„Selbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. Der klartext.“ DGB-klartext 36/2012 vom 26.10.2012 weiterlesen »
Quelle:  DGB-klartext 36/2012 vom 26.10.2012 externer LinkSelbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. weiterlesen »

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