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Widerstand gegen die Änderung des Arbeitsgesetzes in Jordanien

Streikende Hafenarbeiter in Jordanien - vor dem Polizeiüberfall am 25.10.2015Anfang Januar 2019 wurde im Kabinett unter der Leitung des Premierministers Omar Razzazaz ein Entwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Neben dem Erschweren des Eintritts von ausländischen Arbeitskräften in den jordanischen Markt und der Erleichterung von Outsourcing, beinhaltet der Entwurf auch eine Neureglung des zweiten Artikels „Arbeitskonflikte“. Jordan Labor Watch kritisiert in der Mitteilung „Labor Watch: “The new labor law amendments are unconstitutional”externer Link vom 13. Januar 2019 die vorgeschlagenen Änderungen zur Regelung von Arbeitskonflikten: „Labor Watch vertrat die Ansicht, dass das Recht, Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen, ein geschütztes Recht für alle ArbeitnehmerInnen und nicht nur für Gewerkschaften ist, zumal die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen in Jordanien nicht das Recht auf gewerkschaftliche Vertretung genießt. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Zahl der ArbeitnehmerInnen in Jordanien, die einer Gewerkschaft angehören, von 2,5 Millionen Beschäftigten nicht mehr als 60 Tausend beträgt.“ Eine Verabschiedung der Änderung der Artikel 2, 44 und 98 des Arbeitsgesetzes würden „den Weg für die Mehrheit der JordanierInnen versperren, sich mit ihren ArbeitgeberInnen und der Verwaltung an den Verhandlungstisch zu setzen, um ihre Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten zum Schutz und zur Verbesserung dieser zu diskutieren“.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=183972
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