Antifaschist Tim H. wird erneut vor Gericht gezerrt

Dossier

Soli-Demo für Tim in DresdenProzess gegen den Berliner »Dresden Nazifrei«-Aktivisten geht in die dritte Runde. Er soll mitgeholfen haben, Europas größten Naziaufmarsch in Dresden durch Massenblockaden zu beenden. Jetzt geht der Prozess gegen den Berliner Antifaschisten Tim H. vor dem Oberlandesgericht Dresden in die dritte Runde…Artikel von Elsa Köster vom 16. Juli 2015 beim neuen deutschland online externer Link. Siehezum HIntergrund unser Dossier Unverhältnismäßig und abschreckend – Dresdener Urteil gegen Demonstrierenden und hier dazu neu:

  • Prozess gegen Tim H. endet nach sechs Jahren mit Freispruch New
    „Sechseinhalb Jahre nach den Krawallen am 19. Februar 2011 in Dresden ist eines der letzten Verfahren mit Freispruch zu Ende gegangen. Das OLG Dresden verwarf am Montagmittag den Antrag auf Revision der Staatsanwaltschaft. Der Berliner Tim H. ist damit rechtskräftig freigesprochen. (…) H. selbst reagierte erleichtert auf den finalen Freispruch. Das Verfahren habe ihn aber mehrere Tausend Euro gekostet. So muss zwar die Staatskasse für die Kosten des Verfahrens in sicher fünfstelliger Höhe aufkommen, die eigens angefertigten Gutachten der Verteidigung muss H. aber selbst begleichen. Politisch sehe er den Fall aber „mit lachendem Auge“, sagte der nun endgültig Freigesprochene. Er sei froh, dass der Fall nach so langer Zeit ein Ende finde.“ Beitrag vom 14. August 2017 bei den Dresdner Neuesten Nachrichten externer Link
  • Fanatische Staatsanwälte wollen trotz dreimaliger Blamage einen vierten Prozess gegen Tim H.
    Dreimal zerrte die Staatsanwaltschaft Dresden den Aktivisten Tim H. wegen seiner Beteiligung an der Antinazidemo in Dresden 2011 bereits vor Gericht – und nur der Amtsrichter in der ersten Instanz folgte in einem unglaublichen Rachejustizverfahren den Anklägern („Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“) seitdem wurde in jeder Instanz klarer, dass die angeblichen Beweise bestenfalls Tand sind. In dem Beitrag „Dresdner Justiz will Strafe für H. erzwingen“ von Thomas Schmoll am 13. März 2017 bei n-tv externer Link werden Fanatismus und mangelnde Fachkenntniss einer Staatsanwaltschaft, die offensichtlich mit den demonstrierenden Nazis keinerlei Probleme hat, wie folgt abschließend zusammengefasst: „Der Rechtsanwalt von Tim H., Ulrich von Klinggräff, rechnete damals nicht mit abermaliger Revision, sagte allerdings: „Wetten würde ich auch nicht.“ Tatsächlich strebt die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben jetzt einen vierten Prozess an. Nach von Klinggräffs Darstellung dreht sich der Revisionsantrag um das Sprachrohr. „In Dresden soll nun allein das Mitführen eines Megafons strafbar sein. Das ist abenteuerlich“, so der Jurist, der vor allem „die jahrelange seelische und finanzielle Belastung für meinen Mandanten“ bedauert. Selbst Richter Schulze-Griebler hatte dem Rechtsstaat im Fall Tim H. ein Armutszeugnis ausgestellt. Mit Blick auf die Länge des Verfahrens mit drei sehr unterschiedlichen Ergebnissen hatte er im Januar gesagt: „Mein Vertrauen in die Strafjustiz würde das nicht unbedingt festigen.“ Von Klinggräff glaubt weiterhin nicht, dass es zu einem vierten Prozess kommt. Wetten will er aber immer noch nicht
  • Revision gegen Freispruch für Tim H. eingelegt
    Sächsische Justizfarce gegen Berliner Antifaschisten geht womöglich weiter / Staatsanwaltschaft will Urteil prüfen: Fast sechs Jahre lang ist die angebliche Tat her, die die Dresdner Staatsanwaltschaft Tim H. vorwirft. Doch die sächsischen Behörden lassen den mittlerweile 40-jährigen Familienvater trotz eines kürzlichen Freispruchs immer noch nicht in Ruhe. Sie legten Revision gegen das Urteil von Freitag vergangener Woche ein. (…) Bei der Staatsanwaltschaft bestätigt man die Revision. Man wolle zunächst das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob es »überzeugend« sei und ob die Revision aufrecht erhalten werde oder nicht. Ob die Behörde diesbezüglich eine Tendenz habe, dazu wollte sich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht äußern…Meldung beim ND online vom 12.01.2017 externer Link
