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WIR SIND ALLE ANTIFA GRAZ 2025

Dossier

WIR SIND ALLE ANTIFA GRAZ 2025In Graz (Österreich) sind gerade sieben Antifas von massiven Repressionen betroffen. Seit Ende Jänner finden überzogene Ermittlungen gegen 7 Antifaschist:innen statt, denen vorgeworfen wird, am Rande des deutsch-nationalen und FPÖ-nahen Akademikerballs einem Burschenschafter die Mütze geklaut zu haben. Wir wollen hier eine kurze Chronologie der Ereignisse darlegen und auf die politische Dimension der absurden Vorwürfe und Ermittlungen eingehen. Seit einigen Wochen ermittelt nun der Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft Graz aufgrund des Vorwurfs des „Schweren Raubes“ nach Paragraph § 143 StGB. Dieser Paragraph wird sonst bei bewaffneten Raubüberfällen oder in Kontexten der organisierten Kriminalität verwendet, ist hier also komplett überzogen. Bei Verurteilung drohen den Beschuldigten zwischen 5 und 15 Jahren Haft. Der Paragraph setzt allerdings die Existenz einer kriminellen Vereinigung voraus. In dem aktuellen Fall wird diese konstruiert, um mit diesem Paragraphen überhaupt ermitteln zu können. Eine absurde Taktik, die allein dazu dient, Personen einzuschüchtern, Strukturen auszuleuchten und willkürlich Repression gegen Antifaschist:innen zu ermöglichen…“ Umfangreiche Chronologie der Ereignisse von wirsindalleantifa_graz25 am 29.03.2025 auf indymedia.de externer Link samt Spendenkonto und mehr dazu:

  • AntifaGraz25-Prozess: Gericht beantragt nach den ersten 2 Prozesstagen – mangels Beweisen – weitere Gutachten, nächster Termin voraussichtlich im März New
    • Couleur-Kappen-Raub nach Akademikerball: Prozess in Graz begonnen
      Mehrere Angeklagte, die einem Besucher die Burschenschafter-Kappe weggenommen haben sollen, sind ab Mittwoch vor Gericht
      Graz – Sieben Angeklagte sind ab Mittwoch in Graz wegen schweren Raubes vor einem Schöffensenat gestanden. Sie sollen im Jänner 2025 nach dem Akademikerball einem Besucher die Burschenschafter-Kappe weggenommen haben. Der Mann stürzte und wurde schwer verletzt. Die Beschuldigten, die der Antifa-Szene angehören sollen, leugneten bisher jede gewaltsame Wegnahme der Kappe. Um die genaue Beteiligung der sieben Personen zu klären, wurden zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. (…)
      Gefüllter Saal
      „Hier geht es nicht um die Gesinnung der Angeklagten, es geht nur um eine Wegnahme“, betonte die Staatsanwältin zu Beginn. Dass die politische Seite nicht ganz ausgeblendet werden konnte, zeigte schon das große Polizeiaufgebot beim Prozess. Der Saal war bis zum letzten Platz mit Zuhörern gefüllt, die offenbar aus Sympathie zu den Angeklagten erschienen waren. „Dass das Motiv politisch war, mag sein, hat hier aber keine Relevanz“, mahnte die Anklägerin. (…)
      „Beim Ermittlungsverfahren schien es sehr wohl um Gesinnung zu gehen“, war eine der Verteidigerinnen überzeugt. Immerhin habe es Hausdurchsuchungen, Handyauswertungen und internationale Haftbefehle gegen die Verdächtigen gegeben. Die Staatsanwältin erklärte das Vorgehen damit, dass man zunächst nicht gewusst habe, ob nicht Anschläge geplant seien. Dass ihre Mandanten „sich einer bestimmten Gesinnung entgegenstellen“, sah die Anwältin als gegeben an, die Anklage bezeichnete sie als „etwas kreativ“.
      ..“ APA-Meldung vom 7.1.2026 auf derStandard.at externer Link
    • Recap vom #antifagraz25-Prozess
      Erster Prozesstag (07.01.2026):
      Am ersten Prozesstag wurden alle 7 beschuldigten Antifaschist*innen einvernommen, 4 davon haben eine Prozesserklärung verlesen. Es wurden die drei Beweisvideos gezeigt, auf denen nur zu erkennen ist, dass die Angeklagten auf der Straße unterwegs waren. Auf den Videos ist weder ein Tathergang zu beobachten, noch bekräftigen sie den Vorwurf des „Schweren Raubes“.
