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Vernichtende Zwischenbilanz des Gleichstellungsgesetzes in der Schweiz: Die Mehrheit der Unternehmen drückt sich vor der Lohngleichheit
„… Frauen verdienen im Schnitt monatlich noch immer 1354 Franken weniger als Männer, das sind 16,3 Prozent! Darüber hinaus nimmt der unerklärbare Anteil dieser Unterschiede stetig zu. Knapp die Hälfte des Lohnunterschieds, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, ist nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung oder Alter zu erklären. Dieser unerklärbare Anteil war seit Beginn der Analysen im Jahr 2012 noch nie so hoch. Dies, obwohl die Gleichstellung von Mann und Frau seit 1981 in der Bundesverfassung festgeschrieben ist. 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das jegliche Diskriminierung am Arbeitsplatz verbietet und die Chancengleichheit im Erwerbsleben sicherstellen soll…“ Artikel von Anne-Sophie Zbinden in der Unia-Zeitung Work vom 28. März 2025
(„Gleichstellungsgesetz ist und bleibt ein zahnloser Papiertiger“) und mehr daraus/dazu:
- SGB-Verteilungsbericht zeigt: Frauen verdienen in der Schweiz 1354 Franken weniger pro Monat als Männer. Die «unerklärte Lohnlücke» ist so gross wie noch nie
„Frauen verdienen weniger, arbeiten mehr gratis und erhalten deshalb im Alter tiefere Renten. Der SGB-Verteilungsbericht zeigt: Die Lohnlücke ist nicht nur gross, sie lässt sich auch immer schlechter «erklären».
Frauen verdienen in der Schweiz 1354 Franken weniger pro Monat als Männer. Das entspricht einer Lohnlücke von 16,2 Prozent. So steht es in den neusten Zahlen der Lohnstrukturerhebung. Ein Teil davon lässt sich erklären: mit Branche, Ausbildung, Funktion, Alter oder Dienstjahren. Aber eben nur ein Teil. 48,2 Prozent der Lohnlücke bleiben unerklärt. Dieser Anteil war seit Beginn der Analysen im Jahr 2012 noch nie so hoch.
Immer weniger «erklärbar»
Nicht jeder unerklärte Franken lässt sich in jedem Einzelfall einem bestimmten Entscheid im Betrieb zuordnen. Aber im grossen Bild ist die Sache eindeutig: Frauen werden schlechter bezahlt. Nicht nur, weil sie häufiger in schlechter bezahlten Branchen arbeiten, öfter Teilzeit leisten oder seltener in Chefetagen sitzen. Sondern einfach, weil sie keine Männer sind. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man auf das gesamte Erwerbseinkommen schaut. Die AHV-Einkommensstatistik bildet auch die Teilzeitarbeit ab. Sie zeigt: Die Hälfte aller Frauen kommen auf weniger als 5000 Franken im Monat. Ein Viertel liegen unter 3060 Franken. Bei den Männern verdienen die Hälfte mehr als 7000 Franken. (…)
Unter dem Strich fehlen Frauen im Erwerbsleben rund 2000 Franken pro Monat. Rund die Hälfte hängt mit tieferen Arbeitspensen zusammen. Etwa 500 Franken gehen auf tiefere Löhne in typischen Frauenberufen und auf den tieferen Frauenanteil in gutbezahlten Funktionen zurück. Und rund 500 Franken bleiben auch in dieser Rechnung unerklärt.
Das Geschwätz von der «Lifestyle-Teilzeit»
Wenn Frauen häufiger Teilzeit arbeiten, hat das viel mit der Verteilung unbezahlter Arbeit zu tun. Frauen leisten pro Woche im Schnitt 12 Stunden mehr Haus-, Familien- und Care-Arbeit als Männer. Rechnet man bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen, arbeiten Frauen zu 61 Prozent unbezahlt, Männer zu 42 Prozent. Bei Eltern mit Kindern unter sieben Jahren wächst der Unterschied auf 22 unbezahlte Stunden pro Woche.
