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[Kampagne] SanktionsfreiSanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, so ein Insider. Packen wir es an! Wir wollen, dass gegen jede Sanktion, die von einem Jobcenter verhängt wird, rechtlich vorgegangen wird. Dies tun wir auf drei Wegen: Durch Sanktionsvermeidung, Sanktionsabwehr und durch Überbrückungsdarlehen für sanktionierte Personen aus einem Solidarfonds…“ Die Aktionsseite – siehe auch die Crowdfunding-Kampagne sowie Pressespiegel. Neu: Sanktionsfrei e.V. startet Modellprojekt: Unbreak my Hartz weiterlesen »

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[Kampagne] Sanktionsfrei"Sanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, weiterlesen »

„Solidarität mit Yvonne! – Sitzen statt Zahlen!“ [Aufruf zur Solidaritätskundgebung am 21. März 2019 um 13 Uhr vor der JVA Nürnberg]
Delikt Arbeitslos„… Am 21. März wird Yvonne, von Zwangsvollstreckung betroffen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Das Jobcenter wirft der Frau vor, ihre Mitwirkungspflicht nicht eingehalten zu haben. Konkret geht es in dem Fall darum, dass sich die Betroffene nach einem Umzug und der darauf folgenden Aufnahme einer Arbeit nicht korrekt beim Jobcenter ihres alten Wohnorts umgemeldet habe. Gegenüber der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Aktion GG/BO erklärte Yvonne: „Der Fallmanager war von meinem gesamten Vorhaben informiert und hat mich nicht über mögliche formelle Fehler meinerseits aufgeklärt.“ Dies wird ihr nun als Betrug ausgelegt und sie hat einem Strafbefehl erhalten. Die Höhe der Strafe beläuft sich auf 380 €. Die Ersatzfreiheitsstrafe hierfür beträgt 20 Tage. Aufgrund ihrer finanziellen Situation muss sie diese Ersatzhaft antreten. „Ich bin entsetzt darüber, wie schnell Menschen ins Gefängnis kommen, nur weil sie ihre Bußgelder nicht bezahlen können“, so Yvonne im Gespräch mit GG/BO. (…) Ein Sprecher der Soligruppe Nürnberg erklärte außerdem: „Dieser Fall beweist einmal mehr, dass die Statistiken Recht behalten und überwiegend Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen in den Gefängnissen vertreten sind“. Um auf die Situation aufmerksam zu machen, findet am 21.03.2019 um 13 Uhr, direkt vor dem Haftantritt der betroffenen Frau, eine Kundgebung unter dem Motto „Solidarität mit Yvonne! – Sitzen statt Zahlen!“ vor der JVA Nürnberg statt. Im Rahmen dieser Kundgebung gibt es für alle Interessierten die Möglichkeit, mit Yvonne und dem Pressesprecher der Soligruppe in Kontakt zu treten…“ Solidaritätsaufruf vom 11. März 2019 bei ANFNews weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"... Am 21. März wird Yvonne, von Zwangsvollstreckung betroffen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Das Jobcenter wirft der Frau vor, ihre Mitwirkungspflicht nicht eingehalten zu haben. Konkret geht es in dem Fall darum, dass sich die Betroffene nach einem Umzug weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Eine Mieterhöhung flattert ins Haus. Die künftig zu zahlende Summe liegt weit über jener, die das Jobcenter erlaubt. Das Amt fordert die Familie auf, innerhalb eines halben Jahres die Kosten zu senken, durch Untervermietung oder Umzug. Tausende sind jährlich davon betroffen. Das stellt sie zunehmend vor ein Problem: Es gibt keine menschenwürdigen Unterkünfte zu den Sätzen, die sich das Amt vorstellt. Wer nichts findet, muss die Mehrkosten von seinem knapp bemessenen Regelsatz berappen. Das können 50 Euro sein oder sogar 200. Bereits im Jahr 2017 mussten 588.000 leistungsberechtigte Haushalte, knapp jeder Fünfte, im Schnitt 80 Euro für die Miete zuzahlen, wie das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im vergangenen Sommer auf Anfrage der Linksfraktion eingeräumt hatte. Auf ihren Antrag wird der Sozialausschuss im Bundestag nun am 18. März öffentlich Experten dazu anhören. (…) Das Problem mit den unterdeckten Wohnkosten ist so alt wie Hartz IV. Das BMAS gibt auch vor zu handeln. Eine »Unterarbeitsgruppe der Sozialministerkonferenz« soll Vorschläge für neue Regelungen erarbeiten – und zwar seit Ende 2016. Damals hatte das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den