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Afghanistan

Jamil Amadi: Opfer rassistischer Hasskriminalität nach Afghanistan abgeschoben – Täter in Neukölln-Komplex verwickelter Polizist?

Dossier

PRO ASYL am 3.8.21: „Die Bundesregierung zieht alle Register, um die Menschen noch gerade rechtzeitig loszuwerden, bevor die Taliban auch Kabul eingenommen haben. Das offenbart eine menschenverachtende Haltung.“Im April 2017 wurde ein damals 26jähriger Afghane am S-Bahnhof Karlshorst von Fußballfans brutal zusammengeschlagen und rassistisch beschimpft. Einer der Schläger war ein Polizeibeamter außer Dienst. Der Beamte gehörte jahrelang der Ermittlungsgruppe „Rex“ an, die die rechtsterroristische Anschlagsserie in Neukölln aufklären sollte Das Opfer des Überfalls wurde im März 2020 auf Betreiben der Berliner Ausländerbehörde nach Afghanistan abgeschoben, ohne dass das Strafverfahren gegen die rechten Schläger abgeschlossen ist. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert einen besseren Schutz von Opfern von Hasskriminalität, die sofortige Rückholung des abgeschobenen Mannes sowie eine lückenlose Aufklärung der Verbindungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ins rechtsextreme Tätermilieu…“ Pressemitteilung vom 12.08.2020 vom und beim Flüchtlingsrat Berlin externer Link und dazu:

