ein Verfahren durchgeführt werden muss. Ein Absehen von diesen Voraussetzungen ist nicht möglich, da die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie nicht greift. (…) Mit seinen Ausführungen stellt der Generalanwalt klar, dass der Schengen-Raum einheitlich und europäisch gedacht werden muss. Mitgliedstaaten haben folglich nicht die Möglichkeit, durch die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen diese Grenzen zu Außengrenzen zu machen…“ Gastkommentar von Constantin Hruschka vom 17. Oktober 2018 bei Legal Tribune Online externer Link zur EuGH-Rechtssache C 444/17

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