bereits eingeführten Hartz-IV-Verschärfungen ein Gutachten herausgegeben. Darin kommt es zu dem Ergebnis, dass »bei einer Vielzahl von Grundsicherungsträgern keine sachgerechte Tatsachenfeststellung bezüglich der Angemessenheit der Miete vorgenommen wurde«. Darüber hinaus seien die Obergrenzen vielfach intransparent berechnet und unzureichend an den Neuvertragsmieten orientiert. Ob überhaupt entsprechender Wohnraum vorhanden ist, prüften viele Jobcenter kaum oder gar nicht, heißt es darin weiter. Geändert hat sich seither nichts…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 9. März 2019 weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Eine Mieterhöhung flattert ins Haus. Die künftig zu zahlende Summe liegt weit über jener, die das Jobcenter erlaubt. Das Amt fordert die Familie auf, innerhalb eines halben Jahres die Kosten zu weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIn der derzeit hitzigen Debatte um eine neue Reform, die künftig Hartz IV ersetzen soll, schaltet sich nun auch die Bundesagentur für Arbeit mit Ideen ein. Diese widersprechen eindeutig denen der SPD. (…) Auch das Vorhaben der SPD, für einen gewissen Zeitraum, keine Sanktionen zu verhängen, kann Scheele nicht nachvollziehen. Zwar sollten diese durchaus entschärft, aber auf keinen Fall abgeschafft werden. Der Grundsatz zwischen Fördern und Fordern dürfe schließlich nicht aufgegeben werden. Weiter müsse man aufhören, Sanktionen als Willkür und Strafe zu betrachten. Vielmehr dienen sie nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit als Motivation, um die eigene Lebenssituation zu verbessern. Die Behauptung, dass Sanktionen nicht willkürlich ausgesprochen und als Strafe eingesetzt werden, zeigt wie praxisnah Herr Scheele tatsächlich ist: gar nicht. Ansonsten wüsste er, dass eine Vielzahl seiner Mitarbeiter Sanktionen durchaus einsetzen, um ihre Machtpositionen auszuspielen und das häufig sehr wohl willkürlich…“ Beitrag vom 19. Februar 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"In der derzeit hitzigen Debatte um eine neue Reform, die künftig Hartz IV ersetzen soll, schaltet sich nun auch die Bundesagentur für Arbeit mit Ideen ein. Diese widersprechen eindeutig denen der SPD. (...) Auch das Vorhaben der SPD, weiterlesen »

„deutschland-sagt-sorry.de“„Der Duisburger Soziologe Gerhard Bäcker hält es für einen Mythos, dass Hartz IV für die sinkende Arbeitslosigkeit hierzulande verantwortlich ist. »Die überaus gute Entwicklung des Arbeitsmarktes in den vergangenen 15 Jahren verdankt sich dem enormen ökonomischen Aufschwung, nicht aber Hartz IV«, sagte der emeritierte Professor der Zeitschrift »Publik-Forum« (Ausgabe vom 22. Februar). Mehr Druck auf Arbeitslose schaffe keine neuen Jobs. »Der Mythos lautet: Arbeitslosigkeit ist ein Problem des Verhaltens, nicht der Verhältnisse«, sagte der Soziologe. Bäcker hält Reformen des Hartz-IV-Systems für dringend notwendig. (…) Unterdessen ergab eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag an das Bundesarbeitsministerium, dass mehr als jeder siebte Mensch in Deutschland statistisch gesehen von Armut bedroht ist. Demnach verfügten im Jahr 2017 15,8 Prozent über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. 2005 hatte der Wert dem Bericht zufolge bei 14,7 Prozent gelegen. Im selben Zeitraum stieg demnach der Anteil der Topverdiener in der Bevölkerung ebenfalls an. 2005 hätten 7,7 Prozent mehr als 200 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung gehabt, berichteten die Zeitungen weiter aus der Antwort des Arbeitsministeriums. 2017 lag der Wert demnach bei 8,1 Prozent…“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 22. Februar 2019 weiterlesen »
