»Es gibt viele Leute, die die Schuld bei sich selbst suchen«. Erwerbslose werden durch Hartz-IV-System bestraft. Verein fordert gewerkschaftliche Organisierung
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„… Sowohl Beschäftigte als auch Erwerbslose haben ein Interesse an sozialer Absicherung, an guten Arbeitsbedingungen und an höheren Löhnen. Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung ist dabei nicht möglich, solange nicht Hartz IV abgeschafft wird. Die Angst, den Job zu verlieren und in Hartz IV zu rutschen, schwächt die Kampfbereitschaft von Lohnabhängigen und damit die Gewerkschaften. Erwerbslose sollten sich auch deswegen gewerkschaftlich organisieren, damit sie ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen und zudem beeinflussen können, wie sich Gewerkschaften in dieser Frage positionieren. (…) Es gibt ein neues Debattenpapier vom DGB-Bundesvorstand mit der Überschrift »Soziale Sicherheit statt Hartz IV«. Einer der Kernpunkte ist die Verlängerung der Zahlung vom Arbeitslosengeld I in Form eines Anschlussarbeitslosengeldes. Das bedeutet, dass man zwei Jahre länger ALG I bekommt, wenn man 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit beschäftigt war. [Aber danach droht dennoch Hartz IV?] Es müsste aus unserer Sicht einen unbefristeten Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen geben. Denn das Arbeitslosengeld I bietet einen wesentlich besseren Schutz, weil es bei der Regelung zum Beispiel keinen »Kombilohneffekt« gibt. Man kann nicht Arbeitslosengeld I beziehen und nebenbei Geld verdienen, außer durch einen Nebenjob. Im Hartz-IV-System ist das dagegen möglich. Würde man dies abschaffen, würden sich viele Jobs nicht mehr lohnen, die heute gemacht werden…“ Gespräch mit Heike Wagner (»Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen«) von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 16.10.2019 (im Abo) weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"... Sowohl Beschäftigte als auch Erwerbslose haben ein Interesse an sozialer Absicherung, an guten Arbeitsbedingungen und an höheren Löhnen. Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung ist dabei nicht möglich, solange nicht Hartz IV abgeschafft wird. Die Angst, den weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe ordnete das Jobcenter für eine jüngst arbeitslos gemeldete, erwachsene Frau an – sonst drohten Sanktionen. Unter Bilder, auf denen beispielsweise ein Arzt oder eine Katze zu sehen war, sollten die Worte geschrieben werden. Entsprechend mit „tz“ oder „z“. Das Aufgabenblatt sorgte deswegen für Aufregung, weil es einer erwachsenen Frau zur Bearbeitung vom Jobcenter mitgegeben wurde. Würde sie die Aufgabe nicht erledigen, würden Sanktionen folgen. (…) Schon im Januar teilte eine Nutzerin auf twitter ein Foto des Arbeitsblatts, das ihre Mutter bearbeiten sollte. „Das ist pure Erniedrigung erwachsener intelligenter Menschen. Aber wenn sie fort bleibt drohen #Sanktionen.“, kommentierte sie. Besonders bestürzend wirkt diese Information mit der aktuellen Berechnung des Bundesrechnungshofs: Rund 190 Millionen Euro gibt das Jobcenter jährlich für „nicht sachdienliche Kurse“ aus. Mit welcher Begründung die Mitarbeitenden des Jobcenters die Maßnahmen und Kurse anordnen, ist nicht klar. Sollten Hartz-IV-EmpfängerInnen diese jedoch nicht wahr oder ernst nehmen, drohen Sanktionen. Fast eine Million derartiger Sanktionen sprach das Jobcenter im Jahr 2018 aus. Diese Praxis an sich kritisieren sowohl Betroffene als auch andere AktivistInnen heftig, da Hartz-IV ohnehin ein Leben am Existenzminimum bedeutet.“ Bericht vom 13. Oktober 2019 von und bei Perspektive Online weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Mehrere Kläger aus den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Rhein-Kreis Neuss waren mit ihren Klagen gegen Mietkürzungen der Jobcenter vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, dass die Mietkosten der Kläger unangemessen hoch seien und übernahmen deshalb nur einen Teil der tatsächlichen Mietkosten. Dagegen wandten sich die Kläger. Die Mietobergrenzen seien angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage zu niedrig bemessen. Die Jobcenter traten dem entgegen. Zur Bestimmung der angemessenen Miete habe eine Drittfirma im Auftrag der Jobcenter Konzepte entwickelt, mit denen nach anerkannten mathematisch-statistischen Methoden Mietobergrenzen ermittelt worden seien. Die 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte zu Gunsten der Kläger. Die von den Jobcentern genutzten Konzepte seien nicht schlüssig. Die streitigen Konzepte würden im Grundsatz davon ausgehen, dass der gesamte Wohnungsmarkt durch eine repräsentative Mietdatenerhebung dargestellt werde. Für Leistungsbezieher sei dann das einfache Wohnungsmarktsegment angemessen. In den hier strittigen Konzepten seien nach Ansicht der 29. Kammer jedoch keine repräsentativen Daten erhoben worden. In allen streitigen Konzepten seien überproportional viele Daten aus dem SGB II-Leistungsbezug und von großen Vermietern wie etwa Wohnungsbaugenossenschaften eingeflossen. Die Datenbasis repräsentiere daher nicht den gesamten Wohnungsmarkt, sondern enthalte besonders viele Daten aus dem einfachen und mittleren Segment…“ Pressemitteilung des Justizportals Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2019 zu den Urteilen des SG Düsseldorf (alle noch nicht rechtskräftig) weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Mehrere Kläger aus den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Rhein-Kreis Neuss waren mit ihren Klagen gegen Mietkürzungen der Jobcenter vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, weiterlesen »

