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Nur wenige Tage nach einem – weiteren – Mord eines türkischen Faschisten an einem Kurden werden bundesdeutsche Behörden aktiv: Stuttgarter Kurdenprozess wird fortgesetzt – in Koblenz ein neuer eröffnet

Dossier

Erdogan: not welcome„… Wie der Kölner Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden Azadî e.V. mitteilt, wird das Hauptverfahren gegen fünf kurdische Aktivist*innen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart diesen Donnerstag (28. Mai), um 9 Uhr in der Aspergerstraße 47 in Stammheim, nach einer zweimonatigen Aussetzung wegen der Coronavirus-Pandemie wiederaufgenommen. Der nächste Termin ist auf den 15. Juni festgelegt.  Ab Juli wird jede Woche donnerstags und freitags verhandelt. In dem Prozess, der am 16. April 2019 eröffnet worden war, wird den Angeklagten vorgeworfen, Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ gewesen zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Außerdem werden sie der Freiheitsberaubung, versuchten Nötigung und gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Die Anklage der Bundesanwaltschaft basiert maßgeblich auf den Aussagen eines Kronzeugen, der seinen Angaben zufolge für die PKK tätig gewesen sein soll. „Während dieser Zeit hat er teilweise für die deutsche Polizei gearbeitet und sein Wissen über die Organisation offenbart. Ridvan Özdemir, der sich mit neuer Identität im Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamtes an einem unbekannten Ort aufhält, hat inzwischen umfänglich ausgesagt und die Angeklagten belastet. Allerdings hat sich mittlerweile herausgestellt, dass der Zeuge größtenteils unglaubhafte Angaben gemacht und in wesentlichen Anklagepunkten gelogen hat“, erklärt der Rechtshilfefonds. Nicht zuletzt habe dies dazu geführt, dass der Haftbefehl der angeklagten Kurdin Evrim A. außer Vollzug gesetzt und sie freigelassen worden ist. Nicht inhaftiert ist auch Cihan A. Befragungen des Kronzeugen durch die Verteidiger*innen waren nicht möglich, weil dieser von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht hatte. Sie hatten bereits zu Prozessbeginn kritisiert, „dass das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an der Kriminalisierung kurdischer Aktivisten“ dazu führe, dass sie sich für die „Rachegelüste eines abgewiesenen Liebhabers instrumentalisieren“ lasse. Nach Angaben von Azadî e.V. befinden sich zurzeit acht kurdische Aktivisten wegen „Terrorismusvorwurfs“ in Untersuchungshaft in Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Bremen…“ – aus der Meldung „Stuttgarter 129a/b-Verfahren wird fortgesetzt“ am 26. Mai 2020 bei der ANF externer Link zur Wiederaufnahme des Prozesses. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag zu einem weiteren „Kurdenprozess“ in Koblenz, inklusive Anmerkungen zu Besonderheiten im Stuttgarter Schauprozess:

  • [Zu den Urteilen im Stuttgarter PKK-Prozess] Aufstieg und Fall eines Kronzeugen New
    Die Anwältinnen Antonia v.d. Behrens und Franziska Nedelmann haben sich für AZADÎ mit dem Kronzeugen im Stuttgarter PKK-Verfahren befasst, dessen mehr als fragwürdige Rolle ein äußerst zweifelhaftes Handeln des Generalbundesanwalts öffentlich gemacht hat. Am 30. April 2021 verurteilte der 3. Strafsenat des OLG Stuttgart nach 91 Hauptverhandlungstagen fünf kurdische Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Verteidigung hatte einen weitgehenden Freispruch der fünf Kurd:innen gefordert und dabei auf den lügenden Kronzeugen verwiesen. Dennoch wurde der Hauptangeklagte Veysel S. wegen Mitgliedschaft in der PKK als Regions- und Gebietsleiter von Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg und wegen versuchter räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und gemeinschaftlicher Köperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Angeklagten Özkan T. und Agit K. wurden wegen derselben Taten zu drei bzw. vier Jahren[1] verurteilt, nur, dass