Berufsperspektive „Helfer“. Alternative: Leiharbeiter. Eine mehr als seltsame „Integrationsbilanz“ der Bundesanstalt
Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von Toldi„Arbeitslose Geflüchtete sind überwiegend jünger als 35 Jahre“, notiert der Bericht im Kapitel „Arbeitsuchende und Arbeitslose Geflüchtete“. Für die Mehrheit, etwa drei Fünftel, kämen nur „Helfertätigkeiten“ infrage. Als Gründe werden genannt: mangelnde Deutschkenntnisse, dass sie zu jung sind, um einen Beruf erlernt zu haben, dass sie entsprechend keinen anerkannten formalen Berufsabschluss vorweisen können. Jobs, die sie laut der Bundesagentur am häufigsten suchen, sind in der Reinigung, in der Lagerei und Logistik, als Küchenhilfe, im Verkauf sowie im Büro und Sekretariat. Hingewiesen wird auch darauf, dass die Leiharbeit, im Behördenjargon Arbeitnehmerüberlassung, eine beachtliche Rolle bei den Anstellungen spielt. Rund jeder Fünfte, der aus den „acht zugangsstärksten Asylzugangsländern“ (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) kommt, hat eine Anstellung über Leiharbeit gefunden, „gefolgt von Beschäftigungsverhältnissen in Unternehmen, die wirtschaftliche Dienstleistungen erbringen und dem Gastgewerbe“ – aus dem Artikel „Flüchtlinge: Mehr Beschäftigte, aber auch viel mehr Hartz-IV-Empfänger“ von Thomas Pany am 27. April 2017 bei telepolis über die bis März 2017 reichenden Berichte der Bundesanstalt für Arbeit über Flüchtlinge am „Arbeitsmarkt“ weiterlesen »
Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von Toldi"Arbeitslose Geflüchtete sind überwiegend jünger als 35 Jahre", notiert der Bericht im Kapitel "Arbeitsuchende und Arbeitslose Geflüchtete". Für die Mehrheit, etwa drei Fünftel, kämen nur weiterlesen »

DaimlerGegenLeiharbeit„Fast 130.000 Leiharbeitsbeschäftigte, die im vergangenen Jahr arbeitslos wurden, erhielten keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Stattdessen rutschten sie direkt in den Hartz-IV-Bezug. Ursache sind die gesetzlichen Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I): Für die 24 Monate vor Eintreten der Erwerbslosigkeit müssen die Betroffenen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von mindestens einem Jahr nachweisen, um die gegenüber Hartz IV vergleichsweise hohe Arbeitslosenversicherungsleistung in Höhe von 60 Prozent (für Kinderlose) oder 67 Prozent (mit unterhaltspflichtigen Kindern) des vorangegangenen Nettoeinkommens zu erhalten. (…) Eben dieser Nachweis gelingt vielen Leiharbeitnehmern nicht, da in der Branche kurze Beschäftigungszeiten eher die Regel als die Ausnahme sind: Knapp ein Drittel aller Leiharbeitsverhältnisse enden bereits innerhalb von 30 Tagen, weitere 19 Prozent vor Ablauf von drei Monaten. Bei solcher Fluktuation binnen zweier Jahre auf zwölf Arbeitsmonate zu kommen, ist keine Kleinigkeit. In der Folge waren 2016 genau 129.516 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer unmittelbar nach dem Verlust ihres Jobs auf Hartz IV angewiesen. Das entspricht 38 Prozent aller Leiharbeitskräfte, die sich im vergangenen Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erwerbslos meldeten. Wie extrem hoch dieser Anteil ist, verdeutlicht eine zweite Zahl: Jeder vierte der insgesamt 509.268 Menschen, die 2016 sofort nach dem Ende ihrer Arbeitsverhältnisse Hartz-IV-Leistungen erhielten, war zuvor als Leiharbeitskraft beschäftigt. Dabei sind gerade einmal 2,7 Prozent aller Beschäftigten auf Verleihbasis tätig…“ Beitrag von Stefan Sauer vom 28. April 2017 bei der Berliner Zeitung online weiterlesen »
DaimlerGegenLeiharbeit"Fast 130.000 Leiharbeitsbeschäftigte, die im vergangenen Jahr arbeitslos wurden, erhielten keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Stattdessen rutschten sie direkt in den Hartz-IV-Bezug. Ursache sind die gesetzlichen Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I): Für die 24 Monate vor Eintreten der Erwerbslosigkeit weiterlesen »

