»
Iran »
»

Für sofortigen Abschiebestopp in den Iran und ein Bleiberecht für Iraner*innen

Dossier

Pro Asyl für sofortigen Abschiebestopp in den IranVerein iranischer Flüchtlinge in Berlin, PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern einen Abschiebestopp und Solidarität mit den Protestierenden im Iran: „Seit dem Tod der 22-jährigen Jîna Mahsa Amînî nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in Teheran gehen in fast allen großen Städten Irans Frauen wie Männer auf die Straße, um gegen das unterdrückerische Ajatollah-Regime zu protestieren. [Siehe unser Dossier] (…) Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp für Iran, ein Bleiberecht für bisher in Deutschland nur geduldete Iraner*innen, die Anerkennung ihrer Fluchtgründe im Asylverfahren sowie die unkomplizierte Aufnahme von Iraner*innen, die der Türkei und anderen Erstzufluchtsländern festsitzen“…“ Pressemitteilung vom 28. September 2022 bei PRO ASYL externer Link und mehr dazu:

  • [Daniela Sepehri] »Abschiebungen in den Iran sind absolut gefährlich« New
    Trotz massiver Menschenrechtsverletzungen im Iran und Gefahren für Frauen und andere Gruppen, wird aus Deutschland wieder dorthin abgeschoben – denn der Abschiebestopp aus 2023 gilt nicht mehr. Im Gespräch mit PRO ASYL erzählt die deutsch-iranische Frauen- und Menschenrechtsaktivistin Daniela Sepehri, was das für betroffene Menschen bedeutet. (…)
    Abschiebungen in den Iran sind absolut gefährlich. Es wurde bei der letzten Innenminister*innenkonferenz nicht einmal darüber abgestimmt, ob der Abschiebestopp verlängert werden soll. Die Bundesregierung hat ihn einfach auslaufen lassen. Bayern hat seitdem schon vier Menschen abgeschoben. Und das, obwohl wir alle noch vor einem Jahr betont haben, wir stünden mit den Menschen im Iran Seite an Seite. Die Situation im Iran ist nicht besser geworden, sondern im Gegenteil, und trotzdem ist es nun wieder möglich, dorthin abzuschieben. Kurz nachdem der Abschiebestopp in den Iran auslief, wurde eine junge Frau in Schleswig abgelehnt mit der Begründung, dass das Nicht-Tragen eines Hijabs nicht zu einer Bedrohung im Herkunftsland führen würde. Drei Tage später wurde im Iran eine junge Kurdin 74 Mal ausgepeitscht, weil sie keinen Hijab getragen hat. (…)
    Ich glaube, die Bundesregierung fokussiert sich mit der sogenannten Abschiebeoffensive im Moment darauf, zu zeigen, dass sie möglichst viele Menschen abschiebt. Die Situation der Menschen aus dem Iran tritt dabei in den Hintergrund. Außerdem hat die mediale Aufmerksamkeit in Deutschland für die Situation der Frauen im Iran abgenommen. Dabei geht der Protest dort aber weiter, nur nicht mehr in der von Europa meist romantisierten Form von Massendemonstrationen und tanzenden Frauen ohne Hijab. Zum Beispiel gehen Menschen in den Hungerstreik, um damit gegen die Hinrichtungen politischer Gegner*innen des Regimes zu protestieren. Weiterhin werden Frauen von der Sittenpolizei festgenommen, gefoltert und inhaftiert. Allein im letzten Jahr wurden im Iran 853 Menschen hingerichtet. Trotzdem protestieren die Menschen weiter, organisieren sich zu Protestaktionen und Frauen gehen ohne Kopftuch auf die Straße. Wir sehen also: Der Protest und auch die Verfolgung im Iran dauern an, es schaut nur keine*r mehr hin
    …“ Interview vom 18.04.2024 bei Pro Asyl externer Link
  • Abschiebung verhindet, Haftbeschluss verfallen: Ein Sprung aus aus mehreren Metern Höhe aus dem stehenden Flugzeug ist sicherer als die Abschiebung in den Iran
    • Flughafen-Drama um Iran-Abschiebung
      Ein 34-jähriger Amazon-Mitarbeiter aus Bayern sitzt schon im Flugzeug nach Teheran, als er plötzlich flüchtet. Die Polizei nimmt ihn am Flughafen fest. Die geplante Abschiebung hatte schon zuvor Kritik ausgelöst.
