Informationen zur Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Europäischen Union

Zum Jahreswechsel 2013/14 wurden die letzten Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien aufgehoben. Der DGB informiert zur Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen in der EU. Die Gewerkschaften fordern im Zusammenhang mit Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – auch für Beschäftigte, die bei Unternehmen im Ausland unter Vertrag sind. Der Binnenmarkt darf nicht für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden…“ Informationen von und bei DGB externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=53709
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