»
Türkei »
»

Politische Aktivist*innen von Abschiebung bedroht: Bayerns Geschenk an das Erdoğan-Regime

Turkey up in arms against Erdoğan!„In Bayern wurde der Asylantrag der beiden kurdisch-alevitischen Aktivist*innen Anıl Kaya und Sinem Mut abgelehnt und beiden die Abschiebung in die Türkei angedroht – obwohl sie dort eine über sechsjährige Haftstrafe und weitere Verfolgungen erwarten. Dass sich die beiden Wissenschaftler*innen in der Türkei politisch betätigt haben, wird ihnen von den bundesdeutschen Behörden zum Vorwurf gemacht und das groteske „Terrorverfahren“ der türkischen Unrechtsjustiz anerkannt…“ Aus der Stellungnahme des Bundesvorstandes der Roten Hilfe e.V. vom 24. August 2021 externer Link, siehe mehr daraus und dazu:

  • Sinem Mut und Anil Kaya, die aus der Türkei fliehen mussten, haben endlich einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen! New
    Erinnert ihr euch noch an das kurdische Akademikerpärchen Sinem Mut & Anil Kaya, die aus der Türkei fliehen mussten, weil sie aus politischen Gründen zu einer Haftstrafe verurteilt worden waren? Und dann trotzdem aus Bayern abgeschoben werden sollten? Sie haben nun gewonnen! Nach langem Kampf haben sie nun einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen!
    Die große öffentliche Aufmerksamkeit  (siehe z.B. die SZ) und die Solidarität, haben bestimmt geholfen, dass die BAMF ihre ursprüngliche Entscheidung zurücknehmen musste.
    Eine gute Nachricht für @anilkayaanil und @MutSinem, die mich sehr freut! Ich gebe im Folgenden die Erklärung der beiden wieder:
    „Hallo, letztes Jahr haben wir euch über den weiteren Verlauf unseres Asylverfahrens in Deutschland informiert und mitgeteilt, dass die seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) uns gegenüber angedrohte Abschiebung durch das Verwaltungsgericht München gestoppt und der Ablehnungsbescheid aufgehoben wurde. Das Verwaltungsgericht machte in den Gründen deutlich, dass es davon ausgeht, dass uns in der Türkei durch das Erdoganregime politische Verfolgung droht und forderte das BAMF auf, unter Beachtung der Auffassung des Gerichtes erneut über unseren Asylantrag zu entscheiden.
    Gleichwohl mußte nochmals ein Jahr voller Angst und Unsicherheit vergehen. Jetzt freuen wir uns Euch endlich mitteilen zu können, dass der Anerkennungsbescheid des BAMF vorliegt, mit dem wir als politisch Verfolgte gem. Art. 16 a Grundgesetz (GG) und der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention gewährt wurde.
    Natürlich haben wir in diesem Jahr auch unseren juristischen Kampf fortgesetzt und wir haben die Unterstützung vieler Menschen, Organisationen und Institutionen auf unserer Seite gespürt. Wir wollten Euch dafür danken, dass Ihr Euch mit uns in dieser schwierigen Zeit solidarisiert habt.
    Vor allem unser Rechtsanwalt Roland Meister und seine Kanzlei standen uns immer mit Rat und Tat zur Seite. Deshalb danken wir unseren Rechtsanwälten Roland Meister und Yener Sözen dafür, dass sie uns in diesem langen und schwierigen Prozess nie allein gelassen haben und uns immer beharrlich und geduldig zur Seite standen.
    Jetzt fühlen wir uns sicherer und glücklicher. Wir wissen jedoch, dass es Hunderte von politischen Flüchtlingen aus Kurdistan und der Türkei gibt, die in Deutschland und anderen Ländern Europas ähnliche Probleme haben. Menschen, die gegen das AKP-Erdogan-Regime in der Türkei kämpfen, müssen weiterhin ihr Land aufgrund menschenrechtswidriger Prozesse und brutaler Handlungen der Sicherheitskräfte gegen ihre Menschenwürde die Türkei verlassen.
    Wir sind uns bewusst, dass unsere Anerkennung als politisch Verfolgte, die wir nach vierjährigem intensivem Kampf bekommen haben, nicht nur für uns, sondern auch für andere politische Flüchtlinge, insbesondere aus Kurdistan und der Türkei, die aufgrund ähnlicher politischen Probleme ihr Land verlassen und hier in Deutschland und Europa politisches Asyl beantragen mussten, ein wichtiger Erfolg ist, da sie deutlich macht, dass der Widerstand gegen das Erdogan-Regime nichts mit Terrorismus zu tun hat – wie es Erdogan behauptet – sondern berechtigt ist und dem gesellschaftlichen Fortschritt dient. Auch wenn diese Entwicklung für uns teils sehr belastend war, sind wir durch diese Zeit mit erhobenem Haupt gegangen, da wir während dieses Prozesses der festen Überzeugung waren, dass es nicht um uns alleine geht, sondern wir einen kollektiven Nutzen schaffen können. Das haben wir gemeinsam erreicht. An dieser Stelle möchten wir deshalb auch unsere Solidarität mit all den Menschen, die ähnliche Probleme haben, zum Ausdruck bringen. Wir wünschen uns allen bessere und hellere Tage, an denen niemand mehr zur Flucht gezwungen wird.
    In Solidarität und Freundschaft
    Sinem und AnilThread von Kerem Schamberger vom 05.04.2023 externer Link
  • Weiter in der Stellungnahme des Bundesvorstandes der Roten Hilfe e.V. vom 24. August 2021 externer Link: „(…) Unter Verweis auf die offensichtliche politische Verfolgung in der Türkei bekamen die in die Schweiz und in andere Bundesländer geflüchteten Mitangeklagten Asyl. Anders im Fall des Paares, das ins Bundesland Bayern gekommen war, das eine besonders repressive Strategie gegen Linke auch im Bereich des Asylrechts verfolgt: Die bayerische Abteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für seine extreme geringe Anerkennungsquote bekannt ist, lehnte im Mai 2020 die Asylanträge von Anıl Kaya und Sinem Mut mit unglaublichen Argumenten ab (…) Als die beiden Aktivist*innen die Entscheidung gerichtlich überprüfen ließen, steigerte sich die bundesdeutsche Legitimation der türkischen Verfolgungspraxis sogar noch. Im Urteil vom 5. Mai 2021 übernahm das Augsburger Verwaltungsgericht die „Terrorismus“-Argumentation des Gerichts in Ankara und erklärte, es sei keine „flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung in der Türkei zu erwarten“, zudem bestehe zumindest bei Anıl Kaya „kein Risiko von Folter“. (…) Wieder einmal sollen verfolgte Aktivist*innen dem Erdoğan-Regime als Freundlichkeitsgeste ausgeliefert werden. Und wieder einmal tut sich Bayern hervor…“
  • Siehe für Hintergründe und Solikampagnen Anilkaya auf Twitter externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=192975
nach oben