Bildungspaket „Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der Paritätische Gesamtverband als „Stückwerk“. Die kürzlich mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls „Trostpflaster“ gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung. Bisher kamen die soziokulturellen Teilhabeleistungen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer „niederschmetternd gering“. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Dieses Paket ist durch Reparaturen nicht zu retten. Es ist Zeit, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden“, fordert Schneider…“ Pressemeldung von Gwendolyn Stilling vom Paritätischen Gesamtverband vom 8. Oktober 2019 mit Link zur Expertise der Paritätischen Forschungsstelle „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus.“ als pdf zum Download – siehe dazu auch: Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen! weiterlesen »
Bildungspaket "Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?„… Die Bundesregierung bleibt bei der Bekämpfung der Kinderarmut nach Ansicht des Soziologen Franz Schultheis (65) deutlich hinter den Anstrengungen anderer europäischer Länder zurück. »Deutschland holt erst jetzt nach, was Frankreich, Dänemark und Schweden schon vor rund 40 Jahren erreicht haben«, sagte der Soziologieprofessor der Universität Friedrichshafen dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Bundesregierung sei mit dem im Juli in Kraft getretenen »Starke-Familien-Gesetz«, das Alleinerziehenden und Hartz-IV-Familien höhere staatliche Zuschüsse zusichert, zwar auf dem richtigen Weg, die Maßnahmen seien aber nicht ehrgeizig genug. Der Soziologe hält es für dringend notwendig, dass Kinder aus armen Familien möglichst früh Kindertageseinrichtungen besuchen. Denn sie könnten dort von Gleichaltrigen aus anderen sozialen Schichten lernen. In Frankreich gingen zum Beispiel fast alle dreijährigen Kinder in die Vorschule, sagte Schultheis. Auch ein Großteil der Zweijährigen gehe schon in Kitas oder Kindergärten. In Deutschland sind nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 63 Prozent der Zweijährigen in Betreuung. (…) Kinder aus armen Familien hätten ein hohes Risiko, auch als Erwachsene selbst einmal Hartz-IV-Leistungen zu beziehen, sagte der Sozialwissenschaftler. »Die Grundeinstellung eines Kindes wird von der Umgebung geprägt, in der es aufwächst.« Ihnen falle es häufig schwer, Ehrgeiz zu entwickeln. »Oft denken die Kinder, sie hätten sowieso keine Chance«, erklärte Schultheis….“ Agenturmeldung vom 30. September 2019 bei neues Deutschland online. Siehe dazu: [Zitat der Woche 40/2019] Altersarmut weiterlesen »
Zuschussrente gegen Altersarmut?"... Die Bundesregierung bleibt bei der Bekämpfung der Kinderarmut nach Ansicht des Soziologen Franz Schultheis (65) deutlich hinter den Anstrengungen anderer europäischer Länder zurück. »Deutschland holt erst jetzt nach, was Frankreich, Dänemark und Schweden schon vor rund 40 Jahren erreicht haben«, weiterlesen »

