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Wieder einmal hat der DGB einen Tarifvertrag mit den Unternehmerverbänden der Leiharbeitsbranche, BAP und IGZ, abgeschlossen, der es auch weiterhin möglich macht, Leiharbeitern deutlich schlechtere Löhne zu zahlen als den im Betrieb Beschäftigten. Die Unterschiede betragen je nach Branche zwischen 30 und 50 Prozent. Dabei wäre es sehr einfach möglich, gleichen Lohn auch für Leiharbeiter durchzusetzen – indem auf einen Tarifvertrag verzichtet wird. (…) Die Folgen der Hartz-Gesetze schlagen nicht nur bei Hartz IV bis in den Betrieb durch, sondern auch bei der Förderung der Leiharbeit. Fast eine Million Kolleginnen und Kollegen werden in diesem Jahr als Leiharbeiterinnen beschäftigt und meist als Lohndrücker missbraucht. Viele von ihnen sind auf ergänzende Leistungen angewiesen oder gehen einem Zweitjob nach. Das ist ein Mosaikstein für die internationale Konkurrenzfähigkeit des „Standorts“ Deutschland. Die Gewerkschaften sind Teil dieses Standortspakts.“ Artikel von Helmut Born aus der SoZ vom Januar 2017 – wir danken Autor und Redaktion!
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Artikel von Helmut Born aus der SoZ vom Januar 2017 - wir danken Autor und Redaktion!
Wieder einmal hat der DGB einen Tarifvertrag mit den Unternehmerverbänden der Leiharbeitsbranche, BAP und IGZ, abgeschlossen, der es auch weiterhin möglich macht, Leiharbeitern deutlich schlechtere
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