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Wiedereinführung von Grenzkontrollen (erstmals 2015): Politik auf dem Rücken von Geflüchteten
Dossier
„Eine Woche nachdem die Bundesregierung Schutzsuchenden aus Ungarn und Österreich die Einreise nach Deutschland gestattet hatte, beschloss sie am Sonntag, weitere Flüchtlinge durch Kontrollen an den deutschen Grenzen zu stoppen – vor allem, um auf EU-Ebene Druck auf andere europäische Staaten auszuüben. Leidtragende davon sind die Flüchtlinge. (…) Für die Betroffenen bedeutet die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen wie vielerorts im Schengen-Raum, dass sie längere und gefährlichere Fluchtwege wählen müssen – unter Zuhilfenahme von Schleppern, die vom Leid der Betroffenen und von den Grenzschließungen profitieren. (…) Dass nun auch Deutschland faktisch das Schengener Abkommen außer Kraft setzt, ist ein fatales Signal für Europa und den Flüchtlingsschutz. Deutschlands Einführung von Grenzkontrollen droht weitere Staaten zu motivieren, ihre Grenzen zu schließen – Österreich zieht bereits nach – und sie setzt die Staaten am Rand Europas unter Druck, noch brutalere Maßnahmen zur Abschottung der Außengrenzen einzusetzen…“ Beitrag von pro Asyl vom 14. September 2015
. Siehe dazu und danach:
- Grenzkontrollen: Europäische Zivilgesellschaft fordert Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Rat für Migration deren Ende und Justizministerin gute Begründung
- Grenzkontrollen und Zurückweisungen: Europäische Zivilgesellschaft fordert Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
„Wegen der stationären Grenzkontrollen und Zurückweisungen muss die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Das fordert PRO ASYL gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Nachbarstaaten Deutschlands. Die Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen EU-Binnengrenzen verstoßen eindeutig gegen europäisches Recht. Zudem drohen Verstöße gegen das Völkerrecht, schreiben zivilgesellschaftliche Organisationen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz sowie die europäische Dachorganisation European Council on Refugees and Exiles (ECRE) in dem heute veröffentlichten offenen Brief an die Europäische Kommission. (…) „Wer solche nationalen Alleingänge zulässt, verletzt die Rechte von Schutzsuchenden und riskiert den Zusammenhalt der Europäischen Union. Die Europäische Union muss beweisen, dass sie die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren stellt. Deshalb appellieren wir heute an die Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten“, so Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die Europäische Kommission, als „Hüterin der Verträge“ entschieden gegen die Missachtung europäischen Rechts vorzugehen und die Einhaltung gemeinsamer Regeln und Werte zu sichern. Nationale Alleingänge, die geltendes EU-Recht missachten, befeuern EU-Skepsis, stärken rechtsextreme Kräfte und tragen zu einer gefährlichen Renationalisierung innerhalb der Union bei. (…) Zum 40-jährigen Bestehen des Schengener Abkommens am Samstag, 14. Juni, machen die unterzeichnenden Organisationen außerdem darauf aufmerksam, dass die Reisefreifreiheit innerhalb des Schengen-Raumes durch Grenzkontrollen ernsthaft bedroht wird. PRO ASYL hat begleitend zu dem offenen Brief heute auch formal Beschwerdewegen der Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen bei der Europäischen Kommission eingereicht.“ Pressemitteilung vom 12. Juni 2025 von Pro Asyl - Rat für Migration: Die Zurückweisung von Schutzsuchenden an Deutschlands Grenzen und die Angriffe auf Gerichte und Menschenrechtsorganisationen müssen beendet werden
„Wie im Wahlkampf angekündigt, hat die Bundesregierung unter dem CSU-Innenminister Dobrindt die Bundespolizei mit der Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Außengrenzen beauftragt. Diese Praxis ist rechtswidrig. Das stellen die Beschlüsse der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts bezüglich der Klagen dreier Schutzsuchender somalischer Herkunft am Grenzübergang Frankfurt/Oder klar. Die Zurückweisungspolitik der Bundesregierung ist nicht mit geltendem Recht vereinbar. Damit bestätigt sich auch, was die überwiegende Mehrheit der Migrationsrechtsexpert:innen schon seit Langem konstatieren: Die Bundesregierung darf sich nicht einfach über geltendes europäisches Recht hinwegsetzen. Gerade in Situationen rechtlicher Unsicherheit ist die Regierung angehalten, besonders abwägend und vorsichtig zu handeln. Stattdessen hält die Bundesregierung an ihrer rechtswidrigen Praxis fest, verteidigt ihren Rechtsbruch medial und führt die Öffentlichkeit in die Irre (…) Die Richter:innen der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts werden öffentlich diffamiert und bedroht. Führende Politiker fordern, die Flüchtlingsschutzorganisation Pro Asyl soll für die Unterstützung der Klagen der drei Somalier:innen durch ihren Rechtshilfefonds kriminalisiert werden. Die demokratische Kontrolle politischer Entscheidungen durch Justiz und Zivilgesellschaft wird damit behindert und delegitimiert. Zudem liefert die Bundesregierung ihre eigenen Bundesbeamt:innen einer unsicheren Rechtssituation aus. Sie verlangt von ihnen die Durchführung rechtswidriger Handlungen, für die die Bundespolizist*innen potentiell individuell belangt werden können. Der Vorstand des Rats für Migration fordert daher die Bundesregierung auf, die Zurückweisungspolitik mit sofortiger Wirkung zu beenden und stellt sich solidarisch an die Seite der Richter:innen der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts und der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl.“ Statement des Rats für Migration vom 10. Juni 2025 - Justizministerin Hubig zu Zurückweisungen an der Grenze: „Dobrindt muss Begründung schnell nachliefern“
“ Zurückweisungen an der Grenze waren rechtswidrig, so das VG Berlin. Dazu müsse sich Innenminister Dobrindt endlich verhalten, findet Ministerkollegin Hubig. Dass man die Zurückweisungen noch irgendwie rechtfertigen kann, bezweifelt sie…“ Meldung vom 13.06.2025 in LTO.de
- Grenzkontrollen und Zurückweisungen: Europäische Zivilgesellschaft fordert Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
- Nach Beschlüssen des VG Berlin: Zurückweisen auch um den Preis der Strafbarkeit? Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten wird abgewiesen…
- Zurückweisungen: »Rechtsbruch mit Vorsatz«. Was tun, wenn sich Regierungsvertreter nicht ans Recht halten?
