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Schnellverfahren, Schnellgerichte, Schnellabschiebungen: Die österreichische Anti-Flüchtlingspolitik oder: Die Schnellabschaffung der Verfassung…

Not welcome: Flüchtlinge auf dem Wiener Bahnhof im März 2016Auf Basis des in Auftrag gegebenen juristischen Gutachtens zur im Januar beschlossenen Obergrenze hat Österreichs Regierung am Mittwoch eine weitere Verschärfung des Asylgesetzes präsentiert. Demnach sollen nur noch Personen zum Verfahren zugelassen werden, die aufgrund des Rechts auf Familienleben (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) darauf Anspruch haben, also schon über nahe Angehörige in Österreich verfügen. Weiter sollen Gesuche von Personen akzeptiert werden, denen bei Rückweisung in ein Nachbarland unmenschliche Behandlung oder der Tod drohen würde. Alle anderen Asylsuchenden sollen in das Nachbarland zurückgewiesen werden, aus dem sie gekommen sind. Ob die Voraussetzungen für ein Verfahren in Österreich gegeben sind, soll künftig in Schnellverfahren an der Grenze geprüft werden. Dazu werden Registrierzentren errichtet, in denen die Asylbewerber bis zu 120 Stunden festgehalten werden können“ – aus dem Artikel „Österreich schränkt das Asylrecht drastisch ein“ von Meret Bauman am 30. März 2016 in der NZZ externer Link, worin auch noch berichtet wird, dass als offizielle Ausrede für den Verfassungsbruch die Leitlinien der EU herbei gezerrt werden. Siehe dazu auch weitere aktuelle Beiträge und ein Rätsel:

  • „Österreich will über Asyl binnen Stunden entscheiden“  am 30. März 2016 in neues deutschland externer Link ist eine Meldung über diese Politik, worin berichtet wird: „Österreich kann an seiner strikten Obergrenze bei Asylanträgen nicht unverändert festhalten, weil sie eventuell nicht völkerrechtskonform ist. Das geht nach den Worten von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Regierung selbst in Auftrag gegeben hatte. »Das Gutachten zeigt, dass eine strikte zahlenmäßige Begrenzung völkerrechtlich möglicherweise schwierig ist«, sagte Doskozil am Mittwoch in Wien. Zugleich weise es aber auf Handlungsspielräume hin, die rechtlich korrekt zu einer Minimierung der Zahl der Asylanträge führen könnten. Entsprechende Änderungen des Verfahrens wolle die Regierung im Laufe des Tages im Detail vorstellen
  • „Österreich: Asylanträge nur mehr in Ausnahmefällen zulassen“ von Thomas Pany am 30. März 2016 bei  telepolis externer Link berichtet zu den ominösen Rechtsgutachten“ Das lange erwartete und von der Regierung georderte Gutachten der Jura-Professoren Walter Obwexer und Bernd-Christian Funk stellt fest, dass die Richtwerte bzw. Obergrenzen als fixe Zahl ins Gesetz gegossen rechtlich nicht zulässig sind, aber es hat der Wiener Regierung offensichtlich eine Brücke gebaut. Die Gutachten hätten laut Bundeskanzler Werner Faymann ergeben, „dass es natürlich rechtliche Möglichkeiten gibt, die verschiedenste Gestaltungsspielräume erlauben“.  Zum Beispiel über den Artikel 72 des EU-Vertrages, in dem es um „Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ geht. Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Doskozil berufen auf diesen Artikel, der ein Abweichen von EU-Asylregeln erlaube
  • Anstatt eines Kommentars: LabourNet Germany fragt seine Leserinnen und Leser: Wer hat wann die folgende Entschließung verabschiedet? (Kleine Hilfestellung: Sicher nicht von der SPÖ, SPD oder so, aber, vielleicht…)
    Die Ein- und Auswanderung der Arbeiter sind vom Wesen des Kapitalismus ebenso unzertrennliche Erscheinungen wie die Arbeitslosigkeit, Überproduktion und Unterkonsum der Arbeiter. Sie sind oft ein Mittel, den Anteil der Arbeiter an der Arbeitsproduktion herabzusetzen und nehmen zeitweise durch politische, religiöse und nationale Verfolgungen anormale Dimensionen an.
    Der Kongress vermag ein Mittel zur Abhilfe der von der Aus- und Einwanderung für die Arbeiterschaft etwa drohenden Folgen nicht in irgendwelchen ökonomischen oder politischen Ausnahmemaßregeln zu erblicken, da diese fruchtlos und ihrem Wesen nach reaktionär sind, also insbesondere nicht in einer Beschränkung der Freizügigkeit und in einem Ausschluß fremder Nationalitäten oder Rassen.“
    Tja, das mit der Rasse mal dahingestellt, immerhin. Der Gewinn: Ein Nachmittag mit Werner Faymann oder sonstigen SympathieträgerInnen
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=95819
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