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Französisch-Schweizer Konzern Lafarge: Verdacht der Beihilfe zu schwersten Verbrechen in Syrien

Französisch-Schweizer Konzern Lafarge: Verdacht der Beihilfe zu schwersten Verbrechen in SyrienDer Fall Lafarge/Syrien bleibt ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von Unternehmen, die Geschäfte in Kriegs- und Konfliktregionen machen. Nach vier Jahren Rechtsstreit bestätigte das Pariser Berufungsgericht im Mai 2022 die Anklage gegen den Zementkonzern für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit setzt das Gericht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Frankreichs vom September 2021 durch. Im Januar 2023 bestätigte auch das oberste französische Gericht die Anklage. Lafarge ist das erste Unternehmen weltweit, das jemals wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert wurde. Das Gericht ließ jedoch die Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner ehemaligen syrischen Mitarbeiter*innen fallen, obwohl strafrechtliche Ermittlungen ergaben, dass die syrischen Arbeitnehmer*innen möglicherweise gefährlichen Risiken ausgesetzt waren, darunter Tod, Verletzung und Entführung…“ Dossier von ECCHR externer Link zum Fall und nun ein Urteil:

  • Lafarge in Syrien: Oberstes französisches Gericht fällt entscheidendes Urteil: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt New
    Der Oberste Gerichtshof Frankreichs hat heute die Anklage gegen den französischen Zementhersteller Lafarge (jetzt Teil der Holcim-Gruppe) wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Das Gericht ließ jedoch die Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner ehemaligen syrischen Mitarbeiter fallen. Die Organisationen Sherpa und ECCHR bedauern diesen Rückschlag in Bezug auf den Zugang zur Justiz für die ehemaligen syrischen Mitarbeiter. Zwischen 2012 und 2014 soll Lafarge bis zu 13 Millionen Euro an verschiedene bewaffnete Gruppen in Syrien, darunter den Islamischen Staat, gezahlt haben, um seine Zementfabrik inmitten des syrischen Bürgerkriegs und seiner Gräueltaten am Laufen zu halten. Lafarge hielt die syrischen Mitarbeiter trotz der hochgefährlichen Umgebung, der wiederholten Entführungen und der Gefahr für ihr Leben auf dem Gelände im Dienst…“ engl. ECCHR-Pressemitteilung vom 16.01.2024 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=219726
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