Vierpunkteplan: Sachsens Innenminister will Grundrecht auf Asyl streichen
„… Das Asylrecht gehört zu den Pfeilern des deutschen Grundgesetzes, in Artikel 16a ist es verankert. Wer politisch verfolgt ist, kann in Deutschland auf Schutz hoffen. Sachsens Innenminister Armin Schuster drängt nun darauf, diesen grundsätzlichen Schutz zu streichen. »Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt«, heißt es in einem Vierpunkteplan. Generell soll an die Stelle des individuellen Rechts auf Asyl nach dem Willen des CDU-Politikers künftig eine Kontingentlösung treten. (…) Um Abschiebungen von Straftätern zu erleichtern, dringt Schuster auf eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Künftig müsse das Sicherheitsinteresse des Landes höher gewichtet werden als das Bleibeinteresse von Straftätern, heißt es in dem Papier. Zudem wird gefordert, dass abgelehnte Asylsuchende künftig in Beugehaft genommen werden können, um ihre Ausreise durchzusetzen. Dafür müsse das Ausländerrecht eine »Ausreiseerzwingungshaft« ermöglichen…“ Meldung vom 25. September 2026 im Spiegel online ![]()