      Die geplante Abschiebung eines Amazon-Mitarbeiters aus Schwaben nach Iran hat am Donnerstagnachmittag ein dramatisches Ende genommen. Wie die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen auf SZ-Anfrage bestätigt, befand sich der abgelehnte Asylbewerber Ehsan M. bereits im Flugzeug nach Teheran, als er vor dem Start aus seinem Sitz aufstand und aus der Maschine in Richtung Flughafen flüchtete. Da er nicht stehenblieb, mussten ihn Bundespolizisten stoppen und fixieren. „Er ließ sich ohne Gegenwehr festnehmen“, sagt ein Polizeisprecher. Der Iraner war ohne Polizeibegleitung in das Linienflugzeug gebracht worden. Laut seiner Anwältin habe er große Angst vor der Rückkehr nach Iran gehabt, wo er nach Angaben seines Bruders an regimekritischen Demonstrationen teilgenommen haben soll. Der 34-Jährige wurde laut Bundespolizei noch am Donnerstagnachmittag freigelassen, da der Haftbeschluss nur bis zum Abschiebetermin galt. M.s Anwältin Felicitas Kohler erklärt, dass sich nach der gescheiterten Abschiebung eine Bleibeperspektive für ihren Mandanten ergeben könnte, etwa über die bayerische Härtefallkommission, die besonders schwere Einzelschicksale „unter Beachtung humanitärer und gesellschaftspolitischer Belange“ neu beurteilen kann. (…) „Der Abschiebungsversuch ist erschütternd“, teilte Stephan Dünnwald vom bayerischen Flüchtlingsrat nach den Ereignissen am Flughafen mit. „Der junge Mann hatte seinen Pass abgegeben, er hatte bei Amazon eine unbefristete Vollzeitstelle, er sprach gut Deutsch, er hatte hier einen Freundeskreis und auch einen Bruder.“ Der Iraner stehe exemplarisch für weitere Fälle, in denen gut integrierte und fleißige Arbeitskräfte aus Bayern abgeschoben werden sollen, so Dünnwald. „Hier findet eine Schädigung der Wirtschaft statt, um billigem Populismus zu frönen.“ Kritik hatte auch das Ziel der Abschiebung hervorgerufen. Die Sicherheitslage in Iran wird von deutschen Behörden als kritisch eingestuft. Seit dem Tod von Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 kommt es in dem Land zu massiver Gewalt des Staates gegenüber demonstrierenden Bürgerinnen und Bürgern. Laut einem Bericht der Vereinten Nationen sollen insgesamt 551 Demonstranten von Sicherheitskräften getötet worden sein, die meisten durch Schüsse. UN-Experten sprechen von einem „systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung“. (…) Am Frankfurter Flughafen hatte am Donnerstag eine kleine Gruppe mit Bannern gegen die geplante Abschiebung von Ehsan M. protestiert. Initiiert hatte die Demo der Exil-Iraner und Menschenrechtsaktivist Behrouz Asadi. „Dass Ehsan M. heute nicht abgeschoben wurde, ist eine große Erleichterung“, sagte Asadi nach dem Flughafen-Drama. „Iran ist kein sicheres Land.“
      Artikel von Thomas Balbierer vom 29. März 2024 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Gestern sollte ein Mann vom Flughafen #Frankfurt in den #Iran abgeschoben werden. @bamdad_esmaili berichtet, dass der Mann die #Abschiebung selbst verhindet hat, indem er aus dem noch stehenden Flugzeug gesprungen ist. Aber keine Sorge. Die zuständige Pressestelle der Abschiebebehörden sitzt sicher schon an der Verlautbarung „Die Maßnahme war rechtmäßig „. Denn es sind leider viele Abschiebungen und Repressionen gegen Geflüchtete „rechtmäßig“, die sachlich und menschlich falsch sind. Schreibtischtäter*innen dieser Welt, was braucht ihr noch um das zu verstehen? Was sollen euch die Leute noch mehr sagen als: Ein Sprung aus dem Flugzeug ist sicherer als die Abschiebung in den Iran.“ Thread von PRO BLEIBERECHT vom 29. März 2024 externer Link zu:
    • „… Er wurde mit Handschellen zum Lufthansa-Flugzeug gebracht. Nach Teheran. Die Polizei wird die Handschellen und Handschellen entfernen, den Passagier übergeben und das Flugzeug verlassen. Die Türen des Flugzeugs schließen sich und die Treppe fährt zur Seite. Ehsan sagt sich: Jetzt ist die Zeit gekommen! Er rennt zur Tür und sagt, dass er aussteigen möchte. Die Betreuer sagen, dass dies nicht möglich sei und es keine Treppen gäbe. Ehsal sagt: Es spielt keine Rolle, ich werde springen. Die Flugbegleiter öffnen ungläubig die Tür und er springt aus mehreren Metern Höhe aus dem Flugzeug. Er wurde für kurze Zeit festgehalten, doch dann ließ ihn die Flughafenpolizei frei. Auf der Busfahrt nach Hause rief er mich an, dass sein Bein weh tut und er morgen zur Untersuchung ins Krankenhaus gehen möchte. Was wird sein Schicksal sein? Unbekannt!..“ persischer Tweet von Bamdad Esmaili vom 28. März 2024 externer Link
  • Iranischer Regimegegner Mohammad Aghaei in Hamburg: Das bisschen Repression – im Iran gefoltert, in Deutschland ohne anerkannten Flüchtlingsstatus
    Mohammad Aghaei wurde im Iran gefoltert. In Hamburg engagiert er sich gegen das Mullah-Regime. Doch das Bundesamt für Migration gewährt im kein Asyl.
