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München: Freiheit für Dr. Banu Büyükavci, Dr. Sinan Aydin, Sami Solmaz – und Bleiberecht!

Dossier

Unterschriftensammlung und Soli-Kampagne #BanuMussBleiben (ver.di Bayern - Bezirk Mittelfranken)Am 15. April 2015 wurden in Komplizenschaft des deutschen Staates mit dem türkischen Staat, zentralisiert in Deutschland 10 Revolutionäre wegen angeblicher Mitgliedschaft in der TKP/ML durch eine internationale Razzia in einer rechtswidrigen und antidemokratischen Form verhaftet. Nach dem Juni 2016 wurden im Oberlandesgericht München 8 von 10 Revolutionäre, die im Rahmen des § 129/b vor Gericht standen, in unterschiedlichen Zeitabständen mit der Bedingung an den Gerichtsprozessen teilzunehmen, bedingt freigelassen. Deniz Pektaş und Müslüm Elma sind während des Gerichtsprozess weiter in Haft. (…) Dr. Banu BÜYÜKAVCI, Dr. Sinan AYDIN und Sami SOLMAZ haben am Gerichtsprozess, der am 25.Juni stattgefunden hatte, teilgenommen. Sie hatten sowohl nach ihrer Freilassung, sowie auch vor Gericht auf ihren revolutionären Idealen beharrt und diese niemals verleugnet. Am 25.Juni wurden sie durch den Gerichtssenat allerdings erneut verhaftet… – aus der Solidaritätserklärung vom  27. Juni 2019 , die wir im folgenden (samt den unterzeichnenden Organisationen, dokumentieren – siehe weitere Berichte und Hintergründe:

  • [Unterschriftensammlung und Soli-Kampagne #BanuMussBleiben] Ganz legales Unrecht? Bleiberecht für unsere Kollegin und Freundin Banu Büyükavci! New
    Die Kampagne #BanuMussBleiben von Dezember 2020 bis September 2021 war getragen vom Willen breitester zivilgesellschaftlicher Gruppen, die Ausweisung und Abschiebung der Nürnberger Ärztin Dr. Banu Büyükavci zu verhindern. Tatsächlich gelang es, die damaligen Entscheidungsträger von der Unsinnigkeit, mindestens der Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisung zu überzeugen: Banu hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen – außer ihrer kommunistischen Gesinnung und der unterstellten Mitgliedschaft in einer Partei, welche das Erdogan-Regime als terroristisch einstuft. Eine separate Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums machte es erst möglich, dass die Mitgliedschaft in einer (nur) von der Türkei als terroristische eingestuften Gruppierung in Deutschland sanktioniert werden durfte, was im sogenannten „Münchner Kommunistenprozess“ dann auch geschah. Nach Ausschöpfung der letzten Rechtsmittel im zugrundeliegenden Strafverfahren wollten sich die Stadt Nürnberg und das Bayerische Innenministerium ganz offensichtlich nicht erneut die Finger verbrennen und haben die Angelegenheit an das „Landesamt für Asyl und Rückführung“ (LfAR) übergeben. Dieses hat Banu Büyükavci umgehend einen Ausweisungsbescheid zugestellt und wird nun konsequent ihre Ausweisung betreiben. Wenn es vor zwei Jahren keinen Grund für eine Ausweisung gab, dann gibt es ihn heute erst recht nicht. Banu Büyükavci ist weiterhin bestens in der BRD integriert und arbeitet als angesehene Fachärztin für Psychiatrie am Klinikum Nürnberg. Soweit eine „Bewährung“ überhaupt erforderlich war, so hat sie sich auch in den letzten beiden Jahren bewährt. Eine Ausweisung ist daher sachlich nicht zu begründen, auch wenn es die derzeitige Gesetzeslage im Rahmen der Ermessensausübung zulassen mag….“ Unterschriftensammlung vom 20.09.2023 bei ver.di Bayern – Bezirk Mittelfranken externer Link

