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Kritik an den Änderungen des Arbeitsgesetzes in Jordanien: Gewerkschaften werden der Willkür des Arbeitsministeriums unterstellt und die Organisierung von WanderarbeiterInnen erschwert

Streikende Hafenarbeiter in Jordanien - vor dem Polizeiüberfall am 25.10.2015Die im Mai 2019 unterzeichnete Änderung des Arbeitsgesetzes stößt nicht nur auf Unterstützung. Die Bildungsinternationale kritisierte am 21. Mai 2019 in der Stellungnahme „Jordan: the national Labour Law should uphold trade union rights, not deny themexterner Link die Gesetzesänderungen: Die General Union ofWorkers in Teaching (GUWT) „argumentiert, dass WanderarbeitInnen, ein wachsender Teil der Belegschaft, in der Lage sein müssen, Gewerkschaften beizutreten. In etwa einem Monat werden die Gewerkschaften die Gründung einer Gewerkschaft für Hausangestellte ankündigen.“ Die Bildungsinternationale „verurteilt auch die Tatsache, dass „bereits das Arbeitsgesetz den Beschäftigten ihre Grundrechte verweigert, indem es das Vereinigungs- und Tarifverhandlungsrecht auf nur 17 Sektoren beschränkt und den Gewerkschaftspluralismus in diesen Sektoren verbietet. Das Gesetz verbietet auch WanderarbeitInnen, einem bedeutenden Teil der Belegschaft, den Beitritt zu und die Gründung von Gewerkschaften. Das Gesetz räumt dem Arbeitsministerium einen breiten Ermessensspielraum bei der Registrierung einer Gewerkschaft und bei der Genehmigung ihrer Satzung ein und ermächtigt es, eine Gewerkschaft ohne gerichtliche Aufsicht aufzulösen und vorläufige GewerkschaftsführerInnen zu ernennen. Das Gesetz sieht auch harte strafrechtliche Sanktionen für diejenigen vor, die eine „nicht genehmigte“ Gewerkschaft betreiben. Diese Reformen werden nur dazu dienen, die Ausübung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit in Jordanien weiter einzuschränken“.“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=183974
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