„…Spätestens wenn weitere Klagen positiv entschieden sind, werden auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt nur noch schwerlich argumentieren können, dass nur Einzelfälle entschieden worden seien. Schon jetzt kritisieren Jurist*innen, dass die Bundesregierung dennoch an den Zurückweisungen festhält. Bijan Moini, Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt im Gespräch mit »nd«, dass die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts »klar über den konkreten Fall hinausreicht«. Wenn Dobrindt und andere sie zum Einzelfall »kleinreden« würden, setzten sie »faktisch kaum erreichbare Voraussetzungen für die eigene Bereitschaft, sich an das Recht zu halten.« Mit deutlichen Folgen, wie Moini sagt: »Das stellt die Gewaltenteilung infrage und ist ein gefährlicher Präzedenzfall in einem besonders sensiblen Rechtsgebiet.«
Noch deutlicher äußert sich Maximilian Pichl, Professor für Soziales Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule RheinMain und Vorsitzender der Vereinigung demokratischer Jurist*innen (VDJ). Zum Berliner Verfahren sagt Pichl, es habe gezeigt, dass die Bundesregierung »kein einziges rechtliches Argument auf ihrer Seite« habe. Dazu, dass die Zurückweisungen fortgesetzt werden, hat Pichl eine klare Einschätzung: »Der Innenminister begeht also einen klaren Rechtsbruch mit Vorsatz.«
Dass Vertreter*innen des Staates Gerichtsurteile nicht umsetzen, ist nicht neu in Deutschland. (…) Der Begriff des Exekutiven Ungehorsamswurde geprägt von Philipp Koepsell, der für seine Promotion Fälle wie die obigen ausgewertet hat. Konsequenzen haben Amtsträger*innen in Deutschland nicht zu fürchten und die verhängten Zwangsgelder wandern oft von einer Haushaltskasse in die andere…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 05.06.2025 in ND online
- „Aus dieser Perspektive könnte man auch die These vertreten: Wilders, Dobrindt, Meloni und Co proben gerade den letzten nationalen Aufstand, bevor 2026 die EU-Kommission überall die Verfahren koordiniert.“ Post von Maximilian Pichl vom 5. Juni 2025 auf bsky
- Nach Beschlüssen des VG Berlin: Zurückweisen auch um den Preis der Strafbarkeit? Warum das für Polizisten und auch [Innenminister Dobrindt] persönlich rechtlich heikel werden kann
„Nur einen Tag nach der Regierungsübernahme am 7. Mai wies Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) die Bundespolizei an, nunmehr die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz (AsylG) anzuwenden. Danach ist einem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Klingt klar und deutlich. Es ist allerdings in der Rechtswissenschaft unbestritten, dass die schon seit 1997 geltenden Vorschriften des Dubliner-Übereinkommens, später durch die Dublin-II- und die Dublin-III-Verordnung ersetzt, grundsätzlich Anwendungsvorrang vor § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG haben. Danach ist bei Einreise aus einem anderen (sicheren) EU-Mitgliedstaat eine Zurückweisung an der Grenze aktuell unzulässig. Stattdessen ist ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats vorgesehen. Aufgrund dieser im Ergebnis klaren Rechtslage ist es keine Überraschung, dass das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in drei Beschlüssen entschieden hat, dass die Zurückweisung von drei Somaliern an der polnischen Grenze rechtswidrig war. Die Bundesrepublik könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die eine solche Notlage begründen könnte, habe weder die Bundesrepublik dargelegt, noch sei sie ersichtlich. (…) Noch am selben Tag an dem die verwaltungsgerichtlichen Beschlüsse bekannt wurden, trat der Bundesinnenminister vor die Hauptstadtpresse und verkündete, es handele sich lediglich um Einzelfallentscheidungen. (…) Gibt es noch rechtliche Spielräume? Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin entfalten bereits jetzt unmittelbare Rechtskraft. (…) Doch neben dieser allgemeinen rechtsstaatlichen Kritik stellt sich die ganz konkrete Frage, welche Konsequenzen das für die Praxis hat, wenn doch die Bundesregierung nicht von ihrem Kurs abweichen will? Es geht um die individuelle Verantwortlichkeit der handelnden Polizisten und anderer Amtsträger – bis hoch zum Minister selbst. Ist es wirklich so, dass Bundespolizeibeamte jetzt “keine juristischen Nachteile fürchten” müssen, wie der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, bei WeltTV selbstbewusst verkündete? Auch das Bundesinnenministerium sieht kein strafrechtliches Problem für die Beamten. (…) Doch entgegen solcher Verlautbarungen spricht einiges dafür, dass Innenminister Dobrindt sich und seine Beamtinnen und Beamten hier in unsicheres Fahrwasser führt: Die Beamtinnen und Beamten des Bundes, hier also insbesondere der Bundespolizei, tragen nach § 63 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (…) Diese Vorschrift führte der Bundesgesetzgeber erstmals Mitte der 1950er Jahre im damaligen Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ein. Sie entstand unter dem historischen Eindruck der im Nationalsozialismus offenbar gewordenen geringen Wehrhaftigkeit des Beamtentums gegen den institutionalisierten Rechtsbruch. So soll sich der Beamte bei rechtswidrigem Handeln nicht auf blinden Befehlsgehorsam berufen können. (…) Nach welchem Tatbestand könnten Beamte, die rechtswidrige Zurückweisungen vornehmen, sich strafbar machen? In Betracht käme insbesondere eine Nötigung im Amt (§ 240 Abs. 1 und 4 Nr. 2 StGB), da bei der Durchsetzung einer rechtswidrigen Zurückweisung in der Regel Menschen mit Gewalt oder zumindest durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gebracht werden. (…) Bleibt schließlich neben der politischen auch nach der rechtlichen Verantwortlichkeit des Bundesinnenministers zu fragen, der am 7. Mai die generelle Weisung zu den fraglichen Zurückweisungen nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG gab. (…) Als Leiter des Bundesinnenministeriums untersteht ihm die Bundespolizei (§ 57 Abs. 2 Satz 1 BPolG). Ein Vorgesetzter, der seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen lässt, hat nach § 357 Abs. 1 StGB die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt. Allerdings wird es beim Bundesinnenminister nichts anderes gelten wie bei allen anderen Vorgesetzten und selbst unmittelbar tätig werdenden Beamten: Spätestens wenn ein zweites oder drittes Gericht Dobrindts Zurückweisungen kassiert hat, ist nicht nur die Mär vom Einzelfall Geschichte, sondern der Minister wird sich auch mit der Frage seiner eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit beschäftigen müssen.“ Gastbeitrag von Patrick Heinemann vom 4. Juni 2025 bei LTO - „Der Chef der Bundespolizei innerhalb der größten deutschen Polizeigewerkschaft #GdP (nicht der rechtsextremen Wendt/Ostermann-Bande!), Andreas #Roßkopf, fordert nicht etwas seine Kollegen auf, sich rechtskonform zu verhalten, sondern er fordert die Politik auf Rechtsverstöße seiner Kollegen im Auftrag der Politik explizit nicht zu sanktionieren.
