Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Agenturen für Arbeit und Jobcenter dürfen Erwerbslose zu Meldeterminen einladen. Seit mindestens fünfzehn Jahren erhalten viele Erwerbslose nichtssagende Meldeaufforderungen für Meldetermine ohne Sinn und Zweck bei gleichzeitigen Sanktionen für Meldeversäumnisse. Für jedes Versäumnis eines Meldetermins kürzt das Jobcenter ALG-II-Empfängern über drei Monate das Existenzminimum um insgesamt mehr als 120 €. ALG-I-Empfänger werden mit bis zu 470 € pro versäumtem Termin sanktioniert. Die Meldeaufforderungen, die zu Meldeterminen einladen, enthalten in der Regel keine Angaben dazu, was beim Meldetermin erreicht oder getan werden soll. Sie geben häufig nur an, dass die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter ein Gespräch zur beruflichen Situation führen wollen. Diese Angabe ist so allgemein, dass sie auf alle Personen im arbeitsfähigen Alter passt, selbst wenn sie gar nicht erwerbslos sind. Zielführende Beratung und Unterstützung erhalten Erwerbslose bei den Meldeterminen meist nicht. Die Petition wird unterstützt von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V.; Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V., (Berlin); Demokratie in Bewegung, (Berlin); Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.; Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V.; Sanktionsfrei e.V. (Berlin) und Tacheles e.V. Siehe die Petition bei change.org weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Agenturen für Arbeit und Jobcenter dürfen Erwerbslose zu Meldeterminen einladen. Seit mindestens fünfzehn Jahren erhalten viele Erwerbslose nichtssagende Meldeaufforderungen für Meldetermine ohne Sinn und Zweck bei gleichzeitigen Sanktionen für Meldeversäumnisse. Für jedes Versäumnis eines Meldetermins kürzt weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld… Die Bundesagentur sperrt einem Zeitungsbericht zufolge Arbeitslosen immer häufiger das Arbeitslosengeld I. So habe es im vergangenen Jahr insgesamt 810.429 Fälle gegeben, in denen das Arbeitslosengeld vorübergehend nicht gezahlt wurde, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe und beriefen sich auf Zahlen der Behörde. Das seien rund 41.000 Fälle mehr als im Jahr zuvor mit 769.480 Fällen und rund 91.500 Fälle mehr als noch 2015 (718.813 Fälle). Am häufigsten wurde 2017 eine Sperrzeit verhängt, weil sich Menschen zu spät arbeitssuchend meldeten (293.660 Fälle), wie es hieß. In 255.621 Fällen wurde die Leistung gesperrt, weil Arbeitslose nicht zu vereinbarten Terminen erschienen. In den seltensten Fällen wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil Arbeitslose sich zu wenig selbst um einen Arbeitsplatz bemühten (3.918 Fälle) oder eine Eingliederungsmaßnahme abbrachen (5.252 Fälle). Die LINKEN-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann, die bei der Bundesregierung nach den Zahlen gefragt hatte, kritisierte die Entwicklung. Dass die Arbeitsagenturen immer häufiger zum Instrument der Sperrzeit griffen, sei alarmierend, sagte sie den Funke-Zeitungen. Die meisten Sperrzeiten würden wegen »belangloser Pflichtverstöße« verhängt. Noch mehr Druck auf Erwerbslose auszuüben sei falsch. »Erwerbslosen fehlt nicht die Motivation, sondern ein guter Arbeitsplatz.«…“ Bericht von und bei neues Deutschland vom 12. März 2018 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"... Die Bundesagentur sperrt einem Zeitungsbericht zufolge Arbeitslosen immer häufiger das Arbeitslosengeld I. So habe es im vergangenen Jahr insgesamt 810.429 Fälle gegeben, in denen das Arbeitslosengeld vorübergehend nicht gezahlt wurde, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Die momentan geführte öffentliche Diskussion um eine Tafel zeigt, dass arme Menschen nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Sozialstaatliche Leistungen müssen dafür sorgen, dass für alle hier lebenden Menschen, gleich welcher Herkunft, das Existenzminimum sichergestellt ist. