Berliner Datenschutzbeauftragte: Privatsphäre von Flüchtlingen stärken
„Die neue Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat im Tätigkeitsbericht 2015 vor einem „Datenschutz 2. Klasse“ für Asylbewerber gewarnt. Menschenrechte müssten auch Flüchtlingen unabhängig von ihrem Status zustehen…“ Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 23.03.2016 . Aus dem Text: „… Es sei offenkundig, dass die große Zahl von Flüchtlingen in der Hauptstadt „zu erheblichen Problemen auch für den Datenschutz und die Privatsphäre geführt hat“, ist im aktuellen Tätigkeitsbericht 2015 der Berliner Datenschutzbehörde nachzulesen. In „Massen- und Notunterkünften“ sei es offenbar nicht möglich, Asylbewerbern einen „angemessenen Schutz“ ihrer Privatheit zu gewähren. Dabei handle es sich aber um ein Menschenrecht, das auch Flüchtlingen „unabhängig von ihrem Status“ zustehe. Die Betroffenen müssten daher „so schnell wie möglich“ besser untergebracht werden…“ Siehe dazu den „Tätigkeitsbericht 2015“ des Berliner Datenschutzbeauftragten