  • Täter nach rassistisch motiviertem Angriff auf Geflüchteten noch immer im Polizeidienst, das Opfer muss sich seit der Machtübernahme der Taliban versteckt halten New
    Der gerichtlich verurteilte Polizist Stefan K. ist trotz eines gewalttätigen Angriffs auf einen geflüchteten Afghanen und seiner unklaren Verwicklung in die rechtsextremistische Anschlagserie in Neukölln weiterhin im Dienst. Am Freitag, 29. September, ist er zur Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss Neukölln-Komplex des Berliner Abgeordnetenhauses geladen –  hat sich aber krank gemeldet. Flüchtlingsrat Berlin, ReachOut, Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und PRO ASYL fordern seine Suspendierung vom Dienst und Bleiberecht für alle Opfer rassistischer Gewalt.
    Noch immer ist Stefan K. im Polizeidienst, trotz eines gewalttätigen Angriffs im April 2017 auf den Afghanen Jamil Amadi*, für den er im Mai 2022 vom Amtsgericht verurteilt wurde. Das Landgericht, das im März 2023 das Urteil bestätigte und die rechtsextremistische Gesinnung der Tat klar benannte, warnte bereits: “Die Kammer sieht es als hochproblematisch an, dass ein Polizeibeamter mit einem derartigen Verfassungsverständnis weiterhin zum Schutz und zur Verteidigung des Rechtsstaates als solcher tätig ist.” Hinzu kommt der Verdacht seiner hochproblematischen Rolle als Sonderermittler bei der Berliner Polizei in der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex), für die er bis 2016 für die Ermittlung der bis heute unaufgeklärten rechtsterroristischen Anschlagserie von 2009 bis 2021 in Berlin-Neukölln zuständig war. Kommenden Freitag, 29. September, ist K. erstmals zur Zeugenaussage im Rahmen des seit März 2023 eingesetzten Untersuchungsausschuss zu der Neuköllner Straftatenserie geladen, hat sich aber krank gemeldet.
    Während ein Beamter mit gerichtlich anerkannter rechtsextremistischer Gesinnung sowie im Verdacht einer hochproblematischen Rolle im Neukölln-Komplex im Dienst bleibt, wurde der durch den Angriff psychisch und gesundheitlich stark angeschlagene Jamil Amadi noch während des laufenden Verfahrens gegen seine Angreifer im März 2020 nach Afghanistan abgeschoben. Statt ein Bleiberecht als Opfer rassistischer Gewalt zu bekommen, leidet er in dem krisengebeuteltem Land unter den Folgen der Tat und muss sich seit der Machtübernahme der Taliban versteckt halten…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 29.09.2023 externer Link von Flüchtlingsrat Berlin, ReachOut, Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und PRO ASYL
  • Berliner Polizist wegen rassistisch motiviertem Angriff verurteilt – Jamil Amadi muss umgehend aus Afghanistan nach Berlin geholt werden 
    Anlässlich des heutigen Urteils des Amtsgerichts Tiergarten gegen den Polizisten Stefan K. und zwei Mitangeklagte wegen eines gewalttätigen Angriffs auf den Afghanen Jamil Amadi fordern verschiedene Organisationen die Rückholung und Entschädigung des Opfers aus Afghanistan, disziplinarrechtliche Konsequenzen für den Haupttäter Stefan K. sowie einen besseren Schutz für Opfer von Hasskriminalität. Auf dem Heimweg von einem Fußballspiel von Union Berlin im April 2017 gingen drei Männer am Berliner S-Bahnhof Karlshorst auf den Asylsuchenden Jamil Amadi* los und verletzten ihn schwer. Jamil Amadi ist seit dem Überfall traumatisiert.
    Einer der Täter ist der Polizist Stefan K., der an diesem Abend nicht im Dienst, sondern privat unterwegs war. Stefan K. war bis 2016 bei der Berliner Polizei ausgerechnet in der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) eingesetzt. Diese Sondereinheit der Berliner Polizei war für die Ermittlung der bis heute nicht aufgeklärten rechtsterroristischen Anschlagserie in Neukölln zuständig.
    Obwohl das Strafverfahren gegen die Täter noch nicht abgeschlossen war, ließ der damalige Innensenator Andreas Geisel den gesundheitlich stark angeschlagenen Jamil Amadi im März 2020 nach Afghanistan abschieben – zu einer Zeit, in der wegen der Corona-Pandemie der Flugverkehr stark eingeschränkt war und die Auswirkungen der Pandemie in dem Land noch nicht absehbar waren.
    Fünf Jahre nach der Tat und coronabedingter Verhandlungspause wurde der Strafprozess gegen Stefan K. und seine Mittäter am Amtsgericht Tiergarten fortgesetzt und heute das Urteil bekannt gegeben. Das Gericht bestätigte die rassistische Motivation des Übergriffs und verurteilte die Täter zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro bzw. einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf 3 Jahre Bewährung für einen der Mittäter. PRO ASYL, ReachOut, KOP und der Flüchtlingsrat Berlin zeigen sich tief enttäuscht über die Milde des Urteils. „Es ist ein Skandal, dass Jamil Amadis Leben zerstört wurde und die Täter nicht angemessen zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl das rassistische Tatmotiv gerichtlich anerkannt wurde “, so Samiullah Hadizada vom Flüchtlingsrat Berlin. „Auch, wenn die Täter nun bestraft werden, bringt es Jamil Amadi nicht zurück nach Berlin“, so Hadizada weiter und fordert sofortige Bemühungen, Amadi aus Afghanistan zurück nach Deutschland zu holen. „Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger muss jetzt