Das BKA ist ein #1zählfall: Seine rechte Sprache und seine „Follower“ (früher: Gefolgschaft) in Bayern und Hessen

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„… Beim neu eingeführten »Themenfeld Deutschfeindlich« in der vergangene Woche veröffentlichten Statistik »Politisch motivierte Kriminalität 2019« fällt auf: Bundesweit sind nur sehr wenige Delikte in dieser Rubrik erfasst. Das bei der Erstellung der Datensammlung federführende Bundeskriminalamt (BKA) konnte auf nd-Nachfrage auch nach zwei Werktagen Bearbeitungszeit wenig Konkretes über die drei dürren Zeilen im Bericht hinaus zu dieser Kategorie mitteilen. Auf wessen Veranlassung hin das »Themenfeld« in die Statistik aufgenommen wurde, teilte das BKA ebenfalls nicht mit. Den Begriff verwenden insbesondere AfD-Vertreter und andere Rechte, die zugleich erzählen, Deutsche fühlten sich zunehmend »fremd im eigenen Land«. Das BKA erklärte, die Kategorie »deutschfeindlich« bilde den »Gegenpol« zu »ausländerfeindlich«. Erfasst würden jeweils Straftaten »aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers«. Allgemein diene die Erfassung weiterer Themenfelder der »trennscharfen Auswertung von Delikten«“ – aus dem Beitrag „Groteske Analogie“ von Jana Frielinghaus am 03. Juni 2020 in neues deutschland online externer Link über den AfD-Sprachschatz des BKA (mit der sie ja auch das Feindbild „arabische Clans“ teilen – wie auch den Schutz „deutscher Clans“ à la VW&Co). Wer solche rechte Kapriolen fabriziert, findet auch Anhänger: An vielen Orten – siehe dazu auch zwei neue Beispiele:

  • „Der Polizist mit dem Hitlergruß“ von Dominik Bauer am 04. Juni 2020 in der taz online externer Link über einen Prozess in Rosenheim samt transnational auch in besoffenem Zustand vorhandenem Korpsgeist: „… Zwei Bundespolizisten sollen in einem Rosenheimer Lokal den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen haben. Die Tat, die schon fast zwei Jahre zurückliegt, wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt – mit Zeugenaussagen, die allerdings nicht allzu viel Aufklärung brachten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Am 30. August 2018, so heißt es in den Strafbefehlen, hätten die beiden mit mindestens vier weiteren Personen an einem großen Tisch vor dem Restaurant gesessen und eifrig diskutiert. Thema: Flüchtlingspolitik. Es war schon elf Uhr, in der Stadt herrschte jedoch wegen des Rosenheimer Herbstfestes noch reges Treiben. (…) Die Aussagen der ersten Zeugen waren den Berichten zufolge zumindest widersprüchlich. So behauptete eine weitere Beamtin, die zum möglichen Tatzeitpunkt auch am Tisch saß und ebenfalls rassistische Äußerungen von sich gegeben haben soll, sie sei so betrunken gewesen, dass sie sich eigentlich an gar nichts erinnern könne. In ihrer ersten Vernehmung bei der Kriminalpolizei hatte sie noch ihren Bekannten belastet. Aber nur, weil die Kripo-Beamten sie unter Druck gesetzt hätten, wie sie nun zu verstehen gab...“
  • „Frankfurt: Oberkommissar wegen rassistischer Beleidigung verurteilt“ von Stefan Behr am 04. Juni 2020 in der FR online externer Link zur nächsten Spitze des Eisbergs: „… Es ist eine traurige Weihnachtsgeschichte, die am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht erzählt wird und in der sich der 32 Jahre alte Oberkommissar S. wegen Beleidigung verantworten muss. Er soll am frühen Morgen des Heiligen Abends 2018 einen Mann, der wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Polizeigewahrsam genommen worden war, als „Negersau“ beschimpft haben. Zuvor hatte eine Streife der Autobahnpolizei O. und dessen Begleiter E. wegen mutmaßlich illegaler Einreise nach Deutschland festgenommen, durchsucht und anschließend in das Polizeipräsidium gebracht, wo S. seine letzte Nachtschicht vor dem geplanten dreiwöchigen Urlaub schob. Von den beiden Schwarzen O. und E. ist wenig bekannt, nicht ihre Vornamen, nicht, woher sie kamen, nicht, wo sie jetzt sind. Die Autobahnpolizisten beschreiben O. als großen, muskulösen Mann, der aber vernünftig und kooperativ war und sich weder der Festnahme noch der ersten Durchsuchung widersetzt habe. (…) O., das sagt auch S. vor Gericht, lässt alles geduldig über sich ergehen. Nur als er die Unterhose ausziehen soll, weigert er sich. Er habe sich schon vor den Autobahnpolizisten entkleidet, erklärt er auf Englisch und beteuert mehrfach, dass er kein Krimineller sei. Es nutzt ihm nichts. Zu sechst wird der starke Mann, der sich sträubt, aber die Polizisten nicht angreift, niedergerungen, gefesselt und vollständig entkleidet. S. durchsucht O.s sämtliche Körperöffnungen und durchkämmt dessen Haare, aber auch „die Augenscheinnahme des Genitalbereichs“, sagt S. vor Gericht, habe ergeben, „dass da alles in Ordnung war“. Aber in Ordnung ist gar nichts. O.s Stolz ist gebrochen. Die Polizisten lassen ihn in seiner Zelle allein, durch die geschlossene Tür hört man nur noch das Schluchzen des seiner Würde beraubten Mannes. Dann fällt einem Autobahnpolizisten auf, dass er einen seiner Handschuhe in O.s Zelle vergessen habe. Da habe man ihm ja schöne Experten geschickt, moniert S. Auf dem Rückweg zur Zelle sagt S., so die Autobahnpolizisten, dass man vor Betreten der Zelle erst einmal schauen müsse, „wo das Tier liegt“, und nennt den Gefangenen eine „Negersau“...“
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