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Wer in Deutschland wohnt, wohnt nicht gleich: Weit verbreiteter Rassismus auf dem Wohnungsmarkt v.a. gegenüber schwarzen und muslimischen Menschen
„Eine neue Studie des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) zeigt ein klares Muster: Rassistisch markierte Personen geben an, in allen Dimensionen des Wohnens – von der Wohnungssuche bis zum Leben in der Nachbarschaft – Diskriminierung zu erfahren. (…) Der Bericht macht deutlich: Ungleiche Behandlung im Bereich Wohnen ist kein Randphänomen, sondern prägt die Erfahrungen vieler. Besonders häufig betroffen sind Schwarze und muslimische Menschen; auch weitere rassistisch markierte Gruppen wie asiatische oder osteuropäische Menschen sind überproportional betroffen – mit spürbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Wohnzufriedenheit…“ Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) vom 5. Dezember 2025
und mehr daraus/dazu:
- Der Wohnungsmarkt hat ein massives Rassismusproblem – BGH verurteilt immerhin Makler zum Schadenersatz bei Diskriminierung
- BGH-Urteil: Makler müssen bei Diskriminierung Schadenersatz zahlen
„Mit ausländischem Namen keine Chance – mit deutschem sofort eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung: Der Bundesgerichtshof wertet das als Diskriminierung. Betroffene können vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen.
Im konkreten Fall ging es um eine Grundschullehrerin mit pakistanischem Namen, die eine Wohnung für sich und ihre Familie gesucht hatte. Als sie auf eine passende Wohnungsanzeige stieß, kontaktierte sie den Makler wegen eines Besichtigungstermins. Und bekam direkt eine Absage. Als sie, dieses Mal unter deutschem Namen, eine neue Anfrage stellte, erhielt sie eine Zusage. Weitere Testanfragen zeigten: Für alle Anfragen mit pakistanischen Namen gab es Absagen, für die mit deutschem Namen Zusagen. Die Frau sagt, der Makler habe sie wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert. Sie verlangte von ihm 3.000 Euro Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)...“ Beitrag von Egzona Hyseni vom 29.01.2026 auf tagesschau.de
zum Urteil AZ: I ZR 129/25 - Der Wohnungsmarkt hat ein massives Rassismusproblem
„Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist ein Fakt, trotzdem leugnet das ein Lobbyverein. Warum das Fortschritt verhindert.
»Abdul Kader Chahin heißt bei mir auf Arabisch: Vallah Billah, du kriegst die Wohnung nicht«, das sagte der Comedian und Satiriker Abdul Kader Chahin im 1Live-Podcast Stabile Nachbarn. In den Kommentaren hagelt es Zustimmung, zahlreiche Menschen berichten von ähnlichen Erfahrungen. Und ein Bericht über Rassismus auf dem Wohnungsmarkt belegt erneut: Menschen, die nicht weiß sind oder keinen für die Vermietenden weiß klingenden Namen tragen, werden systematisch benachteiligt.
Der aktuelle NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen aus dem Dezember 2025 zeigt, wie schwer es rassistisch markierte Menschen auf dem Wohnungsmarkt haben. Die Diskriminierung beginnt schon bei der Wohnungssuche…“ Artikel von Lara Schulschenk vom 29. Januar 2026 im Surplus-Magazin
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- BGH-Urteil: Makler müssen bei Diskriminierung Schadenersatz zahlen
- Weiter aus dem Pressemitteilung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) vom 5. Dezember 2025
zum 222-seitigen Bericht
: „… Zentrale Ergebnisse der Studie:
1. Keine Einladung zur Besichtigung – das passiert Schwarzen und muslimischen Personen deutlich häufiger. (…)
2 Rassistisch markierte Personen leben auf deutlich engerem Raum. (…)
3. Rassistisch markierte Personen leben häufiger in unsicheren Mietverhältnissen. (…)
4. Rassistisch markierte Personen tragen eine deutlich höhere finanzielle Belastung durch Wohnkosten. (…)
5. Rassistisch markierte Personen berichten häufiger von Wohnraummängeln und sind häufiger höheren Umweltbelastungen ausgesetzt. (…)
6. Wer rassistisch markiert ist, wohnt seltener im Eigentum. (…)
7. Trotz hohem Gefühl der Sicherheit, fühlen sich Frauen nachts in ihrer Nachbarschaft am unsichersten. Ein Großteil der Personen in Deutschland fühlt sich in ihrer Nachbarschaft sicher. Bei allen Befragten liegt die Wahrscheinlichkeit, sich tagsüber sicher in der eigenen Wohnumgebung zu fühlen, bei mindestens 81 %. Am höchsten ist dieser Wert mit 90 % bei nicht rassistisch markierten Personen, am niedrigsten mit 82 % bei muslimischen und 81 % bei asiatischen Personen.
8. Schwarze und muslimische Personen erleben deutlich häufiger Diskriminierung in ihrer Nachbarschaft als nicht rassistisch markierte Personen. (…)
10. Geringere Wohnzufriedenheit und schlechte Wohnbedingungen stehen mit psychischem Stress im Zusammenhang. Insgesamt sind rassistisch markierte Gruppen weniger mit ihrer Wohnsituation zufrieden. Besonders deutlich wird dies bei muslimischen Personen: Sie sind lediglich mit einer Wahrscheinlichkeit von 68 % mit ihrer Wohnsituation zufrieden, verglichen mit 80 % der nicht rassistisch markierten Personen. Wer häufiger zur Miete lebt, eine höhere Wohnkostenbelastung trägt und vergleichsweise weniger Wohnraum zur Verfügung hat, verfügt über eine geringere Wohnzufriedenheit. Personen, die mit ihrer Wohnsituation unzufrieden sind, haben zudem – über alle analysierten Gruppen hinweg – eine um rund 20 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, unter moderaten bis starken psychischen Stresssymptomen zu leiden als zufriedene Bewohner*innen (32 % der nicht Zufriedenen vs. 11 % der voll Zufriedenen)…“