ver.di: keine Ausnahmen beim Mindestlohn!„Die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, auf die unter anderem Horst Seehofer bestanden hatte, wird – wie sich jetzt zeigt – praktisch kaum genutzt. Nicht einmal 2000 Langzeitarbeitslose haben seit der Einführung davon profitiert – dabei waren 2015 in Deutschland durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslose gemeldet. (…) Für das fehlende Interesse gibt es vermutlich mehrere Gründe: Für Arbeitgeber sei es möglicherweise attraktiver, Langzeitarbeitslose über einen Eingliederungszuschuss einzustellen. Dieser betrage für maximal zwölf Monate immerhin 50 Prozent des Arbeitsentgelts, sagt ein Sprecher der BA…“ Artikel von Thomas Öchsner vom 13. Mai 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online und neu dazu: Mindestlohn: Und wo bleiben die Langzeitarbeitslosen? weiterlesen »
ver.di: keine Ausnahmen beim Mindestlohn!"Die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, auf die unter anderem Horst Seehofer bestanden hatte, wird - wie sich jetzt zeigt - praktisch kaum genutzt. Nicht einmal 2000 Langzeitarbeitslose haben seit der Einführung davon profitiert - dabei waren 2015 in Deutschland weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„Wie es ist, als Erwerbslose zur Arbeitsagentur zu gehen – das wusste die Reporterin Anke Gehrmann. Aber wie sieht der Alltag dort aus der Sicht einer Sachbearbeiterin aus? Das schildert sie hier… (…) Seit meinen Erfahrungen ließ mich die Frage nicht los: Warum wird der Ort so ungern aufgesucht, obwohl er neben Jobperspektiven nicht zuletzt soziale Sicherheit bietet? Die Antwort suche ich auf der anderen Seite. Nach eineinhalb Jahren Vorbereitung drehen wir im Januar 2017, sieben Tage in der Arbeitsagentur Hamburg Mitte. (…) Es muss schnell gehen. 60 Sekunden Zeit pro Kunde. Das ist die Vorgabe. 60 Sekunden pro Einzelschicksal. (…) Denn Arbeitslose möglichst schnell in Arbeit zu bringen, bedeutet in der Konsequenz: Der nächstmögliche Job soll her – nicht der bestmögliche. Eine Weiterbildung? Nicht wenn sie nicht notwendig für die Vermittlung ist. Mein mieses Gefühl gründete auf einer falschen Erwartung: Anspruch auf Arbeitslosengeld bedeutet nicht Anspruch auf Wahlfreiheit oder Mitbestimmung. Die Arbeitsagentur ist keine Traumfabrik. Sie ist eine auf Effizienz getrimmte Maschine, gefüttert mit Arbeitslosen als unendlicher Rohstoff. Sie unterwirft ihre Mitarbeiter engen Vorgaben. Die Angestellten haben einen sehr begrenzten Spielraum, auf die Wünsche ihrer Kunden einzugehen. Christoph, Jessica und die anderen Kollegen, die ich in meinen sieben Tagen kennengelernt habe, halten diese Maschine am Laufen – jeder auf seine Art und jeden Tag aufs Neue.“ Erfahrungsbericht von Anke Gehrmann vom 27. April 2017 bei Spiegel online und ihre Fernsehreportage dazu weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""Wie es ist, als Erwerbslose zur Arbeitsagentur zu gehen - das wusste die Reporterin Anke Gehrmann. Aber wie sieht der Alltag dort aus der Sicht einer Sachbearbeiterin aus? Das schildert sie hier... (...) Seit meinen weiterlesen »