Unser Rechtsstaat ist wohl mittlerweile vollständig im Arsch.“ Post von P. Dubarry am 04.06.2025 auf bsky– bei https://www.gdp.de
nix gefunden…
- Siehe auch im GEAS-Dossier: Institutionalisierte Solidarität: Wie der neue Solidaritätsmechanismus nationale Alleingänge verhindern könnte
- Zurückweisungen: »Rechtsbruch mit Vorsatz«. Was tun, wenn sich Regierungsvertreter nicht ans Recht halten?
- Dobrindts Zurückweisungspolitik ist rechtswidrig: 3 Geflüchtete gewinnen Eilverfahren – das „Einzelfall“-Gerede der Regierung als Nebelkerze
- VG Berlin fällt erste Eilentscheidungen Zurückweisungen von Asylsuchenden sind unionsrechtswidrig
„… Anspruch auf Dublin-Verfahren – aber nicht auf Einreise
Mit den unanfechtbaren Beschlüssen entsprach das Gericht weitgehend den Ansinnen der Antragsteller, die Durchführung eines Dublin-Verfahrens durch das BAMF zu erzwingen. Auch wenn es sich nur um Eilentscheidungen handelt, äußerte sich das Gericht deutlich zur zentralen Grundfrage: Die Zurückweisungen an der Grenze und ihre Rückführung nach Polen werden „sich in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen“, heißt es in den Entscheidungsgründen.
Zum anderen entsprach das Gericht dem Begehren von ProAsyl, die Unionsrechtwidrigkeit der Zurückweisungen von Asylsuchenden grundsätzlich festzustellen. Zwar hat die 6. Kammer formal nur über drei Einzelfälle entschieden. Jedoch dürften die Ausführungen zur Begründung allgemeingültig sein: Die Zurückweisung von Personen, die an der Grenze ein Asylgesuch äußern, verletzt die Garantie, dass in diesem Staat (wenigstens) ein Dublin-Verfahren durchgeführt werden muss.
Was den genauen Ort dieses Verfahrens angeht, wies das VG Berlin die Anträge der drei Somalier:innen aber teilweise zurück. Die Bundesrepublik wird im Wege der einstweiligen Anordnung nur verpflichtet, die Antragsteller „in den Zuständigkeitsbereich“ der Bundespolizei zu lassen, um das Dublin-Verfahren einzuleiten. Den weitergehenden Anordnungsantrag, die drei Personen nach Deutschland einreisen zu lassen, lehnt das Gericht ab. Ein Anspruch darauf bestehe nicht. Denn nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse…“ Beitrag von Dr. Max Kolter vom 02.06.2025 in LTO.de - Dobrindts Zurückweisungspolitik ist rechtswidrig – drei Geflüchtete gewinnen Eilverfahren gegen Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze
„Eine 16-jährige Geflüchtete aus Somalia hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze gewonnen. Das Gericht stellte klar: Die Zurückweisung der schwer verletzten Jugendlichen war rechtswidrig. Ebenso haben zwei weitere somalische Schutzsuchende, die einer verfolgten Minderheit angehören, ihre Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Alle drei Verfahren werden aus dem Rechtshilfefonds von PRO ASYL unterstützt. „PRO ASYL ist erleichtert, dass das Gericht den Betroffenen zu ihrem Recht verholfen hat. Die europarechtswidrige Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden. Bundesinnenminister Dobrindt hat mit seinem nationalen Alleingang genug Leid für Schutzsuchende verursacht und außenpolitischen Schaden angerichtet“, erklärt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL. (…) PRO ASYL fordert ein sofortiges Ende rechtswidriger Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Zudem braucht es eine umfassende politische Aufarbeitung dieses Falles und ähnlicher Fälle, um systematische Rechtsverstöße und unterlassene Hilfeleistungen künftig zu verhindern.“ Pressemitteilung vom 02.06.2025 - Nach VG-Beschluss zu Zurückweisungen: Das „Einzelfall“-Gerede ist eine Nebelkerze
„Trotz der Entscheidungen des VG Berlin will die Bundesregierung mit Zurückweisungen an der Grenze weitermachen. Die Begründung von Innenminister Dobrindt: Das Gericht habe ja nur Einzelfälle entschieden. Damit liegt er daneben. (…)
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sieht nach der Entscheidung des VG weiterhin Handlungsspielräume. „Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können“, so Merz am Dienstag in Berlin. Andere Politiker aus den Reihen von Union und SPD, darunter Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck, stimmten in Dobrindts Einzelfall-Gerede mit ein. Dabei ist der Einzelfall-Einwand nichtssagend. Egal, ob es um Geld, Waren oder eben um einen Anspruch auf Grenzübertritt geht. Wenn ein Gericht entscheidet, ob einem Kläger ein Anspruch zusteht, geht es immer um Einzelfälle. Die Bindungswirkung eines Urteils betrifft stets nur die beteiligten Parteien. Auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit amtlichen Leitsätzen ist eine Einzelfallentscheidung.
