Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Das Kinder unter dem Hartz IV-Bezug leiden ist bekannt. Nun hat sich eine 17-jährige Schülerin über Twitter zu Wort gemeldet. (…) Die Mutter der 17-jährigen Schülerin ist Hartz IV-Bezieherin. Für die Schülerin hat dieser Umstand nicht nur Auswirkungen auf ihre jetzige Situation, sondern auch auf ihre Zukunft. Da sie mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird ihr hierdurch die Möglichkeit genommen Rücklagen anzusparen. Einkünfte aller Bedarfsmitglieder werden nämlich angerechnet. (…) Für die Schülerin sind die Politiker schuld. Ständig wird davon gesprochen etwas gegen die Kinderarmut zu unternehmen. Für die Schülerin ist der Umstand, Kinder und Eltern in eine Bedarfsgemeinschaft zu packen, jedoch nicht fair. Schließlich können Kinder nichts für den Hartz IV-Bezug der Eltern. Dass sämtlich Einnahmen der Kinder auf die Hartz IV-Regelleistung angerechnet wird, nimmt diesen die Möglichkeit, sich selbst aus der Kinderarmut zu befreien.“ Beitrag vom 30. August 2018 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Das Kinder unter dem Hartz IV-Bezug leiden ist bekannt. Nun hat sich eine 17-jährige Schülerin über Twitter zu Wort gemeldet. (...) Die Mutter der 17-jährigen Schülerin ist Hartz IV-Bezieherin. Für die Schülerin weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!… Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland sind nach Schätzungen des Deutschen Kinderschutzbundes von Armut betroffen – etwa 1,4 Millionen mehr als bisher angenommen. Ein Grund sei, dass viele Familien staatliche Leistungen nicht in Anspruch nehmen, also in den Statistiken nicht erfasst würden. „Oft liegt es daran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlichtweg dafür schämen“, sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. Regierung und Behörden setzten auch bewusst auf den abschreckenden Faktor der Bürokratie. „Die Verschleierungsmethoden der Ministerien funktionieren gut“, sagte Hilgers. (…) Die hohe Dunkelziffer bei Bedürftigen betrifft aber nicht nur Kinder. Ein Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kam 2013 zu dem Ergebnis, dass geschätzt etwa 34 bis 44 Prozent der Berechtigten keine Sozialleistungen beantragen. In den vergangenen drei Jahren nahm die offizielle Zahl der Kinder in Hartz IV ausschließlich durch die Zuwanderung zu. Zuletzt veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit im April Zahlen. Demnach ist die Zahl der Hartz-IV-Empfänger bei Kindern ohne deutsche Staatsbürgerschaft gestiegen – die meisten davon sind Geflüchtete oder aus dem EU-Ausland zugezogen. Im Dezember 2017 waren es mit 621.357 fast 23 Prozent mehr Kinder als ein Jahr zuvor…“ Meldung vom 22. August 2018 von und bei Spiegel online weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"... Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland sind nach Schätzungen des Deutschen Kinderschutzbundes von Armut betroffen - etwa 1,4 Millionen mehr als bisher angenommen. Ein Grund sei, dass viele Familien staatliche Leistungen weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisDie dem Sozialstaat immanente Repression gegen Erwerbslose wurde in Deutschland im Rahmen der »Agenda 2010« massiv verschärft. Und besonders miese Instrumente sind die als »Daumenschrauben« bezeichneten Zwangsmaßnahmen. Dass sowohl das Internetforum der Ausgebeuteten »chefduzen.de« als auch meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter in diesem Zusammenhang auf den Namen eines mittelalterlichen Foltergerätes zurückgreifen, ist passend. Zwar gibt es durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Trägern und Konzepten der Maßnahmen. Die eine oder andere mag für den einen oder anderen sogar hilfreich sein, aber es gibt eben auch jene Maßnahmen, deren zentrale Funktion ist, als Drohpotenzial für Erwerbslose und Beschäftigte zu dienen. Sachbearbeiter_innen der Jobcenter geben sich meist auch keine Mühe, dies