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeWer einmal in Hartz IV gelandet ist, der weiß, dass bürgerliche Rechte nur noch bedingt gelten. So müssen Hartz IV Bezieher jede Arbeitsstelle annehmen, auch wenn sie etwas vollkommen anderes zuvor gelernt und gearbeitet haben. Diese Willkür führt immer wieder zu Sanktionen, weil Betroffene in die Gegenwehr gehen. Nicht selten kommt es zu Widersprüchen und Klagen- doch die Jobcenter sind meist gnadenlos. Allerdings sind Hartz IV Beziehende nicht verpflichtet, eine Arbeitsstelle anzunehmen, wenn diese aus bestimmten Gründen nicht zumutbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun bestätigt, dass es klare Ablehnungsgründe gibt, die zu keinen Sanktionen führen dürfen. Diese sind allerdings sehr eng ausgelegt. Hierzu wurden nun die sogenannten Zumutbarkeitsregeln geändert…“ Beitrag vom 27. April 2017 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeWer einmal in Hartz IV gelandet ist, der weiß, dass bürgerliche Rechte nur noch bedingt gelten. So müssen Hartz IV Bezieher jede Arbeitsstelle annehmen, auch wenn sie etwas vollkommen anderes zuvor gelernt und gearbeitet haben. Diese weiterlesen »

Revival der 1-Euro-Jobs?! “Nahles fordert 450 Millionen Euro mehr für Flüchtlinge” – für diese selbst nur 80 Cent/Std.

Dossier

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-IndustrieMit den bisherigen Mitteln können laut der Arbeitsministerin nicht genug Arbeitsplätze für Flüchtlinge entstehen. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium laufen. (…) „Wir können das Geld nicht bei den Langzeitarbeitslosen wegnehmen.“ Sonst entstehe ein „Verdrängungswettbewerb, der Ängste schürt, statt sie abzubauen“. Allein für die Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge benötige sie 450 Millionen Euro jährlich, ergänzte Nahles. Außerdem werde mehr Geld etwa für Hilfen während der Ausbildung gebraucht. Die Arbeitsgelegenheiten sind zusätzliche Beschäftigungen für Arbeitslose etwa in Ein-Euro-Jobs, die bisher nur Hartz-IV-Empfängern angeboten werden…“ Meldung vom 11.02.2016 bei der Zeit online. Tot gesagte leben länger? Doch offenbar sind wir nicht die einzigen mit relativ gutem Gedächtnis, es gibt einen ersten vernichtenden Kommentar – und die Erinnerung an frühere Aktionen gegen 1-€-Jobs. Neu: Endlich: Regierung streicht Ein-Euro-Job-Programm für Flüchtlinge weiterlesen »