Das Einzelfall-Framing soll die Bedeutung der Entscheidungen des VG Berlin herunterspielen. Doch in Wahrheit verhüllt es, dass das Gericht in der Begründung gerade nicht auf Einzelfälle abgestellt, sondern allgemeine Maßstäbe gesetzt hat. Das Gericht hat den antragstellenden Somaliern nicht aufgrund individueller Fluchtschicksale Recht gegeben, sondern allgemein die Frage beantwortet, ob Deutschland Menschen an einer Binnengrenze ohne Dublin-Prüfung zurückschieben darf. Und es hat dies deshalb verneint, weil EU-Recht dem entgegensteht und die Ausnahme eines „Notstands“ bzw. einer „Notlage“ nach Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht greift. (…)
Die konkreten Beschlüsse des VG Berlin werden umgesetzt. Die Somalier werden nun die Grenze übertreten dürfen, das Prüfverfahren beginnt dann. Formell liegt darin also keine Missachtung der Gerichtsbeschlüsse. Doch wer sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt, nimmt gerichtliche Entscheidungen auch dann ernst, wenn sie über einen konkreten Fall hinausweisen, ohne Bindungswirkung zu entfalten.
Strafrechtliche Konsequenzen denkbar
Weitere Gerichtsverfahren sind absehbar. Betroffene werden die Möglichkeit nutzen, sich juristisch zu wehren, und die Gerichte werden erneut prüfen. Spätestens wenn Dobrindt die zweite oder dritte Niederlage vor einem deutschen VG kassiert, könnte es dann für ihn und auch für Polizeibeamte heikel werden. Denn eine rechtswidrige Zurückweisung kann strafrechtlich relevant sein, etwa den Tatbestand der Nötigung erfüllen…“ Kommentar von Dr. Felix W. Zimmermann vom 03.06.2025 in LTO.de - Erste Pleite für Dobrindt. Gericht: Zurückweisung von Asylsuchenden an Grenze ist rechtswidrig
„Kurz nach seinem Amtsantritt ordnet Innenminister Dobrindt an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Die Regelung ist umstritten. Jetzt kassierte Dobrindt vor Gericht eine seine erste Schlappe. Für Dobrindt kein Grund, die Praxis zu ändern. Es hagelt Kritik…“ Beitrag von Marion van der Kraats, Anne-Béatrice Clasmann und Martina Herzog vom 02.06.2025 im Migazin - „Jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen, an dem Gewerkschaften das Musterremonstrationsschreiben aufsetzen und Rechtsschutz zusichern. Aber bei der #DPolG nicht zu erwarten. Ein Innenminister der Gerichtsurteile missachtet sollte gleich zurücktreten.“ Post von PolizeiGrün e.V. vom 2. Juni 2025 auf bsky
- VG Berlin fällt erste Eilentscheidungen Zurückweisungen von Asylsuchenden sind unionsrechtswidrig
- Grenzkontrollen kosten mehr als 50 Millionen – in einem halben Jahr
„Die Grünen hatten Innenminister Dobrindt einen Fragenkatalog zu den Grenzkontrollen vorgelegt. Viele Fragen beantwortet die Regierung ausweichend oder bittet um Verlängerung. Bei den Kosten gibt es einen ersten Anhaltspunkt…“ Artikel von Jan Sternberg vom 22.05.2025 in RND, siehe auch:
- Brandbrief an Kanzler Merz: Bürgermeister schießen scharf gegen Folgen der Grenzkontrollen
„Seit dem 8. Mai kontrollieren deutsche Bundespolizisten die Grenzen noch schärfer. Die Bürgermeister des Baden-Württembergischen Kehl und des angrenzenden französischen Straßburg kritisieren die Auswirkungen auf Schüler, Pendler, Anwohner und Einzelhandel. Sie schreiben Kanzler Merz einen Brief, wollen aber mehr. Die verschärften Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze seit der Amtsübernahme von Bundeskanzler Friedrich Merz stoßen in der Region zunehmend auf Kritik. Der Kehler Oberbürgermeister Wolfram Britz und seine Straßburger Amtskollegin Jeanne Barseghian appellierten in einem Schreiben an Merz, die Kontrollen auf ein Maß zurückzunehmen, „das einen über mehr als drei Jahrzehnte zusammengewachsenen deutsch-französischen Raum in seinem Alltagsleben nicht beeinträchtigt“. Sie laden Merz zu einem persönlichen Austausch ein…“ Meldung vom 21.05.2025 in n-tv.dezum Brief an Kanzler Merz vom 21. Mai 2025
der Bürgermeister von Straßburg und Kehl
- Brandbrief an Kanzler Merz: Bürgermeister schießen scharf gegen Folgen der Grenzkontrollen
- Wahlkampfversprechen, die eingehalten werden: Grenzabschottung im Alleingang, Rechtsbrüche eingepreist – womöglich auch (personalplanerisch) die Intervention der Gerichte
- Verschärfte Asylpolitik: Eine Show an der Grenze
„Die Union will ihre Wahlkampfversprechen wahr machen und Asylsuchende in großem Stil zurückweisen. Rechtsbrüche sind eingepreist. (…) Diese Zurückweisungen sind vor allem Show, nicht nur wegen der niedrigen Zahlen. Denn wer als Flüchtling ins Nachbarland, etwa nach Österreich, zurückgewiesen wird, probiert es bald erneut, insbesondere an den kaum bewachten grünen Grenzen. Auf die Frage, wie viele Zurückgewiesene später doch noch nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen, geben Innenministerium und Bundespolizei seit Tagen keine Auskunft. Das spricht für sich.
