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Arbeitsquarantäne – ist das legal?

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormOb das Infektionsschutzgesetz vorsieht, dass bei häuslicher Isolation auch dem Job nachgegangen werden darf, ist nicht eindeutig. Was haben Fußballer, Pflegekräfte und Saisonarbeiter*innen gemeinsam? Sie alle mussten schon einmal in sogenannte Arbeitsquarantäne. Gemeint ist, dass Menschen, die mit Corona-Infizierten in Kontakt waren, ihre Wohnstätte nur verlassen dürfen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. Öffentliche Busse oder Züge dürfen sie allerdings nicht nutzen. (…) Die sind nicht zur Weitergabe der Information verpflichtet. Deshalb ist kaum nachzuverfolgen, wie oft und welche Betriebe davon schon Gebrauch gemacht haben. (…) Hauptsächlich trifft sie jedoch ausländische Wanderarbeiter*innen in der Lebensmittelbranche. Sprich: Fleisch und Ernte. (…) Gewerkschaften wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) zweifeln, dass das rechtmäßig ist. Auch Frank Schmidt-Hullmann, früher beim Bundesvorstand der IG BAU für Rechtspolitik und Europa zuständig, spricht von einer »diskriminierenden Maßnahme«, da vor allem Migrant*innen betroffen seien…“ Artikel von Johanna Treblin vom 14.05.2021 im ND online – siehe dazu neu: [Statt Nurse-Patient-Ratio] Arbeit trotz Krankheit? Kein Problem! weiterlesen »

Dossier: Arbeitsquarantäne – ist das legal?

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[Statt Nurse-Patient-Ratio] Arbeit trotz Krankheit? Kein Problem!
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Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Zu welchen ebenso skurrilen wie rechtswidrigen Praktiken Unternehmen im Einzelfall bereit sind, um Beschäftigte zu überwachen, macht ein Auszug aus dem Urteilstext deutlich: „Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 27. Mai 2019 bemerkte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten auf der Heimfahrt im ICE XXX in Richtung B, einen Mann, von dem er in diesem Moment keinen Zweifel hatte, dass es sich hierbei um den Kläger handelte. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten beauftragte daraufhin eine Detektei mit der Observation des Klägers, die sodann ab 11. Juni 2019 an insgesamt 6 Tagen erfolgte. (…) Dazu stellte das Gericht fest: „Die Observation verletzte den Kläger auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (…) Auch wenn anlässlich der Observation keine Video- und Fotoaufnahmen des Klägers und seiner Kinder angefertigt wurden, hält die Kammer einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1500 € (250 € je für jede der 6 Observationen) für angemessen. Dies ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers sowie der Prävention.“ (Urteil, Rn. 139/140)“ Meldung vom 16. Januar 2022 von und bei dieDatenschützer Rhein Main mit Link zur kompletten Begründung des LAG Hessen Urteils vom 18. Oktober 2021, 16 Sa 380/20 weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv
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Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„… Kein Tarifvertrag dürfe einen Arbeitnehmer davon abhalten, seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub geltend zu machen, entschied das höchste EU-Gericht. (…) Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH zuvor gefragt, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, wenn ein Arbeitgeber bei der Berechnung der Überstundenzuschläge die gesetzlichen Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers außen vor lässt. Geklagt hatte ein Leiharbeiter: Der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit garantierte ihm 25 Prozent Überstundenzuschlag, wenn er mit 23 Arbeitstagen im Monat über 184 geleistete Stunden hinauskam. Geleistete Stunden sollten dabei nur tatsächlich gearbeitete Stunden sein – Urlaubszeiten sollten nicht mitzählen. (…) Der EuGH urteilte nun, dass eine solche Beschneidung der Überstundenzuschläge nicht gehe. Denn eine solche Regelung halte Arbeitnehmer davon ab, Urlaub zu nehmen, den sie aber für ihre Sicherheit und Gesundheit bräuchten. Zwei deutsche Arbeitsgerichte hatten der Leiharbeitsfirma aus NRW recht gegeben – nach dem EuGH-Urteil muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden…“ Meldung zu EuGH (Urt. v. 13.1.2022, Rs. C-514/20) von Bernd Wolf vom 13. Januar 2022 bei tagesschau.de, siehe eine weitere dazu weiterlesen »