die Verurteilung wegen Mitgliedschaft in der PKK durch deren Unterstützung ersetzt wurde. Die Angeklagten Cihan A. und Evrim A. wurden wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung jeweils zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Trotz dieser hohen und unverhältnismäßigen Strafen stellen sowohl das Urteil wie auch das gesamte Verfahren eine empfindliche Niederlage für die Bundesanwaltschaft (BAW) dar. Die Freiheitsstrafen lagen erheblich unter ihren Forderungen. Noch wichtiger jedoch: Die BAW ist weitgehend mit ihrem Versuch gescheitert, mithilfe eines Kronzeugen in der Öffentlichkeit ein Bild von einer PKK zu erschaffen, die in Deutschland mit Gewalt einen „PKK-Aussteiger“ entführt und ihn einer Paralleljustiz unterwirft, indem sie ihn in einen Keller verschleppt, wo er von drei mit Pistolen bewaffneten und maskierten Männern bedroht und geschlagen und von einem PKK-Kader verhört und beraubt wird. Diese Erzählung der Bundesanwaltschaft hat sich während des Verfahrens als eine Lügengeschichte ihres Kronzeugen entpuppt und das Verfahren ist zu einem Lehrstück darüber geworden, dass Lüge und falsche Verdächtigungen sich nicht auszahlen und die Verteidigung sogar in Staatsschutzverfahren etwas erreichen kann…“ Umfangeicher Beitrag von Antonia v.d. Behrens und Franziska Nedelmann externer Link am 31. Mai 2021 bei ANF deutsch aus dem AZADÎ-Infodienst für Mai 2021 externer Link
  • Urteile im Stuttgarter PKK-Prozess verkündet: Freiheitsstrafen 
    In dem seit zwei Jahren andauernden PKK-Prozess in Stuttgart-Stammheim sind die fünf Angeklagten verurteilt worden. Der Haftbefehl gegen Özkan T. wurde aufgehoben, er wurde vor dem Gericht von Bekannten in Empfang genommen. (…) Der 39-jährige Veysel S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt, Agit K. unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu vier Jahren, Özkan T. zu drei Jahren. Evrim A. und Cihan A. erhielten jeweils anderthalb Jahre auf Bewährung. (…) Im Gefängnis sind somit noch Veysel S. und Agit K. (…) Das Gericht blieb mit seinen Urteilen unterhalb des von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaßes. Diese hatte für Veysel S. eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und vier Monaten, für Agit K. drei Jahre sowie in Verbindung mit einem anderen Verfahren insgesamt drei Jahre und neun Monate, für Özkan T. drei Jahre und neun Monate, für Cihan A. ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung und für Evrim A. zwei Jahre und sechs Monate beantragt…“ Meldung vom 30. April 2021 bei ANF Deutsch externer Link
  • „In Erdogans Namen“: Gökmen Çakil in Koblenz verurteilt zu drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe 
    Der kurdische Aktivist Gökmen Çakil ist vor dem OLG Koblenz wegen PKK-Mitgliedschaft zu drei Jahren und fünf Monaten Haftstrafe verurteilt worden. Prozessbeobachter*innen reagierten wütend auf das „Urteil in Erdogans Namen“. Nach viermonatiger Verhandlungsdauer hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den kurdischen Aktivisten Gökmen Çakil zu drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es nach 15 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Çakil sich für die PKK engagiert und damit nach Paragraph 129b StGB eine terroristische Straftat begangen hat. Mit dem Urteil blieb der Staatsschutzsenat nur drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Urteilsverkündung wurde von zahlreichen Menschen beobachtet. Wie Yeni Özgür Politika beschreibt, wurde der Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaals mit Applaus und „Bijî Serok Apo“-Rufen begrüßt. Auf die Formulierung „Im Namen des Volkes“ bei der Urteilsverkündung reagierte das Publikum mit dem wütenden Ausruf: „Im Namen von Erdogan!