[Zitat der Woche 40/2019] Altersarmut
Zuschussrente gegen Altersarmut?Nach einer aktuellen Studie empfinden viele Bürger Altersarmut bedrohlich. Dem will die Regierung nun aktiv entgegentreten. Ab sofort soll mit frühzeitigem Verabreichen von Kinderarmut dafür gesorgt werden, daß sich Menschen in Deutschland ihr Leben lang an Armut gewöhnen und die Altersarmut nicht mehr so überraschend kommt“ Quelle: Wer braucht gefälligst Satire? Deutscher Einheit(z)-Textdienst 10/2019 weiterlesen »
Zuschussrente gegen Altersarmut?"Nach einer aktuellen Studie empfinden viele Bürger Altersarmut bedrohlich. Dem will die Regierung nun aktiv entgegentreten. Ab sofort soll mit frühzeitigem Verabreichen von Kinderarmut dafür gesorgt werden, daß sich Menschen in Deutschland ihr Leben lang an Armut gewöhnen und die Altersarmut weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Klägerin stockt mit Hartz IV Leistungen auf und bekommt von ihrem Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet. Das zuständige Jobcenter rechnete die Fahrtkostenerstattung an die aufstockenden Hartz 4 Leistungen an, so dass ein geringerer Regelbedarf in dem Bescheid hergeleitet wurde. Hiergegen klagte die Frau. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 18 AS 324/19) gab der Klage nicht statt. (…)Bei der Berechnung des Einkommens rechnete das Jobcenter nicht nur das reguläre Bruttogehalt an, sondern auch die Fahrtkosten als Einkommen. Gegen den Bescheid legte die Klägerin Widerspruch ein. Der Widerspruch wurde abgewiesen. Die Behörde begründete, dass es sich bei der Erstattung der Fahrtkosten um “bereite Mittel” handeln würde, die für den Lebensunterhalt eingesetzt würden. Zudem hätte die Leistungsberechtigte die Möglichkeit ein Sozialticket zu erwerben, dass allenfalls 36 Euro im Monat kosten würde. Bei bereiten Mitteln handelt es sich um Einnahmen, die für den Lebensunterhalt verfügbar sind. Sind diese vorhanden, reduzieren solche die Hilfebedürftigkeit im SGB II….“ Meldung vom 27. September 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Klägerin stockt mit Hartz IV Leistungen auf und bekommt von ihrem Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet. Das zuständige Jobcenter rechnete die Fahrtkostenerstattung an die aufstockenden Hartz 4 Leistungen an, so dass ein weiterlesen »

Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus„Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten [ist] verfassungswidrig. Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu berücksichtigen. Ehegatten sind als dauernd getrennt lebend im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 a) SGB II bereits anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Ein Trennungswille ist hierfür nicht erforderlich. (…) Die Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei der Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten, wäre verfassungswidrig (so auch SG Mainz, Urteil v. 26. März 2013 – S 17 AS 1159/12). Dies schlage sich im Sozialhilferecht in der Regelung der § 20 Abs. 4 SGB II entsprechenden Regelbedarfsstufe 2 nach der Anlage zu § 28 SGB XII nieder, wonach das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft Mindestvoraussetzung für die Anwendung der für Partner vorgesehenen Regelbedarfsstufe 2 ist…“ Rechtinfo vom 18. September 2019 bei ‚kostenlose Urteile‘ zu SG Stuttgart vom 8. Dezember 2018, Az.: S 8 AS 3575/18 – Urteilstenor betrifft natürlich alle Bedarfgemeinschaften, so auch die sog. „eheähnliche“ weiterlesen »
Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus"Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten [ist] verfassungswidrig. Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Es ist ein Geburtstag, den einige wohl gerne übergehen würden. Vor fast 15 Jahren, am ersten Januar 2005, wurde in Deutschland Hartz IV eingeführt. Zum Kern der Grundsicherung der damaligen rot-grünen Bundesregierung gehört das Prinzip »Fördern und Fordern« – das mit harten Sanktionen durchgesetzt wird. Passend zum »Jubiläum« wollte es die LINKE im Bundestag noch einmal genau wissen und hat in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach einer Bilanz der Sanktionen im Hartz-IV-System gefragt. Dabei kam auch heraus, dass es heute deutlich mehr Alleinerziehende als noch vor einigen Jahren gibt, die sanktioniert werden. »2018 wurden rund 72.000 alleinerziehende Leistungsberechtigte neu sanktioniert; 2007 lag der Wert bei 48.000«, schreibt das Arbeitsministerium in seiner Antwort. Dabei ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden in dem Zeitraum gesunken. 2007 lag die Anzahl der Alleinerziehenden in Bedarfsgemeinschaften noch bei rund 667.600, zehn Jahre später waren es rund 588.800. Wie aus der kleinen Anfrage außerdem hervorgeht, wurden Alleinerziehenden die Bezüge auch zu 100 Prozent gestrichen. Im Jahr 2018 kam die rund 1200 mal vor, 2017 waren es mit 1242 Fällen sogar etwas mehr. Für die Jahre davor machte die Bundesregierung keine Angaben…“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 13. September 2019 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Es ist ein Geburtstag, den einige wohl gerne übergehen würden. Vor fast 15 Jahren, am ersten Januar 2005, wurde in Deutschland Hartz IV eingeführt. Zum Kern der Grundsicherung der damaligen rot-grünen Bundesregierung gehört das Prinzip »Fördern und Fordern« weiterlesen »

[Berlin] »Solidarisches Grundeinkommen« – Neusprech des Jahrhunderts

Dossier

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografieArbeitszwang für alle. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller will sich mit einem »solidarischen Grundeinkommen« profilieren„. Mit diesem kritischen Beitrag von Alexander Nabert zum Thema war die Sache für uns gegessen. Kann doch im LabourNet die Kritik an Arbeitszwang, Kombijobs und sog. sozialem Arbeitsmarkt rauf und runter gelesen werden, fast die kompletten 20 Jahre unseres Bestehens hindurch. Doch wer konnte es ahnen: Die SPD steigt darauf ein und will ein »solidarisches Grundeinkommen« als Alternative zu Hartz IV verkaufen!? Und der DGB lobt sie dafür („Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“)… Daher sehen wir uns leider gezwungen, die wichtigsten Informationen zum „neuen“ Konzept und die wichtigsten Kritiken daran in einem Dossier zusammen zu fassen. Neu darin: Solidarisches Grundeinkommen in Berlin: Die Nicht-Überwindung von Hartz IV weiterlesen »

Dossier

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie"Arbeitszwang für alle. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller will sich mit einem »solidarischen Grundeinkommen« profilieren". Mit diesem kritischen Beitrag von Alexander Nabert zum Thema war die Sache für uns gegessen. Kann doch im LabourNet die weiterlesen »

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Hartz-IV-Regelsatz nach unten. Nach Monitor-Berechnungen müssten Empfänger monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der Staat spart Milliarden. nsgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz-IV-Empfänger und Rentner auf rund zehn Milliarden Euro jährlich, wenn man den Betrag von 571 Euro mit dem derzeit gültigen Satz von derzeit 416 Euro monatlich vergleicht. „Diese Zahl ist vorgegeben worden, die wollte man erreichen“, glaubt Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der Hochschule Koblenz. Man habe sie „durch die statistischen Manipulationen bei der Berechnung erreicht“…“ Beitrag von Jan Schmitt vom WDR bei tagesschau.de (der ausführliche Monitorbericht, auf den sich dieser Beitrag bezieht, wurde am 17. Mai 2018 um 21:45 Uhr im Ersten gesendet). Siehe dazu neu: Staatliche Grundsicherung: Wieviel ein Mensch zum Leben braucht weiterlesen »

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Hartz-IV-Regelsatz nach unten. Nach Monitor-Berechnungen müssten Empfänger monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der Staat spart Milliarden. nsgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz-IV-Empfänger und weiterlesen »