    • siehe dort auch „Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci“ – die am 25.09.2023 zuletzt aktualisierte Aktionsseite mit allen Infos externer Link
    • Kriminalisierung Linker mit Paragraf 129 b: Ärztin von Ausweisung in Türkei bedroht. Nürnberger Behörde forderte die Medizinerin auf, Deutschland zu verlassen
      Seit mehr als 20 Jahren lebt die Psychotherapeutin Banu Büyükavci in Deutschland. Und doch drohte ihr bereits zum zweiten Mal die Ausweisung aus der Bundesrepublik. Sie saß sogar drei Jahre in Untersuchungshaft – für legale Tätigkeiten, die das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg jedoch in einem Urteil im Jahr 2020 als »Unterstützung einer terroristischen Vereinigung« im Ausland wertete. Schon damals erhielt sie einen Ausweisungsbescheid, der aber auf Eis gelegt wurde, weil ihr Anwalt gegen das Urteil des OLG in Revision ging. Der Revisionsantrag wurde indes im Juni abgelehnt. Im August erhielt die Medizinerin erneut einen Ausweisungsbescheid vom Landesamt für Asyl und Rückführungen. Das wurde Ende vergangener Woche bekannt. Ihr Anwalt hat dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Sollte sie abgelehnt werden, müsste Büyükavci innerhalb von 30 Tagen Deutschland verlassen. Sie musste bereits ihren Pass abgeben. Unterstützerinnen haben deshalb eine Kampagne des Jahres 2020 unter dem Motto »Banu bleibt – keine Abschiebung von Dr. Banu Büyükavci« wiederbelebt…“ Artikel von Peter Nowak vom 26.09.2023 in ND online externer Link
  • Ausweisungsverfahren ruht – Kampagne jubelt: Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci darf bleiben 
    „… Jeden Mittwoch haben sich die Unterstützer der promovierten Medizinerin seit Dezember 2020 vor dem DGB-Haus am Kornmarkt getroffen, um per Mahnwache für einen Verbleib von Banu Büyükavci in Nürnberg zu demonstrieren. Nun dürfen die Teilnehmer der von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) forcierten Kampagne #BanuMussBleiben einen wichtigen Erfolg feiern. Das bei der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg laufende Ausweisungsverfahren sei „ruhend gestellt“, teilte ver.di-Gewerkschaftssekretär Ulli Schneeweiß mit. „33 Kundgebungen mit 3656 Teilnehmerinnen und unzählige Gespräche mit Funktionsträgern und Entscheidern seit Dezember 2020 haben sich gelohnt“, freuen sich Schneeweiß und Charlotte Johnson, die bei ver.di als Vorsitzende des Migrationsausschusses auf Landes- und Bezirksebene fungiert und die die Kampagne initiierte. Die Stadt Nürnberg habe der anwaltlichen Vertretung von Banu Büyükavci verbindlich zugesichert, dass das Verfahren jedenfalls bis zur letztinstanzlichen Entscheidung in der anhängigen Strafsache nicht weitergeführt werde, so Schneeweiß. Die ehrenamtliche ver.di-Funktionärin Büyükavci war im Jahr 2020 vom Oberlandesgericht München nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuches (Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland) zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt worden, da sie der türkischen kommunistischen Organisation TKP/ML