  • Dresden: Freispruch für Antifaschist Tim H.
    Endlos-Prozess gegen Aktivisten in Sachsen nach sechs Jahren beendet / Landfriedensbruch konnte nicht nachgewiesen werden: Fast sechs Jahre nach seiner Teilnahme an Antinaziprotesten in Dresden ist der Berliner Antifaschist Tim H. am Landgericht Dresden vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Es habe nicht festgestellt werden können, dass der heute 40-jährige Familienvater bei gewalttätigen Angriffen auf eine Polizeisperre am 19. Februar 2011 aufwiegelnd auf die Menge eingewirkt habe, sagte der Vorsitzende Richter Martin Schulze-Griebler am Freitag zur Urteilsbegründung: »Es konnte ihm nicht einmal nachgewiesen werden, dass er überhaupt Ansagen mit seinem Megafon gemacht hat.« (…) Nach dem erneuten Prozessauftakt im Dezember war es zu Angriffen gegen die Privatwohnung des Aktivisten gekommen. Mutmaßliche Neonazis hatten am Vorweihnachtsabend mehrere Fenster der Familienwohnung eingeschmissen und zwei Räume verwüstet. Zum Zeitpunkt des Angriffs hielten sich zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder in der Wohnung auf. Nur durch großes Glück, berichten die Betroffenen, wurde niemand verletzt. »Wir gehen davon aus, dass der Angriff eigentlich Tim galt und die Nazis versucht haben, sich bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch seine Adresse zu beschaffen«, hieß es in einer Pressemitteilung der Gruppe »Wir sind alle Dresden-Nazifrei« …Meldung vom 06.01.2017 beim ND online externer Link
  • [ab 21.12.16] Dritte Runde vor dem Landgericht Dresden: Prozess gegen Berliner Nazigegner Tim H. wird neu aufgerollt
    Zwei Jahre sollte der Berliner Tim H. ins Gefängnis, weil er bei der Blockade einer Neonazi-Demo in Dresden angeblich Landfriedensbruch beging – so das Urteil 2013. In zweiter Instanz wurde H. freigesprochen. Aber die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Der Berliner Antifaschist Tim H. muss sich wegen der Teilnahme an einer Anti-Nazi-Demonstration 2011 erneut vor Gericht verantworten. Wie seine Verteidiger am Donnerstag in Berlin mitteilten, beginnt am 21. Dezember vor dem Landgericht Dresden die dritte Runde im Prozess gegen ihn. Der Angeklagte war wegen seiner Beteiligung an den Blockaden gegen einen Neonaziaufmarsch in Dresden 2011 in der ersten Instanz zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil von 2013, das ihm Landfriedensbruch mit Rädelsführerschaft vorwirft, hatte bundesweit für Empörung gesorgt…Meldung beim rbb online vom 15.12.16 externer Link
  • Aus o.g. Text von Elsa Köster beim neuen deutschland online vom 16. Juli 2015 externer Link : „… Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass das Landgericht in seinem Urteil nur dargestellt habe, warum Tim H. kein Landfriedensbruch in Form einer sogenannten Rädelsführerschaft nachzuweisen war. Das Landgerichts habe sich jedoch nicht dazu geäußert, warum der Angeklagte sich nicht möglicherweise aus anderen Gründen wegen Landfriedensbruchs strafbar gemacht haben könnte. (…) Für Tim H.s Anwalt, Sven Richwin, verfestige sich durch dieses Urteil der Eindruck, »dass unser Mandant bereits durch die lange Verfahrensdauer bestraft werden soll, selbst wenn am Ende von den Vorwürfen nichts übrig bleibt.«…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=83564
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