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern

Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
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Arbeitszeiten wie im Westen: Über 30 Jahre nach der Wende ist auch bei Daimler in Ludwigsfelde die 35-Stunden-Woche greifbar
Kampagne der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen: "35 reicht! Keine Zeit für neue Mauern"„Die 35-Stunden-Woche ist greifbar nahe. Mit dem Jahreswechsel ist die wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten bei Mercedes in Ludwigsfelde von 38 auf 36 Stunden gesunken. Ab dem 1. Januar 2027 soll die 35-Stunden-Woche gelten. In Ludwigsfelde arbeiten rund 2000 fest angestellte Beschäftigte. Dazu kommen rund 500 Leiharbeiter*innen und Werkvertragsarbeiter*innen. Für sie gilt die neue Regelung nicht, weil sie nicht unter den Tarifvertrag fallen, der die Arbeitszeitverkürzung möglich gemacht hat. Bei der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH werden seit 1991 Lieferwagen und Transporter gebaut. (…) Die Mehrkosten für die Wenigerarbeit teilt sich das Unternehmen in den kommenden Jahren mit seinen Beschäftigten. Die Personalkosten steigen nach IG-Metall-Angaben durch die Arbeitszeitverkürzung um 8,5 Prozent im Jahr. »Das Unternehmen kann das nicht auf einmal stemmen«, sagt Tobias Kunzmann. »Deshalb übernehmen die Beschäftigten zunächst einen Teil der Kosten. Ab Mitte 2027 zahlt Mercedes den Betrag aber alleine.«…“ Artikel von Jörg Meyer vom 3. Januar 2022 in neues Deutschland online zur PM der IG Metall Ludwigsfelde weiterlesen »

Kampagne der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen: "35 reicht! Keine Zeit für neue Mauern"

Arbeitszeiten wie im Westen: Über 30 Jahre nach der Wende ist auch bei Daimler in Ludwigsfelde die 35-Stunden-Woche greifbar
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Materialien zur Behandlung des Themas „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ im Koalitionsvertrag 2021 – 2025
100 Jahre ILO„… Mit den vorliegenden Materialien verfolge ich zwei Ziele: Zum Einen geht es mir um die Einschätzung eines Teilaspekts des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition. Daneben nehme ich diesen Vertrag als willkommenen Anlass, auf Dokumente (international wie auch national) hinzuweisen, in denen es um die Thematik „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte geht. Da diese Dokumente teilweise erheblichen Umfang haben, werden sie in dieser Sammlung nur zu einem Teil und dann auch zum Teil nur auszugsweise widergegeben (…) Schon die schwerpunktmäßige Zuordnung der Menschenrechte zum Kapitel VII. gibt einen ersten Hinweis auf eine Sichtweise, die sicherlich nicht untypisch ist: Menschenrechte – gerade im Bereich Arbeit und Wirtschaft – werden vorrangig als ein Thema der Außen-(Wirtschafts-) Politik gesehen. So begrüßenswert einige der entsprechenden Vorhaben sind – die Frage eines eventuellen Nachholbedarfs bei der Umsetzung sozialer Menschenrechte im Innern wird auf diese Weise weitgehend ausgeblendet…“ Aus den Vorbemerkungen von Bernhard Pfitzner vom 30.11.2021 zu den Materialien zur Behandlung des Themas „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP v. 24.11.21 weiterlesen »

