Auf einen Blick: In der EU arbeiten. „Freizügigkeit“ ist europäisches Bürgerrecht

Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten und zu wohnen, so lautet das europäische Bürgerrecht der „Freizügigkeit“. Die Freizügigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der „Unionsbürgerschaft“ und wohl das wichtigste Recht, das der einzelne Bürger aus dem EU-Recht herleiten kann…“ Aktuelle Übersicht bei den Euro-Informationen externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=52437
nach oben