     „Wir finden dich und werden dich hinrichten“ – solche Drohungen erhält Mohammad Aghaei regelmäßig in sozialen Netzwerken. Der 34-jährige Iraner engagiert sich seit vielen Jahren gegen das islamische Regime. Mehrfach wurde er im Iran festgenommen und gefoltert. Seit 2017 lebt er in Deutschland, genauer gesagt in Hamburg, jedoch ohne anerkannten Flüchtlingsstatus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollte ihm keinen Schutz gewähren – die Gründe dafür seien nicht ausreichend. Aghaei führt deshalb seit sechs Jahren einen Rechtsstreit gegen den deutschen Staat. Im vergangenen September bekam er endlich Recht vom Hamburger Verwaltungsgericht, welches das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtete, den Fall neu zu prüfen. Aber die Anerkennung als Flüchtling hat Aghaei immer noch nicht. (…) Besonders schwerwiegend und verbreitet sei staatliche Repression gegen jegliche Aktivität, die als Angriff auf das politische System empfunden werde oder islamische Grundsätze infrage stelle. Per KI-basierter chinesischer Videosoftware überwache das Regime die Bevölkerung im Inland, auch Oppositionelle im Ausland würden aufgespürt und bedroht. Der Bericht dient dem Bamf als Grundlage für Asylentscheidungen und ist nicht öffentlich einsehbar. Gerichte können den Bericht jedoch einsehen. Im Gegensatz zum Bamf nahm das Hamburger Verwaltungsgericht die Warnungen des Auswärtigen Amts ernst und verdonnerte das Bundesamt, den Fall Aghaeis neu zu prüfen. Doch warum braucht es dazu erst eine gerichtliche Anordnung? „Das Bundesamt ist politisch geprägt und nimmt eher in Kauf, vom Gericht korrigiert zu werden, als den Eindruck zu erwecken, man ‚verschenke‘ Asylbescheide“, sagt Aghaeis Anwalt Tyl Mackenberg. Tatsächlich lehnte das Bundesamt im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Asylanträge iranischer Staatsangehöriger ab, obwohl der Lagebericht seit November 2022 vorliegt. Als nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts immer noch keine neue Einschätzung kam, reichten Mackenberg und Aghaei eine Unterlassungsklage ein. Daraufhin lud die Behörde den Iraner am vergangenen Dienstag zur Anhörung ein. Mit der Entscheidung rechnen er und sein Anwalt in den kommenden Wochen. Für Aghaei ist aber klar: „Wenn wir verlieren, gehen wir wieder vor Gericht.““ Artikel von Katharina Schipkowski vom 12.3.2024 in der taz online externer Link („Iranischer Regimegegner in Hamburg: Das bisschen Repression“)
  • Keine Abschiebungen in den Iran! PRO ASYL und der Hessische Flüchtlingsrat fordern sofortige Erneuerung des Abschiebestopps
    Am Frankfurter Flughafen ist derzeit ein Iraner nach einem Flughafenasylverfahren akut von Abschiebung bedroht. Nach dem Auslaufen des Abschiebestopps Ende 2023 wird die Gefahr der Abschiebungen in den Iran konkret – trotz der dortigen katastrophalen Menschenrechtslage.
    „Es ist ein Skandal, dass die Innenministerkonferenz trotz der Hinrichtungswellen im Iran und der anhaltenden massiven Menschenrechtsverletzungen den Abschiebestopp in das Land nicht verlängert hat. Deutschland kann Abgeschobenen nicht garantieren, im Iran nicht willkürlich inhaftiert oder in Haft gefoltert zu werden – und darf deswegen auch keine Abschiebungen durchführen. Diese drohen aber nun, am Frankfurter Flughafen hat aktuell ein iranischer Mann große Angst vor seiner Rückführung“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
    Der iranische Staatsangehörige ist im Januar 2024 per Flugzeug aus Indien am Frankfurter Flughafen angekommen.* Im am Flughafen vorgesehenen Asylschnellverfahren wurde sein Asylantrag nach dem dort gängigen Vorgehen innerhalb von zwei Tagen als angeblich „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und ihm die Einreise verweigert. Aktuell wird von der Bundespolizei eine Zurückweisung in den Iran oder nach Indien (als Abflugland) vorbereitet. Das Flughafenasylverfahren ist ein verkürztes Schnellverfahren, welches seit seiner Einführung vor 30 Jahren immer wieder von Menschenrechtsorganisationen kritisiert wird. (…) In der in dem Fall ergangenen Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird in der Beurteilung der Situation im Iran allein auf Quellen aus 2022 abgestellt bzw. auf Quellen, die sich auf Ereignisse im Jahr 2022 beziehen. Auch der „aktuellste“ Lagebericht des Auswärtigen Amtes, der für die Entscheidungen herangezogen wird, ist vom November 2022 und bildet somit nicht die Entwicklungen im Jahr 2023 seit dem Beginn der Proteste ab (siehe hierzu auch weiter unten)…“ Pressemitteilung vom 30.01.2024 bei Pro Asyl externer Link
