Rechtsextreme Chats? Erneut Durchsuchungen bei Polizisten in Osnabrück

VVN: Den Naziklüngel zerschlagen!Am Dienstag sind die Wohnungen von mehreren Beamten der Polizeidirektion Osnabrück durchsucht worden. Betroffen waren laut niedersächsischem Innenministerium die Wohnungen von drei aktiven Beamten und einem pensionierten Polizisten im Emsland und in der Grafschaft Bentheim. (…) Die Beamten seien vorläufig vom Dienst suspendiert. (…) Ins Rollen kamen die internen Ermittlungen durch ein Strafverfahren in einem völlig anderen Kontext gegen einen der betroffenen Polizisten. Dabei ging es nach NDR Informationen um die Verletzung von Dienstgeheimnissen. Im Rahmen der Auswertung des Handys des Beamten, der schon seit längerer Zeit suspendiert ist, kamen die Ermittler den weiteren Verdächtigen auf die Spur. Insgesamt stehen nun fünf Angehörige und ein ehemaliger Angehöriger der Osnabrücker Polizeidirektion im Verdacht, Bilder und Videos mit nationalsozialistischen Bezügen und fremdenfeindlichen Darstellungen über einen Messengerdienst ausgetauscht zu haben…“ Meldung vom 29.12.2020 beim NDR externer Link und dazu:

  • Rassistische Chats: Osnabrücker Polizisten werden nicht entlassen. Gericht spricht von »Restvertrauen« und verschärft nur Disziplinarstrafen New
    „Seit 2015 hatten zwei Osnabrücker Polizisten – ein heute 49-jähriger Kriminalhauptkommissar und ein 61-jähriger Polizeihauptkommissar – Bilder, Texte und Videos mit rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten in Einzel- und Gruppenchats über Whatsapp ausgetauscht. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat nun nach einer Verhandlung am Donnerstag Disziplinarmaßnahmen gegen die Beiden verschärft. Der Kriminalhauptkommissar wurde mit dem Urteil des OVG um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft – von A11 auf A9. Der Polizeihauptkommissar wurde um eine Besoldungsgruppe von A11 auf A10 herabgesetzt. Das Gericht entschied jedoch gegen eine Entfernung aus dem Dienst, wie es die Polizeidirektion Osnabrück eigentlich forderte, nachdem sie den Fall öffentlich gemacht, die Beamten suspendiert und ihre Bezüge gekürzt hatte. (…) Der 3. Senat des Gerichts erläuterte, dass beide Beamte schuldhaft gegen ihre Pflicht verstoßen hätten, für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Das Verhalten des 49-Jährigen wiege besonders schwer: Er habe durch den Versand zahlreicher rassistischer und das NS-Regime verharmlosender Inhalte über mehrere Jahre hinweg »den objektiven Anschein einer verfassungsfeindlichen Gesinnung erweckt«. Bei dem 61-jährigen Polizisten sei der Verstoß weniger gravierend, aber dennoch ein Dienstvergehen. Das Gericht sieht ein »Restvertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit«, dass die Beamten künftig ihren Dienstpflichten ordnungsgemäß nachkommen werden. Aus diesem Grund fällt die Strafe nicht härter aus. Die Urteile sind mit der Verkündung rechtskräftig geworden und können nicht mehr angefochten werden.“ Artikel von Matthias Monroy vom 27. April 2025 in Neues Deutschland online externer Link
  • Die Polizeidirektion Osnabrück hat Probleme mit rechtsextremen Äußerungen einiger Beamter. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden eingestellt
    Seit Herbst 2020 krankt die Polizeidirektion Osnabrück an sechs Verdachtsfällen auf „rechtsextreme Gesinnung“ in den eigenen Reihen. Vier aktive und ein ehemaliger Polizeibeamter gerieten ins Visier der Ermittler, dazu ein aktiver Verwaltungsbeamter. Der Auslöser war eher ein Zufall: Gegen einen der Polizisten lief ein Strafverfahren wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Mobiltelefone und Speichermedien wurden sichergestellt, PCs und Tablets. Man habe „über eine Million Inhalte“ bewertet, sagt Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück, „überwiegend Bilder, aber auch Videos, Audios und Textinhalte, sowohl strafrechtlich als auch dienstrechtlich“. Die Funde waren keine Einzelfälle: „Am Ende blieben mehrere Hundert Bilder und Videos mit verdächtigen Inhalten“, sagt Ellermann. (…) Juristisch also eine klare Sache? Nein. Mitte letzter Woche stand fest: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück sah darin kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Alle sechs Ermittlungen sind nun eingestellt. „Es lag offenbar keine Verbreitung des Materials vor“, sagt Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er bezieht sich auf Paragraf 86 Strafgesetzbuch, der sich mit dem Verbreiten von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen befasst. Unter Strafe steht hier lediglich, Material zu verbreiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aber was heißt das genau: verbreiten? Die betroffenen Beamten hätten sich die Bilder und Videos „über einen Messenger im Rahmen der Eins-zu-eins-Kommunikation zugesandt“, sagt Polizeisprecher Ellermann. Eine gemeinsame Chatgruppe, ein gemeinsames Netzwerk, habe es nicht gegeben. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen wurden auch die dienstrechtlichen Verfahren gegen einen Verwaltungsbeamten und einen Pensionär eingestellt. Einer der Polizisten ist aus seiner Suspendierung in den Dienst zurückgekehrt...“ Artikel von Harff-Peter Schönherr vom 26.10.2021 in der taz online externer Link
  • In der Polizeidirektion Osnabrück laufen derzeit sechs dienstrechtliche Ermittlungen wegen Verdachts auf rechtsextreme Gesinnung. Alles Einzelfälle? 
    „… Wegen des Verdachts auf „rechtsextreme Gesinnung“ laufen gegen vier aktive Polizeibeamte, einen aktiven Verwaltungsbeamten und einen pensionierten Polizisten dienstrechtliche Ermittlungen. Sie laufen schon seit Herbst 2020, und so viel ist auszuwerten, dass bis zu ihrem Ende noch Wochen vergehen. Bei Durchsuchungen Ende 2020 im Emsland und in der Grafschaft Bentheim wurden bei ihnen mehr als 20 technische Geräte sichergestellt, darunter Mobiltelefone, PCs und Tablets, sowohl private als auch dienstliche, zudem Speichermedien. „Nach unseren Erkenntnissen waren teilweise mehrere Hundert Bilder und Videos mit verdächtigen Inhalten unter den Betroffenen verschickt worden“, sagt Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück, auf taz-Anfrage. Darunter seien „verstörende und indiskutable Bilder, die teilweise das Dritte Reich oder das Führerprinzip verherrlichen“. Verfassungsfeindliche Symbole seien zu sehen, Fremdenfeindliches. Messenger kamen zum Einsatz, hauptsächlich Whatsapp. Drei der Polizisten sind vorläufig suspendiert, ein vierter bereits seit März 2020, wegen eines anderen Vorwurfs, der Verwaltungsbeamte tut weiter Dienst. Das Strafverfahren, wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück zwar eingestellt – die Dateien fanden keine öffentliche Verbreitung –, aber intern werde „auf Hochtouren“ weiterermittelt…“ Artikel von Harff-Peter Schönherr vom 4.5.2021 in der taz online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=184077
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