Juristen-Ausbildung in der BRD: Praktikum bei Nazi-Banden. Passt zu: Steuerlicher Förderung von Nazi-Ideologen

20.07.13: Naziaufmarsch in Hamm stoppen! 19./20. Juli Nazidemo in Hamm verhindern!„… Der Jura-Referendar Brian E. wird trotz der nun rechtskräftigen Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Landfriedensbruchs nicht aus dem Referendardienst in Sachsen entlassen. Das OLG begründete seine Entscheidung mit dem eigenen Monopol bei der Juristenausbildung. (…) Das gegenüberstehende Interesse der funktionierenden Rechtspflege müsse zurücktreten. Auch sei es durch entsprechende Auflage schon seit Beginn der Ausbildung von E. abgesichert. Nach Informationen von LTO sollte E. bei seiner Ausbildung nicht in sensiblen Bereichen wie dem Staatsschutz eingesetzt werden…“ – aus dem Beitrag „Ver­ur­teilter Refe­rendar darf Voll­ju­rist werden“ von Dr. Markus Sehl am 18. Mai 2020 bei LTO externer Link über die Sorgen der Sachsen-Justiz um berufliche Aussichten ihres Nachwuchses. Siehe dazu auch:

  • Unvereinbares Menschenbild: Gericht muss Neonazi nicht als Referendar einstellen New
    Ein Rechtsextremist hat keinen Anspruch auf die Einstellung als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Der Staat müsse keine Neonazis ausbilden, die die Verfassung zerstören wollten.
    Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz keinen Anspruch auf eine Anstellung als Rechtsreferendar. Es sei ausgeschlossen, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung zielten, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Der Bewerber hatte sich dem Beschluss zufolge abfällig über schwarze Menschen geäußert, zudem sei er Funktionär in zwei als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Organisationen gewesen. (AZ.: 5 L 416/25.KO) (…) „Der Antragsteller wird aufgrund seiner schriftstellerischen und politischen Tätigkeiten aus der jüngeren Vergangenheit den Mindestanforderungen an seine Verfassungstreuepflicht nicht gerecht“, erklärten die Richter. Er vertrete in seinen verfassten und publizierten Texten ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Menschenbild. So habe er in einem 2021 veröffentlichten Roman unter anderem die These vertreten, dass ein schwarzer Fußballer kein Deutscher oder Österreicher sein könne. (…) Außerdem sei der Antragsteller Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“ und dem Verein „Ein Prozent e. V.“ gewesen, teilte das Gericht mit. In beiden Organisationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Frühjahr 2023 als gesichert rechtsextremistisch einstufte, habe er zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen. Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts gegen die Einstellung. „Bei der Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen mangelnder Verfassungstreue handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung“, unterstrichen die Richter. Als milderes Mittel komme auch keine „Einstellung unter Auflagen“ in Betracht. Es sei nicht erkennbar, welche in der Praxis umsetzbaren Auflagen bestehen sollten, damit der Antragssteller seine Arbeitskraft während der Ausbildung im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einsetze.“
    Meldung vom 9. Juni 2025 im MiGAZIN externer Link
  • „Rechtsextreme Denkfabrik wieder gemeinnützig“ von Christian Fuchs am 14. Mai 2020 in der Zeit online externer Link zum finanzamtlichen Fördervorgang: „… Informationen von ZEIT ONLINE wurde dem Trägerverein des Thinktanks durch das Finanzamt Merseburg auch noch die Gemeinnützigkeit aberkannt. Götz Kubitschek konnte zeitweise keine Spendenquittungen mehr ausstellen, wenn Unterstützer ihm Zuwendungen zukommen lassen wollten. Daraufhin klagte der Verein für Staatspolitik e.V. vor dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt und bekam Recht. In einem Beschluss vom 23. April 2020 wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt, teilte der Vereins-Anwalt in einem Schreiben ZEIT ONLINE mit. (…) Der Verein für Staatspolitik e.V. hat – mit einer Unterbrechung – seit 2002 den Status eines steuerbegünstigten gemeinnützigen Vereins inne. Mit diesem Instrument will der Staat zivilgesellschaftliches ehrenamtliches Engagement der Bürger unterstützen. Von der gleichen Adresse des Vereins aus betreibt Kubitschek auch seinen Kleinverlag Antaios und einen Onlinehandel fremder Bücher. Der Verein gibt nicht nur die neurechte Theoriezeitschrift Sezession heraus, sondern betreibt auch das „Institut für Staatspolitik“. Seit 20 Jahren arbeiten Kubitschek und seine Mitstreiter im IfS an Strategien und Kampagnen und bilden den Nachwuchs der Neuen Rechten aus...“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=172686
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