  • Abschiebestopp in Iran ausgelaufen: Verlängerung scheint dem Bundesinnenministerium nicht so dringend
    Seit dem Wochenende sind wieder Abschiebungen aus NRW in den Iran möglich. Eine Verlängerung des Abschiebestopps wollen eigentlich alle. Doch es scheitert an formalen Dingen. (…) Denn am 30. Juni ist der bisherige Abschiebestopp in NRW formal ausgelaufen. Eine Verlängerung gibt es bislang nicht. Das heißt: Theoretisch können nun wieder Menschen in den Iran rückgeführt werden. Und das, obwohl sich alle Beteiligten einig sind, dass genau das weiterhin nicht passieren soll. Doch es herrscht Uneinigkeit zwischen NRW und dem Bund. Statt pragmatisch zu handeln, geht es um Zuständigkeiten und bürokratische Formalien. Aber von vorne: Schon zwei Mal hat NRW den Abschiebestopp verlängert. Da wäre die nächstliegende Idee, das einfach noch einmal zu tun. Doch NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) sagt, dass das Land jetzt nicht im Alleingang handeln könne. „Das Land hat den Abschiebestopp bereits zweimal verlängert – auf insgesamt sechs Monate – und damit seine landesrechtlichen Mittel komplett ausgeschöpft.“ Für eine weitere Verlängerung brauche es den Bund. So sehe es das Gesetz vor. Konkret sei die Erteilung des Einvernehmens durch das Bundesinnenministerium (BMI) nötig. Genau das aber hat Ende vergangener Woche einen Brief an die Innenministerkonferenz der Länder verschickt. Das Schreiben liegt dem WDR vor. Daraus wird deutlich, dass eine Verlängerung des Abschiebestopps zwar unterstützt wird. Es solle zuvor aber geklärt werden, ob es Länder gibt, die einer Verlängerung bis Ende 2023 widersprechen. (…) die zuständige NRW-Flüchtlingsministerin Paul sieht das anders. Sie sagte am Montag dem WDR, das Innenministerium erteile „eben gerade nicht seine Zustimmung, sondern stellt sie lediglich in Aussicht„…“ Beitrag von Christian Wolf vom 03.07.2023 im WDR externer Link („Abschiebestopp in Iran ausgelaufen: Hickhack zwischen NRW und Bund“)
  • Zwei Fälle innerhalb weniger Tage: Vom Frankfurter Flughafen in den Iran zurückgeschickt – trotz Abschiebestopp, nach „Flughafenverfahren“ 
    Trotz eines Abschiebestopps in den Iran sind am Frankfurter Flughafen in den vergangenen Wochen zwei Menschen in den Iran zurückgewiesen worden, weitere warten auf eine Entscheidung. Besonders die Umstände im Fall einer zurückgewiesen Frau alarmieren Pro Asyl und Flüchtlingsrat.
    Im Dezember 2022 einigten sich die Innenminister der Länder angesichts der dramatischen Menschenrechtslage im Iran auf einen Abschiebestopp in das Land. Trotzdem wurden im März zwei Menschen am Frankfurter Flughafen in den Iran abgeschoben – oder vielmehr zurückgewiesen, wie es juristisch korrekter heißt. Das Bundesinnenministerium bestätigte das auf hr-Anfrage. Da es sich um Zurückweisungen handle, nicht um Abschiebungen, seien diese nicht vom Beschluss der Innenministerkonferenz zum Abschiebestopp gedeckt, heißt es in der Antwort. (…) Bei den beiden zurückgewiesenen Menschen handelt sich um eine Frau und einen Mann. Aus den Verfahrensdokumenten, die dem hr vorliegen, gab die Frau gegenüber den Beamten an, dass sie sich für ihre Flucht aus Afghanistan einen iranischen Pass beschafft habe, mit dem sie von Teheran weiter nach Frankfurt geflogen sei. Fluchtgrund sei gewesen, dass sie als unverheiratete Frau mit einem Taliban zwangsverheiratet werden sollte. Da die Frau keinen richtigen Pass vorweisen konnte, kam sie in das Flughafenverfahren. (…) Auch ein Eilantrag konnte eine Zurückweisung in den Iran nicht mehr verhindern. Das Verwaltungsgericht Frankfurt schloss sich der BAMF-Entscheidung an. Das Gericht merkte zwar an, dass rückblickend eigentlich kein Flughafenverfahren möglich gewesen wäre, weil der iranische Pass als das richtige Ausweisdokument behandelt wurde. Dies ändere jedoch nichts an der Gültigkeit der Entscheidung des BAMF. Am 21. März wurde die Frau in einem Flugzeug in den Iran gebracht. (…) Das Bundesinnenministerium weist die Kritik an der Entscheidung und an Flughafenverfahren zurück…“ Beitrag von Pia Stenner vom 30.03.23 in der hessenschau externer Link mit Infos zum Flughafenverfahren, siehe erste Inos zum Fall hier unten:
  • PRO ASYL: Schockierende Abschiebung in den Iran muss Konsequenzen haben! 
