
„
Im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37) hat heute die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag gestellt. Er enthält richtungsweisende Erwägungen zur Auslegung der sogenannten Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union. Mit ihr sollen unter anderem diejenigen geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und infolgedessen mit Verfolgung rechnen müssen.“ Gemeinsame Pressemitteilung von Connection e. V. und Pro Asyl vom 11. November 2014. Siehe zum Hintergrund im LabourNet-Archiv: Unterstützen Sie US-Deserteur André Shepherd bei seinem Asylantrag. Hier neu:
Viel Schatten und wenig Licht: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall des US-Deserteurs André Shepherd. Gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL und Connection e.V. vom 26. Februar 2015
weiterlesen »