Dossier

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie"Mit den bisherigen Mitteln können laut der Arbeitsministerin nicht genug Arbeitsplätze für Flüchtlinge entstehen. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium laufen. (...) "Wir können das Geld nicht bei den Langzeitarbeitslosen wegnehmen." Sonst entstehe ein "Verdrängungswettbewerb, der Ängste schürt, statt weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV zeigt eindrücklich, dass diese kontraproduktiv sind, weil sie zum Rückzug vom Jobcenter und auch zur Arbeitsdemotivation führen. Außerdem ist bei Sanktionierten vielfach ein Rückzug aus dem sozialen Leben zu beobachten. Neben Vereinsamung, ungenügender Ernährung und Krankheitsversorgung führen Sanktionen auch zu Wohnungsnotlagen und Mietrückstände bis hin zum Wohnungsverlust. Sanktionen sind also nicht nur bezüglich des Arbeitsmarkts nicht zielführend. Sie setzen Betroffene auch der sozialen Verelendung und Isolation aus. Sanktionen verletzen das Grundrecht auf soziale Sicherheit. Sie gehören ohne Wenn und Aber abgeschafft.“ Mitteilung von und bei Katja Kipping vom 7. April 2017, zu Details siehe die Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV vom 7. Februar 2017 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Die Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV zeigt eindrücklich, dass diese kontraproduktiv sind, weil sie zum Rückzug vom Jobcenter und auch zur Arbeitsdemotivation führen. Außerdem ist bei Sanktionierten vielfach ein Rückzug weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„Schwarze Pädagogik bezeichnet eine überkommene Vorstellung von Erziehung, in der Kinder zu „ihrem Besten“ wortwörtlich geprügelt wurden: Zwang und körperliche Strafen, Ohrfeigen als Allheilmittel, Schläge mit dem Rohrstock auf den nackten Hintern dienten dazu, Kindern „anständiges Verhalten“ beizubringen. (…) Als „brav“ galten die Gewaltopfer, wenn sie abends die Hände auf der Bettdecke falteten, keine kritischen Fragen stellten und den Tätern in voraus eilendem Gehorsam zu Diensten waren. Diese autoritäre Erziehung gilt als ein wesentlicher Nährboden des Hitler-Regimes. (…) Bei den Jobcentern feiert die autoritäre Erziehung indessen ein Comeback, auch wenn die Mitarbeiter auf körperliche Gewalt verzichten (müssen). Dafür sind die psychischen Zwangsmaßnahmen und die Entmündigung Erwachsener umso deutlicher. So stellten die Jobcenter Regeln für „gesunde Lebensführung“ auf und fordern die Hartz-Betroffenen auf, ihren Lebensstil zu ändern. (…) Während die Jobcenter „Gesundheit“ im Sinne von Sport und ausgewogener Ernährung propagieren, achteten sie, laut den Diakonien, kaum darauf, die soziale Teilhabe der Betroffenen zu verbessern, wobei die soziale Isolation viele Erkrankungen befördert…“ Beitrag von Dr. Utz vom 30. März 2017 bei gegen-hartz.de weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""Schwarze Pädagogik bezeichnet eine überkommene Vorstellung von Erziehung, in der Kinder zu „ihrem Besten“ wortwörtlich geprügelt wurden: Zwang und körperliche Strafen, Ohrfeigen als Allheilmittel, Schläge mit dem Rohrstock auf den nackten Hintern dienten dazu, Kindern weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!„Ob der „Fragenkatalog zur Überprüfung einer Wohn-/Wirtschaftsgemeinschaft durch Inaugenscheinnahme des Ermittlungsdienstes“ des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg den datenschutz- und sozialrechtlichen Vorgaben entspricht, darf bezweifelt werden. Bekannt wurde er durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die über die Homepage FragDenStaat.de gestellt wurde. Das Jobcenter Berlin Tempelhof- Schöneberg hat daraufhin seine internen Arbeitsanweisungen veröffentlicht. (…) Das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat dazu in einer Veröffentlichung festgestellt: „Viele Behörden sind sich der damit verbundenen datenschutzrechtlichen Konsequenzen gar nicht bewusst… Der Mensch hat nach Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Privat-, Geheim- und Intimsphäre des Menschen wird dadurch geschützt. Die Sozialträger haben nur in ganz bestimmten Fällen ein Recht auf Durchführung eines Hausbesuches, doch auch dann muss die Verwaltung Artikel 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung, beachten. Dieses Grundrecht ist ein Individualrecht. Jeder Betroffene, bei dem ein Hausbesuch durchgeführt werden soll, kann der Behörde den Zutritt zur Wohnung verweigern…“ Auf dieser Grundlage hat das ULD eine umfangreiche Stellungnahme sowie Mustertexte für eine Dienstanweisung und für zu verwendende Formulare erstellt und veröffentlicht. Würde nicht schaden, wenn Jobcenter vor dem Erlass von Arbeitsanweisungen mal reinschauen würden…“ Beitrag vom 28. März 2017 von und bei den Datenschützern Rhein Main weiterlesen »
Vorsicht Schnüffler!"Ob der „Fragenkatalog zur Überprüfung einer Wohn-/Wirtschaftsgemeinschaft durch Inaugenscheinnahme des Ermittlungsdienstes“ des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg den datenschutz- und sozialrechtlichen Vorgaben entspricht, darf bezweifelt werden. Bekannt wurde er durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die über die Homepage FragDenStaat.de gestellt wurde. Das Jobcenter weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Wenn Detlef Scheele am 1. April offiziell sein neues Amt in Nürnberg übernimmt, hat er eine eigene Agenda im Gepäck: „Menschen, die von Hartz-IV-Leistungen leben, brauchen mehr Aufmerksamkeit, als das in den vergangenen Jahren der Fall war. Das sehe ich als meine wichtigste Aufgabe“, sagte Scheele im Gespräch mit dem SPIEGEL. Dabei setzt er auch auf sanften Druck: „Wenn man länger aus dem Job raus ist, braucht es manchmal einen Schubs, um zurückzukommen“, sagte Scheele. „Unsere Berater und Vermittler müssen den Arbeitslosen und seine Familie öfter sehen.“ Versuche der BA hätten gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich anstiegen, wenn die Kontaktdichte sich erhöhe. „Eine so verstandene fürsorgliche Belagerung finde ich sinnvoll“, sagt Scheele. Wenn mehr Prävention, mehr Anstrengung in der Vermittlung und mehr Qualifizierung nicht helfen würden, könne auch öffentlich geförderte Beschäftigung die Ultima Ratio sein. „Das Schicksal von Arbeitslosigkeit vererbt sich, das bewegt mich sehr“, sagte Scheele. „Wir dürfen Eltern nicht zu Hause rumsitzen lassen, weil sie ihrem Nachwuchs vorleben, von Transferleistungen abhängig zu sein.“…“ Vorankündigung des Interviews von Markus Dettmer und Cornelia Schmergal mit Detlef Scheele im SPIEGEL 14/2017 bei Spiegel online vom 31. März 2017 und Kommentar von Harald Thomé weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""... Wenn Detlef Scheele am 1. April offiziell sein neues Amt in Nürnberg übernimmt, hat er eine eigene Agenda im Gepäck: "Menschen, die von Hartz-IV-Leistungen leben, brauchen mehr Aufmerksamkeit, als das in den vergangenen Jahren weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„… Arbeits- und Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) fordert eine Mindestsicherung von 1050 Euro pro Monat für Sozialleistungsempfänger. Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz von 409 Euro setze die Betroffenen einem Armutsrisiko aus, kritisierte Breitenbach im Interview mit der Berliner Morgenpost. Zugleich solle die Möglichkeit abgeschafft werden, diese Mindestsicherung durch Sanktionen zu kürzen. „Sanktionen haben noch nie jemandem geholfen, sie treiben Menschen immer mehr in Armut“, sagte die Senatorin, die seit Dezember vergangenen Jahres im Amt ist. Erwerbslose sollten künftig nicht mehr jeden Job annehmen müssen, sondern nur ihrer Qualifikation entsprechend vermittelt werden dürfen. (…) Breitenbach kritisierte deshalb auch SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz. Es sei zwar richtig, die Agenda 2010 zu reformieren, doch sei Schulz‘ Vorstoß, das Arbeitslosengeld länger zu zahlen, unzureichend. „Das wird das Problem nicht lösen, das Problem ist Hartz IV“, betonte die Linken-Politikerin…“ Beitrag von Andreas Abel und Christine Richter vom 26. März 2017 bei der Berliner Morgenpost – einerseits eine richtige Forderung, andererseits hat das natürlich auch etwas von Parteiwerbung (für die Linke)… Siehe dazu auch unser Dossier: Erst habt ihr uns den Begriff “Reform” versaut, jetzt wollt ihr eure Scheisse (bisschen) reformieren? Weg mit den Hartz-Gesetzen oder gar nichts! weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"... Arbeits- und Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) fordert eine Mindestsicherung von 1050 Euro pro Monat für Sozialleistungsempfänger. Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz von 409 Euro setze die Betroffenen einem Armutsrisiko aus, kritisierte Breitenbach im Interview mit der Berliner weiterlesen »

Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband„Mehr laufen, besser essen: Ämter drängen Arbeitslose, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Mit solchen Themen befasste sich der Kongress Armut und Gesundheit (…) Die Runde »Arbeitslosigkeit – Kritik gegenwärtiger Gesundheitsstrategien«, bei der Steffens am vergangenen Freitag sprach, war nur eine von über 100 Veranstaltungen, die im Rahmen des diesjährigen Kongresses Armut und Gesundheit stattfanden. Die zweitägige Konferenz (Donnerstag und Freitag) in Berlin zog mehr als 2.000 Besucher an. Ausgerichtet wurde sie von verschiedenen Sozialverbänden und Krankenkassen; auch staatliche Stellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Bundesfamilienministerium sind an ihr beteiligt. Zum Umgang der Jobcenter mit Hartz-IV-Berechtigten sprach neben Steffens auch Elene Weber, ebenfalls von der Diakonie. Den Erwerbslosen würden oft Angebote zur Verbesserung ihrer Gesundheit gemacht. Diese Offerten könnten die Erwerbslosen zwar ablehnen. Doch dass die derart Beratenen selbst entscheiden können, werde nicht hinreichend vermittelt. »Wir hören von den Menschen immer wieder: ›Ich mache besser, was sie mir vorschlagen, sonst kriege ich nur Probleme‹«, so Weber. Allzuoft würden die Ämter nur auf eine Umstellung der Lebensweise pochen, sagte Steffens. »Aber wir wissen aus vielen Studien, dass die ›Lebenslage Arbeitslosigkeit‹ selbst einen Faktor für Krankheit darstellt.« Auf eine Änderung der sozialen Situation der Menschen – etwa ihrer Möglichkeiten, an Treffen mit Freunden teilzuhaben oder in einem Verein tätig zu sein – würden die Jobcenter jedoch wenig achten. Das sei hochproblematisch, denn so würde ein soziales Problem zu einem individuellen Problem umgedeutet…“ Kongressbericht von Johannes Supe bei der jungen Welt vom 20. März 2017 weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Mehr laufen, besser essen: Ämter drängen Arbeitslose, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Mit solchen Themen befasste sich der Kongress Armut und Gesundheit (...) Die Runde »Arbeitslosigkeit – Kritik gegenwärtiger Gesundheitsstrategien«, bei der Steffens am vergangenen Freitag sprach, war nur weiterlesen »