Auch mit neuem Job bleiben viele in Hartz IV
LohnAnstandsGebot„… Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 nur 58,4 Prozent aller alleinstehenden Leistungsbezieher nach dem Wechsel in einen Job ohne Unterstützung vom Amt über die Runden. Diese sogenannte bedarfsdeckende Integration war in der Gruppe der über 55-Jährigen noch seltener. Von ihnen waren nur 46,9 Prozent nicht mehr auf Leistungen angewiesen, bei Alleinerziehenden lag die Quote sogar bei nur 38,4 Prozent. Von einer bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gehen die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit aus, wenn drei Monate nach dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II mehr gezahlt werden müssen. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht ein strukturelles Problem. „Trotz Arbeit bleiben viele im Hartz-IV-System gefangen“, sagte sie. Es sei ein Skandal, dass Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen in prekäre Beschäftigungen hineingezwungen werden könnten, betonte Zimmermann und erneuerte die Forderung der Linken nach einem Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde.“ Beitrag von Jan Drebes vom 6. September 2019 bei RP online zur Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„Am 17. Oktober 2003 beschloss der Bundestag mit 306 Ja-Stimmen, die Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz IV zusammenzulegen. Eine der damaligen Stimmen kam von SPD-Politiker Hubertus Heil. Mittlerweile ist Heil Arbeitsminister und beschäftigt sich wieder mit dem Thema. Am »Tag der Jobcenter«, einer Fachtagung für Führungspersonal der Einrichtungen, nannte er am Dienstag erste Eckpunkte, wie er die Grundsicherung weiterentwickeln will. (…) Die Formel des »Forderns und Förderns« sei »vom Prinzip her richtig«, allerdings »vom Ton her nicht mehr ganz angemessen.« Stattdessen kündigte Heil ein, dass er »Ermutigen« mehr in den Fokus stellen will. Fordern und Ermutigen, statt Fordern und Fördern also? Denn konkret wurde der Arbeitsminister nicht, wie er sich das Ermutigen vorstellt. Dazu passt, dass Heil die Sanktionen nur etwas abmildern will. Kritik übte er vor allem daran, dass auch die Miete gekürzt werden kann. »Ich will nicht, dass künftig die Kosten der Unterkunft gestrichen werden können«, so Heil. Das bringe »überhaupt nichts«. Kritik daran, dass der Regelsatz auf Null Euro gekürzt werden kann, übte er dagegen nicht. Die verschärften Sanktionsregeln für unter 25-Jährige will er zudem streichen und sie an die der übrigen Hartz-IV-Empfänger*innen anpassen. Derzeit wird unter 25-Jährigen schon beim zweimaligen Regelverstoß der gesamte Hartz-IV-Satz inklusive des Mietzuschusses gestrichen. Außerdem deutete Heil an, dass er Ausnahmen für psychisch Kranke schaffen will. »Ich habe junge Leute kennen gelernt, die psychisch krank und gar nicht mehr in der Lage waren, Briefe zu öffnen.« Hier müssten Lösungen gefunden werden. (…) Insgesamt dürften seine Ideen vor allem einigen wenigen Personengruppen, die vom derzeitigen System besonders hart getroffen werden, kleine Erleichterungen bringen. Eine der Personengruppen dürften Kinder von Erwerbslosen sein. (…) Das Ziel, so der Arbeitsminister: »Die Akzeptanz dieses Systems in der Bevölkerung erhöhen.«“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 3. September 2019, siehe auch Interne Papiere: So will die Bundesagentur für Arbeit Hartz IV umbauen weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"Am 17. Oktober 2003 beschloss der Bundestag mit 306 Ja-Stimmen, die Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz IV zusammenzulegen. Eine der damaligen Stimmen kam von SPD-Politiker Hubertus Heil. Mittlerweile ist Heil Arbeitsminister und beschäftigt sich wieder mit dem weiterlesen »

