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Französisch-Schweizer Konzern Lafarge: Verdacht der Beihilfe zu schwersten Verbrechen in Syrien
„Der Fall Lafarge/Syrien bleibt ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von Unternehmen, die Geschäfte in Kriegs- und Konfliktregionen machen. Nach vier Jahren Rechtsstreit bestätigte das Pariser Berufungsgericht im Mai 2022 die Anklage gegen den Zementkonzern für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit setzt das Gericht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Frankreichs vom September 2021 durch. Im Januar 2023 bestätigte auch das oberste französische Gericht die Anklage. Lafarge ist das erste Unternehmen weltweit, das jemals wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert wurde. Das Gericht ließ jedoch die Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner ehemaligen syrischen Mitarbeiter*innen fallen, obwohl strafrechtliche Ermittlungen ergaben, dass die syrischen Arbeitnehmer*innen möglicherweise gefährlichen Risiken ausgesetzt waren, darunter Tod, Verletzung und Entführung…“ Dossier von ECCHR
zum Fall und nun ein erstes – und ein weiteres – Urteil:
- Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung in Syrien verurteilt – Entschädigung für ehemalige Mitarbeiter bleibt aus
- Straflosigkeit überwinden & Rechtsgeschichte schreiben

„Dieser Sondernewsletter berichtet über ein Verfahren gegen Lafarge in Frankreich, angestoßen von syrischen Klägern, dem ECCHR und Sherpa – ein Präzedenzfall gegen unternehmerische Straflosigkeit in Konfliktgebieten. (…)
Entschädigung für Opfer: der Kampf geht weiter
Ein jahrzehntelanger Rechtsstreit fand am 13. April 2026 seinen vorläufigen Abschluss: Das Pariser Strafgericht verurteilte den multinationalen Zementhersteller Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung. Um den Betrieb seines Werks in Syrien auf dem Höhepunkt des Krieges aufrechtzuerhalten, überwies das Unternehmen 5,5 Millionen Euro an den IS und zwei weitere militante Gruppen. Das Gericht verhängte die gesetzlich zulässige Höchststrafe gegen eines der größten börsennotierten Unternehmen Frankreichs und verurteilte frühere Führungskräfte, darunter den ehemaligen CEO, zu Haftstrafen von drei bis sechs Jahren. Das Urteil markiert einen Einschnitt für das Wirtschaftssrecht. In diesem Sonderbericht analysieren wir die Entscheidung gegen Lafarge und blicken auf die nächsten zentralen Auseinandersetzungen: den Kampf um Entschädigung für die Beschäftigten und die vollständige Rechenschaft für die Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Zum Urteil
Die Entscheidung des Pariser Gerichts setzt einen wegweisenden Präzedenzfall: Erstmals wurde ein französisches Unternehmen wegen Terrorismusfinanzierung verurteilt. Damit stellt das Urteil die lange vertretene Annahme in Frage, dass solche Straftaten ausschließlich Staaten oder Einzelpersonen zugerechnet werden können. Die Entscheidung weitet die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausdrücklich auf Unternehmen aus, deren wirtschaftliche Aktivitäten mit Massengewalt verknüpft sind. Sie bekräftigt, dass auch juristische Personen für ihre Beteiligung an schweren Straftaten zur Verantwortung gezogen werden können und stärkt damit den rechtlichen Rahmen zur Ahndung unternehmerischer Mittäter*innenschaft.
Gerade weil die Taten über eine ausländische Tochtergesellschaft liefen, hat das Urteil eine weitergehende Tragweite: Es eröffnet die Möglichkeit, Muttergesellschaften für im Ausland begangene Vergehen zur Rechenschaft zu ziehen und bekräftigt zugleich den Grundsatz, dass komplexe Unternehmensstrukturen kein Schutzschild vor der Haftung für internationale Verbrechen sein dürfen.
Rückschlag für ehemalige Mitarbeiter: Entschädigung bleibt aus
Der Fall wurde im November 2016 von elf ehemaligen syrischen Mitarbeitenden von Lafarge, mit juristischer Unterstützung von Sherpa und dem ECCHR, angestrengt. Er rückte explizit ihre persönlichen Erfahrungen und Risiken ins Zentrum des wirtschaftspolitischen Skandals. Der Prozess, der Ende 2025 stattfand, dauerte mehr als sechs Wochen und umfasste eindringliche Zeugenaussagen von rund einem Dutzend ehemaliger syrischer Mitarbeiter, die Teil einer Gruppe sind, die mittlerweile auf mehr als 190 Kläger*innen angewachsen ist. Gehört wurden auch Berichte von Angehörigen der êzîdîschen Gemeinschaft, die Opfer des Völkermords durch den sogenannten Islamischen Staat wurden, sowie von Überlebenden der Anschläge vom 13. November 2015 in Paris.
In ihrer Zusammenfassung des Urteils erklärten die Richter vor einem überfüllten Gerichtssaal, dass diese Zeugenaussagen mit „Stärke, Präzision, Würde und Menschlichkeit“ vorgetragen worden seien. Das Gericht entschied jedoch, dass die syrischen Kläger keinen Anspruch auf Entschädigung hätten, und bestätigte damit die frühere Feststellung des Obersten Gerichtshofs, dass Einzelpersonen nicht als Opfer von Terrorismusfinanzierung gelten können.