zu verschleiern. Vielmehr drohen sie offen mit »Daumenschrauben«. Ich selbst bin zur Strafe in einer solchen Maßnahme gelandet, nachdem ich beim Jobcenter denunziert worden war. Aus einer Bewerbung (zu der mich das Jobcenter gezwungen hatte) würde »kein ernsthaftes Interesse an der Stelle« zu erkennen sein, wurde dem Jobcenter vom Empfänger der Bewerbung mitgeteilt. Es reicht scheinbar nicht aus, seine Haut zum Markte zu tragen und seine Arbeitskraft zum Verkaufe anzubieten. Man muß vielmehr so tun, als wolle man das aus freien Stücken und unabhängig vom ökonomischen Zwang. (…) Das Niederschreiben dieser Erfahrungen soll nicht dazu beitragen, die Angst vor dem Jobcenter oder vor dem Scheitern auf dem Arbeitsmarkt weiter zu vergrößern. Diese Angst führt zu nichts als Anpassung und Resignation. Damit läßt sich nicht vernünftig leben. Dagegen wäre den meisten Leuten heute eher ans Herz zu legen, das schlechte Leben mehr zu fürchten als den sozialen Abstieg. So schlimm die Schikanen des Jobcenters auch sein mögen: Ob es sich besser leben lässt, wenn man sein Dasein dermaßen an den Anforderungen des Arbeitsmarktes ausrichtet, wie dieser das fordert, wäre zu bezweifeln. Ohne die Abschaffung nicht nur solcher Maßnahmen, sondern auch der Gesellschaft, die sie hervorbringt, wird es kein Entkommen aus diesem Albtraum geben.“ Erfahrungsbericht von Sam Oht aus ak – analyse & kritik – zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 640 vom 21. August 2018 weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"Die dem Sozialstaat immanente Repression gegen Erwerbslose wurde in Deutschland im Rahmen der »Agenda 2010« massiv verschärft. Und besonders miese Instrumente sind die als »Daumenschrauben« bezeichneten Zwangsmaßnahmen. Dass weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIn einem Interview von Alina Leimbach vom 22. August 2018 bei neues Deutschland online erklärt die Soziologin Natalie Grimm, warum eine Abschaffung dringend notwendig wäre: „In einer qualitativen Langzeitstudie habe ich 150 Menschen, die allesamt zu Beginn der Studie Hartz IV-Empfänger*innen waren, über fünf Jahre begleitet. Was ich sagen kann: Die Sanktionen wirken indirekt – weil einige tatsächlich große Angst vor ihnen haben. Die Menschen sind bereit, alles zu tun, nur um ihnen zu entgehen. Im schlimmsten Fall droht ja sogar die Streichung des Mietkostenzuschusses, was ein Abrutschen in die Wohnungslosigkeit bedeuten kann. (…) Bei einigen Beziehenden gelingt es vielleicht durch diesen Druck, sie schnell in irgendein prekäres Leiharbeitsverhältnis zu drängen. Allerdings ist da dann nach kurzer Zeit für sie oft wieder Schluss, ohne dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aufgebaut werden konnte. Dann landet man wieder im Arbeitslosengeld II-Bezug. Das hat verheerende Konsequenzen für die Betroffenen. Sie fühlen sich perspektivlos, depressiv und können zum Teil am normalen sozialen Leben kaum teilhaben. Bei den Sanktionierten lösen diese Maßnahmen oft einen Teufelskreis aus. (…) Eigentlich sollen die Sanktionen ja nachhelfen, dass es schneller zu einer Arbeitsaufnahme kommt. Doch wer aufgrund von Sanktionen erst einmal mit Flaschensammeln oder anderweitigem Geld beschaffen schauen muss, wie man an genug Geld zum Essen und Überleben kommt, der hat wenig Gelegenheit sich um den Arbeitsmarkt zu kümmern. (…) Ich plädiere für eine Ausweitung des individuellen »Fallmanagements«. Also dass gemeinsam mit dem oder der Arbeitslosen eine längerfristige Perspektive erarbeitet und sich intensiv gekümmert wird, dieses Ziel zu erreichen. Das nehmen die Erwerbslosen als sehr wirksam wahr, gibt es bislang aber eher selten. Wenn das Bestrafen wegfiele, wären auch mehr personelle Ressourcen für eine echte Förderung im Sinne der Erwerbslosen da und damit vielleicht auch mehr Chancen für eine stabile Integration in den Arbeitsmarkt – abseits von kurzfristigen und prekären Jobs, wie beispielsweise Leiharbeit.“ weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIn einem Interview von Alina Leimbach vom 22. August 2018 bei neues Deutschland online externer Link erklärt die Soziologin Natalie Grimm, warum eine Abschaffung dringend notwendig weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat gefordert, Sanktionen gegen jüngere Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen [aber nur die]. „Das geht in die richtige Richtung“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Allerdings sollten Sanktionen generell abgeschafft werden. Sie drücken Menschen in extreme Notlagen und spielen den Arbeitgebern in die Hände, die mit prekärer und schlecht bezahlter Arbeit Gewinne machen.“ DGB-Meldung vom 20. August 2018 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat gefordert, Sanktionen gegen jüngere Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen [aber nur die]. "Das geht in die richtige Richtung", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. "Allerdings sollten Sanktionen generell abgeschafft werden. Sie drücken Menschen in extreme Notlagen weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Die eine Hand weiß zwar genau, was die andere tut. Das heißt jedoch nicht, dass man die jeweiligen Aktivitäten auch gutheißt. So ähnlich stellt sich die Situation rund um das bayerische Familiengeld und die Regeln für Hartz IV dar. Denn während Bayern darauf pocht, die 250 Euro an jeden auszahlen zu dürfen, ohne den Betrag auf die Sozialleistungen anrechnen zu müssen, warnt der Bund vor Nachforderungen an betroffene Hartz IV Empfänger. (…) Das Problem beim Familiengeld – 250 Euro pro Monat und Kind im ersten und zweiten Lebensjahr: Laut Sozialgesetzbuch II handelt es sich um ein zusätzliches Einkommen, das mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden muss. Darauf beharrt das Bundessozialministerium. Denn ohne diese Regeln ließen sich Sozialleistungen beliebig miteinander kombinieren. Das gelte es zu verhindern, heißt es vom Bund. Bayern sieht jedoch zwei Ausnahmeregeln. Ähnelt die Leistung des Landes dem Erziehungsgeld, müsse sie nicht angerechnet werden. Zudem sei eine Anrechnung nicht erforderlich, wenn die Zahlungen „ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen“. Der Bund bleibt nichtsdestotrotz bei seinem Standpunkt und droht mit Kürzungen…“ Meldung vom 17. August 2018 von und bei HartzIV.org (wir danken Harald Thomé für den Hinweis). Siehe dazu einen weiteren Beitrag zum „Familiengeld“ weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Die eine Hand weiß zwar genau, was die andere tut. Das heißt jedoch nicht, dass man die jeweiligen Aktivitäten auch gutheißt. So ähnlich stellt sich die Situation rund um das bayerische weiterlesen »

Selbständige müssen künftig für die Rente vorsorgen - Bild von findus – wir danken!!!Ältere SGB-II-Leistungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, vorzeitig in Altersrente zu gehen („Zwangsverrentung“), sofern die rentenrechtlichen Voraussetzungen bestehen und kein Ausnahmegrund vorliegt. Für die betroffenen Personen bedeutet dies lebenslange Abschläge bei der Altersrente. Erstmals legt die Paritätische Forschungsstelle nun Schätzungen zur Zahl der Betroffenen vor. Offizielle Angaben über die Zahl der Betroffenen liegen nicht vor, da die Statistik der Rentenversicherung keinen Aufschluss darüber gibt, ob Anträge freiwillig oder unfreiwillig gestellt wurden. Auch die Bundesagentur für Arbeit erhebt dazu keine Zahlen. Die Paritätische Forschungsstelle unternimmt es deshalb mit der vorliegenden Kurzexpertise erstmals, den Umfang der Zwangsverrentungen näherungsweise zu bestimmen. Sie stützt sich dabei auf eine Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die diese für den Paritätischen vorgenommen hat. Dabei zeigt sich, dass Zwangsverrentungen weiterhin in erheblichem Umfang stattfinden, obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im September 2016 meldete, Zwangsverrentungen „abgeschafft“ zu haben…“ Pressemitteilung vom 16.08.2018 zu Kurzexpertise Nr. 3 /2018 vom 15. August 2018 „Zwangsverrentungen im SGB II. Eine empirische Abschätzung der Auswirkungen auf Bestand und Abgänge von älteren SGB-II-Leistungsberechtigten“ von und bei Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband weiterlesen »