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten. Damit drohen neue Verteilungskämpfe. Die Zahl derer, bei denen Einkommen und Sozialleistungen nicht im Mindesten ausreichen, um Armut zu verhindern, wird zunehmend größer. Es betrifft Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete. (…) Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Regelsätze in Hartz IV und der Sozialhilfe auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau anzuheben. Dies muss auch für die Leistungen für Geflüchtete gelten, die bisher sogar noch niedriger sind. Sozialleistungen müssen nicht nur das nackte Überleben, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe ermöglichen.“ Aufruf zum Mitzeichnen beim Paritätischen – wir haben unterschrieben! Siehe zum Hintergrund und Bündnis die Pressemitteilung weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"Die momentan geführte öffentliche Diskussion um eine Tafel zeigt, dass arme Menschen nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Sozialstaatliche Leistungen müssen dafür sorgen, dass für alle hier lebenden Menschen, gleich welcher Herkunft, das Existenzminimum sichergestellt ist. Es weiterlesen »

das 'Kritische Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln'„… Die Tafeln sind fester Bestandteil des Systems Hartz IV, man muss sie schon halbstaatlich nennen. Es gibt sie, wie es die Bahn gibt und die Post. Kaum waren sie flächendeckend eingerichtet, begannen die Sozialbehörden, die Anwesenheit von Tafeln in den Hartz-IV-Regelsatz einzubeziehen. Wenn es nicht reicht, können Sie ja zu den Tafeln gehen, war ein Satz, den plötzlich viele Abhängige zu hören bekamen. So wurde ein Grundrecht teilprivatisiert (…) Wer immer noch das Bild von den Tafeln als freundliche Suppenküchen hat, sollte die Bücher von Kathrin Hartmann lesen. Wie da die »Helfer«, sich selbst als weiße Ritter imaginierend, ihre »Kunden« schikanieren, bevormunden, lächerlich machen, es ist schier ein Graus. Wer auf verfaultes Gemüse hinweist, gilt als undankbar; wer die geringe Auswahl beklagt, als gierig. Demütig, gehorsam und unterwürfig haben die »Kunden« zu sein. Ansprüche und Standards dürfen sie nicht haben, denn die »Helfer« machen das ja in ihrer Freizeit. Und in Not ist sowieso niemand in Deutschland, es gibt ja die Grundsicherung; was beschwert ihr euch also? Man zahlt bei den Tafeln nicht mit Geld, man zahlt mit seiner Würde. (…) jeder Bissen, den du isst, ist eine Gnade von oben. Und sie kann dir jederzeit weggenommen werden…“ Artikel von Leo Fischer vom 03.03.2018 beim ND online, der unsere grundsätzliche Haltung zu Tafeln sehr gut zusammenfasst weiterlesen »
das 'Kritische Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln'"... Die Tafeln sind fester Bestandteil des Systems Hartz IV, man muss sie schon halbstaatlich nennen. Es gibt sie, wie es die Bahn gibt und die Post. Kaum waren sie flächendeckend eingerichtet, begannen die Sozialbehörden, die Anwesenheit von weiterlesen »

Leben und Sterben mit Hartz IV… Arbeitslose in Deutschland sind im EU-weiten Vergleich am stärksten von Armut bedroht. Nach Angaben des europäischen Statistikamts Eurostat lag das Armutsrisiko hierzulande im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit so hoch wie in keinem anderen Land der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug das Armutsrisiko für Arbeitslose zwischen 16 und 64 Jahren im Schnitt 48,7 Prozent – im Jahr 2006 waren es noch 41,5 Prozent. Das Land mit dem zweithöchsten Armutsrisiko war 2016 Litauen, allerdings mit deutlichem Abstand zu Deutschland und einem Anteil von 60,5 Prozent. Es folgten Lettland mit 55,8 Prozent, Bulgarien mit 54,9 Prozent, Estland mit 54,8 Prozent, Tschechien mit 52,3 Prozent, Rumänien mit 51,4 Prozent und Schweden mit 50,3 Prozent. Am geringsten war das Armutsrisiko in Finnland und Zypern mit jeweils 37,3 Prozent, Frankreich mit 38,4 und Dänemark mit 38,6 Prozent…“ Meldung vom 26. Februar 2018 von und bei Spiegel online, siehe dazu die Eurostat-Meldung vom 25.2.2018: Almost half the unemployed at risk of monetary poverty in the EU weiterlesen »