Experten einig, dass gegen EU-Recht verstoßen wird
Aus dem gleichen Grund ist es auch schwierig, zurückgewiesene Flüchtlinge zu finden, die gegen die Verweigerung der Einreise klagen wollen. Warum soll jemand in Polen oder Österreich auf eine deutsche Gerichtsentscheidung warten, wenn er auch über die grüne Grenze einreisen kann? Kläger kann wohl nur jemand sein, dem dieser Weg zu beschwerlich ist, etwa eine Person mit Fußverletzung. Inzwischen hat Pro Asyl tatsächlich einen Kläger gefunden: „Es gibt bereits ein Eilverfahren, das wir unterstützen“, sagte ein Sprecher der Organisation der taz. Näheres zur Person und zur Klage werde man aber erst mitteilen, wenn der Kläger sicher in Deutschland sei. Das kann noch einige Wochen dauern. Die Eilverfahren an deutschen Verwaltungsgerichten sind schwerfällig. (…)
Wartet Dobrindt auf Intervention der Gerichte?
Viel wichtiger ist aber die Frage, ob die Berufung auf Artikel 72 denn tatsächlich trägt. Das letzte Wort hat hier der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Bisher hat er alle Versuche, sich auf die „Notlagenklausel“ zu berufen, abgelehnt. Insbesondere Ungarn hatte dies im Asylrecht bereits mehrfach versucht. Angesichts der aktuell nur noch geringen Asylzugangszahlen ist ein deutscher Erfolg beim EuGH so gut wie ausgeschlossen. Vielleicht wartet Dobrindt auch schon klammheimlich darauf, dass die Gerichte endlich intervenieren. Denn für die Bundespolizist:innen ist Dobrindts Grenzshow ein aufwendiges Manöver. Zusätzlich zu den 11.000 bereits an den deutschen Grenzen eingesetzten Beamt:innen kamen noch einmal 3.000 Polizist:innen hinzu. Gearbeitet wird nun in Zwölfstundenschichten…“ Artikel von Christian Rath vom 16.5.2025 in der taz online - Grenzabschottung im Alleingang
„Berlin verstößt mit der neuen Abschottung der Grenzen für Asylsuchende mutmaßlich gegen internationales Recht und provoziert neue Konflikte mit mehreren Nachbarstaaten von Polen über die Schweiz bis Luxemburg.
Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zur Abschottung der deutschen Grenzen gegen Asylsuchende sind Kritikern zufolge rechtswidrig und rufen zudem Konflikte mit den Nachbarstaaten hervor. Dass es legal sei, Asylsuchende ganz pauschal an einer Einreise zu hindern, wie Berlin es beschlossen hat, das werde sogar in der EU-Kommission infrage gestellt, wird berichtet. Beobachter gehen von Klagen gegen das deutsche Vorgehen vor und halten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Berlin für nicht unwahrscheinlich. Die verschärften Grenzkontrollen, die vergangene Woche eingeführt wurden, um potenzielle Asylsuchende aufzuspüren, stoßen im In- und im Ausland auf Protest. So protestiert etwa der Oberbürgermeister von Kehl, die Kontrollen sabotierten die mühevoll aufgebaute Kooperation mit dem französischen Strasbourg. Dass sie ausgerechnet am 8. Mai beschlossen worden seien, zeuge von bedauerlichem Mangel an politischer Sensibilität. Große Verärgerung äußern die Regierungen mehrerer Nachbarstaaten. Er akzeptiere es nicht, wenn „irgendjemand Migrantengruppen nach Polen“ schicken wolle, warnt Ministerpräsident Donald Tusk. Kanzler Friedrich Merz gibt sich kompromisslos…“ Eigener Bericht vom 12.5.2025 in german-foreign-policy.com
- Verschärfte Asylpolitik: Eine Show an der Grenze
- Rechtswidrige Zurückweisungen – auch von besonders schutzbedürftigen Menschen – sowie Racial Profiling: Der historische Asyl-Rechtsbruch der neuen Regierung
- Zurückweisungen an den Binnengrenzen: PRO ASYL kritisiert Racial Profiling und das Ignorieren von Asylanträgen
„PRO ASYL hat sich an der deutsch-polnischen Grenze ein Bild der Lage verschafft und direkt vor Ort mit Schutzsuchenden gesprochen. Die Beobachtungen sind alarmierend.
Was PRO ASYL-Mitarbeiter*innen gestern an der deutsch-polnischen Grenze miterlebt haben, lässt nichts Gutes für die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde unter der neuen Bundesregierung erwarten. „Rechtswidrige Zurückweisungen – auch von besonders schutzbedürftigen Menschen – sowie Racial Profiling, all das sieht danach aus, dass Menschen der Zugang zum Asylverfahren grundsätzlich verwehrt werden soll. Solche Ansätze kennen wir bisher aus Polen und Ungarn. Es ist ein erschreckendes Alarmzeichen für unsere Demokratie, dass nun auch die neue Bundesregierung in diesen gefährlichen Kanon der Rechtsbrüche einstimmt“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL…“ Pressemitteilung vom 08.05.2025 - Dobrindt lässt Asylsuchende zurückweisen: Die Bundespolizei soll ab sofort fast alle Geflüchteten an den Grenzen abweisen. Das dürfte gegen Europarecht verstoßen – und die Nachbarländer düpieren
„Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen rücksichtslosen neuen Kurs in der Migrationspolitik eingeschlagen. Wenige Stunden nach seinem Amtsantritt kündigte er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Eine mündliche Weisung aus dem Jahr 2015, dies nicht zu tun, werde er nun schriftlich zurücknehmen. Es gehe nicht darum, ab morgen alle zurückzuweisen, sondern darum, „dass wir die Zahlen reduzieren“, erklärte er. Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen würden nicht zurückgewiesen, sagte Dobrindt. Ihm gehe es um ein „Signal in die Welt und nach Europa“, dass sich „die Politik in Deutschland geändert hat“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden: „Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.“ Dobrindt sagte nun: „Wir halten unsere Nachbarn in enger Abstimmung.“ Er selbst und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätten dazu bereits in den vergangenen Tagen Gespräche geführt. Bei seiner ersten Pressekonferenz als Bundesinnenminister wurde Dobrindt vom Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, begleitet.(…) Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig. Einige Experten lesen geltendes EU-Recht so, dass Zurückweisungen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Dies hängt auch damit zusammen, dass Grenzkontrollen praktisch nicht exakt auf der Grenzlinie erfolgen, sondern oft etwas dahinter. Zudem ist eigentlich vorgesehen, dass zumindest ein kurzes Verfahren mit Befragung und erkennungsdienstlicher Behandlung durchgeführt werden muss, um festzustellen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen. So erlaubt Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist – eine sogenannte Notlagenklausel. (…) Ob eine solche Notlage tatsächlich vorliegt und ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmäßig wäre, ist allerdings offen. Die Entscheidung darüber läge letztlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der bisher sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgeht…“ Agenturmeldung vom 7. Mai 2025 in der taz online - Begeht neue Regierung Asyl-Rechtsbruch an deutschen Grenzen? Linkspolitikerin Bünger war vor Ort – und berichtet von Rechtsbrüchen
„Die Frage, wie Grenzkontrollen aussehen sollen, beschäftigt Politiker der Union seit Jahren. Nachdem Merz Kanzler und Dobrindt Innenminister geworden sind, steht der Praxistest an. Linkspolitikerin Bünger war vor Ort – und berichtet von Rechtsbrüchen.
