Geflüchtete als Datenmasse: Riesiger Datenpool für viele Behörden

Wer darf auf welche Daten von Geflüchteten zugreifen? Die Qualität in der „Verdatung“ dieser Menschen hat ein Niveau erreicht, das vor wenigen Jahren noch un­denkbar schien. Erhoben werden längst nicht nur Name und Herkunft, sondern auch Gesundheitsinformationen und biometrische Daten für die Asyl-Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamts. Der Datenberg ist auch Geheimdiensten zugänglich…Gastbeitrag von Dirk Burzcyk bei netzpolitik.org vom 16. Dezember 2016 externer Link (gekürzte Fassung seines Beitrag in der aktuellen CILIP, Heft 111). Aus dem Text:

  • … Im Mittelpunkt der Überlegungen der neuen Hausspitze im BAMF (und der Beraterfirmen) steht die Effizienzsteigerung der Verfahrensabläufe unter dem Titel „integriertes Identitätsmanagement“. Ein Feldversuch fand mit dem sogenannten „Heidelberger Modell“ statt: Ab Oktober 2015 wurden Asylsuchende nicht mehr wie bislang lediglich mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) ausgestattet und dann ohne jede Registrierung auf die Kommunen verteilt. Stattdessen wurden sie zunächst verschiedenen „Bearbeitungsstraßen“ zugeordnet: Asylsuchende „mit guter Bleibeperspektive“ (Kategorie A), Asylsuchende aus „sicheren Herkunftsländern“ (Kategorie B), aus „übrigen Herkunftsländern“ mit längeren Zeiten für Informationsbeschaffung im Asylverfahren (Kategorie C) und „Dublin-Fälle“ (Kategorie D). Personen aus den Kategorien B und D sollen möglichst noch aus dem Registrierzentrum abgeschoben werden, während alle anderen auf die Kommunen verteilt werden. Mittlerweile werden nach diesem Modell bundesweit 22 entsprechende „Ankunftszentren“ betrieben. Wie Weise dem Kabinett im August berichtete, könnten klar gelagerte Fälle nun in 48 Stunden erledigt werden. Wozu aber dann noch der aufwendig eingeführte „Ankunftsnachweis“ nötig ist, wenn doch Asylsuchende in diesem System innerhalb weniger Stunden ihren Asylantrag stellen können sollen und dann eine Aufenthaltsgestattung erhalten, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. Allerdings gibt es auch weiterhin jene Asylsuchenden, die nach dem alten System zunächst in die Erstaufnahmestellen der Länder kommen und nach erfolgter Antragstellung (manchmal aber auch schon vorher) auf die Kommunen verteilt werden – nach monatelangen Wartezeiten. In jedem Fall bleibt der neue Kerndatenbestand des AZR das IT-technische Rückgrat dieses „Clusterings“, einschließlich der frühzeitigen und sicheren Identifizierung entweder nach dem Aufgriff an der Grenze oder in den Ankunftszentren. Die umfassende Speicherung dort gilt für alle Asylsuchenden (und jene „Illegalen“, die keinen Asylantrag stellen)…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=109030
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