den Fehler ihres Vorgängers korrigieren und durch eine Rückholung von Jamil Amadi ein klares Signal gegen Hasskriminalität und für den Opferschutz senden“, ergänzt Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP). „Wer in Deutschland Opfer von Hasskriminalität wird, muss ein sofortiges Bleiberecht erhalten. Die Betroffenen im Laufe eines Gerichtsverfahrens gegen ihre Peiniger abzuschieben, schadet der Aufklärung des Vorfalls und lässt die seelischen und körperlichen Wunden außer Acht, die solche Gewalttaten bei den Menschen anrichten“, mahnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP), ReachOut, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin stellen folgende Forderungen: Jamil Amadi muss umgehend aus Afghanistan nach Berlin geholt werden. Wir verurteilen die Entscheidung des Berliner Innensenators Geisel, der die Abschiebung von Jamil Amadi im März 2020 zu verantworten hat. Der Berliner Senat, der Amadi als Opfer rassistischer Hasskriminalität während einer globalen Pandemie nach Afghanistan abgeschoben hat, muss Verantwortung übernehmen und ihm ein Bleiberecht erteilen. Alle Opfer rassistischer Gewalt brauchen ein generelles Bleiberecht…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 06.05.2022 externer Link der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP), ReachOut, PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Berlin
  • Verprügelt und abgeschoben Der Berliner Polizist, der Asylbewerber – und eine verhängnisvolle Begegnung
    Ein Polizist betreute Opfer der rechtsextremistischen Anschläge von Neukölln. In der Freizeit soll er einen Geflüchteten geschlagen haben. Der Fall ist komplex…“ Artikel von Madlen Haarbach vom 17.01.2021 im Tagesspiegel online externer Link
  • Strafverfahren gegen mutmaßlich rassistische Schläger wird im Januar fortgesetzt – Organisationen fordern sofortige Rückholung des nach Afghanistan abgeschobenen Jamil Amadi
    Im April 2017 wurde der damals 26-jährige Jamil Amadi auf einem Berliner S-Bahnhof Opfer eines brutalen und vermutlich rassistisch motivierten Überfalls. Einer der Täter soll der Berliner Polizist Stefan K. gewesen sein, der in seiner Freizeit unterwegs war. Noch bevor das Strafverfahren gegen Stefan K. und die anderen Angeklagten abgeschlossen war, ließ das Landesamt für Einwanderung Herrn Amadi im März 2020 nach Afghanistan abschieben, obwohl die Staatsanwaltschaft der Ausländerbehörde deutlich signalisiert hatte, dass er als Zeuge zur Durchführung der Hauptverhandlung gegen Stefan K. zwingend benötigt wird. Nach fast einjähriger Corona-bedingter Pause wird nun das Verfahren beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten neu aufgenommen. Verhandlungstermine sind für den 20. Januar und 3. Februar 2021 anberaumt. Nichtregierungsorganisationen fordern: Jamil Amadi muss sofort nach Berlin zurückgeholt werden, um als Hauptzeuge und Nebenkläger im Verfahren auszusagen und Schmerzensgeldforderungen geltend zu machen. Herr Amadi muss überdies ein sicheres Aufenthaltsrecht als Opfer einer rassistisch motivierten Gewalttat erhalten. Die Rechtsanwältin von Herrn Amadi hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Wiedereinreise zu ermöglichen…“ Pressemitteilung von FR, Pro Asyl, Reach Out, RAV u. Yaar vom 18.12.2020 bei RAV externer Link
  • Berliner Innensenator rechtfertigt die Abschiebung des afghanischen Opfers eines rassistischen Angriffs – Täter in Neukölln-Komplex verwickelter Polizist?
    Ein Afghane wird aus Berlin abgeschoben, weil er Straftaten begangen haben soll. Doch der Mann war wohl auch Opfer eines fremdenfeindlichen Angriffs durch einen Polizisten. Der Innensenator sagt, dass er bei seiner Entscheidung davon nichts gewusst habe. (…) „Dass der Mann Nebenkläger war, beziehungsweise Opfer einer Straftat 2017 geworden war, wusste ich bei meiner Entscheidung nicht“, sagte Geisel am Freitag dem rbb. In dem Strafverfahren am Amtsgericht Tiergarten wird ein Berliner Polizist beschuldigt, gemeinsam mit zwei anderen Tatverdächtigen den Afghanen am 5. April 2017 zusammengeschlagen und rassistisch beleidigt zu haben externer Link. In dem Prozess war der Angegriffene Nebenkläger. Zurückgeholt werden, wie es der Flüchtlingsrat Berlin fordert, soll der Mann aber laut Geisel nicht. Seit Januar habe die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft zu der Abschiebung vorgelegen und im März sei der Mann nach Afghanistan abgeschoben worden, so der Innensenator. Grundsätzlich schiebe man nicht nach Afghanistan ab, weil es kein sicheres Land sei, sagte Geisel. Doch zwei oder drei Mal im Jahr treffe er „Einzelfallentscheidungen bei Personen, die sich besonders schwerer Straftaten schuldig gemacht haben“. Als Beispiele für solche Straftaten nannte Geisel Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und mehrfache Körperverletzung. „Das war hier ein solcher Fall.“ Welche Straftat der Afghane begangen hat, sagte Geisel nicht…“  Meldung „“Einzelfallentscheidung“: Geisel rechtfertigt Abschiebung eines afghanischen Überfall-Opfers“ vom 14.08.20 bei rbb24 externer Link

Siehe auch im LabourNet Germany:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=200729
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