„Lafarge war sich bewusst, was mit uns geschah – die Kontrollpunkte, die Drohungen, die tägliche Angst –, entschied sich jedoch, das Leben seiner Mitarbeiter für Profit zu riskieren. Wir, als ehemalige Lafarge-Mitarbeiter, die ausgesagt haben, und im Namen einer großen Zahl ehemaliger Kollegen, haben zwar jeweils eine andere Leidensgeschichte, doch wir sind uns einig in unserem Vertrauen in das französische Justizsystem und in der Gewissheit, dass das, was wir erdulden mussten, nicht ungestraft bleiben wird. Wir mögen jetzt enttäuscht sein, aber nach zehn Jahren und obwohl wir immer noch keine Entschädigung oder Anerkennung für unser Leid erhalten haben, werden wir nicht aufgeben und weiterhin unsere Rechte und die Gerechtigkeit einfordern, die wir verdienen“, erklärten ehemalige Lafarge-Mitarbeiter, darunter einige, die im Prozess ausgesagt hatten.
Trotz dieses Rückschlags, der weiterhin gerichtlich angefochten werden dürfte, stellt das Urteil einen symbolischen Erfolg dar. Mit ihren Aussagen trugen die syrischen Kläger dazu bei, das juristische Verständnis von Unternehmensverantwortung in Konfliktgebieten neu zu prägen und ihre Erfahrungen ins Zentrum des Verfahrens zu rücken. Zugleich gelang es ihnen, die Darstellung Lafarges zu widerlegen, die Zahlungen an bewaffnete Gruppen seien ausschließlich dem Schutz der Mitarbeitenden geschuldet gewesen…“ Aus dem Sondernewsletter des ECCHR vom 23. April 2026
mit Hintergrund zum Fall und zu den Folgen des Urteils - Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung in Syrien verurteilt: Wegweisendes Urteil im Kampf um Unternehmensverantwortung
„Der französische Baustoffkonzern Lafarge sowie vier ehemalige Führungskräfte sind vom Pariser Strafgericht wegen Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen internationale Sanktionen schuldig gesprochen worden. Zehn Jahre nach Einreichung der Strafanzeige durch Sherpa, das ECCHR und ehemalige syrische Lafarge-Beschäftigte markiert das Urteil einen entscheidenden Wendepunkt im Kampf gegen Straflosigkeit von Unternehmen. Den betroffenen syrischen Beschäftigten bleibt der Zugang zu Gerechtigkeit jedoch weiterhin verwehrt: Sie warten nach wie vor auf Entschädigung.
Das Gericht stellte fest, dass Lafarge zwischen 2013 und 2014 insgesamt 4,7 Millionen Euro an terroristische Gruppen – insbesondere an den sogenannten Islamischer Staat – zahlte, um den Betrieb seines Zementwerks in Syrien trotz des Bürgerkriegs aufrechtzuerhalten. Dabei nahm das Unternehmen erhebliche Risiken für die eigenen Beschäftigten in Kauf. Gegen Lafarge wurde die Höchststrafe in Form einer Geldbuße verhängt. Die ehemaligen Führungskräfte erhielten Haftstrafen zwischen drei und sechs Jahren.
Zusätzlich wurden vier weitere Personen verurteilt: zwei lokale Sicherheitsverantwortliche sowie zwei Vermittler, darunter der syrische Geschäftsmann Firas Tlass.
Dieses Urteil ist in zweifacher Hinsicht historisch: Erstmals wurde ein französisches Unternehmen wegen der Finanzierung einer terroristischen Organisation verurteilt. Zudem hat bislang kein französisches Gericht einen Fall der Terrorismusfinanzierung verhandelt, der ein derart hohes Finanzvolumen betraf…“ ECCHR-Pressemitteilung vom 13.04.2026
- Straflosigkeit überwinden & Rechtsgeschichte schreiben
- Lafarge in Syrien: Oberstes französisches Gericht fällt entscheidendes Urteil: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt
„Der Oberste Gerichtshof Frankreichs hat heute die Anklage gegen den französischen Zementhersteller Lafarge (jetzt Teil der Holcim-Gruppe) wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Das Gericht ließ jedoch die Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner ehemaligen syrischen Mitarbeiter fallen. Die Organisationen Sherpa und ECCHR bedauern diesen Rückschlag in Bezug auf den Zugang zur Justiz für die ehemaligen syrischen Mitarbeiter. Zwischen 2012 und 2014 soll Lafarge bis zu 13 Millionen Euro an verschiedene bewaffnete Gruppen in Syrien, darunter den Islamischen Staat, gezahlt haben, um seine Zementfabrik inmitten des syrischen Bürgerkriegs und seiner Gräueltaten am Laufen zu halten. Lafarge hielt die syrischen Mitarbeiter trotz der hochgefährlichen Umgebung, der wiederholten Entführungen und der Gefahr für ihr Leben auf dem Gelände im Dienst…“ engl. ECCHR-Pressemitteilung vom 16.01.2024