angehören soll, die durch die Türkei als terroristisch eingestuft wird. Die Revision gegen das Urteil läuft noch. Die Strafe hat sie durch eine lange Untersuchungshaft zwischen 2015 und 2018 aber ohnehin nahezu abgesessen – die Stadt nahm das Urteil indes zum Anlass, eine Ausweisung Büyükavcis zu prüfen. (…) Eine Verfolgung durch deutsche Behörden wurde indes ohnehin nur möglich, da das Bundesjustizministerium hierzu die ausdrückliche Erlaubnis (eine sogenannte Verfolgungsermächtigung) gegeben hat, obwohl die TKP/ML hierzulande weder als terroristisch noch als kriminell betrachtet wird. „Eine konkrete Straftat war Dr. Büyükavci nie vorgehalten worden“, sagt Schneeweiß. Am Klinikum Nürnberg sei die Ärztin für Psychiatrie sehr anerkannt. Büyükavci zeigt sich enorm erleichtert, dass die Ausweisung nun vorerst vom Tisch ist: „Nach unserer Verfolgung als Kommunisten in der Türkei hatte ich meine erste Heimat verloren. In Deutschland habe ich eine zweite Heimat und viele Freunde gefunden. Es wäre schrecklich gewesen, auch diese zu verlieren. Ohne die vielen Menschen, die sich für mich eingesetzt hätten, wäre das wohl passiert.“ (…) Falls es „wider Erwarten“ doch zu einer Neuauflage des Ausweisungsverfahrens komme, könne man dieses Netzwerk sofort reaktivieren, glaubt Schneeweiß: „Dann stehen wir wieder bei den Entscheidern auf der Matte – und natürlich auf der Straße.Beitrag von Marco Puschner vom 25. August 2021 bei nordbayern.de externer Link
  • Freilassungen im TKP/ML-Prozess in München
    „Freilassungen im TKP/ML-Prozess in München“ am 17. Juli 2019 bei der ANF externer Link meldet: „… Im Juni 2019 sind die drei Angeklagten überraschend im Gerichtssaal verhaftet wurden. Der Grund: Verstoß gegen die Auflagen, das Bundesgebiet nicht zu verlassen. Angeblich sollen sie an einem Kongress der TKP/ML in Griechenland teilgenommen haben. Heute musste das Oberlandesgericht München die drei Angeklagten wieder frei lassen. Laut Auskunft der Anwälte basierten die Beschuldigungen auf unbewiesenen Behauptungen, Spekulationen, Verwechslungen und Lügen. Letztlich konnte die Verteidigung diese Widersprüche aufdecken und das Gericht sah sich genötigt, die Haftbefehle wieder außer Vollzug zu setzen. Die Anwälte der Ärztin Banu Büyükavci kritisierten unter anderem, dass sich der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt in ihrer „Beweisführung“ auch auf Berichte des rechten Think Tank „Gatestone Institute“ beziehen und deren „Erkenntnisse“ als „allgemeinkundig“ bewerten. Das Gatestone Institute wird von der Neuen Rechten als vermeintliche Quelle benutzt und zeichnet sich vor allem durch die Verbreitung von Fake News und islamfeindliche Hetze aus. Mehrfach schon wurde von der Verteidigung gerügt, dass sich die Anklage immer wieder auf zweifelhafte Unterlagen stützt: „Nachdem bereits problematische Unterlagen aus der Türkei in das Verfahren eingeführt worden sind, wird jetzt von den Ermittlungsbehörden schon auf ‚Erkenntnisse‘ von rechten Fake-News-Webseiten zurückgegriffen. Das wirft ein erschreckendes Bild auf GBA und BKA…“

