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Demonstrationsverbote des französischen Notstandsregimes waren illegal – Macron will es dauerhaft beibehalten

"Für ein Ende mit dem Notstandsregime" - Frankreich, Jan/Feb 2016Der Verfassungsrat urteilte, dass das Sonderrecht für die Behörden zu weit gefasst sei: Sie können Aufenthaltsverbote gegen jeden verhängen, der das Handeln der Sicherheitskräfte »zu beeinträchtigen sucht«. Die Verfassungshüter verzichteten auf eine sofortige Aufhebung, um dem Parlament Zeit zu geben, eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen“ – aus dem Beitrag „Demonstrationsverbote in Frankreich sind verfassungswidrig“ am 09. Juni 2017 in neues deutschland externer Link, worin es auch noch heißt: „Die französische Regierung unter François Hollande ließ den Ausnahmezustand seit November 2015 insgesamt fünfmal verlängern. Ende Mai hat auch Emmanuel Macron eine weitere Verlängerung angekündigt“. Siehe dazu auch einen Beitrag, wie Monsieur Macron das Notstandsregime weiterhin fortzuführen gedenkt und daraus einen konkreten Programmpunkten des „Europaretters“:

  • „Macron will Ausnahmezustand in normales Gesetz überführen“ von Thomas Pany am 10. Juni 2017 bei telepolis externer Link, worin es heißt: „Der französische Verfassungsrat hat sich dem nun in einer aktuellen Entscheidung widersetzt. Die Regelung, die es den Behörden gestattet, das Aufenthaltsrecht von Personen zu verbieten, sei nicht verfassungskonform, da die Freiheitsgrundrechte nicht ausgewogen genug berücksichtigt. Der entsprechende Passus im Artikel zu Regelungen des Ausnahmezustands, der noch aus dem Jahr 1955 stammt, müsse überarbeitet werden. Der Verfassungsrat setzte ihn außer Kraft – allerdings erst ab 15. Juli, sehr zum Missfallen der Anwälte, die für ihren Mandanten die „vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit“ an die Institution gerichtet hatten. Sein Fall – er war seiner Darstellung nach aus willkürlichen Gründen an der Teilnahme einer Demonstration gehindert worden -, fällt damit noch unter die alte Regelung. (…) Am 15. Juli läuft der die Verlängerung des Ausnahmezustands aus. Macron hatte bereits angekündigt, dass er das Parlament um eine nächste Verlängerung bitten wolle, weil man erst gesetzliche Grundlagen dafür schaffen wolle, dass Frankreich auf einen Stopp des Ausnahmezustands gut vorbereitet sei. Ein Leak des neuen Gesetzesprojekts an Le Monde führt nun der Öffentlichkeit vor Augen, welche Maßnahmen die neue Regierung plant, um die Fallhöhe nach Aufhebung des Ausnahmezustands möglichst klein zu halten“.
  • „Macron will Fußfesseln und Hausarrest für Verdächtige“ von Ralf Klingsieck am 12. Juni 2017 in neues deutschland externer Link, worin hervor gehoben wird: „So soll im Interesse des Kampfes gegen den Terrorismus das Innenministerium ermächtigt werden, verdächtige Personen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu zwingen. Diese Maßnahme hatte schon der Ausnahmezustand vorgesehen, aber sie wurde bisher noch nie angewendet. Vom Ausnahmezustand übernommen werden auch Hausdurchsuchungen bei Tag und Nacht sowie die Verhängung von Hausarrest ohne richterliche Entscheidung und das Recht der Behörden, religiöse Kultstätten schließen zu lassen. Damit finden sich fast alle Maßnahmen des Ausnahmezustands in dem Entwurf des neuen Gesetzes wieder. Hinzu kommt die Verpflichtung, auf Aufforderung der Polizei den Code für die eigene elektronische Kommunikation offenzulegen. Das war schon einmal 2016 gegenüber Rückkehrern aus Syrien geplant gewesen, dann aber fallen gelassen worden, weil es einigen Rechtsexperten zufolge gegen das Grundrecht verstoßen würde, sich nicht selbst belasten zu müssen“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=117372
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