      Es gibt also bis jetzt keine Beweise, dass der Tatbestand erfüllt wird. Sogar die Richterin hat gestern gesagt, dass sie außer den drei Videos und der Aussage des Geschädigten leider keine weiteren Beweise haben. Die Staatsanwältin hat selbst in ihrem Eingangsplädoyer in Frage gestellt, ob es sich überhaupt um einen „Schweren Raub“ handelt. #justizfails (…)
      Zweiter Prozesstag (08.01.2026):
      Gestern, am 8. Jänner, fand in Graz der zweite Prozesstag gegen die 7. Antifaschist*innen statt, die wegen „Schweren Raubes“ angeklagt sind. Auch am zweiten Tag haben wir uns gefragt, wie es mit dieser Beweislage überhaupt möglich war, so ein enormes Repressionsaufgebot zu veranstalten und 7 Personen mit 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe zu drohen. Es wurden mehrere Zeug*innen, der Geschädigte und ein Gutachter befragt. Der Geschädigte konnte nicht sagen, ob er von einem*r der Antifaschist*innen überhaupt berührt wurde oder warum er gefallen ist. Er hatte außer seiner Frau niemanden anderen auf der Straße gesehen. Auch sie hat nicht gesehen wie und ob ihr Mann überhaupt berührt wurde. Sie hat nur gesehen, dass er auf den Boden gefallen ist. (…)
      Außerdem wurde ein Gutachter befragt, der analysieren sollte, wie der Geschädigte verletzt wurde und wie es passieren konnte, dass dieser sich mehrere Rippen brach. Dafür wurden mehrere Möglichkeiten geschildert. Auch, dass die Verletzungen von einem Sturz auf den Boden verursacht werden konnten, unabhängig von einer Fremdeinwirkung. Um das aber nochmals näher zu klären, wurde gestern noch ein gerichtsmedizinisches Gutachten beantragt.
      Zudem sollen die Videos nochmal vergrößert und sogar mit Hilfe von KI bearbeitet werden.
      Die Richterin brachte gestern auch ein, dass sie ebenfalls prüfen werden, ob andere Paragraphen zutreffen, wie z.B. „Schwere Körperverletzung“ oder „Diebstahl“, sollten sie feststellen, dass der Tatbestand des „Schweren Raubes“ nicht erfüllt sei. Der nächste Termin wird voraussichtlich im März stattfinden
      …“ Bericht von und bei der Gruppe für organisierten Antifaschismus [wien] vom 9.1.2026 externer Link
  • AntifaGraz25-Prozess ab 7. Januar 2026: Antifaschist*innen in Österreich drohen 15 Jahre Haft
    Eine verlorene Burschenschaftsmütze, ein Staatsschutzverfahren, bis zu 15 Jahre Haft: Der AntifaGraz25-Prozess steht für die gezielte Kriminalisierung antifaschistischer Politik in Österreich – und darüber hinaus.
    Auch in Österreich haben die Repressionsbehörden Antifaschismus als Hauptfeind ausgemacht: Vor dem Grazer Landesgericht für Strafsachen beginnt am 7. Januar 2026 der sog. AntifaGraz25-Prozess, in dem sieben Aktivist*innen wegen „schweren Raubes“ und „krimineller Vereinigung“ angeklagt sind. Banaler Anlass ist eine verloren gegangene Burschenschaftsmütze, deren Besitzer zu Boden fiel. Im Urteil, das vermutlich am 9. Januar verkündet wird, drohen bis zu 15 Jahre Haft.