“ Die Proteste wurden nach Beendigung der Verhandlung fortgesetzt. Gökmen Çakil hatte sich während des Prozesses mehrmals zu Wort gemeldet. In der Verhandlung am 25. Januar 2021 brachte er sein Bedauern zum Ausdruck, dass sich „Kurden und Deutsche bei solchen Verfahren gegenüberstehen müssen“. Er sei davon überzeugt, dass seine Aktivitäten „weder Deutschland noch dem deutschen Volk noch der deutschen Demokratie in irgendeiner Weise geschadet“ habe. Auch deshalb empfinde er die Beschuldigungen der Anklage als „wirklich verletzend“. Krieg sei „eine traurige und verdammte Sache“ und „ein Fluch für die Menschheit“. Doch wolle er fragen : „Was kann man denn tun, wenn man mit Panzern, Kanonen und Flugzeugen angegriffen wird?“ Es könne von den Kurden nicht erwartet werden, „dass sie sich vor ihren Mördern ergeben“. Der Rechtshilfefonds Azadî hatte bereits vor der Urteilsverkündung erklärt: „In den 129b- Verfahren geht weder um Gerechtigkeit noch um die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen, sondern um außen- und wirtschaftspolitische Interessen, denen sich die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte zu unterwerfen haben…“ Meldung der ANF-Redaktion vom 19.2.2021 externer Link
  • Neue Prozesse gegen Kurden: 60-Jähriger muss sich in Koblenz für PKK-Aktivitäten verantworten 
    „Auch im neuen Jahr geht die Repression gegen kurdische Aktivisten unvermindert weiter. Drei Prozesse nach den »Terrorparagrafen« 129a/b des Strafgesetzbuches werden im Januar fortgesetzt, ein zusätzlicher soll am Oberlandesgericht Koblenz eröffnet werden. Aufgrund der Corona-Pandemie können zwar Verhandlungstermine abgesetzt werden, nach bisherigem Stand sollen die umfangreichen Verfahren jedoch anlaufen. Im neu beginnenden Prozess wird der Kurde Hüseyin A. vor Gericht gestellt. Er war im Mai 2020 festgenommen worden. (…) Eine individuelle Straftat in Deutschland wird ihm nicht vorgeworfen. Laut Anklage war Hüseyin A. aber für eine ausländische »terroristischen Vereinigung« aktiv. Nach Angaben von AZADÎ war Hüseyin A. bereits in der Türkei 20 Jahre und sieben Monate inhaftiert. In dieser Zeit sei er auch in eine Dunkelzelle gesperrt und gefoltert worden. (…) Neben dem Prozess gegen Hüseyin A., werden drei weitere Verfahren fortgesetzt. Beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz läuft ein Prozess gegen Gökmen C., ein weiterer vor dem OLG Stuttgart gegen Kamuran Yekta V. Am OLG Stuttgart-Stammheim dauert derweil der Mammutprozess gegen Veysel S, Agit K., Özkan T., Cihan A. und Evrim A. an. (…) Grundlage der Repression ist das Verbot der Kurdischen Arbeiterpartei 1993 in Deutschland. 2010 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die PKK nicht mehr nur als »kriminelle«, sondern als »terroristische Vereinigung im Ausland« eingestuft werden müsse. Seitdem waren 45 Aktivisten entsprechenden Verfahren ausgesetzt. Dabei ist der angeblich »terroristische« Charakter der PKK selbst bei europäischen Gerichten umstritten. Die Arbeiterpartei Kurdistans sei demnach keine »terroristische Organisation«, sondern eine Partei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt. Sie könne daher nicht durch das nationale Antiterrorgesetz verurteilt werden. Diese 2019 von einem belgischen Revisionsgericht getroffene Entscheidung wurde im Januar 2020 vom Kassationshof in Brüssel bestätigt. Hintergrund war ein Verfahren gegen rund 40 Kurden, denen Aktivitäten für die PKK vorgeworfen wurden. Bisher scheinen sich die deutschen Strafverfolgungsbehörden von dem Urteil nicht sonderlich beeindrucken zu lassen. Umso wichtiger scheint die Unterstützung der Zivilgesellschaft und der politischen Linken für die Betroffenen der Repression. Ein Anfang war in diesem Jahr bereits zu erkennen: Demonstranten zogen am 1. Januar im Rahmen eines »Knastspaziergangs« mit Feuerwerk vor die Justizvollzugsanstalt Stammheim. Dort erklärten sie sich unter anderem mit den kurdischen Angeklagten Agit und Veysel solidarisch.“ Artikel von Sebastian Bähr vom 4.1.2021 in neues Deutschland online externer Link
  • PKK-Prozess in Koblenz: Kriminalisierung im Gegenzug zur Flüchtlingsabwehr? 