100 Jahre ILO

Materialien zur Behandlung des Themas „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ im Koalitionsvertrag 2021 – 2025
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Fight Union Busters!„Ein lange beklagter Mißstand soll nun beseitigt werden: Nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz sind Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane bisher ein Antragsdelikt – sie werden nur verfolgt, wenn Betriebsräte oder Gewerkschaften Anzeige erstatten. Laut Ampel-Koalitionsvertrag soll sich das nun ändern: „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“, steht auf Seite 71 im Koalitionsvertrag. Die jährlichen Anzeigen wegen § 119 BetrVG konnten bisher bundesweit an zwei Händen abgezählt werden, ganz zu schweigen von den letztendlich ergangenen Verurteilungen von Arbeitgebern, die Raritätenwert genießen. Werden sie jetzt als Offizialdelikt eingestuft, müssen die Staatsanwaltschaften gegen Arbeitgeber ermitteln, wenn ihnen z.B. ein Fall der Vereitelung oder Manipulation von Betriebsratwahlen, der Behinderung der Gremienarbeit oder der Bevor- oder Benachteiligung von BR-Mitgliedern aufgrund ihrer Funktion bekannt wird. Work Watch wird wie bisher mit dafür sorgen, dass die Fälle des Union Busting an die Öffentlichkeit geraten und künftig möglicherweise auch tatsächlich strafrechtlich geahndet werden. Wir sind gespannt auf die konkrete Ausarbeitung des Gesetzes und seiner Anwendung in der Praxis und werden zeitnah berichten. Sollte die Ankündigung konsequent umgesetzt werden, müssten künftig einige Arbeitgeber hinter Gittern landen, sollten sie ihre aggressive und menschenverachtende Betriebspolitik nicht ändern.“ Meldung vom 26. November 2021 von und bei work-watch.de weiterlesen »

Fight Union Busters!

Koalitionsvertrag: BR-Mobbing künftig Offizialdelikt
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Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!„[Der DGB hat Leiharbeit unlängst als Krebsgeschwür der Gesellschaft bezeichnet. Fürchten Sie sich vor neuen Regulierungen der kommenden SPD-geführten Bundesregierung, oder wurden im Koalitionsvertrag alle Forderungen Ihres Lobbyverbandes berücksichtigt?] Forderungen haben wir viele. Die wurden leider nicht alle berücksichtigt. Wir begrüßen es aber sehr, dass die Zeitarbeit im Koalitionsvertrag als notwendiges Instrument bezeichnet wird. (…) Und wenn keine Aufträge da sind, dann werden die auch erst einmal weiter bezahlt. Uns war es sehr wichtig, dass die Zeitarbeitsbranche beim Kurzarbeitergeld mit berücksichtigt wird. Die Bundesregierung hat das auch so gesehen: Unsere Unternehmen wurden bei der Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld bis März 2022 berücksichtigt. (…) Natürlich haben wir uns gegen das sektorale Verbot der Zeitarbeit gewehrt. Für uns ist das Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie nicht vereinbar mit den grundgesetzlichen Regeln. (…) Das Wohl der Zeitarbeitnehmer spielt bei uns eine wesentliche Rolle. Deswegen haben wir so etwas wie einen Ethikkodex. Leute, die sich nicht fair behandelt fühlen, können sich direkt an unabhängige Juristen wenden. Bei Zuwiderhandlungen schließen wir Firmen aus unserem Verband aus. Wir wollen auch, dass das mal eine saubere Branche wird…“ Interview von Simon Zeise in der jungen Welt vom 26.11.2021 mit Wolfram Linke , Sprecher des Interessenverbands deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und weitere Infos zu Leiharbeit im Koalitionsvertrag weiterlesen »

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Zeitarbeitslobby zufrieden mit Koalitionsvertrag – Branche bezeichnet sich als systemrelevant [und will „saubere Branche“ werden]
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Petition für ein einheitliches ArbeitsgesetzbuchKein Recht auf Homeoffice, aber Online-Betriebsratswahlen und flexiblere Arbeitszeitmodelle – das sieht der Koalitionsvertrag für das Arbeitsrecht vor. Die Vertrauensarbeitszeit will die neue Regierung explizit beibehalten. Die Ampel hat am Mittwoch ihre Pläne für die 20. Legislaturperiode vorgestellt. Auf rund sechs Seiten befassen sich die Parteien mit ihren Vorhaben für die Arbeitswelt – zuzüglich der Pläne für die Altersvorsorge und die weitere Förderung der Entgelttransparenz. Wie die Maßnahmen konkret umgesetzt werden sollen, bleibt naturgemäß offen, doch mehr Flexibilität und Digitalisierung werden sie sicherlich bringen…“ Artikel von Tanja Podolski vom 26.11.2021 bei LTO zu digitalen Betriebsratssitzungen und -wahlen, digitalem Zugang für Gewerkschaften, Plänen gegen Verhinderung von Betriebsräten („Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“), Tarifautonomie und Verhinderung der Tarifflucht, flexiblen Arbeitszeitmodellen u.a.m. (siehe auch teilweise die einzelnen Rubriken) weiterlesen »

