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Was wurde aus TTIP, Ceta und den anderen Freihandelsabkommen – und für wen sind sie frei?
Dossier
„Nach dem Amtsantritt von Donald Trump wurde es ruhig um TTIP – doch TTIP ist nicht das einzige Freihandelsabkommen, das die EU forcieren will. (…) Ausverhandelt ist das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada. (…) Die Verhandlungen über das europäisch-japanische Freihandelsabkommen JEFTA wurden am 8 Dezember 2017 abgeschlossen. JEFTA soll Mitte 2018 unterzeichnet und Anfang 2019 in Kraft treten. Wie bei CETA handelt es sich bei JEFTA um ein sogenanntes gemischtes Abkommen, so dass einzelne Teile der Zustimmung den nationalen Parlamente bedürfen können. (…) Auch das von der EU derzeit mit der lateinamerikanischen Staatengemeinschaft Mercosur verhandelte Handelsabkommen berücksichtigt nicht alle Mercosur-Mitgliedsstaaten, sondern nur die vier Mercosur-Gründungsmitglieder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay…“ Beitrag von Christoph Jehle vom 13. Januar 2018 bei Telepolis
, siehe mehr dazu und auch unsere Dossiers dazu:
- Wem nützen „Freihandelsabkommen“? – Der Trend zu bilateralen Handelsabkommen
„„Freihandelsabkommen“ sind, entgegen ihrem Namen, keineswegs frei, sondern schützen bestimmte Interessen. Statt allgemeine Regeln zu verstärken, schließen Länder spezielle bilaterale Abkommen ab. Die EU-Länder sollten stärker innerhalb des Binnenmarktes handeln als mit weit entfernten Regionen. (…) Seit die USA alle ihre Handelspartner, darunter auch die EU, mit teils exorbitanten Zöllen belegt haben und im Gegenzug praktisch zollfrei exportieren, sucht die EU verstärkt nach alternativen Handelspartnern. Da kommen vermehrt Handelsabkommen, fälschlich „Freihandelsabkommen“ genannt, ins Spiel. Dahinter steckt die neoliberale Theorie, dass Außenhandel prinzipiell positiv ist und wohlfahrtsfördernd wirkt. Die klassischen Ökonomie-Gründerväter Adam Smith und David Ricardo waren es, die in ihrem spezifischen Kontext mit dem Ruf nach freiem Handel gegen die Getreideeinfuhren beschränkenden „Corn Laws“ aufgetreten sind. Die Versuche der Welthandelsorganisation (WTO), durch allgemeinen Zollabbau einem freieren Handel zum Durchbruch zu verhelfen, sind spätestens 2017 mit dem Ende der letzten „Doha“-Runde gescheitert. Die Politik der USA, das Berufungsgremium der Streitbeilegung nicht zu besetzen, hat zum weitgehenden Stillstand der WTO-Aktivitäten geführt. (…)
Außenhandel kann nützlich sein: Kleine Länder müssen importieren, da sie nicht alles Nötige selbst herstellen können; Bodenschätze sind lokal zentriert; geografische und Klimabedingungen differieren usw. Diese Importe müssen durch Exporte (von Gütern, Dienstleistungen oder Kapital) finanziert werden. Aber dass Exporte als Nachfrageelement (neben heimischem Konsum, Investitionen und öffentlicher Nachfrage) von überragender Qualität seien, ist ökonomischer Nonsens. Exporte kommen zwar Unternehmen durch Zusatznachfrage, durch geringere Umwelt- und Sozialauflagen zugute. Sie können jedoch – und das gilt vor allem für Auslandsinvestitionen – heimische Arbeitsplätze vernichten, können klima- und umweltschädliche Produktion, bei uns verboten, dort erlaubt, ermöglichen und vor allem die Interessen der Produzent:innen auf ausländische Märkte verlagern, anstatt die heimischen Probleme zu lösen. Arbeitsteilung ist gut, Wettbewerb mag positiv wirken, jedoch darf dieser nicht zulasten heimischer Arbeitskräfte und Befolgung heimischer Normen und Regulierungen gehen. Exporte haben nicht nur ökonomische Zielsetzung, sondern auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen. Wie etwa eine „gute Globalisierung“ aussehen könnte, ist vielfach beschrieben worden. (…)
Man kann sich zu Recht fragen, warum EU-Unternehmen sich nicht stärker auf den Binnenmarkt mit seinen 450 Millionen Einwohnern konzentrieren. Hier gibt es hohe Kaufkraft, kein Wechselkursrisiko, keine sehr unterschiedliche Konsum- und Unternehmenskultur, keine Enteignungsrisiken. Auch wenn in vieler Hinsicht die USA kein wirtschaftspolitisches Vorbild sind (heute noch viel weniger als früher), kann sich Europa dennoch am doppelt so hohen Binnenmarktanteil der US-Produktion gegenüber Europa ein Beispiel nehmen.“ Artikel von Kurt Bayer vom 17. Juni 2026 im A&W-Blog
- Multinationale Unternehmen zwingen Lateinamerika ihr Recht auf
„Schiedsgerichte entscheiden in 62 Prozent der Streitfälle für die Konzerne. Mit dem Geld, um das es dabei geht, könnte die extreme Armut in 16 Ländern der Region behoben werden
In den letzten 30 Jahren hat der Druck ausländischer Investoren auf die lateinamerikanischen Staaten von Tag zu Tag zugenommen, und die Zahl der Klagen wegen „Vertragsverletzung“ seitens dieser Staaten hat sich vervielfacht. Von sechs bekannten Fällen im Jahr 1996 ist die Zahl bis heute auf 1.190 angestiegen. In diesem Zeitraum wurden die Staaten zur Zahlung von 33,638 Milliarden Dollar verurteilt, die somit aus den öffentlichen Kassen verschwunden sind. Nach Angaben des Transnational Institute (TNI) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, ist dies ein Drittel mehr als die Verluste, die zwischen 1970 und 2021 durch die Auswirkungen von Klimakatastrophen auf dem Kontinent entstanden sind. Laut dem jüngsten Bericht von Bettina Müller und Luciana Ghiotto vom TNI-Forschungsteam, der in der letzten Augustwoche veröffentlicht wurde und aktualisierte Daten bis 31. Dezember 2021 enthält, sind Argentinien, Venezuela, Mexiko, Peru und Ecuador mit 211 durch multinationale Unternehmen eingebrachen Klagen die Länder, die in den letzten drei Jahrzehnten am stärksten unter juristischem Druck gelitten
haben.