    Hintergrund sind die antifaschistischen Proteste gegen den Grazer Akademikerball Ende Januar 2025, bei dem sich völkische Burschenschaften mit Mitgliedern der rechten „Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ), der Identitären Bewegung und anderen faschistischen Akteur*innen vernetzen. Einem FPÖ-Funktionär und Mitglied der deutsch-nationalen Burschenschaft »Marcho Teutonia Graz« kam auf dem Nachhauseweg seine Couleur-Mütze abhanden. Zudem stürzte er und verletzte sich dabei. (…)
    Ermittelte die Polizei anfangs noch wegen „Diebstahls“ und „Körperverletzung“, forderten bald FPÖ-Spitzenpolitiker und Burschenschaftsmitglieder verschärfte Repression ein. Daraufhin übernahm das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) und erhob den Vorwurf des „schweren Raubes“ – einen der schwersten Vorwürfe des österreichischen Strafgesetzbuchs, bei dem bis zu 15 Jahre Haft drohen. Zusätzlich konstruierte das LSE eine „kriminelle Vereinigung“ und konnte dadurch die Zahl der Beschuldigten auf sieben erhöhen. (…)
    Sowohl bei den Durchsuchungen als auch in den Verhören wurde klar, dass es nicht um die verschwundene Burschenschaftsmütze geht, sondern um die Durchleuchtung der antifaschistischen Strukturen in Graz und der ganzen Steiermark. Die vermisste Kappe wurde bis heute nicht gefunden und auch ansonsten gibt es keine Beweise.
    Das hindert die Justiz aber nicht daran, den Prozess wegen »schweren Raubes« zu führen: Ab 7. Januar 2026 stehen die sieben Antifaschist*innen vor dem Grazer Landesgericht für Strafsachen. Beginn der Verhandlung, für die österreichische Solidaritätsgruppen zu Prozessbegleitung und Kundgebungen aufrufen, ist jeweils um 9.30 Uhr. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt und soll am 9. Januar 2026 mit dem Urteil enden.
    „Der AntifaGraz25-Prozess ist ein typisches Beispiel dafür, wie Ermittlungsorgane und Justiz die absurdesten Konstruktionen bemühen, um antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Das gilt in Österreich ebenso wie hierzulande“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Ganz offensichtlich soll an den sieben Aktivist*innen ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die gesamte Bewegung einzuschüchtern.“ Abschließend ergänzte er: „Unsere Solidarität gilt den angeklagten Antifaschist*innen: Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens!“
    Pressemitteilung vom 05.01.2026 vom Bundesvorstand Rote Hilfe e. V. externer Link, siehe auch:

    • Graz7 goes Arena Wien!!
      Am Freitag den 9.1.2026 feiern wir eine Soli-Party für die 7 Antifas in Graz. Der Rechtsruck schreitet voran. Die Razzia am Peršmanhof ist nur das jüngste Beispiel für die zunehmende Kriminalisierung von Antifaschismus. In Graz sind gerade sieben Antifas (die Graz 7 – G7) von massiven Repressionen betroffen. Seit Ende Jänner finden massiv überzogene Ermittlungen gegen sieben Antifaschist:innen statt, denen vorgeworfenwird, am Rande des deutschnationalen und FPÖ-nahen Akademikerballs einem Burschenschafter die Kappe geklaut zu haben. Seit Monaten ermitteln nun der Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft Graz aufgrund des Vorwurfs des „Schweren Raubes“ nach Paragraph § 143 StGB. Dieser Paragraph wird sonst bei bewaffneten Raubüberfällen oder in Kontexten der organisierten Kriminalität verwendet – bei Verurteilung drohen den Beschuldigten zwischen 5 und 15 Jahren Haft. Die Repressionsmaßnahmensind völlig überzogen und politisch motiviert – Antifaschist:innen werden verfolgt und eingeschüchtert. Wir brauchen Geld, um Anwält*innen,Therapeut*innen und alles was bei Antirepressionsarbeit an Kosten aufkommt zu bezahlen. Antifa ist notwendig wie schon lange nicht mehr -und kostet Geld. Also kommt alle vorbei, packt eure Genossis ein und habt mit uns eine gute Zeit!...“ Einladung bei Arena Wien externer Link
  • Österreich: In großen Schritten zum autoritären Polizeistaat