Leben und Sterben mit Hartz IV"... Arbeitslose in Deutschland sind im EU-weiten Vergleich am stärksten von Armut bedroht. Nach Angaben des europäischen Statistikamts Eurostat lag das Armutsrisiko hierzulande im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit so hoch wie in keinem anderen Land weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld… Fast ein Drittel aller Hartz-IV-Sanktionen trifft Familien mit Kindern. Es handelt sich um Bescheide, die deren Leistungsansprüche kürzen. Von Oktober 2016 bis September 2017 wurden rund 954.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende verhängt; 310.000 davon gingen an Haushalte mit Kindern. Darunter befanden sich außerdem rund ein Drittel Haushalte mit nur einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt waren Alleinerziehende von 96.000 Sanktionen betroffen. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Linken-Parteichefin Katja Kipping hervor. (…) Im Juni des vergangenen Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk bereits die Forderung erhoben, Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Berechnungen der Organisation waren jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von Kürzungen betroffen…“ Beitrag von Nicola Abé vom 24. Februar 2018 aus Der Spiegel Heft 9/2018 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"... Fast ein Drittel aller Hartz-IV-Sanktionen trifft Familien mit Kindern. Es handelt sich um Bescheide, die deren Leistungsansprüche kürzen. Von Oktober 2016 bis September 2017 wurden rund 954.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende verhängt; 310.000 davon gingen an Haushalte weiterlesen »

Die Geister selbst gerufen – Studie verweist auf den Zusammenhang zwischen Sozialabbau und Rechtspopulismus
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!… Es war die SPD, die dann 2005 mit der Agenda 2010 und der Einführung von Hartz IV den Konsens einer mehr oder weniger befriedenden und den Kapitalismus zähmenden Sozialpolitik aufgab. (…) Doch jetzt rächt sich die Abkehr vom Konsens des gesellschaftlichen Zusammenhangs. »Diejenigen, die die Reformen verantwortet haben, müssten eingestehen, dass die entsichernde Individualisierung von großen sozialen Risiken ein Irrweg war.« Dieses Fazit der Agenda 2010 und darin Hartz IV ziehen Sigrid Betzelt, Soziologieprofessorin in Berlin, und Ingo Bode, Professor für Sozialpolitik in Kassel. In ihrer Studie über »Angst im Sozialstaat – Hintergründe und Konsequenzen«, die von der Friedrich-Ebert-Stiftung (Wiso direkt 38/2017) veröffentlicht wurde, gehen sie dem Zusammenhang von politisch verursachten Ängsten in der Bevölkerung und dem Anstieg von Aggressionen gegen Minderheiten und dem Aufstieg des Rechtspopulismus nach. (…) Wenn die Angst in der Gesellschaft steigt, hat das Folgen. So sehen die Autoren einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Ängste und dem Aufstieg des Rechtspopulismus und zunehmender Fremdenfeindlichkeit: Vieles spreche dafür, dass sich die Wahlergebnisse der AfD aus tiefer liegenden Verunsicherungen breiter Kreise der Bevölkerung speisen, die etwa durch die Infragestellung und den Abbau des deutschen Sozialmodells entstanden seien. Die Angst, die politisch auch mit Hilfe von Medienkampagnen eingesetzt wurde, um die Agenda 2010 durchzudrücken, macht sich jetzt quasi selbstständig und richtet sich gegen die etablierten Parteien. Gleich dem Zauberlehrling von Goethe werden diese nun die Geister, die sie riefen, nicht mehr los. Um diese Spirale der Angst zu überwinden, seien mehr als nur kleine Korrekturen etwa bei Hartz IV notwendig, so die Autoren. »Erst wenn die Menschen das Gefühl bekommen, dass es unveräußerliche Prinzipien sozialer Sicherheit gibt, stehen auch kleine Schritte in diese Richtung für eine Marschroute weg von der Angst«, so ihr Fazit.“ Beitrag von Rudolf Stumberger bei neues Deutschland vom 19. Februar 2018 zur FES-Studie weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"... Es war die SPD, die dann 2005 mit der Agenda 2010 und der Einführung von Hartz IV den Konsens einer mehr oder weniger befriedenden und den Kapitalismus zähmenden Sozialpolitik aufgab. (...) Doch jetzt rächt sich weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Bochum Prekär erklärt, wie das rot-grün regierte Bochum zukünftig ca. 2 Mio Euro bei den Mietkostenübernahmen für Bedarfsgemeinschafdten weniger ausgeben will: »Auch in Bochum ist Wohnraum knapper und teurer geworden. Trotzdem hat der “Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales” weder Geld noch Mühe