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Trotz Drohungen und Verbot: Erfolgreicher Hungerstreik der Metro-Fahrer in Tiflis

Logo der unabhängigen Metrogewerkschaft Einheit 2013 in TiflisBürgermeister Kaladze stand in der georgischen Hauptstadt nicht alleine, als er mit allen Mitteln gegen den beschlossenen Streik der Metro-Beschäftigten vorging: Als erstes fand er Richter, die den Streik verboten haben. Aber – selbstverständlich – auch die Medien, die alle seine Äußerungen verbreiteten: Die Metro-Beschäftigten würden ohnehin mehr verdienen, als andere im Öffentlichen Dienst (stimmt) und hätten sowieso hohe Gehälter (stimmt nicht) und die geforderten 45% Lohnerhöhung seien viel zu viel. Wie andere in solchen Situationen auch, entdeckte er auch plötzlich sein Herz für die Werktätigen: Die Metro würde für sie teurer werden, wenn Lohnerhöhungen bezahlt werden müssten. Die Gewerkschaft erkannte das Gerichtsurteil zum Streikverbot an – die Fahrer organisierten stattdessen einen Hungerstreik in ihrer Freizeit. Was dazu führte, dass sie nicht mehr arbeitsfähig waren. Am Mittwochabend, 06. Juni 2018 wurde dann eine Übereinkunft erzielt, der zufolge bis einschließlich 2019 eine wesentliche Gehaltserhöhung zugesagt wurde. Das gesellschaftliche Echo auf dieses Ergebnis war es, den ersten (Hunger)-Streik bei der Tifliser Metro als einen Erfolg der Beschäftigten zu bewerten. Siehe zur Auseinandersetzung bei der Metro in Tiflis drei aktuelle Beiträge:

  • „Alarming Precedent of Georgian Common Courts Restricting the Right to Strike“ am 30. Mai 2018 bei Patreon externer Link war die Stellungnahme von Human Rights Education and Monitoring Center (EMC), Solidarity Network – Workers’ Center (SNWC), Young Socialists of Georgia (YSG) und Georgian Progressive Forum (GPF) über den „Alarmierenden Präzedenzfall“ des gerichtlichen Verbots des von der Gewerkschaft „Einheit 2013“beschlossenen Metro-Streiks. Darin wird einerseits der Gang der seit Monaten andauernden Auseinandersetzung nochmals kurz nachgezeichnet, andrerseits eben das Gerichtsurteil in seiner ganzen Bedeutung ausführlich kritisiert. Interessant daran ist insbesondere, dass es in dem Urteil heißt, ein „Streik während der Arbeitszeit“ sei verboten. Nun wäre man als erstes geneigt zu fragen, wie denn eigentlich ein Streik „außerhalb der Arbeitszeit“ aussehen solle, aber immerhin haben die Fahrer ja durch ihren Hungerstreik zu mindestens eine mögliche Antwort darauf gegeben.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133167
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