    „Im Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Gökmen Ç. vor dem OLG Koblenz hat der Angeklagte die Frage aufgeworfen, ob die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung als Verhandlungsmasse in der Flüchtlingsabwehr benutzt wird. (…) Der 38-Jährige war Anfang des Jahres in Frankfurt am Main festgenommen worden und wird nach Paragraf 129a/b StGB der Mitgliedschaft in der PKK beschuldigt. (…) Der Prozess vor dem OLG Koblenz wurde am 20. Oktober eröffnet, bei der Verhandlung am 9. November gab der Angeklagte eine Erklärung ab. Darin stellte Gökmen Ç. fest, dass er als Kurde mit demokratischen und sozialen Wertvorstellungen aufgrund seiner politischen Tätigkeiten wegen der Unterstützung des kurdischen Befreiungskampfes angeklagt ist. Damit habe er keine persönlichen Zwecke verfolgt, vielmehr sei das Ziel seiner Aktivitäten gewesen, dass auch dem von einem physischen und kulturellen Genozid bedrohten kurdischen Volk ein gleichberechtigter Platz auf der Welt eingeräumt wird. Gökmen Ç. wies darauf hin, dass die Hälfte der drei Millionen Kurdinnen und Kurden in Europa in Deutschland lebt. Zwischen Deutschland und der Türkei bestehe seit 120 Jahren eine auf gegenseitigen Interessen basierende Partnerschaft, die auch heute noch dazu führe, dass die Bundesregierung die Kriegs- und Menschheitsverbrechen des türkischen Staates nicht verurteile und den kurdischen Widerstand gegen den Faschismus als Terrorismus einordne. Die Öffentlichkeit in Deutschland und weltweit wisse jedoch, dass die Kurden im Recht seien. In seiner Erklärung ging Gökmen Ç. auch auf seine Verhaftung ein. Der Haftbefehl sei ausgerechnet am 27. November, dem Gründungstag der PKK, erlassen worden. Nach seiner Verhaftung am 2. Januar sei Bundeskanzlerin Merkel in die Türkei gereist, um über den Flüchtlingspakt zu sprechen, so Gökmen Ç.: „Danach wurde Deutschland in den türkischen Medien für den Antiterrorkampf gelobt. Handelt es sich dabei um einen Zufall und werden tatsächlich Verfahren wie dieses als Verhandlungsbasis in der Flüchtlingsabwehr benutzt? Steht der türkische Staat, der MIT hinter meiner Festnahme? Wurde der Türkei damit etwas signalisiert?“ Gökmen Ç. schilderte in seiner Erklärung ausführlich die von Massakern und Unterdrückung geprägte Geschichte Kurdistans und die Entwicklung der kurdischen Befreiungsbewegung. Wenn die Bundesrepublik an die Menschen in der Türkei denken würde und etwas zur Lösung des Problems beitragen wolle, müsse sie ihre wirtschaftlichen und politischen Möglichkeiten für eine Demokratisierung der Türkei einsetzen, anstatt die Kurden zu kriminalisieren: „Die Kurden kämpfen für ihre Freiheit und gegen faschistische Regime wie das von Assad, Erdogan oder im Iran. Aus diesem Grund werden sie des Terrorismus bezichtigt. Das können weder ich noch das kurdische Volk akzeptieren.“ Er selbst habe den kurdischen Kampf mit ganzer Kraft unterstützt. Weitere Verhandlungstermine in dem Prozess vor dem OLG Koblenz, Regierungsstraße 7, sind um jeweils zehn Uhr am 16., 17., 23., 24. und 30. November angesetzt.“ Bericht vom 11. November 2020 von und bei den ANF News externer Link