gescheut, die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in den Rechtskreisen Hartz IV, Grundsicherung und Weitere abzusenken. In seiner Sitzung vom 24.01.2018 hat er die (wissenschaftlich unzureichenden) Erhebungen und Ausführungen der Verwaltung zum Anlass genommen, sich von einer Berücksichtigung des NRW-Betriebskostenspiegels zu verabschieden und die anzuerkennenden Betriebskosten in allen Bedarfsgemeinschaft-Größen (ausser “Singles” und fünfköpfige Bedarfsgemeinschaften) abzusenken. Fraglich bleibt auch, ob der Rückgriff auf EMPIRICA-Daten verlässlich die Verfügbarkeit von Wohnungen am Wohnungsmarkt wiedergeben kann. Es ergeben sich folgende neuen Richtwerte (…) Da fraglich bleiben muss, ob diese Sätze einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird Betroffenen geraten, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Adressen sind hier zu finden. Im Jahr 2016 wurden bundesweit 594 Mio. Euro Wohnkosten nicht von den Jobcentern übernommen. In Bochum dürfte der Betrag bei 2 Millionen Euro jährlich liegen, die von den Betroffen aus dem kargen Regelsatz abgeknappst werden müssen. Dazu hat das Bündnis “AufRecht bestehen” eine Kampagne gestartet: Wohnen ist Menschenrecht für alle! Auch Diakonie und Caritas werden aktiv: Diakonie-Caritas-Kampagne: Jeder Mensch braucht ein Zuhause ...“ Kommentar von Bochum Prekär vom 18.02.18 bei bo-alternativ weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Bochum Prekär erklärt, wie das rot-grün regierte Bochum zukünftig ca. 2 Mio Euro bei den Mietkostenübernahmen für Bedarfsgemeinschafdten weniger ausgeben will: »Auch in Bochum ist Wohnraum knapper und teurer geworden. Trotzdem weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, bereitet die ASMK Arbeitsgruppe der Bundesländer im Geheimen gravierende Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen der Unterkunftskosten vor. Die Forderungen, die dort von den Kommunen formuliert wurden, jagen jedem einen Schauer des Entsetzens über den Rücken, der auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist. Gefordert wird ganz konkret, der Gesetzgeber soll klare Vorgaben zur Datenerhebung und Berechnung der Angemessenheit der Unterkunftskosten machen, den Kommunen aber in Form einer Ausnahmeregelung freistellen, sich nicht an diese Vorgaben halten zu müssen. Und der Gesetzgeber soll verhindern, dass die von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenzen gerichtlich überprüft und angefochten werden dürfen. D.h. die Kommunen fordern einen rechtsfreien Raum für die Angemessenheit der Unterkunftskosten. Damit würde nicht nur die bisher unzulässige Berechnungspraxis der Kommunen nach Haushaltslage legitimiert, sowie die Rechtsprechung des BSG zu menschenwürdigem Wohnen sozial Bedürftiger ad absurdum geführt. Auch das verfassungsmäßige Grundrecht auf Wohnen würde mit dem geforderten Klageverbot faktisch abgeschafft…“ Meldung vom 17. Februar 2018 bei gegen-Hartz.de, siehe wichtige Daten dazu weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, bereitet die ASMK Arbeitsgruppe der Bundesländer im Geheimen gravierende Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen der Unterkunftskosten weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“„„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25) (…) Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände betonen seit langem, dass die Regelbedarfe zu niedrig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 in Bezug auf langlebige Konsumgüter, Strom und Mobilität Nachbesserungen gefordert. Auch Sanktionen stehen in der Kritik, mit „Straf“-Kürzungen zwischen 10% und 100% das sozialstaatlich garantierte Existenzminimum zu unterlaufen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ob Sanktionen überhaupt zulässig sind, wird noch dieses Jahr erwartet. Unterfinanzierte Wohnungen, aufgezwungene Umzüge und die normale Nutzung von Haushaltsenergie für Kochen, Duschen, Waschen usw. haben in vielen Fällen dieselbe Wirkung wie Sanktionen: Sie führen zum Teil zur dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums. (…) Das Bündnis AufRecht bestehen* fordert daher die neue Bundesregierung auf, die Sicherung der Unterkunftskosten von Menschen, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, endlich bedarfsdeckend und menschenwürdig auszugestalten…“ Beitrag vom Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 23. Januar 2018 bei Tacheles, dort auch das Flugblatt „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ weiterlesen »
