Internes Papier des Innenministeriums: Verfassungsschutz darf direkt an Asylanhörungen teilnehmen

Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!Ob ein geflüchteter Mensch in Deutschland Asyl bekommt, darüber entscheidet vor allem seine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz: BAMF. Er muss darin einem sogenannten Entscheider glaubhaft vermitteln, warum er nicht in seinem Herkunftsland bleiben kann. Ein Gespräch, das über das weitere Schicksal entscheidet. Zu den Fragen, denen er sich stellen muss, gehören neben vielen anderen: „Haben Sie in Ihrem Heimatland Personalpapiere besessen?“, „Leben noch Verwandte im Heimatland?“ und „Haben Sie Wehrdienst geleistet?“ Im Befragungsraum sitzt neben dem Asylsuchenden selbst und dem Entscheider ein Dolmetscher, der die Kommunikation in der Muttersprache des Geflüchteten ermöglicht. Manchmal sitzen noch mehr Menschen im Raum. Im besten Fall: Der Anwalt des Befragten oder seine Unterstützer. Oder ein Entscheider in der Ausbildung. Seit einigen Wochen könnte es aber auch noch einen ganz anderen Gast geben: Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV. Das zeigen interne Papiere des Bundesinnenministeriums (BMI), die netzpolitik.org vorliegen. Die Öffentlichkeit und die Opposition im Deutschen Bundestag sollen davon nach dem Willen der Bundesregierung nichts erfahren…Beitrag von Anna Biselli bei netzpolitik.org vom 12. Dezember 2016 externer Link

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