Selbständige müssen künftig für die Rente vorsorgen - Bild von findus – wir danken!!!"Ältere SGB-II-Leistungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, vorzeitig in Altersrente zu gehen („Zwangsverrentung“), sofern die rentenrechtlichen Voraussetzungen bestehen und kein Ausnahmegrund vorliegt. Für die betroffenen Personen bedeutet dies lebenslange Abschläge bei der weiterlesen »

Selbständige müssen künftig für die Rente vorsorgen - Bild von findus – wir danken!!!„… Der Kläger hatte sich im vergangenen Jahr ursprünglich auf die »Rente mit 63« gefreut. Nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hätte er ab Dezember 2017 Anspruch darauf gehabt. Doch es kam anders. Er verlor mit Anfang 60 seinen Job, geriet in die Mühlen des Jobcenters Neubrandenburg. Dieses wollte ihn in die Frühverrentung zwingen – nur vier Monate, bevor er abschlagsfreie Altersbezüge hätte erhalten können. Mit drastischen finanziellen Folgen: Lebenslang sollte er monatlich rund 100 Euro weniger netto bekommen. Die Höhe seiner ungekürzten Bruttorente liegt bei knapp 1.200 Euro. Seinen ersten Erfolg verbuchte der Mann bereits mit einem Eilantrag vor dem Neubrandenburger Sozialgericht. Das gab ihm Recht und verpflichtete die Gesetzliche Rentenversicherung dazu, keinen Bescheid auf den ersatzweise durch das Jobcenter selbst gestellten Rentenantrag zu erlassen. Letzteres musste ihm die verbleibenden Monate weiterhin Hartz-IV-Leistungen gewähren. Die »Aufforderung zur Beantragung vorzeitiger Altersrente ist vorliegend rechtswidrig«, heißt es in der junge Welt vorliegenden Entscheidung. (…) Das beklagte Jobcenter wollte das so nicht hinnehmen. Mit einer Sprungrevision rief es das BSG in Kassel an. Ein aktueller Referentenentwurf für die sogenannte Unbilligkeitsverordnung, mit der die Neubrandenburger Sozialrichter argumentiert hatten, solle schließlich demnächst den entsprechenden Zeitraum auf drei Monate konkretisieren, trug die Behörde vor. Bisher heißt es in der Verordnung, dass die Zwangsverrentung durch ein Jobcenter dann unbillig, also zum Nachteil des Betroffenen sei, wenn er »in nächster Zukunft« Anspruch auf Regelaltersrente gehabt hätte. Diese unkonkrete Zielvorgabe umfasse keineswegs mehr als drei Monate, argumentierte das Jobcenter. Das höchste deutsche Sozialgericht ließ sich darauf zugunsten des Klägers jedoch nicht ein und bestätigte somit die Entscheidung der ersten Instanz…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 15. August 2018 weiterlesen »
Selbständige müssen künftig für die Rente vorsorgen - Bild von findus – wir danken!!!"... Der Kläger hatte sich im vergangenen Jahr ursprünglich auf die »Rente mit 63« gefreut. Nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hätte er ab Dezember 2017 Anspruch darauf gehabt. Doch es weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld… Die Gerechtigkeitsforschung untersucht unter anderem die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen. Eine interessante Frage dabei ist, welche Sanktionshöhe unbeteiligte Dritte für gerecht halten. In einer Online-Befragung hat das IAB verschiedene Szenarien geschildert und rund 700 Personen gefragt, ob sie sanktionieren würden und wie hoch ihrer Meinung nach die Sanktion gerechterweise sein sollte. Die Befunde zeigen, dass die Bewertungen zwischen den Szenarien durchaus differieren. Anders als es der Gesetzgeber vorsieht, würden die Befragten junge Menschen nur geringfügig höher sanktionieren als ältere Menschen. Auch würden sie die zweite Sanktion nur leicht höher ansetzen als die erste. Einen starken Einfluss auf die Bewertung hat, wer befragt