Bündnis „AufRecht bestehen“"„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25) (...) Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände betonen seit langem, weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut? Ihren 18. Geburtstag hatte sich Sara eigentlich anders vorgestellt: Endlich auf eigenen Beinen stehen, unabhängig von den Eltern eine Ausbildung machen und eigenes Geld verdienen. Stattdessen erhielt sie kurz vor dem Geburtstag einen Brief vom regionalen Inkassodienst der Bundesagentur für Arbeit, der mehrere Tausend Euro von Sara zurückforderte. Sie und ihre Mutter hatten in den letzten Jahren aufstockend Leistungen vom Jobcenter erhalten. Das Geld, das die Mutter in ihrem Halbtagsjob verdiente, reichte nicht aus. Außerdem hatte die Mutter unregelmäßig verdient. Immer wieder kam es deshalb zu Überzahlungen und dadurch zu Rückforderungen vom Jobcenter, die im Laufe der Zeit zu einem beträchtlichen Schuldenberg angewachsen sind. (…) Fälle wie diese häufen sich in letzter Zeit in der sozial- und familienrechtlichen Beratung. Kinder, die mit ihren Eltern zusammenwohnen, bilden, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen, in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft. Solange die Kinder minderjährig sind, richten sich alle Bescheide, auch Rückforderungen, grundsätzlich an einen Elternteil der Bedarfsgemeinschaft. Innerhalb des Bescheides wird differenziert, wie hoch der Anteil des Erwachsenen an der Rückforderung ist und wie er sich zusammensetzt, und wie hoch der Anteil der minderjährigen Kinder der Bedarfsgemeinschaft ist. Mit der Volljährigkeit ändert sich dies. Mit diesem Datum sind die volljährigen Kinder selbst Adressaten der Bescheide und erhalten folglich selbst eine Zahlungsaufforderung. (…) Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Regelung des § 1629a BGB um eine sogenannte Einrede handelt. Das Jobcenter und der regionale Inkassodienst müssen die Mittellosigkeit des jungen Erwachsenen daher nicht von Amts wegen berücksichtigen, sondern nur, wenn er oder sie sich darauf beruft…“ Rechtstipp von RA Stefan Senke vom 16 Januar 2018 bei der DGB-Jugend weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?

So wirst du schuldenfrei erwachsen: Jugend und Hartz IV
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… Auch im vergangenen Jahr war die Gegenwehr groß. Jobcenter und Gerichte mussten erneut Tausende fehlerhafte Bescheide aufheben. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die zuerst Bild berichtete. Demnach gingen 2017 rund 640.000 neue Widersprüche bei den juristischen Abteilungen der Jobcenter ein, etwa 1,4 Prozent weniger als 2016. In gut 226.000 Fällen gingen sie zugunsten der Betroffenen aus. 184.000 Eingaben waren im Dezember noch unbearbeitet. 112.000 abgelehnte Widerspruchsführer zogen weiter vor ein Sozialgericht. Damit schrumpfte die Zahl der neuen Klagen um knapp drei Prozent gegenüber 2016. Insgesamt waren 46.400 Kläger erfolgreich. Etwa 40 Prozent der ihnen vorgelegten Bescheide erklärten die Gerichte insgesamt für rechtswidrig. (…) Um das heikle Thema Sanktionen ging es allerdings in nicht einmal fünf Prozent der Widersprüche und Klagen. Das könnte daran liegen, dass solche Strafkürzungen der Grundsicherung häufig die Schwächsten treffen. (…) Während die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher mit akribischem Aufwand gängeln und kontrollieren, verbuchte die übergeordnete Bundesagentur einen Spitzenerfolg. Wie sie am Donnerstag informierte, übertrifft ihr Überschuss für 2017 die kürzlich durch die Medien kolportierten Zahlen um eine halbe Milliarde Euro. Tatsächlich kann sie ihre Rücklagen demnach mit 5,95 Milliarden auf 17,2 Milliarden Euro auffüllen. »Wir haben gut gewirtschaftet«, freut sich Valerie Holsboer vom BA-Vorstand für Ressourcen in der Mitteilung. Der Willkür gegenüber Hartz-IV-Beziehern dürfte das keinen Abbruch tun.“ Bericht von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 15. Januar 2018 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"... Auch im vergangenen Jahr war die Gegenwehr groß. Jobcenter und Gerichte mussten erneut Tausende fehlerhafte Bescheide aufheben. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die zuerst Bild weiterlesen »