Politiker der Union haben große Erwartungen geweckt, was die Kontrolle der Migration an deutschen Grenzen betrifft. (…) Der CDU-Vorsitzende, Friedrich Merz, hatte angekündigt, als Kanzler am ersten Tag im Amt das Innenministerium anzuweisen, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle illegalen Einreisen zurückzuweisen. Das gelte auch für Menschen mit Schutzanspruch. Er sagte: „Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen.“ Die EU-Asylregeln seien dysfunktional. „Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen“, erklärte Merz. (…) Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, besuchte am Mittwoch die deutsche Grenze in Frankfurt Oder, um sich ein Lagebild zu machen. Sie berichtet von massiven Rechtsverstößen: „Ich habe heute an der deutsch-polnischen Grenze mit mehreren Personen gesprochen, die Asyl beantragen wollten und dennoch von der Bundespolizei zurückgewiesen wurden“, erklärte die Linkspolitikerin. Das sei „Rechtsbruch mit Ansage“, erklärte Bünger weiter. Damit schotte sich Deutschland ab. Die Intensivierung von Kontrollen und Zurückweisung zwinge Asylsuchende dazu, auf gefährlichere Fluchtrouten auszuweichen. „In den letzten Jahren kam es in Grenznähe bereits zu einer Häufung von Verkehrsunfällen mit Fluchtfahrzeugen, bei denen Flüchtende teils schwer verletzt wurden oder sogar tödlich verunglückten. Das wird sich noch verschärfen, wenn die neue Bundesregierung ihre Politik nicht ändert“, warnt die Linkspolitikerin…“ Beitrag von Anne-Béatrice Clasmann und Stella Venohr vom 7. Mai 2025 im MiGAZIN - Siehe zur Migrationspolitik der neuen Koalition v.a. das Dossier Härtere Regeln für Geflüchtete nach jedem migrantischen kriminellen Einzelfall im Wettbewerb von Innenministerium und Opposition
- Zurückweisungen an den Binnengrenzen: PRO ASYL kritisiert Racial Profiling und das Ignorieren von Asylanträgen
- Nazis kapern Merz-Politik: Grenzkontrollen sollen Flüchtlingszahlen halbieren
„Für die geplanten Zurückweisungen Asylsuchender an der Grenze müssten Union und SPD das Gespräch mit den Nachbarländern suchen. CDU-Chef Friedrich Merz will die Zahl der Flüchtlinge damit mehr als halbieren. Derweil kapern Rechtsextremisten das Regierungsprogramm…“ Beitrag vom 14.04.2025 im Migazin - BayVGH zu Schengen: Grenzkontrolle 2022 in einem Zug an der deutsch-österreichischen Grenze war rechtswidrig
„Ein Völkerrechtler klagt erfolgreich gegen die Grenzkontrolle in einem Zug. (…) Eine Kontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze war rechtswidrig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden (Urt. v. 18.03.2025, Az. 10 BV 23.700). Die Entscheidung betrifft konkret eine Personenkontrolle am 11. Juni 2022, nicht die allgemeine Rechtmäßigkeit von Binnengrenzkontrollen. Die Richter betonen aber die Notwendigkeit vom Vorliegen neuer Tatsachen, um Grenzkontrollen im Schengen-Raum zu begründen. Eine bloße Neubewertung einer unveränderten Sachlage genüge nicht, so das Gericht. Bei der damaligen Personenkontrolle war die Bundespolizei an den Völkerrechtler Stefan Salomon geraten. Der ist Junior Professor für Europarecht an der Universität Amsterdam*, zuvor war er Lehrbeauftragter am Institut für Völkerrecht der Universität Graz und Gründer sowie Leiter der dortigen Klinik für Flüchtlingsrecht. Und er war bereits Kläger in einem Verfahren zu Grenzkontrollen in Österreich, das es bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) schaffte. Das Luxemburger Gericht entschied seinerzeit nach einer ähnlichen Maßnahme, dass Grenzkontrollen nicht ohne Weiteres eingeführt und verlängert werden dürfen (Urt. v. 26.04.2022, Rs. C-368/20). Auch gegen die Kontrolle in Deutschland im Juni 2022 ging Salomon dann mit der Fortsetzungsfeststellungsklage vor, vertreten von Christoph Tometten von der Berliner Kanzlei Möckernkiez. Salomon hatte dargelegt, dass er aus beruflichen und privaten Gründen regelmäßig die deutsch-österreichische Grenze überquert – was für die Zulässigkeit der Klagen erheblich war. Denn es bedarf einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Wiederholungsgefahr der Kontrollen. Dies hatte das VG noch verneint, der BayVGH nahm dies nun an. (…) Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte als Vorinstanz die Klage noch als unzulässig abgewiesen, aber die Berufung zum BayVGH zugelassen. Zudem hatte das VG ein umfangreiches obiter dictum verfasst – also Rechtsausführungen, die über die Entscheidung in der Sache hinausgehen. Es machte dabei bereits deutlich, dass es wegen der EuGH-Rechtsprechung davon ausgehe, dass diese Grenzkontrolle bei Salomon gegen Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex (SGK) verstoßen haben.“ Beitrag von Tanja Podolsky vom 18. März 2025 bei LTO(„Grenzkontrolle zu Österreich war rechtswidrig“)
- Schlappe für Österreich: EuGH: Grenzkontrollen wegen „Flüchtlingen“ waren rechtswidrig – EuGH-Urteil betrifft auch Deutschland
- Schlappe für Österreich: EuGH: Grenzkontrollen wegen „Flüchtlingen“ waren rechtswidrig