„deutschland-sagt-sorry.de“"Der Duisburger Soziologe Gerhard Bäcker hält es für einen Mythos, dass Hartz IV für die sinkende Arbeitslosigkeit hierzulande verantwortlich ist. »Die überaus gute Entwicklung des Arbeitsmarktes in den vergangenen 15 Jahren verdankt sich dem enormen ökonomischen Aufschwung, nicht aber Hartz IV«, sagte der weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«CDU und CSU fordern mehr Eigenverantwortung von Hartz IV-Empfängern. Die kostet aber so viel, dass sie für einen Großteil der Bevölkerung nicht bezahlbar ist. (…) Die Forderung nach Eigenverantwortung und Eigeninitiative findet (…) dort ihre Grenze, wo der Staat es versäumt, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass man überhaupt selbst aktiv werden kann. Beim Wohnungsbau hat man auf Eigenverantwortung privater Investoren gesetzt, mit dem Ergebnis, dass die Mietpreise in den Städten am Entgleisen sind. Eigenverantwortung wird aber auch in der Politik immer wieder gefordert, wenn es um die Altersvorsorge, die Absicherung für den Pflegefall oder die Berufsunfähigkeit geht: Man möge sich doch bitteschön privat absichern, heißt es, und von Zeit zu Zeit werden dann Studien durch die Medien gereicht, denen zufolge keine Zunahme der Altersarmut droht. (…) Man kann es drehen und wenden wie man will: Diese Eigenverantwortung kostet dermaßen viel, dass sie für einen Großteil der Bevölkerung eigentlich nicht bezahlbar ist. Und sie läuft auch oft ins Leere: Denn Anfang der Nuller-Jahre kamen viele der Reformen so schnell, so abrupt, und vor allem so spät im Leben vieler Menschen, dass ein Füllen der dadurch entstandenen Absicherungslücken zu bezahlbaren Preisen gar nicht mehr möglich ist. Es mag so sein, dass die Beiträge für die private Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung günstiger sind, wenn man früh mit der Vorsorge anfängt – aber: Bis vor gut 15 Jahren war das nicht wirklich ein Thema…“ Beitrag von Oliver Eberhardt vom 21. Februar 2019 bei Telepolis weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"CDU und CSU fordern mehr Eigenverantwortung von Hartz IV-Empfängern. Die kostet aber so viel, dass sie für einen Großteil der Bevölkerung nicht bezahlbar ist. (...) Die Forderung nach Eigenverantwortung und Eigeninitiative findet (...) dort ihre Grenze, wo weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Von offizieller Seite wird oft behauptet, dass 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden von Sanktionen betroffen wären. (…) Wie kommen die 3,1 Prozent Sanktionsquote zustande? Es wird der durchschnittliche Bestand der Erwerbsfähigen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen (im Jahr 2017 waren das 4,36 Millionen), mit dem durchschnittlichen Bestand derjenigen davon, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens eine Sanktion erleiden mussten ins Verhältnis gesetzt. Im Jahr 2017 waren dies rund 137 Tausend. Daraus ergibt sich eine Sanktionsquote von 3,1 Prozent. (…) Dieser Stichtagsquote der Sanktionen kann aber eine ganz andere Quote der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gegenübergestellt werden. Dann nämlich, wenn man fragt: Wie viele erwerbsfähige Personen, die während eines Jahres mindestens einmal Hartz IV bezogen haben, waren von mindestens einer Sanktion betroffen? Dann ergibt sich eine viel höhere Quote, die über das ganze Ausmaß der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen informiert: Im Jahr 2017 waren laut Bundesagentur für Arbeit 5,52 Millionen Erwerbsfähige mindestens einmal im Hartz-IV-Bezug. Davon mussten 457 Tausend mindestens einmal eine Sanktion erleiden (…). Im Jahr 2017 waren also 8,3 Prozent aller derjenigen, die mindestens einmal in diesem Jahr Hartz IV bezogen haben, direkt von mindestens einer Sanktion betroffen, also rund jeder Zwölfte. Mit dieser Angabe ist noch nichts über das gesamte Ausmaß der Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gesagt – sind doch die, die mit einer/einem Sanktionierten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ebenfalls von der Kürzung der Hartz-IV-Leistung mit betroffen…“ Meldung von Katja Kipping vom 20. Februar 2019 auf ihrer Homepage weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Von offizieller Seite wird oft behauptet, dass 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden von Sanktionen betroffen wären. (...) Wie kommen die 3,1 Prozent Sanktionsquote zustande? Es wird der durchschnittliche Bestand der Erwerbsfähigen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen (im Jahr 2017 waren weiterlesen »

Muss man Sanktionen befürchten, wenn man sich nicht bei der AfD bewirbt? Vorsicht: Jein!
