Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Zehn-Minuten-Interview kann zu Abschiebung ausreichen

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Ein 10-Minuten-Interview kann ausreichen, um Migranten rechtmäßig abzuschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall von sieben Afghanen entschieden – mit vier zu drei Richterstimmen. (…) Sie waren 2014 von der Ukraine in die Slowakei gekommen und wurden nach den Interviews am selben Tag in die Ukraine zurückgebracht. Einen Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung machten die Richter demnach nicht aus. (AZ: 24917/15) Die zehnminütigen Befragungen wurden laut Protokollen von je zwei Polizisten und einem Übersetzer durchgeführt und hätten sich teils überschnitten, stellte der Gerichtshof für Menschenrechte fest. Entscheidend sei, dass die Betroffenen die Gelegenheit gehabt hätten, wirksam ihre Gründe gegen eine Ausweisung vorzubringen. Die Afghanen hatten den Protokollen zufolge keine Asylanträge gestellt, sondern angegeben, aus wirtschaftlichen Gründen über die Slowakei nach Deutschland zu wollen. Im Verfahren in Straßburg wurden diese Angaben laut Gerichtshof nicht widerlegt. Das mit vier zu drei Richterstimmen gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Meldung vom 25. März 2020 beim MiGAZIN externer Link – zu beachten ist hierbei, dass Alexandros Sicilianos derzeit Präsident des EGMR ist und sich als „großer Versteher“ des Umgangs mit Flüchtlingen durch Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis geoutet hat (Parteimitglied?). So vertrat Sicilianos – laut griechischen Pressemeldungen – am 17. Februar 2020 im griechischen Parlament, dass seiner (privaten?) Meinung nach der EGMR einverstanden mit geschlossenen Lagern sei. Wohl nicht zufällig wies der EGMR auch einen Eilantrag am 5. März 2020 drei Syrer gegen die griechische Aussetzung des Asylrechts ab…

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