  • „Vorwurf Kadertätigkeit“ von Nick Brauns am 27. Mai 2020 in der jungen welt externer Link zum Stuttgarter Schau-Kurdenprozess unter anderem: „… Im Kampf des türkischen Staates gegen die Kurdenbewegung stehen deutsche Behörden ihm tatkräftig zur Seite. So hat nun die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz Anklage gegen einen kurdischen Aktivisten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland nach Strafrechtsparagraph 129 b erhoben. Der türkische Staatsbürger Gökmen C. war zu Jahresbeginn am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt ihn, als hauptamtlicher Kader der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von Ende Juni 2017 bis Juni 2019 für PKK-Aktivitäten in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland verantwortlich gewesen zu sein. In dieser Funktion habe er Propagandaveranstaltungen und Versammlungen organisiert und Spenden für die PKK gesammelt. Derzeit befinden sich insgesamt acht kurdische Aktivisten unter Terrorismusverdacht in deutschen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft. So wird diesen Donnerstag ein aufgrund der Coronapandemie für zwei Monate ausgesetztes Verfahren gegen fünf kurdische Angeklagte, von denen sich drei in Untersuchungshaft befinden, vor dem OLG Stuttgart fortgesetzt. Den vier Männern und einer Frau wird in dem bereits seit April 2019 laufenden Prozess »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland« vorgeworfen. Zusätzlich werden sie allerdings noch der Freiheitsberaubung, versuchten Nötigung und gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Diese Anklage der Bundesanwaltsschaft basiert nach Angaben des in Köln ansässigen Rechtshilfefonds für Kurden, »Azadi«, maßgeblich auf den Aussagen des Kronzeugen Ridvan Ö. Dieser gibt an, für die PKK tätig gewesen zu sein. »Während dieser Zeit hat er teilweise für die deutsche Polizei gearbeitet und sein Wissen über die Organisation offenbart«, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Rechtshilfefonds. (…) Dass vermeintlichen PKK-Kadern zusätzlich zur Anklage nach Paragraph 129 b StGB noch individuelle Straftaten in der Bundesrepublik vorgeworfen werden, wie in dem Stuttgarter Verfahren, ist die Ausnahme. In der Regel beschränken sich die Gerichte darauf, den Angeklagten in routinemäßigen Indizienprozesssen Kadertätigkeit für die PKK nachzuweisen. An sich völlig legale Handlungen, wie die Organisation von Kundgebungen gegen Kriegsverbrechen der türkischen Armee oder Wahlkampf für die in der Türkei kandidierende Linkspartei HDP, werden dann als terroristische Handlungen gewertet, wenn sie im Auftrag der PKK geschehen sein sollen. Mit der entscheidenden Frage, ob der Befreiungskampf der PKK als terroristisch oder als ein legitimer Widerstand gegen Kolonialismus im Sinne des Völkerrechts zu werten sei, befassen sich die deutschen Gerichte gar nicht erst. Denn diese Entscheidung hat ihnen die Bundesregierung, die für Ermittlungen nach Paragraph 129 b StGB eine Verfolgungsermächtigung erteilen muss, schon gemäß ihrer außenpolitischen Interessen gegenüber dem NATO-Partner Türkei abgenommen...“
  • Siehe zum in der Überschrift angesprochenen Fall unsere Meldung vom 20. Mai 2020: Während bundesdeutsche Behörden weiterhin jegliche Opposition zum Regime in der Türkei verfolgen helfen – ermordet in Dortmund ein Anhänger der mitregierenden „Grauen Wölfe“ einen kurdischen Mann
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=173055
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