Ein neoliberales Instrument, das Abhängigkeit fördert
Bilaterale Investitionsabkommen (BIT) sind die Instrumente, mit denen diese Ansprüche geltend gemacht werden können. Dabei handelt es sich um Abkommen zwischen zwei Ländern, die darauf abzielen, die Rechtssicherheit von Investoren zu schützen.
Wie die spanische Organisation Ecologistas en Acción erklärt, enthalten sie in der Regel eine Reihe von Standardbestimmungen, die für transnationale Unternehmen stets vorteilhaft sind und zum Beispiel die direkte oder indirekte Enteignung von Unternehmen verhindern. Sie enthalten nur selten Hinweise auf die Menschenrechte. Die schädlichste Bestimmung ist zweifellos jene über die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (Investor-state dispute settlement, ISDS). Wenn ein Unternehmen der Ansicht ist, dass ein Staat die eine oder andere Klausel eines Abkommens nicht eingehalten hat, kann es sich der Justiz dieses Landes entziehen und internationale Gerichte anrufen. (…) Auf der Website ISDS Impacts, die die Studie von TNI aufgreift, wird erklärt, dass „das System der Investor-Staat-Streitbeilegung in Tausenden von internationalen Verträgen enthalten ist“. Es ist der Mechanismus, der es ausländischen Investoren ermöglicht, Regierungen vor internationalen Gerichten zu verklagen
, wenn sie der Meinung sind, dass Änderungen in der Regierungspolitik – selbst solche, die dem Schutz der Umwelt oder der Gesundheit dienen – ihre Gewinne beeinträchtigen. Dem TNI-Bericht zufolge machen die 327 Klagen gegen lateinamerikanische und karibische Staaten in den letzten 30 Jahren ein Viertel aller Fälle aus, die von multinationalen Unternehmen weltweit angestrengt wurden. (…) Konkret in Geld ausgedrückt, sind die Staaten fast immer die großen Verlierer, stellt das Transnational Institute in seinem jüngsten Bericht fest. „Rechtsstreitigkeiten kosten sie Millionen von Dollar an Verteidigungs- und Prozesskosten“. Selbst in Fällen, in denen die Schiedsgerichte zugunsten der Staaten entscheiden, ist es nicht ungewöhnlich, dass diese Millionen Dollar für die Beauftragung von Anwaltskanzleien für ihre Verteidigung ausgeben müssen, die bis zu 1.000 Dollar pro Stunde für die Beratung verlangen können. Ein emblematischer Fall ist der von Ecuador, das bis 2013 155 Millionen Dollar ausgegeben hat, um seine Rechtsverteidigung zu gewährleisten und die Kosten für das Schiedsverfahren zu tragen. Die von den Unternehmen seit 1996 geforderten Beträge belaufen sich laut dem ausführlichen TNI-Bericht auf 240,733 Milliarden Dollar…“ Beitrag von Sergio Ferrari am 07.03.2023 in amerika21
in der Übersetzung durch Hermann Klosius - Infoposter “For Export Only”: Folgen der EU-Handelsabkommen für die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Lateinamerika
„Im Verlauf des Jahres 2023 könnten die modernisierten Freihandelsabkommen der EU mit Mexiko und Chile unterzeichnet werden, auch die Unterzeichnung des Abkommens mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay soll vorangebracht werden. Doch diese Abkommen hätten gravierende Auswirkungen auf die lokale Landwirtschaft und Ernährung in Lateinamerika. Das Infoposter stellt den aktuellen Agrarhandel der EU mit Mexiko, Chile und den Mercosur-Staaten dar, sowie den erwarteten Anstieg nach Abschluss der geplanten Handelsabkommen. Eine große Infografik illustriert die quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Lateinamerika.“ Info vom 28.02.2023 bei FDCL zum Infoposter