Petition für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch

Koalitionsvertrag der Ampel: Die wichtigsten Vorhaben im Arbeitsrecht
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Whistleblower-PreisDer detaillierte Koalitionsvertrag (unter Vorbehalt – die Mitglieder der Grünenpartei müssen noch zustimmen) enthält einen Passus zu Whistleblowing: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“ (Randnummer 3728) Es ist unklar ausgedrückt, in welchem Ausmaß die Vorgaben der Richtlinie auf nationales Recht ausgedehnt wird. Alle Straftatbestände und unternehmensrechtlichen Bußgeldtatbestände? Aber es ist vorgezeichnet, dass das kommende Gesetz einheitlich sowohl Verstöße gegen deutsches Recht als auch die Aufdeckung von erheblichen Missständen erfassen wird. Das bedeutete auch, dass bei besonderem öffentlichen Interesse Sachverhalte gemeldet werden können, die nicht klar illegal aber illegitim sind. Bezüglich Anwendungsbereich alles in allem ein großer Erfolg!...“ Einschätzung vom 25.11.2021 beim Whistleblower-Netzwerk weiterlesen »

Whistleblower-Preis

Koalitionsvertag 2021 #Whistleblowing
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[Netto] Arbeitsgericht Paderborn: Kündigung wegen Bonbonlutschens war unwirksam – Schikanen gegen Betriebsratsmitglied gehen weiter
Neulich bei NettoEine Netto-Kassiererin bekam die fristlose Kündigung, weil sie angeblich während der Arbeit einen Bonbon gelutscht habe, der ihr auch noch aus dem Mund gefallen sei. Der Arbeitgeber behauptet, ein Kunde habe sich per E-Mail beschwert. „Diesen Vorfall gab es nicht“, sagt die Kassiererin. Das sei nur vorgeschoben, um sie loszuwerden. (…) Die 24-Stunden-Kraft der Paderborner Netto-Filiale klagt auf Wiedereinstellung und gewinnt vor dem Arbeitsgericht. Einer der Gründe ist, dass sich die stellvertretende Filialleiterin, die den Vorfall bezeugt hat, an dem fraglichen Tag im Urlaub befand. Auch die Herkunft der angeblichen Beschwerde-E-Mail ist bis heute ungeklärt. Angela Webster vermutet, man wollte sie loswerden, weil sie aufgedeckt habe, dass bei Netto Fehlstunden trotz Krankmeldung als Minusstunden verbucht werden. (…) Der Vorwurf, Netto wolle eine unbequeme Mitarbeiterin loswerden, scheint nicht unbegründet. So hat der Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen und dann wieder zurückgenommen. Zudem hat der Arbeitgeber ein Angebot für eine Abfindung gemacht…“ ver.di-Meldung vom 10. März 2016 und dazu neu: Netto in Paderborn versucht erneut engagiertes Betriebsratsmitglied loszuwerden: Zwei konstruierte Abmahnungen weiterlesen »

Neulich bei Netto

[Netto] Arbeitsgericht Paderborn: Kündigung wegen Bonbonlutschens war unwirksam – Schikanen gegen Betriebsratsmitglied gehen weiter / Neu: Netto in Paderborn versucht erneut engagiertes Betriebsratsmitglied loszuwerden: Zwei konstruierte Abmahnungen
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Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch„Wer krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen – zu groß ist das Risiko, die eigene Gesundheit zu gefährden oder Kolleginnen und Kollegen oder Kunden anzustecken. Doch wie geht eine korrekte Krankmeldung? Hier erfährst Du, wie Du Dich richtig beim Chef krankmeldest. (…) In den meisten Betrieben melden sich Beschäftigte telefonisch beim Arbeitgeber, dem Team- oder Schichtleitenden, krank. (…) Wer die technischen Möglichkeiten hat, kann sich auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp krankmelden. Es sei denn, im Betrieb wird diese Variante ausdrücklich nicht gewünscht. In einer WhatsApp-Gruppe solltest Du Dich besser nicht krankmelden, selbst wenn Vorgesetze der Gruppe angehören und dort aktiv sind. (…) Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), des sogenannten „gelben Scheins“, muss nach dem Gesetz am dritten Tag nach der Krankmeldung vorgelegt werden. Dabei zählen nicht Arbeitstage, sondern Kalendertage. (…) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Krankheit vorgelegt wird. Diese Verpflichtung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. (…) Ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht kann zur Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß sogar zur verhaltensbedingten Kündigung führen. Dieser Weg ist vor allem bei Arbeitgebern beliebt, um die hohen Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung zu umgehen…“ Ratgeber der IG Metall vom 6. Oktober 2020 und nun Aktualisierter Ratgeber: Wie formuliere ich eine Krankmeldung? weiterlesen »

