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Deutsch-Französische Gemeinsamkeit: Waffen verkaufen, um jeden Preis

Enthüllungsbuch »NETZWERK DES TODES. DIE KRIMINELLEN VERFLECHTUNGEN VON WAFFENINDUSTRIE UND BEHÖRDEN« von Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg im Heyne Verlag München„… Mit dem deutsch-französischen Regierungsabkommen werden zwei Eckpfeiler der deutschen Rüstungsexportkontrolle ausgehebelt: das Exportverbot von Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle. Denn bei Anwendung des in dem Abkommen festgelegten „De-minimis“-Grundsatzes entfällt für Rüstungsgüter und bestimmte Kriegswaffen die Notwendigkeit einer Endverbleibserklärung sowie der Genehmigungsvorbehalt bei Re-Export bestimmter Kriegswaffen in Drittländer. Damit wird das Kriegswaffenkontrollgesetz umgangen, die Endverbleibskontrolle geschwächt und eine Blaupause für andere Regierungsabkommen geschaffen, die, auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners, den Maßstab für eine gemeinsame Rüstungsexportkontrolle immer weiter herabsetzen.  Am 23.10.2019 ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ im Bundeskabinett verabschiedet worden. Bei dessen Aushandlung und Umsetzung hatte und hat der Deutsche Bundestag kein Mitspracherecht. Die Ziele des Abkommens, wie die „verlässlich[e] Verbringungs- und Ausfuhrmöglichkeiten für den wirtschaftlichen und politischen Erfolg ihrer industriellen und staatlichen Zusammenarbeit“, sollen dadurch erreicht werden, dass Deutschland und Frankreich den jeweiligen Exportvorhaben des anderen Landes von gemeinsam produzierten Rüstungsgütern an Drittländer möglichst nicht widersprechen. Nur die Beeinträchtigung der „unmittelbaren Interessen“ oder der „nationalen Sicherheit“ gelten als Ausnahmefall. Und dann gilt es, nicht etwa auf den Export zu verzichten, sondern stattdessen „hochrangige Konsultationen“ einzuleiten, „um angemessene Lösungen zu finden“. Bei regierungsseitigen Projekten soll zudem die „widersprechende Vertragspartei alle Anstrengungen [unternehmen], um alternative Lösungen vorzuschlagen“. Das heißt de facto: Hauptsache es kann exportiert werden!...“ – aus dem Kommentar „Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle“ externer Link der Koordinatorin der “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Susanne Weipert und der Sprecher*innen der Kampagne Charlotte Kehne, Christine Hoffmann und Jürgen Grässlin am 05. November 2019 bei der Aktion Aufschrei. Siehe dazu auch die Dokumentation des Abkommens – und einen Beitrag, der aktuell aufzeigt, wie dieses Vorgehen und politische Ziele zusammen gehen:

  • „Wenn Deutschland weltweit „Verantwortung übernimmt““ von Arif Rhein am 04. November 2019 bei der ANF externer Link dokumentiert (ursprünglich im Kurdistan Report) zur Politik, die zum Abkommen passt: „… Insbesondere die verschiedenen Merkel-Regierungen verfolgen seit Jahren eine Waffenexportpolitik, mit der eigene Bundeswehreinsätze zum Teil überflüssig gemacht werden und die Kooperation ausländischer Regierungen gesichert wird. Ganz oben auf der Liste stehen faschistische Regime wie die Türkei oder Saudi-Arabien, aber z. B. auch die algerische Regierung, die sich seit Monaten mit Protesten der Bevölkerung konfrontiert sieht. Die Besetzung des vorwiegend kurdisch besiedelten Kantons Efrîn in Nordsyrien mithilfe deutscher Leopard-Panzer und G3-Gewehre zeigte Anfang 2018, wozu Partner wie die Türkei durch deutsche Waffen in die Lage versetzt werden...“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=156853
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