„Liegt eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung vor, dürfen EU-Länder Grenzkontrollen durchführen. Österreich hatte Kontrollen im Zuge der Fluchtbewegungen 2015 eingeführt und diese mehrfach verlängert – zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschied. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Voraussetzungen geklärt, unter denen ein EU-Land an der Grenze zu einem anderen EU-Land Grenzkontrollen durchführen darf. Mit dem Urteil vom Dienstagstärkte der EuGH in Luxemburg einem Bürger den Rücken, der 2019 zwei Mal an Österreichs Grenze zu Slowenien kontrolliert wurde. Er weigerte sich, seinen Pass vorzuzeigen und wurde zu 36 Euro Geldbuße verurteilt. (AZ: C-368/20 und C-369/20)
Der Mann meinte, die Kontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex. Der EuGH erklärte nun, dass ein EU-Land dem Kodex zufolge Kontrollen an EU-Binnengrenzen für höchstens sechs Monate einführen könne. Voraussetzung dafür sei eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Daneben könne der Rat der EU bei außergewöhnlichen Umständen, die das Funktionieren des Schengen-Raums gefährdeten, einem oder mehreren EU-Staaten Kontrollen von bis zu zwei Jahren Dauer empfehlen…“ Meldung vom 26.04.2022 beim Migazin - EuGH-Urteil betrifft auch Deutschland: Grenzkontrollen wohl rechtswidrig
„Kontrollen an Österreichs Grenzen sind europarechtswidrig. Gleiches dürfte für Deutschland gelten. Verlängert wurden die Kontrollen hier trotzdem. Die während der großen Flüchtlingsbewegung 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen dürften europarechtswidrig sein. Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil vom Dienstag darauf hin, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit“ verlängern dürfen. „Im vorliegenden Fall scheint Österreich (…) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt.“ Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20). Die deutsche Bundesregierung habe das Urteil zur Kenntnis genommen, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. „Die Auswertung und Prüfung etwaiger Auswirkungen auf die von Deutschland angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze dauert an.“…“ Meldung vom 27. 4. 2022 in der taz online - Fortgesetzte Grenzkontrollen: rechtswidrige Zurückweisung von Geflüchteten
„Die Verlängerung der Grenzkontrollen durch das Bundesinnenministerium ist ein Affront gegenüber dem Europäischen Gerichtshof und ein beunruhigendes Signal für die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Von der Entscheidung dürften vor allem geflüchtete Menschen betroffen sein. Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Bundesinnenministerin die Kontrollen an der Grenze zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert hat. Laut einem Sprecher des BMI sei dies der EU-Kommission in einem Schreiben vom 14. April mitgeteilt worden. „Dass dies einen Tag nach einem Urteil des EuGH zum selben Thema verkündet wird, in dem die Richter eine anlasslose Verlängerung als europarechtswidrig einstufen, offenbart eine erschreckende Ignoranz gegenüber dem geltenden Recht seitens des Bundesinnenministeriums“, empört sich Peter von Auer, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL. „Spätestens jetzt nach dem Urteil muss Bundesinnenministerin Faeser umsteuern und die Verlängerung der Grenzkontrollen zurücknehmen.“ (…) PRO ASYL erwartet von den Koalitionspartnern, dass sie sich für eine unbedingte Anerkennung des EuGH-Urteils und eine sofortige Beendigung der Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen einsetzen.“ Pressemitteilung vom 28.04.2022 von Pro Asyl
- Schlappe für Österreich: EuGH: Grenzkontrollen wegen „Flüchtlingen“ waren rechtswidrig
- Deutsch-österreichische Grenze: Deutschland verwehrt immer mehr Flüchtlingen die Einreise
„… Die Linke-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hatte bei der Bundesregierung nach den aktuellen Flüchtlingszahlen gefragt. Die Antwort des Bundesinnenministeriums: In den ersten sechs Monaten dieses Jahres verweigerten deutsche Behörden 13.324 Menschen entweder an der deutschen Grenze oder an Flughäfen die Einreise. Trotz wesentlich weniger Flüchtlinge, die es überhaupt bis zur deutschen Grenze schaffen, wurden damit bereits im ersten Halbjahr 2016 50 Prozent mehr Menschen abgewiesen als im Jahr zuvor. Damals wurden 8.913 Schutzsuchende zurückgeschickt. Betroffen sind vor allem jene Menschen, die versuchten, über die deutsch-österreichische Grenze in der Bundesrepublik einzureisen. Als die Zahl Schutz suchender Menschen im vergangenen September auf einige tausend pro Tag anstieg, hatte dort die Bundesregierung wieder Grenzkontrollen eingeführt. 10.629 Menschen wurden hier im ersten Halbjahr abgewiesen. Laut Innenministerium handelte es sich bei rund einem Viertel der Abgewiesenen um Afghanen, gefolgt von Syrern und Irakern. Nicht nur die Zahl von Abweisungen ist laut Bundesinnenministerium gestiegen. Aus der Antwort geht auch hervor, dass mehr Flüchtlinge denn je abgeschoben werden: 13.743 waren es im ersten Halbjahr 2016. Im gesamten Jahr 2015 wurden 20.888 Menschen aus der Bundesrepublik abgeschoben. Im Jahr 2014 lag die Zahl noch bei 10.884. Die meisten von ihnen (75 Prozent) landen in Ländern des Westbalkans wie Albanien, Kosovo und Montenegro…“ Beitrag von Fabian Köhler bei telepolis vom 09.08.2016. Siehe dazu Pressemeldung vom 9. August 2016 sowie Anfrage und Antwort zum Download bei Ulla Jelpke
