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Russisches Berufungsgericht lässt Ausweisung von Ali Feruz nach Usbekistan einstweilen nicht zu

Das Plakat zur Solidarität mit Ali Feruz gegen seine Ausweisung aus Russland nach UsbekistanDer Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat den Antrag des usbekischen Journalisten Ali Feruz auf Revision des Urteils eines Moskauer Gerichts teilweise akzeptiert: Das Moskauer Gericht hatte im November 2017 geurteilt, er halte sich illegal im Lande auf, arbeite illegal und müsse nach Usbekistan ausgewiesen werden – und zusätzlich eine Geldstrafe bezahlen. Feruz hatte dem entgegen gehalten, dass er bei der Novaya Gazeta kein Angestellter mit festem Gehalt sei, also keine illegale Beschäftigung habe, was der Gerichtshof so nachvollzog und einen Revisionsprozess anordnete. In der Meldung „Uzbek Journalist Won’t Be Deported From Russia, For Now“ am 24. Januar 2018 bei Radio Free Europe externer Link wird unterstrichen, dass dieses Berufungsurteil auch Ergebnis einer Kampagne von Unterstützungsgruppen für Feruz war, die öffentlich seine Gefährdung im Falle einer Abschiebung bekannt gemacht hatten – war er doch 2008 aus Usbekistan geflohen, nachdem er in willkürlicher Haft gefoltert worden war. Siehe dazu auch den Verweis auf unseren ersten Beitrag zum Widerstand gegen die Abschiebung nach Usbekistan:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127255
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