    „Wer vor dem iranischen Regime flieht, darf nicht im Schnellverfahren an deutschen Flughäfen abgelehnt und abgeschoben werden, fordert PRO ASYL. Doch vergangene Woche ist genau das passiert, wie PRO ASYL aus Anwaltskreisen weiß: Eine iranische Person wurde direkt vom Flughafen aus in den Iran gebracht. Weitere Rückführungen drohen. PRO ASYL fordert, iranische Schutzsuchende einreisen zu lassen. „Das Flughafenverfahren ist ein Schnellverfahren, in dem eine genaue Beurteilung der Gefährdung nicht möglich ist. Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trotz der krassen Repressionen des iranischen Regimes gegen die Protestbewegung Asylanträge von iranischen Schutzsuchenden im Flughafenverfahren als ‚offensichtlich unbegründet‘ ablehnt und ihnen die Einreise nach Deutschland verweigert, ist ein Skandal. Besonders schockierend ist, dass es nun sogar eine Abschiebung in den Iran gab – und diese trotz entsprechender Hinweise von PRO ASYL auch vom Bundesinnenministerium nicht gestoppt wurde“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. (…) Und es geht weiter: PRO ASYL liegen Informationen darüber vor, dass sich aktuell weitere schutzsuchende Menschen aus dem Iran am Frankfurter Flughafen befinden, darunter auch Frauen und ein Kind. Mindestens einer Person droht wohl bereits konkret die Rückführung in den Iran. (…) „Asylanträge von iranischen Personen dürfen angesichts der angespannten Situation in Iran nicht als ‚offensichtlich unbegründet‘ abgelehnt werden, denn eine Gefährdung durch das Regime ist wahrscheinlich – gerade wenn diese Menschen aus Deutschland zurückgewiesen werden. Der nun bekannt gewordene Abschiebungsfall muss Konsequenzen haben. PRO ASYL appelliert an Bundesinnenministerin Faeser, dafür zu sorgen, dass schutzsuchende Iranerinnen und Iraner einreisen dürfen und nicht zurückgewiesen werden. Ihre Asylgründe müssen sorgfältig geprüft werden“, fordert Judith. Seit dem Tod der 22-jährigen Jîna (Mahsa) Amînî im Gewahrsam der Sittenpolizei, die am 13. September 2022 verhaftet wurde, weil sie ihr Kopftuch nicht ordentlich getragen haben soll, breitet sich über das ganze Land eine vor allem von Frauen und jungen Menschen getragene Welle des Protests aus. Seit dem Beginn der Proteste wurden Tausende Menschen eingesperrt. Sie werden in den Gefängnissen des Regimes grausam gefoltert. Selbst Jugendliche und Kinder werden dabei nicht verschont. Auch vor Hinrichtungen schreckt das Regime nicht zurück: Seit Jahresbeginn gab es mehr als 100 Hinrichtungen.“ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 21. März 2023 externer Link
  • Trotz der Revolution im Iran: Anstieg der Asyl-Ablehnungsquoten 
    „PRO ASYL fordert Innenministerin Nancy Faeser und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf, für Menschen aus dem Iran einen sofortigen Entscheidungsstopp für Ablehnungen zu veranlassen. Es darf nicht sein, dass das BAMF zwar auf Grundlage einer neuen Lagebewertung durch das Auswärtige Amt von Ende November 2022 seine Herkunftsländer-Leitsätze überarbeitet, aber unterdessen weiterhin Menschen ablehnt, weil sie im Iran nicht bedroht seien. (…) Im Zeitraum Januar bis August 2022 erhielten noch 46 Prozent der Asylsuchenden aus dem Iran Schutz im Asylverfahren, 54 Prozent wurden abgelehnt. Seit dem Beginn der Revolte (die mit der Ermordung Masha Aminis am 16. September begann) erhielten jedoch nicht mehr Menschen aus dem Iran Schutz in Deutschland, wie vielleicht zu vermuten. Im Gegenteil: Die Ablehnungsquote stieg zunächst sogar leicht an. Im September 2022 lag die Ablehnungsquote bei 61 Prozent, im Oktober bei 59 Prozent, im November bei 58 und im Dezember bei 51 Prozent. Das geht aus den heute veröffentlichten Asylzahlen hervor. Auch wenn dieser Anstieg der Ablehnungsquoten noch im Bereich statistischer Schwankungen liegen mag, ist er angesichts der Menschenrechtslage im Iran ein Skandal. Ein sofortiger Stopp von Ablehnungen iranischer Asylsuchender ist nicht zuletzt auch deswegen angezeigt, weil bereits vor Beginn der iranischen Revolution unzählige Fehlentscheidungen des BAMF ergingen. So lag die Aufhebungsquote durch Verwaltungsgerichte in den inhaltlich entschiedenen Asylklagen im ersten Halbjahr 2022 bei 42 Prozent, das heißt, fast jeder zweite inhaltlich überprüfte BAMF-Bescheid zum Herkunftsland Iran wurde aufgehoben. Schutzbedürftige Menschen aus dem Iran dürfen nicht in jahrelang dauernde Gerichtsverfahren gedrängt werden. (…) Die Zahl der Asylerstanträge ist mit knapp 218.000 im Vergleich zum Vorjahr um 47 Prozent gestiegen. Mit 71.000 Asylerstanträgen aus Syrien und knapp 36.000 aus Afghanistan kam rund die Hälfte aller Asylsuchenden allein aus diesen beiden Herkunftsländern. (…) Menschen aus Syrien und Afghanistan erhalten zu fast 100 Prozent Schutz in Deutschland, wenn der Asylantrag hier bearbeitet wird. Insgesamt liegt die Schutzquote für alle Herkunftsländer bei rund 72 Prozent, wenn man nur die inhaltlich überprüften Asylbescheide betrachtet. Das bedeutet, dass fast drei Viertel aller Schutzsuchenden bereits beim BAMF Schutz erhalten; dazu kommen Tausende von Verwaltungsgerichten aufgehobene unrechtmäßige Asylbescheide. Die vom BAMF ausgewiesene „offizielle“ Schutzquote von 56 Prozent verzerrt Aussagen über die festgestellte Schutzbedürftigkeit, da sie auch formelle Erledigungen beinhaltet: So sagt ein Dublinbescheid für einen afghanischen Asylsuchenden, für dessen Asylverfahren zum Beispiel Rumänien zuständig ist, wenig über dessen Schutzbedürftigkeit aus, da nur die Zuständigkeit, aber nicht die Asylgründe geprüft wurden. Von diesen Dublinentscheidungen gab es im vergangenen Jahr über 22.000.“ Pressemitteilung vom 11. Januar 2023 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Innenministerkonferenz setzt Abschiebungen in den Iran aus – mit Ausnahmen bei Gefährdern oder Tätern schwerer Straftaten 