wird. Arbeitslose sowie Personen, die bereits einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben, nennen deutlich geringere Sanktionshöhen als Beschäftigte sowie Personen, die noch nie auf Grundsicherung angewiesen waren…“ IAB-Kurzbericht 19/2018 von Martin Abraham, Miriam Rottmann und Gesine Stephan – der Sinn der Studie erschliesst sich nicht richtig, von Legitimierungsbestrebungen abgesehen weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"... Die Gerechtigkeitsforschung untersucht unter anderem die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen. Eine interessante Frage dabei ist, welche Sanktionshöhe unbeteiligte Dritte für gerecht halten. In einer Online-Befragung hat das IAB verschiedene Szenarien geschildert und rund 700 Personen gefragt, ob weiterlesen »

BGH urteilt: Sozialleistungsträger müssen über (Renten)Ansprüche aufklären
Logo des Bündnisses Rente zum LebenEin Behinderter wurde vom Sozialamt jahrelang nicht darüber aufgeklärt, dass er vermutlich Rentenansprüche hat. Nun hat das BGH ihm Schadenersatz zugesprochen. Mitarbeiter der Sozialträger müssen auch über den Tellerrand schauen und auf mögliche Ansprüche gegenüber anderen Trägern hinweisen. Unterbleibt dies, können Betroffene Anspruch auf Schadenersatz haben, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Danach muss das Sozialamt des Landkreises Meißen einem Behinderten vermutlich mehrere zehntausend Euro bezahlen. Der heute 34-jährige Kläger hatte eine Förderschule für geistig Behinderte besucht und anschließend an berufsbildenden Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen teilgenommen. Anschließend war er nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt deckende Einkünfte zu erzielen. (…) Der BGH gab der Klage nun im Grundsatz statt. „Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten“, betonten die Karlsruher Richter. Wegen des Ineinandergreifens verschiedener Träger sei das Sozialsystem besonders kompliziert und werde immer komplizierter. Eine gute Beratung sei daher Grundlage dafür, dass das System überhaupt funktioniere…“ Meldung vom 2. August 2018 bei Tagesspiegel online zum Urteil vom 2. August 2018 – III ZR 466/16, siehe dazu die Bewertung weiterlesen »
Logo des Bündnisses Rente zum Leben"Ein Behinderter wurde vom Sozialamt jahrelang nicht darüber aufgeklärt, dass er vermutlich Rentenansprüche hat. Nun hat das BGH ihm Schadenersatz zugesprochen. Mitarbeiter der Sozialträger müssen auch über den Tellerrand schauen und auf mögliche Ansprüche gegenüber anderen Trägern hinweisen. weiterlesen »

Delikt ArbeitslosRegelmäßiges öffentliches Bashing gegenüber Hartz-IV-Empfängern gehört hierzulande ja inzwischen schon zum guten Ton. Ist das doch unverzichtbar, um dem seit Einführung der Agenda 2010 nicht verebbenden Widerstand in der Bevölkerung ein so dringend notwendiges Erregungspotential entgegenzusetzen. Denn ohne eine gezielte Stimmungsmache gegen die Ärmsten der Armen in unserem Land würde wohl immer mehr die Erkenntnis Raum greifen, dass etwas faul ist im Staate Deutschland. (…) Doch es ist weniger das gezeichnete Bild der Arbeitslosen, welches aus einer einzelnen oder aus zwei Sendungen resultiert, das die öffentliche Wahrnehmung der Betroffenen so nachhaltig prägt, sondern die seit mehr als 10 Jahren durchgängige Permanenz dieser immergleichen, schablonenhaften Darstellung. Diese Permanenz trägt bei einem Teil der Bevölkerung trotz des häufigen Widerspruchs zu ihrer eigenen Lebenswirklichkeit immer noch üppige Früchte und verfestigt so das Bild vom arbeitsscheuen, phlegmatischen und „bildungsfernen“ (als Surrogat für dummen), ja regelrecht verwahrlosten Arbeitslosen. (…) Diese Zunahme der „rohen Bürgerlichkeit“, wie Wilhelm Heitmeyer es bezeichnete, speist sich unter anderem auch aus der permanenten, abwertenden Verunglimpfung von Armen und Arbeitslosen, wie sie auch durch die oben kritisierten Fernsehformate „Promis auf Hartz IV“ und „Zahltag – Ein Koffer voller Chancen“ öffentlichkeitswirksam gezeichnet wird. Die Verrohung der Gesellschaft wird zwar von vielen heftig kritisiert, aber noch viel zu wenige begreifen, dass wir alle knietief in den Ursachen für diese Verrohung stehen. Es ist an uns allen, diesen Formaten der „Tittytainment“-Unterhaltung, wie sie Ulrich Gellermann im Rückgriff auf den früheren US-Sicherheitsberater Zbigniew Brzezinski bezeichnete, endlich die Rote Karte zu zeigen und auch anderen begreiflich zu machen, dass die Abwertung anderer Menschen dem friedlichen Zusammenleben von uns allen diametral entgegensteht. Es ist an der Zeit, diese wiederholten Tiefschläge mit Disqualifikation zu ahnden, um den bisherigen dreizehn Runden des Armen-Bashings keine weiteren folgen zu lassen. Das wäre ein erster kleiner Schritt, der zunehmenden Verrohung unserer Gesellschaft Einhalt zu gebieten.“ Beitrag von Lutz Hausstein vom 1. August 2018 bei den NachDenkSeiten weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"Regelmäßiges öffentliches Bashing gegenüber Hartz-IV-Empfängern gehört hierzulande ja inzwischen schon zum guten Ton. Ist das doch unverzichtbar, um dem seit Einführung der Agenda 2010 nicht verebbenden Widerstand in der Bevölkerung ein so dringend notwendiges Erregungspotential entgegenzusetzen. Denn ohne eine gezielte Stimmungsmache weiterlesen »

Leben und Sterben mit Hartz IV„… Die Jobcenter lernen nicht aus ihren Fehlern. In den letzten sechs Monaten wurden gegen 305.842 Hartz IV-Bescheide Widerspruch erhoben. Das Ergebnis war, dass 35,6 Prozent dieser Widersprüche ganz oder teilweise stattgegeben wurde. Das Jobcenter Oder-Spree liegt an der Spitze aller Jobcenter. Dieses Jobcenter begeht die meisten Fehler in den Hartz IV-Bescheiden. Von 356 Widersprüchen musste sich das Jobcenter bei 174 Fällen eingestehen, dass das geltende Recht falsch angewendet wurde. Gründe für die fehlerhafte Rechtsanwendung liefert das Jobcenter gleich mit. Die ständige Weiterentwicklung der Gesetze und der Rechtsprechung seien schuld daran, dass es zu Fehlern in Hartz IV-Bescheiden kommen würde. Die mangelnde Rechtskenntnis der Jobcenter-Mitarbeiter dürfte jedoch nicht zu Lasten der Hartz IV-Bezieher gehen. (…) Das Jobcenter-Mitarbeiter nicht auf dem neusten Stand der Rechtsprechung sind, liegt vor allem an zu geringen Ressourcen. Mangels Geld und Personal sind die Jobcenter-Mitarbeiter schlicht überlastet, wodurch sich die Fehlerquote erhöht. Leider geht die Kürzung der Jobcenter-Budgets damit zulasten der Hartz IV-Bezieher.“ Beitrag vom 31. Juli 2018 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Leben und Sterben mit Hartz IV"... Die Jobcenter lernen nicht aus ihren Fehlern. In den letzten sechs Monaten wurden gegen 305.842 Hartz IV-Bescheide Widerspruch erhoben. Das Ergebnis war, dass 35,6 Prozent dieser Widersprüche ganz oder teilweise stattgegeben wurde. Das Jobcenter Oder-Spree liegt an weiterlesen »

Zahlungen ohne Evaluation: Bundesregierung weiß nicht, was mit Boni für die Jobcenter passiert
Jobcenter. Bild vom Bremer ErwerbslosenverbandDie Hartz-Reformen – von der damaligen rot-grünen Bundesregierung vorgeblich zur besseren Betreuung von Sozialleistungsbeziehern erdacht – hatten nicht nur mehr Effizienz in der Kundenabwicklung, sondern auch in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zum Ziel. Gemäß Paragraf 48b des Sozialgesetzbuches II soll etwa die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zielvereinbarungen mit der Leitung der lokalen Jobcenter abschließen, um bestimmte betriebswirtschaftliche Kriterien zu erfüllen. Darunter fallen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Diese Zielvereinbarungen klingen zwar, als ob sie gut für die Betroffenen sein könnten, dienen aber im Endeffekt auch dazu, die Arbeitsvermittlung kostengünstiger zu machen. Denn für sinkende Kosten bekommen die Jobcenter Bonuszahlungen. Victor Perli sitzt für die LINKE im Haushaltsausschuss