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch

IG Metall-Ratgeber: Aktualisierter Ratgeber: Wie formuliere ich eine Krankmeldung?
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Petition für ein einheitliches ArbeitsgesetzbuchSeit 1990 wurde es im Einigungsvertrag und damit in der Verfassung versprochen, ohne daß irgendetwas geschehen wäre. Zeit zum Handeln. Das Arbeitsgesetzbuch ist überfällig. Es ist höchste Zeit, die bis zu 300 arbeitsrechtlichen Einzelgesetze zusammenzufassen in einem einzigen einheitlichen Arbeitsgesetzbuch. Damit wird die Wahrnehmung von Rechten gerade für ArbeitnehmerInnen erheblich erleichtert. Die Durchsetzung von Rechten wird berechenbarer. Das unselige Richterrecht nebst Rechtsfortbildung durch die Justiz wird eingeschränkt. Seit 1990 verspricht der Einigungsvertrag und damit das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches. Bis dahin gab es in Westdeutschland kein Arbeitsgesetzbuch. In Ostdeutschland gab es ein Arbeitsgesetzbuch. Seit dem aber ist nichts passiert, das heißt entgegen dem Verfassungsversprechen von 1990 gibt es bis heute kein Arbeitsgesetzbuch für Deutschland. Es ist höchster Zeit, dass im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt und in der Öffentlichkeit und im Parlament beraten wird. Viel zu lange waren Arbeitnehmerrechte in diesem Land nicht auf der politischen Agenda. Es reicht bei weitem nicht, einen höheren gesetzlichen Mindestlohn zu fordern. Vielmehr ist es Zeit, wieder zu einem Normalarbeitsverhältnis im Arbeitsleben zurückzukehren, von dem die ArbeitnehmerInnen leben können und dabei prekäre und befristete Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen…“ Petition von Dr. Rolf Geffken bei Open Petition gestartet am 05.10.2021 weiterlesen »

Petition für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch

Petition für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch
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Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ – Rechtskreis UNO –
Die Flagge der UNODie vorliegenden Materialien wurden in Kooperation von Klaus Lörcher und Bernhard Pfitzner erstellt. Von Klaus Lörcher stammen vor allem die Einleitung sowie das Literaturverzeichnis, Bernhard Pfitzner stellte schwerpunktmäßig die Materialien zusammen. Im Hauptteil „Materialien“ sind folgende Dokumente (bzw. Auszüge daraus) enthalten: Grundlagentexte wie die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und die beiden Menschenrechtspakte (IPBPR und IPWSKR) (Materialien 1.1-2.3), Menschenrechtsabkommen der UNO (Materialien 3.1-3.7), Materialien des Menschenrechtsrats zu „Wirtschaft und Menschenrechte“ (Materialien 4.1-4.3), die „Nachhaltigkeitsziele“ (sustainable development goals – SDG) der UNO (Material 5.1). Vorangestellt ist eine Zeittafel; abschließend finden sich eine Literaturliste sowie eine Liste von Web-Links (beide durchaus noch ergänzungsbedürftig)…“ Aus der Vorbemerkung zu Materialien von Klaus Lörcher und Bernhard Pfitzner (Stand: 16.1.21). Neu: Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtkreis UNO / Dokumente des Menschenrechtsrats Grundlagen, „Leitprinzipien“, „Treaty-Prozess“, Gewerkschaftliche Positionen weiterlesen »