    Dass der Tonfall bei der Herbsttagung der Innenminister rauer als sonst werden könnte, war wegen der schrillen Debatte um Migrationsthemen in den vergangenen Tagen schon absehbar. Bei der Abschluss-Pressekonferenz wurden die Uneinigkeiten deutlich. (…) Einig waren sich die Chefinnen und Chefs der Innenressorts darin, dass „bis auf Weiteres“ keine abgelehnten Asylbewerber mehr in den Iran abgeschoben werden, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als Vorsitzender der Konferenz erläuterte. Ein solches Aussetzen von Abschiebungen war in den vergangenen Wochen von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert worden. Ausnahmen von diesem Abschiebestopp gebe es aber weiterhin bei Gefährdern oder Tätern schwerer Straftaten. Pistorius machte an bereits diesem Punkt die Uneinigkeit unter den Ministerinnen und Minister deutlich und kritisierte als Sprecher der SPD-geführten Innenressorts, dass man sich nicht auf einen formalen Abschiebestopp mit den von CDU und CSU geführten Innenministerien einigen konnte. Es sei dennoch ein Fortschritt, dass man sich auf ein einheitliches Vorgehen bei dem Thema zugunsten der Menschen aus dem Iran verständigen konnte. Dies entspreche einem faktischen Abschiebestopp…“ Beitrag von Daniel Staffen-Quandt vom 04.12.2022 im Migazin externer Link

  • Einzelne Bundesländer stoppen Abschiebungen in den Iran – aber nicht alle 
    Als Reaktion auf die gewaltvolle Repression der aktuellen politischen Proteste im Iran haben mehrere Bundesländer aus menschenrechtlichen Gründen Abschiebungen in den Iran bis auf weiteres gestoppt. Eine bundeseinheitliche Regelung wird von Bundesinnenministerin Faeser angestrebt und laut Presseerklärung des Niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz sein. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsrate hatten Anfang Oktober in einer gemeinsamen Presseerklärung einen sofortigen Stopp aller Abschiebungen gefordert. Die folgende Auflistung bietet einen chronologischen Überblick über die bereits umgesetzten Abschiebungsstopps der Bundesländer…“ Überblick vom 30.10.2022 beim Flüchtlingsrat NRW externer Link
  • Feministische Außenpolitik – oder doch nicht? Anwält*innen fordern von der Bundesregierung eine Menschenrechtspolitik, die die Betroffenen tatsächlich erreicht 
    In Iran beobachten wir den Beginn einer Revolution. Einer feministischen Revolution. Angeführt von Frauen*, die für ihre Freiheit und eine neue Gesellschaft kämpfen. Für ihren Mut werden sie getötet, gefoltert und inhaftiert. Der Mut dieser Frauen* beeindruckt uns. Er führt weltweit zum Ausdruck von Solidarität. Die gleichen Solidaritätsbekundungen hallen noch nach mit den Frauen*, die in Afghanistan seit über einem Jahr für ihre Rechte demonstrieren. Die gleichen Solidaritätsbekundungen verstummen mittlerweile mit den mutigen Frauen* in Belarus. Aber was passiert, wenn genau diese mutigen Menschen internationalen Schutz benötigen? Erhalten sie Zugang zu dem Schutz, den die europäische und deutsche Rechtsordnung ihnen verspricht? »Nein«, sagt Rechtsanwältin Berenice Böhlo aus dem Vorstand des RAV, »im Gegenteil: schutzbedürftige Menschen haben fast keine legalen Möglichkeiten, um überhaupt nach Deutschland oder Europa zu kommen, und zwar auch dann nicht, wenn sie nachweislich politisch verfolgt sind oder ihr Leben ernsthaft in Gefahr ist. So warten beispielsweise unsere afghanischen Mandantinnen, denen von Deutschland eine Aufnahme versprochen wurde, seit Monaten und Jahren in Pakistan oder Iran auf die Bearbeitung oder Erteilung ihrer Visa, damit sie in Deutschland das Asylrecht erhalten können. Ansonsten bleibt ihnen nur die lebensgefährliche Flucht über vollkommen unsichere Routen.« Dennoch verkündet Innenministerin Nancy Faeser noch am 8. Oktober 2022, dass gerade diesen letzten Fluchtwegen, die sie als „unerlaubte Einreisen über das Mittelmeer und die Balkanroute“ bezeichnet, durch scharfe Kontrollen Einhalt geboten werden müsse. Das ist mehr als zynisch, sieht doch das europäische Asylsystem eine „erlaubte Einreise“ zur Schutzgewährung gar nicht vor. Humanitäre Visa werden nur in seltenen Einzelfällen erteilt. Für eine Erteilung von Visa setzt sich das Auswärtige Amt noch nicht einmal eine Bearbeitungsfrist. Schöne feministische Außenpolitik. Die Solidarität mit mutigen Frauen* im Iran, in Afghanistan und andernorts endet an den europäischen Außengrenzen. Sie endet in der Bürokratie der deutschen Visumstellen…“ Pressemitteilung des RAV vom 21.10.22 externer Link mit den Forderungen.

