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Ende Mai will der Bundestag über eine umfangreiche Grundgesetzänderung entscheiden. Geändert werden sollen 13 Artikel. Das enorme Änderungspaket wurde bisher kaum diskutiert, und wenn, dann unter dem Aspekt der Autobahnprivatisierung, die damit ermöglicht wird. Tatsächlich enthalten die Grundgesetzänderungen zusammen mit dem Begleitgesetz auch einen Baustein, der die Privatisierung im Schulbau enorm beschleunigen könnte. (…) In der Gesamtsicht zeigt sich, dass die angebotenen Finanzhilfen des Bundes nicht neutral sind. Es besteht die Gefahr, dass durch die Förderung in erheblichem Umfang neue ÖPP-Projekte geschaffen werden. Dieser Privatisierungsschub im Bildungsbereich käme die Steuerzahlenden zum einen sehr teuer. Aber auch die Qualität der Bildung selbst wird von der Privatisierung betroffen sein. Einer kurzfristigen Abhilfe beim Schulbau kann ein unguter Wandel im Schulalltag gegenüberstehen. So wird das Klassenzimmer zuweilen auch als „die dritte Lehrkraft“ (nach dem Lehrer und den Mitschülern) genannt, die räumliche Umgebung bestimmt wesentlich, mit wie gut oder schlecht gelernt wird. Über diese Schulräume bekommen bei ÖPP aber Private das Hausrecht. (…) Kinder und Jugendliche gelten zu Recht als besonders schützenswert, ihre Bildung ist eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft. Eine fortschreitende Privatisierung im Bildungsbereich gefährdet die Qualität dieser Güter erheblich und schädigt somit unsere Gesellschaft insgesamt. Dass die Bundesregierung für eine solche Privatisierung ausgerechnet auch noch das Grundgesetz ändern möchte, ist ein zusätzlicher Skandal im Skandal…“ Artikel von Carl Waßmuth aus der aktuellen Lunapark21, Heft 37 vom Frühjahr 2017 und Hintergründe – wir danken!
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Artikel von Carl Waßmuth aus der Lunapark21, Heft 37 vom Frühjahr 2017* - wir danken!
Ende Mai will der Bundestag über eine umfangreiche Grundgesetzänderung entscheiden. Geändert werden sollen 13 Artikel. Das enorme Änderungspaket wurde bisher kaum diskutiert,
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