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will…“ Pressemeldung von Katja Kipping vom 11. Februar 2019 auf ihrer Homepage. In der Antwort vom 8.2.2019 heisst es: »In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) können sowohl unbetreute als auch betreute Stellenangebote veröffentlicht werden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Jobbörse zu registrieren und seine Stellenangebote, auch wenn diese nicht durch den Arbeitgeber-Service der BA betreut werden, auf der Plattform zu veröffentlichen. Die Verantwortung für unbetreute Stellenangebote liegt ausschließlich beim jeweiligen Arbeitgeber. Zu diesen Stellenangeboten werden keine Vermittlungsvorschläge mit einer Rechtsfolgenbelehrung an Erwerbsuchende ausgehändigt. Zur Qualitätssicherung unterliegen aber sowohl die Registrierung neuer Arbeitgeber als auch die veröffentlichten Stellenangebote verschiedenen Prüfverfahren (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2417, Seite 2 ff.). Da es sich bei dem vorliegenden Stellenangebot nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt, werden Erwerbssuchende nicht mit Rechtsfolgenbelehrung, die auf Sanktions- und Sperrzeitmöglichkeiten hinweist, dazu aufgefordert, sich auf diese Stelle zu bewerben.« Beachtlich ist hier der letzte Satz! Demzufolge führt die Unterlassung einer Bewerbung deshalb nicht zur Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung, weil es sich beim Arbeitsangebot »nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt«. Der Arbeitgeber spielt von daher keine Rolle. Würde es sich dagegen um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handeln, so wäre bei der einer Aufforderung folgenden Unterlassung einer Bewerbung bei der AfD diese Unterlassung mit Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung bedroht! (Dieser Beitrag wurde nach einem wichtigen Hinweis zur möglichen Fehlinterpretation der PM von Katja Kipping geändert – wir danken für den wichtigen Hinweis und Textvorlage!) weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will..." weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen. Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.“ Aus dem Thomé Newsletter 07/2019 vom 17.02.2019, siehe dazu einen weiteren Beitrag weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„… Die Bundesregierung ringt um eine Neugestaltung von Hartz-IV – doch bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen längst eigene Pläne in der Schublade. Sie widersprechen teilweise den Ideen, mit denen die SPD die aktuelle Diskussion angestoßen hat. (…) Die Vorschläge haben es in sich: So will die BA zum Beispiel Sanktionen entschärfen, das System vereinfachen und Menschen, die lange gearbeitet haben, Aufschläge auf ihren Hartz-IV-Satz zahlen. (…) Deutlich spricht sich die BA gegen eine längere Bezugsdauer des am vorherigen Einkommen orientierten Arbeitslosengeldes I aus (…) Auch die BA hält es durchaus für richtig, die Lebensleistung von Arbeitslosen stärker zu berücksichtigen – allerdings im Hartz-IV-System. In dem Arbeitspapier präsentiert die Behörde den Vorschlag, langjährigen Versicherten einen Aufschlag auf den Regelsatz zu zahlen. Die Höhe des Aufschlags wäre vom letzten Nettolohn des Empfängers sowie der Dauer seiner Beschäftigung abhängig (…) Die BA ist strikt gegen eine völlige Abschaffung von Sanktionen…“ Beitrag von Florian Diekmann vom 16. Februar 2019 bei Spiegel online weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"... Die Bundesregierung ringt um eine Neugestaltung von Hartz-IV - doch bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen längst eigene Pläne in der Schublade. Sie widersprechen teilweise den Ideen, mit denen die SPD die aktuelle Diskussion angestoßen weiterlesen »

Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische„Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch wurde er vom zuständigen Jobcenter aufgefordert, Vordrucke auszufüllen, die sich an Personen richten, die Hartz-IV-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen. Das ist unstatthaft, so das Gericht.“ Meldung bei neues Deutschland vom 13. Februar 2019 weiterlesen »
Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische"Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch weiterlesen »

Wo der gesunde Menschenverstand endet, kommt er ins Spiel: Der Copperfield vom Lerchenberg.“ Video des Beitrags (6 min) aus Mann, Sieber! vom 12. Februar 2019 beim ZDF (Video verfügbar bis 12.02.2020, 22:45) weiterlesen »