Das ist keine private Laune einzelner Paare. Auch wenn rechte Parteien und die Arbeitgeberverbände neuerdings mit dem Kampfbegriff «Lifestyle-Teilzeit» hausieren (zum work-Artikel
). Denn wenn die Frau bereits sowieso weniger verdient als der Mann, ist es für viele Familien naheliegend, dass die Frau ihr Pensum reduziert, nicht der Mann. Dies gerade in der Schweiz, wo Kinderbetreuung teuer ist und ein zusätzliches Arbeitspensum rasch von Kita-Kosten aufgefressen wird. So verstärken sich Lohnlücke und Teilzeit gegenseitig. Die Rechnung kommt spätestens bei der Pensionierung. (…)
Das heutige Gleichstellungsgesetz ist ein Papiertiger. Lohnanalysen sind nur für grössere Unternehmen vorgeschrieben. Wirkliche Sanktionen gibt es keine. Für die Gewerkschaften ist klar: Nötig sind eine Pflicht zur Lohnanalyse für alle Unternehmen, nachvollziehbare Kontrollen und wirksame Sanktionen gegen fehlbare Firmen.“ Artikel von Clemens Studer vom 14. Juli 2026 in der work
(Zeitung der unia) - Gleichstellungsgesetz ist und bleibt ein zahnloser Papiertiger
Weiter aus dem Artikel von Anne-Sophie Zbinden in der Unia-Zeitung Work vom 28. März 2025
: „… Bereits 2018 hat das Parlament eine Revision des Gleichstellungsgesetzes beschlossen. Angedacht als bessere Durchsetzung der Lohngleichheit, hat das Parlament das Anliegen derart zerfledert, dass eine zahnlose Mini-Revision herauskam. Die Revision verpflichtet nicht einmal ein Prozent aller Unternehmen zur Lohnanalyse, sieht keine Sanktionen vor und ist auf zwölf Jahre befristet. (…) Das Gesetz verlangt, dass alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohnanalyse durchführen, diese überprüfen lassen und transparent über die Resultate informieren. In der Schweiz gibt es gut 6000 Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden, davon haben sich gerade mal 2404 an der freiwilligen Umfrage beteiligt. Diese Unternehmen beschäftigen rund eine Million Arbeitnehmende. Pikant: Sogar der öffentlichrechtliche Sektor kommt seiner Vorbildfunktion nicht nach. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die öffentlichen Arbeitgeber, die einzelnen Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung zu veröffentlichen. Rund die Hälfte von ihnen haben gar keine Ergebnisse veröffentlicht. Die fehlbaren Unternehmen haben jedoch rein gar nichts zu befürchten. Im Gesetz sind keinerlei Kontrollen oder Sanktionen vorgesehen. Für Unia-Gleichstellungssekretärin Aude Spang ist klar: Das ist skandalös! Der Bericht bestätigt, was wir schon immer gesagt haben: Die Revision ist ungenügend! Sie hat die diskriminierenden Einkommensunterschiede kaum eingedämmt. Deshalb fordert die Unia als Teil der Koalition gegen Lohndiskriminierung:
– Alle Unternehmen sollten regelmässig Lohnanalysen durchführen müssen.
– Es braucht staatliche Kontrollen und wirksame Sanktionen für Betriebe, die bei der Lohndiskriminierung untätig sind.
– Die Resultate der Analyse müssen transparent kommuniziert werden. Dass es dringend griffige Massnahmen für mehr Lohngleichheit braucht, zeigt der Gender Overall Earnings Gap. Dieser beträgt 43,2 Prozent und zeigt damit das wahre Ausmass der Diskriminierung, weil er die Einkommenslücke für das gesamte Erwerbsleben der Frauen berechnet. Und damit auch die Tatsache einbezieht, dass ein Drittel der Frauen Teilzeit arbeiten, um unbezahlte Care-Arbeit leisten zu können…“