  • Nordrhein-Westfalen: Landesregierung stoppt Abschiebungen in den Iran 
    Aufgrund der Unruhen im Iran hat Nordrhein-Westfalen einen sofortigen Stopp der Abschiebungen in das Land angekündigt. Fluchtministerin Paul fordert eine bundesweite Lösung. Die Lage im Iran sei dramatisch…“ Meldung vom 10.10.2022 im Migazin externer Link
  • In diesem Jahr 31 Menschen in den Iran abgeschoben – Faser gegen Abschiebung
    Im laufenden Jahr wurden 31 Menschen in den Iran abgeschoben.  Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich angesichts der Lage in dem Land gegen Abschiebungen ausgesprochen. Ihrem Ministerium zufolge sind knapp 12.000 Iraner ausreisepflichtig. Abschiebungen in den Iran aus Deutschland finden nach Angaben des Bundesinnenministeriums verhältnismäßig selten statt. In diesem Jahr habe es bis Ende August 31 Abschiebungen gegeben, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Grundsätzlich ausreisepflichtig sind nach ihren Angaben 11.589 in Deutschland lebende Iranerinnen und Iraner. Rückführungen seien zwar grundsätzlich möglich, stießen aber in der Praxis auf Hürden, sagte sie. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich angesichts des gewaltsamen Vorgehens gegen Demonstrationen im Iran für einen Stopp von Abschiebungen in das Land ausgesprochen. „Abschiebungen in den Iran sind in der aktuellen desaströsen Menschenrechtslage nicht verantwortbar“, sagte Faeser dem „Spiegel“. Laut Menschenrechtsorganisationen ist derzeit jede Abschiebung in den Iran zu viel. Sie fordern die sofortige Aussetzung aller Abschiebeverfahren, weil die Menschen derzeit in dem Land nicht sicher seien vor dem Regime…“ Meldung vom 09.10.2022 im Migazin externer Link
  • Abschiebestopp Iran: Auch Bayern erkennt die Zeichen der Zeit
    Bayerischer Flüchtlingsrat begrüßt die Entscheidung und fordert Abschiebestopps in weitere Länder. Meldung vom 8. Oktober 2022 externer Link
  • Sofortiger Stopp aller Abschiebungen in den Iran!
    PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte bekräftigen mit Blick auf die eskalierende Gewalt gegenüber Demonstrierenden durch das iranische Regime die Forderung nach dem Stopp aller Abschiebungen in den Iran. Niedersachsen geht mit gutem Beispiel voran. (…) Das iranische Regime reagiert mit brutaler Gewalt. Seit Beginn der Aufstände wurden bereits Hunderte Menschen ermordet sowie Tausende Protestierende verschleppt und inhaftiert. „Das Regime im Iran zeigt weiterhin, wie menschenverachtend und brutal es ist. Auf Protestierende wird geschossen, sie werden verschleppt und inhaftiert, gefoltert und getötet. Es reicht nicht, dass sich sämtliche Politik*innen mit den mutigen Menschen im Iran und Ostkurdistan solidarisieren. Sie müssen auch konkret dafür sorgen, dass niemand diesem Regime durch Abschiebung ausgeliefert wird“, fordert Nazanin Ghafouri  vom Flüchtlingsrat Bremen. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern: Die Bundesländer sollten vorangehen und nicht auf die Bundesregierung warten. Jede Landesregierung kann und muss sofort Abschiebungen aussetzen – spätestens bei der Innenminister*innenkonferenz im Dezember muss ein formaler Abschiebungsstopp beschlossen werden. Dass solch klare Entscheidungen notwendig sind, zeigte sich kürzlich in Bayern externer Link, wo am 29. September ein Iraner bei einem Termin in der Ausländerbehörde inhaftiert wurde, um abgeschoben zu werden. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hat heute angekündigt, dass Niedersachsen keine Abschiebungen mehr durchführen wird und er das Thema für die Innenministerkonferenz anmelden will. Auch Schleswig-Holstein will sich beim Bund für einen landesweiten Abschiebungsstopp einsetzen…“ Pressemitteilung vom 06.10.2022 bei Pro Asyl externer Link und dazu:

    • Faeser fordert Länder zu Abschiebestopp nach Iran auf – Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte fordern Bundesländer auf, dem Beispiel Niedersachsens zu folgen
      Das Mullah-Regime unterdrückt Proteste mit Gewalt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser spricht sich gegenüber dem SPIEGEL dafür aus, auf Abschiebungen nach Iran zu verzichten – so wie es ein Bundesland bereits tut. (…) Zuvor hatte Niedersachsen vorerst Abschiebungen nach Iran ausgesetzt. Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) kündigte zudem an, bei der nächsten Innenministerkonferenz für einen allgemeinen Abschiebestopp werben und einen entsprechenden Beschlussvorschlag einbringen zu wollen. »Die Menschenrechtslage ist katastrophal, und die Lage wird jeden Tag dramatischer«, sagte Pistorius. Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte forderten die anderen Bundesländer auf, dem Beispiel Niedersachsens zu folgen. »Jede Landesregierung kann und muss sofort Abschiebungen aussetzen«, verlangten die Organisationen…“ Artikel von Wolf Wiedmann-Schmidt vom 6.10.2022 im Spiegel online externer Link
  • 05. Oktober 2022: Belogen, betrogen und abgeschoben? Ausländerbehörde des Landkreises Passau lockt iranischen Geflüchteten in die Abschiebungsfalle – in letzter Sekunde gestoppt
  • Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin, PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern einen Abschiebestopp und Solidarität mit den Protestierenden im Iran
    „Seit dem Tod der 22-jährigen Jîna Mahsa Amînî nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in Teheran gehen in fast allen großen Städten Irans Frauen wie Männer auf die Straße, um gegen das unterdrückerische Ajatollah-Regime zu protestieren. Die junge Frau war am 13. September verhaftet worden, weil sie ihr Kopftuch nicht ordentlich getragen haben soll. Die iranische Regierung reagiert mit großer Brutalität und Repression auf die Proteste, Dutzende Menschen starben, Hunderte wurden durch Polizeikräfte verletzt, Tausende verhaftet. Angesichts dieser Gewalt gegen Demonstrierende und Medienschaffende fordern der Verein iranische Flüchtlinge in Berlin, PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte ebenso wie weitere Menschenrechtsorganisationen einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran. „Wir bewundern den Mut und die Entschlossenheit der Demonstrant*innen, die unter Einsatz ihres Lebens für eine freie Gesellschaft eintreten, und erklären uns solidarisch mit ihnen. Auch die Bundesregierung muss jetzt ein Zeichen der Unterstützung senden. Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp für Iran, ein Bleiberecht für bisher in Deutschland nur geduldete Iraner*innen, die Anerkennung ihrer Fluchtgründe im Asylverfahren sowie die unkomplizierte Aufnahme von Iraner*innen, die der Türkei und anderen Erstzufluchtsländern festsitzen“, sagt Hamid Nowzari, Geschäftsführer vom Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin. Im ersten Halbjahr 2022 wurden 25 Menschen aus Deutschland in den Iran abgeschoben (Bundestag Drs. 20/3130). „Frauen und Männer, die im Iran protestieren und demonstrieren, werden abgeführt, inhaftiert und misshandelt. Die Situation in dem Land ist derzeit derart unübersichtlich, dass wir nicht wissen, was denjenigen Menschen droht, die aus Deutschland in den Iran abgeschoben werden. Auch angesichts des Tags des Flüchtlings am 30. September fordern wir daher einen sofortigen Abschiebestopp und eine Neubewertung der Lage im Land durch die deutschen Behörden“, sagt Wiebke Judith, Teamleitung Recht & Advocacy bei PRO ASYL. (…) Die aktuelle Situation ist insofern besonders, weil jetzt das gesamte Regime herausgefordert wird und Frauen bei den Protesten eine maßgebliche Rolle spielen.“ Pressemitteilung von PRO ASYL vom 28. September 2022 externer Link
  • Petition an die Bundesregierung: Solidarität mit den Protestierenden im Iran
    „… Die Menschen im Iran sind auf unsere Solidarität und unsere Unterstützung angewiesen. Solidarität ist mehr als nur ein Tweet auf Twitter. Solidarität bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr mit den Terroristen der Islamischen Republik zusammenarbeitet. Daher fordern wir von Bundeskanzler Olaf Scholz und der Bundesregierung: Sofortiges Abschiebestopp in den Iran; Die Einfrierung der Konten iranischer Regimeanhänger*innen; Konsequente Identifizierung der Verbrecher*innen des Regimes und die Erlassung von Haftbefehlen; Die Einbestellung des iranischen Botschafters…“ Petition bei openpetition externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=205091
nach oben