„… Wer seine Arbeit verloren hat, dem ist die Sicherung der Wohnung oft der letzte Halt, vor allem bei noch nicht abgezahltem Wohneigentum. Fragen zu Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bezug von Alg II sind daher besonders drängend. Der Streit um Unterkunftskosten macht einen Großteil der Sozialgerichtsklagen aus. Der Leitfaden gibt auf neuestem Gesetzesstand eine umfassende Übersicht der aktuellen Rechtsprechung. Fallbezogen – und unter Berücksichtigung von Miet-, Familien-, Zwangsvollstreckungs- und dem neuen Satzungsrecht – werden zu den vielen ungeklärten Problemen Lösungen und Berechnungsvorschläge geboten. Der Leitfaden gibt so Orientierung in einem sehr komplizierten Rechtsgebiet…“ Verlagsmitteilung mit Bestellmöglichkeit der 4. Auflage (Stand Januar 2017) des TuWas-Leitfadens beim Fachhochschulverlag 472 Seiten, Preis: 23,00 Euro weiterlesen »
"... Wer seine Arbeit verloren hat, dem ist die Sicherung der Wohnung oft der letzte Halt, vor allem bei noch nicht abgezahltem Wohneigentum. Fragen zu Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bezug von Alg II sind daher besonders drängend. Der Streit um Unterkunftskosten macht einen Großteil der Sozialgerichtsklagen aus. Der weiterlesen »

