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VW-Chattanooga: No Works Council Lite

Gastbeitrag von Andreas Skowronek

Volkswagen Workers Vote on Union, Works Council SchemeIn einem am 11. Februar 2014 bei Labornotes.org erschienenen Beitrag externer Link hält  Jane Slaughter es noch für wahrscheinlich, dass das VW-Werk im us-amerikanischen Chattanooga (Tennessee) künftig einen Betriebsrat haben wird. Inzwischen ist klar, dass diese Hoffnung unbegründet war. Denn letztlich hat sich die Mehrheit der in Chattanooga tätigen VW-Beschäftigten gegen die Wahl eines Betriebsrats ausgesprochen.

Die von Jane Slaughter geleistete Analyse indes verliert hierdurch nicht an Wert. Denn neben der Beschreibung der im US-Bundesstaat Tennessee herrschenden gewerkschaftsfeindlichen Stimmung und ihrer Ursachen veranschaulicht Slaughter Zweierlei. Erstens, inwieweit dem amerikanischen Arbeitsrecht eine Interessensvertretung namens Betriebsrat weitgehend als ein Fremdkörper erscheint. Und zweitens, welche strategischen und kommunikativen Herausforderungen eine amerikanische Gewerkschaft und deren Mitglieder zu bewältigen haben, wenn sie wie im Fall VW-Chattanooga mit Billigung der Unternehmensleitung eine Interessensvertretung nach dem Vorbild der deutschen Betriebsverfassung einrichten wollen.

Wenngleich der VW-Konzern im Einvernehmen mit seinem Weltbetriebsrat wünscht, dass us-amerikanische Beschäftigte gleichermaßen eine betriebliche Interessensvertretung nach deutschem Vorbild haben sollten und  das VW-Management in Chattanooga mit diesem Ansinnen an die amerikanische Automobilarbeitergewerkschaft (UAW) herangetreten ist, haben die einen amerikanischen Betriebsrat befürwortenden Akteure die Besonderheiten des US-Arbeitsrechts nur unzureichend bedacht.

Schließlich widerspricht das deutsche Modell der betrieblichen Mitbestimmung dem amerikanischem Arbeitsrecht in mehrfacher Hinsicht. Die Konfliktlinie zwischen deutschem und amerikanischem Arbeitsrecht befindet sich sowohl im Bereich dessen, was unter betrieblicher Mitbestimmung firmiert, als auch in dem Umstand, dass die Mitglieder eines Betriebsrats und die Arbeit desselben vom Arbeitgeber zu bezahlen sind. Genau dieses aber verbietet das amerikanische Arbeitsrecht. Einen Betriebsrat kennt das amerikanische Recht nur in der Form, dass Betriebsratsmitglieder von einer politisch und wirtschaftlich unabhängigen Gewerkschaft vertreten sein müssen, um überhaupt handlungsfähig zu sein.

Ironischerweise, so Slaughter, habe die UAW die vom amerikanischem Recht verlangte Unabhängigkeit vom Unternehmen zumindest politisch, wenn nicht sogar juristisch in Frage gestellt. Schließlich habe die UAW wiederholt betont, dass sie eine Stärkung des Unternehmens zum Zweck einer höheren Beschäftigungssicherheit anstrebe. Slaughter stützt ihren Befund darauf, dass der UAW-Vorsitzende Bob King sich für eine „dem Unternehmen und der Belegschaft als auch den Aktionären und der Gesellschaft nützlichen innovativen Betriebspolitik“ ausspreche.

Für Slaughter ein weiterer Beleg dafür, dass die UAW sich längst nicht mehr als eine kämpferische Gewerkschaft verstehe und stattdessen die Idee der Sozialpartnerschaft favorisiere. Ein Betriebsrat nach deutschem Muster stünde im Einklang mit dem Selbstverständnis der UAW und ihrer Vision einer Gewerkschaft des 21. Jahrhunderts. Ein Selbstverständnis, das – so Slaughter – sowohl ein zweiklassiges Tarifsystem als auch die Hingabe von Rentenansprüchen zugunsten von Neueinstellungen ermöglicht habe.

Für Slaughter steht fest, dass ein Betriebsrat in Chattanooga keineswegs die Rechte habe, die ein Betriebsrat unter dem Regime des deutschen Betriebsverfassungsrechts hat. Sämtliche einem Works Council zukommenden Handlungsmöglichkeiten finden ihre Grundlage nicht etwa im amerikanischem Arbeitsrecht, sondern beruhten ausschließlich auf den „guten Willen“ der Unternehmensleitung. Für Slaughter ergäbe sich hieraus nichts weiter als ein „Betriebsrat Lite“.

Insoweit sei das Argument der UAW, ein Works Council in Chattanooga helfe bei der Entscheidung darüber, ob das für den US-Markt vorgesehene neue SUV-Modell in Chattanooga oder in Mexiko produziert wird, eher fragwürdig. Zumal der Betriebsrat im mexikanischem VW-Werk ein Mitbestimmungsrecht habe.

 

 

 

 

 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=53490
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