"Wo der gesunde Menschenverstand endet, kommt er ins Spiel: Der Copperfield vom Lerchenberg." Video des Beitrags (6 min) externer Link aus Mann, Sieber! vom 12. Februar 2019 beim weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit mehr als 1,4 Mio. Menschen eine Minderheit der insgesamt 5,9 Mio. Menschen, die in „Bedarfsgemeinschaften“ leben (müssen). Und auch die vieldiskutierten 424 Euro für einen Alleinstehenden pro Monat sind nur ein Teil der Hartz IV-Leistungen. Als zweite wichtige Säule der Grundsicherung ist die Übernahme der „angemessenen“ Wohnkosten für die Leistungsbezieher zu nennen. (…) Und nun gibt es vom Bundessozialgericht (BSG) Neues in dieser Frage zu berichten (…) »Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien. Denn bislang können die zuständigen Landkreise ausgehend von Durchschnittsmieten in der Region teils selbst berechnen, was sie als „angemessenes“ Niveau zugrunde legen.« Dagegen spricht ja auch erst einmal nichts, denn natürlich sind die Mietkostenverhältnisse in Sachsen-Anhalt andere als in München oder Köln. »Doch müssen die Kreise ihr Vorgehen bei der Berechnung gut begründen, wenn sie unter den Richtwerten liegen, die sich aus dem Wohngeldgesetz ergeben. Das haben die beklagten Jobcenter nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht ausreichend getan. Teils mangle es, so die Richter, an einer „rechtfertigenden sachlichen Herleitung“.« In den beklagten Landkreisen müssen nun die angemessenen Wohnkostenbeträge neu berechnet werden. Außerdem haben die Entscheidungen in den konkreten Fällen handfeste Auswirkungen: Die Betroffenen können nun mit Nachzahlungen rechnen, die teilweise bis ins Jahr 2012 zurückreichen. Die Bundesagentur berichtete im Oktober 2018 von mehr als 30.000 Klageverfahren zu verweigerten Wohnkosten…“ Beitrag von Stefan Sell vom 1. Februar 2019 bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"...  Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung „angemessener Mietkosten“ für mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Az: B 14 AS 41/18 R und weitere). (…) In den nun entschiedenen Fällen hatten die Jobcenter jeweils den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ausgewiesen. Nach dem Konzept einer Hamburger Beraterfirma wurde der Landkreis aber in mehrere „Wohnungsmarkttypen“ unterschiedlicher Wohnlagen unterteilt, für die unterschiedliche Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung galten. (…) Wie nun das BSG entschied, müssen aber in einem Vergleichsraum immer dieselben Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung gelten. Unterscheiden sich die Verhältnisse bestimmter Bereiche deutlich vom restlichen Kreisgebiet, müssen diese einen eigenen Vergleichsraum bilden. Ein Jobcenter könne durchaus für mehrere Vergleichsräume zuständig sein, betonten die Kasseler Richter. Ein Vergleichsraum müsse „einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich“ bilden, insbesondere auch bezüglich der Verkehrsinfrastruktur. Die Bildung sozialer Brennpunkte müssten die Jobcenter möglichst vermeiden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 bei ntv online, siehe dazu auch am 1.2. bei gegen-hartz.de: Urteil: Gibt es bald höhere Wohnkostenzuschüsse vom Jobcenter? weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"... Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung "angemessener Mietkosten" für weiterlesen »

Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG„Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? – ARBEITSLOSENGELD II – SOZIALHILFE – GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden ist kein komplizierten Kommentar zu den komplizierten Sozialgesetzen, sondern gibt in einfacher und verständlicher Sprache Auskünfte über Rechte und die wichtigsten Fragen rund um die Sozialleistungen – sowohl für Leistungsberechtigte als auch für „Profis“ oder Studierende. (…) Damit der Leitfaden immer auf aktuellem Stand bleibt, informieren wir regelmäßig über Änderungen mit der Veröffentlichung von Ergänzungsblättern…“ Mitteilung der Widerspruch e. V. – Sozialberatung Bielefeld vom Januar 2019. Mit Bestellmöglichkeit des Leitfadens 6. Auflage, März 2017, 336 Seiten, kartoniert, Preis: 14,- €. Das 2. Änderungs- und Ergänzungsblatt mit Stand zum 1. Januar 2019 kann als PDF eingesehen und gespeichert werden weiterlesen »
Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG"Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? - ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden weiterlesen »

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