des Bundestages und wollte in einer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen, wo und wie diese Gelder eingesetzt werden – und was sie den Arbeitslosen bringen. Die Antwort des Ministeriums, die »nd« exklusiv vorliegt, ist laut Perli eher enttäuschend. So kann die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben dazu machen, ob es einen Zusammenhang zwischen Bonuszahlungen und Vermittlungsquoten gibt – obwohl letztere mit den Zahlungen eigentlich verbessert werden sollen. Auch ein Zusammenhang zwischen Prämien und der Anzahl von Sanktionen gegen Leistungsberechtigte ist dem Ministerium demnach nicht bekannt. Ein solcher Zusammenhang, schlussfolgert das Büro Perli, könnte aber ein Hinweis darauf sein, dass Bonuszahlungen zur Zielerreichung zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Denn wer sanktioniert wird, bekommt weniger Geld und hilft dem Jobcenter so sparen…“ Beitrag von Grit Gernhardt bei neues Deutschland vom 26. Juli 2018 weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Die Hartz-Reformen - von der damaligen rot-grünen Bundesregierung vorgeblich zur besseren Betreuung von Sozialleistungsbeziehern erdacht - hatten nicht nur mehr Effizienz in der Kundenabwicklung, sondern auch in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zum Ziel. Gemäß Paragraf 48b des Sozialgesetzbuches weiterlesen »

Feature von Basta! Erwerbsloseninitiative Berlin. Es ist ein überarbeiteter Mitschnitts eines Vortrags bei No War Berlin. Siehe zum Thema unsere Rubrik im LabourNet-Archiv: Bundeswehr: Armee der Arbeitslosen weiterlesen »
Feature von Basta! Erwerbsloseninitiative Berlin externer Link Audio Datei. Es ist ein überarbeiteter Mitschnitts eines Vortrags bei No War Berlin externer <a href=weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Teurer Nahverkehr, explodierende Bahnpreise: Wer mit Hartz IV leben muss, kommt damit im Wortsinne »nicht weit«. Von längeren Fahrten können Betroffene nur träumen. Die Regelsätze reichten nicht für Mobilität im Ortsbereich und schon gar nicht für den Fernverkehr, kritisierte die Sozialpolitikerin Sabine Zimmermann (Die Linke) im Bundestag. Wie die Regierung dazu stehe, wollte sie wissen. In ihrer Antwort, die jW vorliegt, bleibt Kerstin Griese, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, vage. Hartz IV sei eine Pauschalleistung, die sich Leistungsberechtigte aufteilen müssten, schreibt sie etwa. Deshalb könnten »Einzelbeträge für relevante Verbrauchsausgaben nicht so interpretiert werden, als ob für Leistungsberechtigte im Jahr 2018 genau dieser Betrag für einen konkreten Verwendungszweck zur Verfügung steht«. Mit anderen Worten: Betroffene könnten Mittel problemlos umschichten. Das dürfte schwer sein: Sämtliche Positionen sind außerordentlich knapp bemessen. Für »Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung« – also unter anderem Strom – gibt es in diesem Jahr für Alleinstehende zum Beispiel 35,01 Euro, für Ernährung 137,66 Euro und für Bildung genau einen Euro und einen Cent. Für Mobilität gestehen die Regierenden ihnen 32,90 Euro zu, rund sechs Euro davon für »Sonstiges«, wie etwa Fahrradreparaturen. Kritiker betonen seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005, die Regelsätze seien »politisch motiviert kleingerechnet«. Nach Berechnungen des ARD-Magazins »Monitor« vom Mai 2018 spart die Bundesregierung durch »systematisches Kleinrechnen« jährlich sogar rund 25 Milliarden Euro ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bereits 2010 Intransparenz bescheinigt…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 14. Juli 2018 weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Teurer Nahverkehr, explodierende Bahnpreise: Wer mit Hartz IV leben muss, kommt damit im Wortsinne »nicht weit«. Von längeren Fahrten können Betroffene nur träumen. Die Regelsätze reichten nicht für Mobilität im Ortsbereich weiterlesen »

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