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Klagewelle überrollt McDonalds

mc donalds mindestlohnArtikel von Peter Wolf, 18.03.2014

McDonalds in USA sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Die Fast-Food-Kette soll durch verschiedene Geschäftspraktiken gegen gesetzliche Mindestlohnvorschriften verstoßen haben. Insgesamt 27.000 Arbeitnehmer unterstützen die in verschiedenen US-Bundesstaaten und beim Bundesgericht eingereichten Sammelklagen gegen McDonalds, die vergangene Woche eingereicht wurden. Die Kläger, zu denen neben aktuell bei der Burgerkette beschäftigten Arbeitnehmern auch frühere McDonalds-Mitarbeiter zählen, begehren die Auszahlung des ihnen vorenthaltenen Lohns. Laut Klageschriften hat die Fast-Food-Kette Arbeitnehmer zu unbezahlter Arbeit gezwungen, indem sie erbrachte Arbeitsleistungen weder erfasst noch vergütet habe. Stundenzettel sollen dergestalt manipuliert worden sein, dass erbrachte Arbeitszeiten entweder willkürlich gekürzt oder Überstunden gar nicht vergütet wurden. Zudem habe das Unternehmen die Kosten für die Instandhaltung und Reinigung der „Arbeitsuniform“ nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, selber getragen, sondern den Beschäftigten vom Lohnzettel abgezogen, sodass die Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. (vgl. http://www.cohenmilstein.com/cases/327/mcdonalds externer Link )

Amerikanische Aktivisten und deren Anwälte bezeichnen derartige Geschäftspraktiken als „Wage Theft“ (Lohndiebstahl). Laut einer im Mai des vergangenen Jahres vorgestellten Studie sollen allein in New York City 84 Prozent aller in Fast-Food-Ketten Beschäftigten Opfer von Lohndiebstahl sein (vgl. http://www.thenation.com/blog/174375/84-percent-nyc-fast-food-workers-report-wage-theft-new-survey# externer Link ).

Guadalupe Salazar, beschäftigt bei McDonalds in Kalifornien und einer der Kläger, betont, dass die Beschäftigten das rechtswidrige Verhalten der Fast-Food-Kette satt haben. Das Unternehmen bezahlt Salazar für 15 Tage Arbeit 480 US-Dollar. Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde beträgt aktuell 7 Dollar 25 Cent. Die von den Gewerkschaften befürwortete Sammelklage ist Teil einer Kampagne mit dem Ziel, dass Fast-Food-Ketten wie McDonalds künftig 15 Dollar pro Arbeitsstunde zahlen (vgl. http://www.nytimes.com/2014/03/14/business/mcdonalds-workers-in-three-states-file-suits-claiming-underpayment.html?_r=0 externer Link ).

Die Gerichte in Kalifornien, Michigan und New York sowie das angerufene Bundesgericht werden indes nur darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang McDonalds seinen Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn vorenthalten hat; ob also der Vorwurf des Lohndiebstahls berechtigt ist.

Hoffnung dürfte den Klägern ein im Februar diesen Jahres entschiedener Fall von Lohndiebstahl geben. Ein McDonalds-Franchisenehmer hatte mit einem Work-and-Travel-Visum ausgestattete Studenten eingestellt und ihnen die Kosten für die gewährte und miserable Unterkunft vom Gehalt abgezogen. Den aus Asien und Lateinamerika stammenden Studierenden teilte der Unternehmer entweder so wenig Arbeit zu, dass sie nach Abzug der Unterkunftskosten ohne Einkünfte standen, oder die Studierenden bekamen 25 Stunden dauernde Schichten zugeteilt, ohne dass ihnen die Überstunden vergütet wurden.

15 Studierende reichten Klage ein, die mit einem Vergleich endete, wonach der Unternehmer den insgesamt 297 Betroffenen eine Summe in Höhe von 205.977 US-Dollar für vorenthaltenen Lohn und Schadensersatz zu zahlen hatte (vgl. http://www.marketwatch.com/story/former-mcdonalds-franchisee-agrees-to-pay-damages-2014-02-18-174495833 externer Link ). Der Unternehmer verlor den Franchisevertrag mit McDonalds und musste außerdem ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Dollar zahlen.

Vertiefende Hinweise – auch solche, die nicht im Text erscheinen

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=55437
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