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DER REVOLUTIONÄRE KAMPF IST ÜBERALL LEGITIM! WIR SIND AUF DER SEITE DERER, DIE DIE SACHE DER REVOLUTION VERTEIDIGEN! FREIHEIT FÜR DR. BANU BÜYÜKAVCI, DR. SINAN AYDIN, SAMI SOLMAZ UND ALLE ANDEREN POLITISCHEN GEFANGENEN!

Protestplakat gegen die erneuten Verhaftungen im Münchner Kommunistenprozess 8.7.2019Am 15. April 2015 wurden in Komplizenschaft des deutschen Staates mit dem türkischen Staat, zentralisiert in Deutschland 10 Revolutionäre wegen angeblicher Mitgliedschaft in der TKP/ML durch eine internationale Razzia in einer rechtswidrigen und antidemokratischen Form verhaftet. Nach dem Juni 2016 wurden im Oberlandesgericht München 8 von 10 Revolutionäre, die im Rahmen des § 129/b vor Gericht standen, in unterschiedlichen Zeitabständen mit der Bedingung an den Gerichtsprozessen teilzunehmen, bedingt freigelassen. Deniz Pektaş und Müslüm Elma sind während des Gerichtsprozess weiter in Haft.

Doch durch die Hand des deutschen Staates, der Bundesanwaltschaft und dem Landesgericht hat ein erneuter Angriff stattgefunden. Dr. Banu BÜYÜKAVCI, Dr. Sinan AYDIN und Sami SOLMAZ haben am Gerichtsprozess, der am 25.Juni stattgefunden hatte, teilgenommen. Sie hatten sowohl nach ihrer Freilassung, sowie auch vor Gericht auf ihren revolutionären Idealen beharrt und diese niemals verleugnet. Am 25.Juni wurden sie durch den Gerichtssenat allerdings erneut verhaftet. Ihre revolutionäre Haltung und Konsequenz hat den deutschen Imperialismus immens gestört und führte dadurch zu einem Angriff gegen ihre revolutionäre Einstellung. Die Gefangenen werden durch den deutschen Staat in Isolation gehalten und es wird ihnen die volle staatliche und justizielle Rache zuteil.

Wir verurteilen den Angriff auf die 3 Revolutionäre, die erklärten, dass ihr revolutionärer Kampf und ihre Ideale gerecht und legitim sind und dass sie daran festhalten werden. Darüber hinaus erklären wir hiermit auch, dass wir auf der Seite der Revolutionäre sind, die an der Sache der Revolution festhalten.

Diesen Angriff, der vom deutschen Imperialismus unter Komplizenschaft mit dem türkischen faschistischen Staat durchgeführt wurde, sehen wir als einen Angriff gegen unsere revolutionäre Ideale, gegen unsere politischen Grundrechte sowie insgesamt als einen Angriff, der auf unseren Kampf abzielt. Wir erklären hiermit auch, dass wir die drei festgenommenen Revolutionäre unter allen Umständen verteidigen werden.

Wir rufen die revolutionäre und demokratische Öffentlichkeit auf, gegen die Angriffe zu stehen und die gefangengenommenen Revolutionäre zu verteidigen.

FREIHEIT FÜR DR. BANU BÜYÜKAVCI, DR. SINAN AYDIN, SAMI SOLMAZ UND ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!
DER REVOLUTIONÄRE KAMPF IST GERECHT! ER KANN NICHT VERURTEILT WERDEN!
NIEDER MIT DEM IMPERIALISMUS, FASCHISMUS UND ALLEN REAKTIONÄREN!

27. JUNI 2019

BISHERIGE UNTERZEICHNER:

  • AGEB ( AVRUPA GÖCMEN EMEKCILER BIRLIGI )
  • AGEB (Verband der Werktätigen MigrantInnen in Europa)
  • MOR-KIZIL KOLEKTİF (LILA – ROT KOLLEKTIVE)
  • İTİF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in der Schweiz)
  • ATİGF (Föderation der ArbeiterInnen und Jugendlichen aus der Türkei in Österreich)
  • AvEG-Kon (Konföderation der unterdrückten MigrantInnen in Europa)
  • ADHK (Konföderation für Demokratische Rechte in Europa)
  • KON-MED (Konföderation der Gemeinschaften Mesopotamiens in Deutschland)
  • SYKP – Europa ( Partei der Sozialistischen Wiedergründung – Europa)
  • BİR-KAR (Plattform für die Einheit der Arbeiter und Freundschaft der Völker
  • Rot Front Kollektiv
  • Redaktion Klassenstandpunkt
  • PDA (Partei der Arbeit Österreich)
  • KJÖ/KSV (Kommunistische Jugend Österreich/Kommunistischen StudentInnenverband)
  • KOMintern (Kommunistischen Gewerkschaftsinitiative – International)
  • KKP (Kommunistische Partei Kurdistan)
  • ASM (Rat der ExilantInnen in Europa)
  • Mücadele Birliği Platformu – Avrupa (Plattform der Kampfeinheit – Europa)
  • Devrimci Cephe (Revolutionäre Front)

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Protest am OLG München Nymphenburger Str. 16 a, Montag 8. Juli 2019 um 12 Uhr

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=151210
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