Zwangsverrentung„Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller Versicherten entrichten. Ein Jahr ALG-II-Bezug ergäbe dann eine einheitliche Rentenanwartschaft in Höhe von 0,5 Entgeltpunkten (EP) – und nicht nur, wie zuletzt (2010), von lediglich rund 0,08 EP. So plausibel die Forderung auf den ersten Blick erscheinen mag, so unausgegoren erweist sie sich auf den zweiten Blick. Es gibt eine überzeugendere Lösung zur rentenrechtlichen Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosen – und die ist in Teilen für eine kleine Personengruppe arbeitsloser ALG-II-Bezieher schon heute geltendes Recht. (…) Liegt bei Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres a. Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Sozialleistungen (etwa ALG) vor oder wird b. während der Arbeitslosigkeit ALG II bezogen, so gelten diese Zeiten gegenwärtig (auch) als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Als beitragsgeminderte (a) bzw. beitragsfreie (b) Zeiten unterliegen sie damit der (auf 80 Prozent) begrenzten Gesamtleistungsbewertung. Vereinfacht heißt dies: Bei Versicherten ohne rentenrechtliche Lücken werden besagte Zeiten mit 80 Prozent der im Durchschnitt des Erwerbslebens erzielten Entgeltposition bewertet. Liegt diese am Ende beispielsweise bei 1,0 (= Durchschnittsverdienst), so wäre ein Jahr Arbeitslosigkeit vor vollendetem 25. Lebensjahr mit (im Fall (a) mindestens) 0,8 EP zu bewerten. Diese Regelung ließe sich auf alle Altersgruppen ausdehnen – und auch Arbeitslose, die nur mangels Bedürftigkeit keine Sozialleistungen erhalten, könnten einbezogen werden. Entscheidend für die Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit wären damit die individuelle Entgeltposition sowie die Nähe bzw. Ferne zur Rentenversicherung (Umfang rentenrechtlicher Lücken). Auch zurückliegende Zeiten der Arbeitslosigkeit ließen sich über diesen Weg einbeziehen. – Gründe genug, die Forderung nach Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit in der Rente konzeptionell zu überdenken.“ Beitrag von Johannes Steffen vom 2. September 2019 beim Portal Sozialpolitik weiterlesen »
Zwangsverrentung"Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer eine Auflage des Jobcenters nicht befolgt, muss nicht nur damit rechnen, für drei Monate die Leistungen um bis zu 100 Prozent gekürzt zu bekommen. Neben der Sanktion drohen ihm auch Rückforderungen und weitere Kürzungen, wenn ihm die Behörde »sozialwidriges Verhalten« unterstellt. In einem Fall hat das Bundessozialgericht (BSG) dem Jobcenter Herne vorige Woche Einhalt geboten. Demnach verhielt sich ein junger Mann, der wegen psychischer Probleme seine Ausbildung geschwänzt und so die Kündigung herbeigeführt hatte, nicht »sozialwidrig«. Der Kläger hatte 2014 eine öffentlich geförderte Berufsausbildung begonnen. Nach wiederholtem unentschuldigten Fehlen kündigte ihm der Maßnahmeträger im Jahr darauf fristlos. Das Jobcenter bewilligte ihm zwar erneut Hartz IV, verhängte aber zur Strafe eine Sanktion. Zusätzlich stellte es fest, dass der junge Mann »das Ende der Ausbildung grob fahrlässig herbeigeführt« habe. Deshalb verpflichtete es ihn dazu, seine aufstockenden Leistungen für ein halbes Jahr in Höhe von rund 3.000 Euro zurückzuzahlen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hatte die Klage des Mannes zunächst abgewiesen. Die nächsthöhere Instanz, das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, sah es anders. Der Bescheid des Jobcenters sei rechtswidrig, da die Voraussetzungen für eine sogenannte Ersatzpflicht nicht vorlägen, heißt es in dessen Urteil. So müsse die Behörde nachweisen, dass der Betroffene absichtlich darauf abgezielt habe, höhere Hartz-IV-Zahlungen zu erhalten. Für den Abbruch der Maßnahme sei er zudem bereits zu Recht sanktioniert worden, betonten die Richter. Dagegen ging das Jobcenter Gelsenkirchen in Revision, doch die Bundesrichter sahen es wie die Vorinstanz: Psychische Probleme seien keine Ursache für sozialwidriges Verhalten…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 3. September 2019 weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer weiterlesen »

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