Residenzpflichtprozess am 3ten Dezember in Regensburg

Residenzpflichtprozess am 3ten Dezember in RegensburgAm 3. Dezember wird der Prozess gegen Mohammad Kalali aufgrund seiner Residenzpflichtverstöße in die zweite Instanz gehen. Er hat Berufung eingelegt gegen das erste Urteil des Amtsgerichts Cham, nach welchem er eine Strafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu bezahlen habe. Eines steht jedoch fest: Er wird keinen Cent Strafe für eine Tat bezahlen, die für alle anderen anerkannten Mitglieder dieser Gesellschaft ein selbstverständliches Recht ist: das Recht auf Bewegungsfreiheit…“ Meldung und Aufruf zur Solidemo auf  der Aktionsseite externer Link: 03.12.: 9 Uhr | Kundgebung vor dem Landgericht Regensburg (Kumpfmühlerstr. 4); 10.15 Uhr | Solidarischer Besuch der Verhandlung wegen Residenzpflichtverstößen. Siehe dazu das Urteil:

  • Urteil im Residenzpflichtprozess gegen Mohammad Kalali
    In der zweiten Instanz des Residenzpflichtprozesses gegen Mohammad Kalali wurde im Urteil das Strafmaß zwar nicht aufgehoben, jedoch von 50 Tagessätzen auf 20 herabgesetzt. Dennoch wird Kalali hiergegen Revision einlegen. Unter Teilnahme von über 40 Unterstützer_innen und mehreren Pressevertreter_innen fand heute das Berufungsverfahren gegen Herrn Kalali vor dem Landgericht Regensburg statt. Dieser machte von seinem Recht Gebrauch, ein politisches Statement zu verlesen…“ Pressemitteilung von Non-Citizen Strike vom 3.12.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=49075
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