Übersicht: Das ändert sich 2018 – wie immer selten zum Besseren…
Am 1. Januar 2018 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft – unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht…“ DGB-Übersicht vom 5. Dezember 2017, siehe weitere Informationen weiterlesen »
"Am 1. Januar 2018 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft - unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht..." DGB-Übersicht vom 5. Dezember 2017 externer Linkweiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Der Fall: Der Mann (Kläger) wohnt zusammen mit seinen erwachsenen Kindern und deren Familien auf einer Hofstelle. Die beiden Töchter des Klägers leben mit ihren Familien im Haupthaus und einem ausgebauten Wirtschaftsgebäude. Beim Jobcenter gab der Mann an, mietfrei bei seiner Tochter im Nebengebäude zu wohnen und alleinstehend zu sein. Er bezog daraufhin ab Dezember 2005 Hartz IV-Leistungen. Im Mai 2013 erhielt das Jobcenter einen Hinweis, dass der Kläger tatsächlich nicht bei seiner Tochter lebe, sondern durchgängig bei seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn gewohnt haben soll. Darauf hin hob das Jobcenter die Leistungsbewilligung rückwirkend auf. (…) Das Landessozialgericht: Wegen falscher Angaben muss der Mann Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48 000 Euro zurückzahlen. Trotz umfangreicher Zeugenvernehmungen ist unklar geblieben, wann der Mann in welcher Wohnung gewohnt hat und ob er eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin gebildet hat. Das muss zu seinen Lasten gehen, da er jedenfalls den jetzt behaupteten Wohnungswechsel 2006 hätte mitteilen müssen. Nicht das Jobcenter muss nachweisen, wo er gewohnt hat, sondern er selbst.“ DGB-Mitteilung vom 18. Dezember 2017 weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"Der Fall: Der Mann (Kläger) wohnt zusammen mit seinen erwachsenen Kindern und deren Familien auf einer Hofstelle. Die beiden Töchter des Klägers leben mit ihren Familien im Haupthaus und weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Seit Anfang 2016 hat die BA einen eigenen Inkasso-Dienst installiert, der sich verstärkt um säumige Forderungen kümmern soll. Die Behörde verspricht sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro im Jahr. Schuldnerberatungsstellen machen seither die Erfahrung, dass sich Jobcenter auf keine Verhandlungen mehr einlassen. (…) Seit Oktober 2016 beauftragt die BA die Inkassofirmen APONTAS und EOS-Group/Deutscher Inkassodienst mit dem Einzug von insgesamt 120.000 Rückforderungen. Vorausgegangen war eine entsprechende Ausschreibung. Bei den Forderungen soll es sich überwiegend um Forderungen aus den Jahren 2006 bis 2010 gegen ehemalige Arbeitslosengeld-I-Bezieher handeln. Im Durchschnitt liege eine Forderung bei 1200 Euro. Forderungen aus steuerfinanzierten Leistungen der Jobcenter seien nicht betroffen. Die beiden Inkassounternehmen sind in einem eng abgesteckten rechtlichen Rahmen als verlängerter Arm der BA-Verwaltung tätig und damit auch an die sehr engen haushaltsrechtlichen Vorschriften zum Erlass bzw. der Niederschlagung öffentlich-rechtlicher Forderungen gebunden. Für eine außergerichtliche Einigung mit den Schuldnern haben sie deshalb auch keine Möglichkeit. (…) Erst werden die erwerbslosen Menschen mit Kettenkrediten in die Schuldenfalle getrieben, wenn sie dann überschuldet sind, ist der Weg für eine außergerichtliche Regulierung ihrer Schulden versperrt und sie müssen das aufwändige Insolvenzverfahren durchlaufen und sich dem Insolvenzverwalter unterwerfen. „ Beitrag vom 10. Dezember 2017 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"... Seit Anfang 2016 hat die BA einen eigenen Inkasso-Dienst installiert, der sich verstärkt um säumige Forderungen kümmern soll. Die Behörde verspricht sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen weiterlesen »

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