- Links blinken, rechts fahren
„Die EU-Kommission wollte die Grenzkontrollen im Mai beenden. Doch nun hat es sich Berlin – das freie Fahrt für freie Lkw gefordert hatte – anders überlegt: Die Kontrollen bleiben, auch wenn es nichts zu kontrollieren gibt! Schließlich kommen schon lange keine Flüchtlinge mehr über die Balkanroute nach Österreich, Deutschland oder Schweden – wie noch im letzten Herbst, als die Kontrollen eingeführt wurden. Doch das ist nicht der einzige Widerspruch…“ Kommentar vom 2. Mai 2016 von und bei Eric Bonse - Österreichs Regierung erklärt den Krieg: Soldaten am Brenner gegen Flüchtlinge – Proteste auch
Der neueste Coup der Stahlhelm – Sozialdemokraten: „Österreich will seine Grenze künftig auch mit Soldaten schützen. Der Wiener Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) sagte der Zeitung »Die Welt« (Samstag): »Da die EU-Außengrenzen derzeit noch nicht effektiv geschützt werden, wird Österreich in Kürze strikte Grenzkontrollen hochziehen. Das bedeutet massive Grenzkontrollen am Brenner, auch mit Soldaten.«“ – aus der Meldung „Österreich will Flüchtlinge mit Soldaten abschrecken“ am 02. April 2016 in neues Deutschland online
, worin der gar nicht kalte Krieger auch noch androht: „Der Schutz der EU-Außengrenzen müsse künftig in den Fokus der europäischen Sicherheitspolitik rücken, forderte Doskozil“. Siehe dazu auch zwei aktuelle Meldungen zum Aufmarsch am Brenner:
- „Hunderte protestieren gegen EU-Asylpolitik“ am 03. April 2016 bei n-tv
, worin berichtet wird: „Bei Protesten an der österreichisch-italienischen Grenze gegen Grenzschließungen in Europa ist es zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Mehrere hundert Demonstranten – rund 500 laut Polizei und 1000 nach Angaben der Organisatoren – versammelten sich am Brenner-Übergang, um gegen eine restriktive EU-Asyl- und Flüchtlingspolitik zu protestieren“
– wären die Soldaten von General Doskozil schon da gewesen… - „Aktivisten protestieren am Brenner gegen Grenzschließungen“ am 03. April 2016 in neues deutschland
, worin berichtet wird: „Am Sonntagnachmittag setzten sich nach Schätzungen rund 1000 Menschen in Richtung Österreich in Bewegung. Die italienische Polizei ließ sie gewähren, während auf verschiedenen Bildern zu sehen war, dass Polizisten auf österreichischer Seite Straßen mit Fahrzeugen und Polizisten blockierten“
- „Hunderte protestieren gegen EU-Asylpolitik“ am 03. April 2016 bei n-tv
- Balkanstaaten riegeln ab/ Don’t touch my Schengen?
Materialsammlung vom 26. Februar 2016 - Massive Grenzkontrollen sind illegal
EU hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen übermäßiger Grenzkontrollen eröffnet / 2,3 Millionen Kontrollen im grenznahen Raum im Jahr 2014. Beitrag des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 10. Juli 2015. Aus dem Text: „… Die bayerische Staatsregierung beklagt seit Monaten, dass die Zahl der Flüchtlinge in Bayern rapide zugenommen hat. (…) Doch die Staatsregierung verschärft die Probleme bei der Unterbringung mutwillig selbst. Denn die Fluchtrouten führen von Italien und Ungarn über Österreich durch Bayern hindurch, Bundespolizei und bayerische Landespolizei kontrollieren die Grenzen jedoch umfassend und beenden so die Flucht vorzeitig an (Bus-)Bahnhöfen, Raststätten oder in Zügen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF), die zum größten Teil Verwandte in Deutschland oder anderen EU-Ländern haben und zu ihnen unterwegs sind. Sie werden jedoch in Passau, Rosenheim oder München aufgegriffen und müssen dort in Obhut genommen werden. Bayern schafft sich so erst die UMF, die keine wären, wenn sie bei ihren Verwandten ankämen. (…) Deutschland ist einer der wenigen EU-Staaten, die die Dublin-Verordnung noch ernst nehmen. Die meisten anderen EU-Staaten registrieren nur noch die Flüchtlinge, die registriert werden wollen. (…) Die bayerische Staatsregierung begründet ihr Handeln mit der Dublin-Verordnung: man sei gezwungen, die Flüchtlinge zu kontrollieren. Dies ist nicht richtig. Tatsächlich verstößt Deutschland aufgrund der intensiven Grenzkontrollen gegen die europäische Freizügigkeit, eine der Grundfesten der Europäischen Union. Im Jahr 2014 führte allein die Bundespolizei über 2,3 Millionen Kontrollen im grenznahen Raum durch, im Jahr 2015 dürften es deutlich mehr werden. Die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet…„
Siehe auch:
- „Menschenfeindlicher Unsinn“: Seehofer will „Erstprüfung“ von Asylanträgen an EU-Außengrenzen
- Fähren statt Frontex! Bleiberecht statt Grenzkontrollen! Flüchtlingshilfe aus den Gewinnen der Rüstungskonzerne bezahlen!
- EU: Neue Grenzschutztruppe mit Drohnen, verstärkte Grenzkontrollen mit biometrischer Identifikation
- [EU-Gipfel Februar 2016] Die Ära der Mauern
- Como: Italienisch-schweizerische Flüchtlingspolitik