    Wie aus dem Nichts wache ich auf, mein Herz rast, ich versuche mich zu orientieren. Der Wecker zeigt 05:00 Uhr und ich merke, dass meine Mitbewohner*in nachhause gekommen ist. Ihr Schlüsselbund hat mich aufwachen lassen. Kurze Zeit später kehrt in unserer Wohnung in Graz wieder Ruhe ein, doch mein Kopf fängt an zu arbeiten. Einschlafen kann ich nicht mehr. Mich beschäftigt, was vor einigen Wochen in meiner WG passierte, mich quälen die Gedanken und ich werde panisch. Denn ich erlebe gerade, was es bedeutet, wenn (Neo)Faschist*innen in den Parlamenten sitzen und sich eine Staatsanwaltschaft (StA) politisch instrumentalisieren lässt. Österreich bewegt sich in großen Schritten auf einen autoritären Polizeistaat zu und ich bin live dabei…“ Einleitung zum Beitrag von Soligruppe Antifa Graz 2025 in Antifainfoblatt vom 16.11.2025 externer Link

    • Nachtrag AIB: „Stand September 2025 sind die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft hat nun tatsächlich gegen alle sieben Personen Anklage wegen schweren Raubes erhoben. Alle sieben Personen haben Anwält*innen und bereiten sich auf den anstehenden Prozess vor. Wann der Prozess stattfinden wird, ist derzeit noch nicht absehbar.“
    • Grazer Antifa-Prozess: »Ziel ist die maximale Einschüchterung«
      Österreich: Anklage gegen Grazer Antifaschisten wegen gestohlener Mütze von Burschenschafter. Ein Gespräch mit Florian Dablander…“ Interview von Silke Makowski in der jungen Welt vom 23.10.2025 externer Link mit dem Rechtsanwaltsanwärter in der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Zanger, der in einem Strafverfahren fünf Antifaschisten in Graz vertritt 
  • AntifaGraz25: „Kriminelle Vereinigung“ und „schwerer Raub“
    Im österreichischen Graz drehen die Repressionsorgane derzeit völlig frei und ermitteln seit Anfang 2025 mit absurden Konstrukten gegen sieben Aktivist*innen. In diesem sog. AntifaGraz25-Verfahren drohen bis zu 15 Jahre Haft.
    Am 25. Januar 2025 fand in Graz der Akademikerball statt – ein rechtsextremes Vernetzungstreffen, bei dem Burschenschafter, Identitäre und FPÖ zusammenkommen. Wie jedes Jahr wurde der Ball von einer antifaschistischen Gegendemonstration begleitet. In derselben Nacht kam einem FPÖ-Funktionär und Mitglied der deutsch-nationalen Burschenschaft Marcho Teutonia Graz seine Couleur-Mütze abhanden. Zudem stürzte der mutmaßlich sturzbetrunkene „Alte Herr“ und verletzte sich.
    In der Folge begann die Polizei öffentlich nach einer beschuldigten Person zu fahnden. Lautete der Vorwurf anfangs noch „Diebstahl“ und „Körperverletzung“, so schaltete sich bald das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ein und ermittelte wegen „schweren Raubes“. Dabei handelt es sich um einen der schwersten Vorwürfe des österreichischen Strafgesetzbuchs: Bei einer Verurteilung drohen den Betroffenen bis zu 15 Jahre Haft. Zudem konstruierten die Ermittlungsorgane eine „kriminelle Vereinigung“ nach § 278 des österreichischen StGB und erweiterten die Zahl der Beschuldigten plötzlich auf sieben. Ähnlich wie der hiesige § 129 öffnet der Vereinigungsparagraf Tür und Tor für umfassende Überwachungs- und Durchleuchtungsmaßnahmen.
    Dass die Grazer Behörden bei der Suche nach einer Mütze alle Register ziehen, liegt vor allem an der politischen Entwicklung in der rechten Steiermark, die seit Ende 2024 von der FPÖ regiert wird. (…)
    Eine Soli-Gruppe in Graz und die Rote Hilfe Steiermark – eine seit Jahren aktive Rechtshilfegruppe – unterstützen die Betroffenen juristisch, emotional, aber auch finanziell. Unter https://linktr.ee/antifagraz25 externer Link  gibt es weitere Informationen zum aktuellen Stand. Obwohl schon viele Spenden gesammelt werden konnten, stoßen die österreichischen Solistrukturen bei diesem umfangreichen Verfahren an ihre Grenzen. Deshalb ruft auch die Rote Hilfe e. V. zu Spenden auf an das folgende Konto: Rote Hilfe e. V., IBAN: DE32 4306 0967 6003 2928 00, Stichwort „Graz
    ““ Beitrag der Antifaschistischen Initiative Heidelberg AIHD vom 10. November 2025 externer Link

Grundinfos und Geschichte:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=232149
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