Fotomontage von Kristian Stemmler - wir danken!„In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe übernimmt der jeweilige Leistungsträger die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind. Die Kommunen können in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Angemessenheitsgrenzen festlegen. Das Bundessozialgericht (BSG) verlangt für solche Angemessenheitsgrenzen, dass die Kommune ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ aufstellt. Die Kommunen erfüllen die Anforderungen des BSG teilweise nicht, beispielsweise im Hinblick auf die zu verwendenden Datengrundlagen oder Berechnungsmethoden. Dadurch kommt es zu zahlreichen Klagen von Leistungsbeziehern auf Übernahme höherer Kosten für Unterkunft und Heizung. Das BMAS hat daher im Einvernehmen mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II das Institut für Wohnen und Umwelt in Darmstadt beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das die Grundlagen für die Bemessung angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung erforscht und geeignete Verfahren für die Umsetzung vorschlägt. Das nun vorliegende Gutachten enthält neben einer Darstellung der aktuellen Rechtslage und Praxis sowie der bestehenden Probleme insbesondere detaillierte Vorschläge für verschiedene Verfahren zur Bemessung angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung. Außerdem werden in dem Gutachten drei verschiedene Wege diskutiert, wie eine rechtliche Festlegung eines oder mehrerer der vorgeschlagenen Verfahren erfolgen kann. Als Möglichkeiten werden die bundeseinheitliche Festlegung von Angemessenheitsgrenzen einerseits und der vollständigen Verbleib dieser Aufgabe bei den Kommunen andrerseits sowie gesetzgeberische Handlungsoptionen zwischen diesen beiden Extremen aufgezeigt…“ BMAS-Pressemitteilung vom Januar 2017 und weitere Infos weiterlesen »
Fotomontage von Kristian Stemmler - wir danken!"In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe übernimmt der jeweilige Leistungsträger die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind. Die Kommunen können in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Angemessenheitsgrenzen festlegen. Das Bundessozialgericht weiterlesen »

Jobcenter. Bild vom Bremer ErwerbslosenverbandViel Geld für eigenes Personal statt für die Arbeitslosen: Dass die Jobcenter in den Fördertopf greifen, hat fast schon Tradition. Im vergangenen Jahr waren es 764 Millionen Euro mehr als geplant. Die 404 Jobcenter in Deutschland haben im vergangenen Jahr 5,1 Milliarden Euro an Bundesmitteln für ihre Personal- und Verwaltungskosten ausgegeben. Das waren 764 Millionen Euro mehr, als dafür im Bundeshaushalt eigentlich vorgesehen waren. Der zusätzliche Bedarf wurde von den Jobcentern dadurch gedeckt, dass sie weniger Geld für die Förderung von Langzeitarbeitslosen ausgaben als im Bundeshaushalt vorgesehen. Das zeigt die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen. Das Schreiben liegt der F.A.Z. vor. (…) Grundlage der Umschichtung von Förder- zu Verwaltungsausgaben ist eine Regelung im Bundeshaushalt, der zufolge die beiden Positionen „gegenseitig deckungsfähig“ sind. Dies soll den einzelnen Jobcentern Entscheidungsfreiheit darüber geben, wie sie die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher angehen: Es liege in deren Ermessen, „ob sie eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie verfolgen oder Leistungsberechtigte eher über intensivere Betreuung durch eigenes Personal in den Arbeitsmarkt eingliedern“, schreibt das Ministerium. Da Personalkosten als Verwaltungskosten zählen, steigern sie die Ausgaben in diesem Bereich…“ Artikel von Dietrich Creutzburgvom 27.02.2017 bei der FAZ online. Siehe zur Bewertung: Jobcenter: Die Notschlachtung eines Sparschweins für das Auffüllen eines anderen? Wieder ein skandalöser Rekord bei den Umschichtungen von Fördermitteln hin zu den Verwaltungsausgaben weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Viel Geld für eigenes Personal statt für die Arbeitslosen: Dass die Jobcenter in den Fördertopf greifen, hat fast schon Tradition. Im vergangenen Jahr waren es 764 Millionen Euro mehr als geplant. Die 404 Jobcenter in Deutschland haben im weiterlesen »

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