Die Flagge der UNO

Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ – Rechtskreis UNO / Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtkreis UNO / Dokumente des Menschenrechtsrats Grundlagen, „Leitprinzipien“, „Treaty-Prozess“, Gewerkschaftliche Positionen
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Muslima gegen Müller. Bundesarbeitsgericht überweist Klage einer Kopftuchträgerin gegen Drogeriemarkt an Europäischen Gerichtshof
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Ein Privatunternehmen sollte seinen Mitarbeitern nicht alle sichtbaren religiösen Zeichen verbieten können – meinen die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Doch ganz sicher scheinen sie nicht zu sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt übergab deshalb den Fall am Mittwoch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), statt in dem Revisionsverfahren selbst ein Urteil zu fällen. Ursprünglich hatte eine 35-jährige muslimische Verkäuferin aus dem Raum Nürnberg gegen die Drogerie Müller geklagt. Die für alle Filialen der Kette geltende Kleiderordnung hatte der Frau untersagt, bei der Arbeit im Ladenraum ein Kopftuch zu tragen. Die Beschäftigte hatte nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit begonnen, ihr Haar zu verhüllen. Denn in ihren Augen ist das religiöse Pflicht. Die Vorsitzende Richterin am BAG, Inken Gallner, sprach von einem Konflikt zwischen Religionsfreiheit und unternehmerischer Freiheit. Letztere haben etwa durch Paragraf 106 Gewerbeordnung das Recht, ihren Beschäftigten Weisungen zu erteilen. Darunter fallen auch Bekleidungsfragen. Zugleich müssen aber die Grundrechte der davon betroffenen Arbeitnehmer beachtet werden. (…) die Urteile in den unteren Instanzen bislang zu ihren Gunsten ausgefallen sind, sowohl am Arbeitsgericht Nürnberg als auch am Landesarbeitsgericht Nürnberg. Denn die Kleiderordnung der Drogerie untersagt nur »großflächige« religiöse Zeichen, worunter etwa das Kopftuch fällt. Die Formulierung »großflächig« umfasst keine kleineren Symbole, wie zum Beispiel christliche Halsketten mit Kreuzanhänger. Deshalb sind diese Kleiderregeln laut der ersten Urteile »unmittelbar diskriminierend«…“ Artikel von Lotte Laloire vom 30.01.2019 beim ND online und neu dazu: EuGH-Urteil: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz in engem Rahmen möglich weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Muslima gegen Müller. Bundesarbeitsgericht überweist Klage einer Kopftuchträgerin gegen Drogeriemarkt an Europäischen Gerichtshof / EuGH-Urteil: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz in engem Rahmen möglich
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[Lebensdank 2.0 GmbH in Halle] Pflegekraft nach positivem Corona-Test gekündigt
Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormNachdem eine Pflegekraft Mitte März nach einem positiven Corona-Schnelltest seitens der halleschen Lebensdank 2.0 GmbH gekündigt wurde, fand am 02.07.2021 die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle statt. Der Pfleger war Mitte März erkrankt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest während der Arbeitszeit bestätigt wurde. Durch einen weiteren, jedoch unsachgemäß durchgeführten Schnell-Test seitens einer Mitarbeiterin sollte seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden. Er erhielt die Anweisung weiterzuarbeiten. Dies obwohl seine Aussagen durch einen PCR-Test bestätigt wurden. Einen Tag später erhielt er die Kündigung und wurde aus sämtlichen Kommunikationsstrukturen des Unternehmens ausgeschlossen. Das Unternehmen hatte zunächst mit Verweis auf die Probezeit gekündigt, welche jedoch bereits abgelaufen war. Daraufhin erging sich die Anwältin des Pflegedienstes während der Verhandlung in wenig glaubhaften Andeutungen über angebliches Fehlverhaten des Angestellten. Etwaige Vergleichsbereitschaft ließ sie vollständig vermissen und so geht der Rechtsstreit in die nächste Runde. Die FAU Halle erhebt schwere Vorwürfe gegen das Pflegeunternehmen im Umgang mit der Pandemie (…) Am 22. Oktober um 9:45 wird der Kammertermin am Arbeitsgericht Halle stattfinden.“ Meldung der FAU Halle vom 11. Juli 2021 weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[Lebensdank 2.0 GmbH in Halle] Pflegekraft nach positivem Corona-Test gekündigt
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